Die Weißheit/Beeinflussung der Rückkehrwilligkeit

  • Wir hatten doch schon vor einiger Zeit festgestellt, dass Au-Pair kein Selbstläufer mehr ist, selbst wenn formal alles richtig vorgelegt wurde. Das Visum Handbuch sagt:


    Zitat

    Die Erteilung von Visa zum Zwecke eines Au-pair-Aufenthalts kommt nur dann in Betracht, wenn die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse und die Vervollständigung der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des Gastlandes als vorrangiges Ziel des Aufenthalts plausibel gemacht wer-den können und der Au-pair-Aufenthalt in Deutschland in die konkrete Lebensplanung des Antrag-stellers – auch unter Berücksichtigung seiner sozialen Situation – passt.

  • Da z.B. Bulgarien mit dem Goldstrand auch teil des Schengenraumes ist, wäre vielleicht eine Option 2 Wochen Goldstrand und 1 Woche Rundreise zu planen. Einfach mal versuchen mit einem Bulgarischen Konsul oder der Auslandsvertretung in Kontakt treten.


    Begründung da der erste Einreiseort Bulgarien ist, ggf. auch Hauptziel so wäre dann die Bulgarische Vertretung auch tatsächlich zuständig. Wenn man dann z.B. nach einer Woche vorzeitig die Rundreise startet, hmhhh, …. ggf. eine Beschreibung über geplante Reiseroute mit Gabelflug angeben.

  • Nach meinen Erfahrungen ist es IMMER der beste Weg, ein Schengen Visa über eine andere Botschaft zu beantragen, als über die DBM.


    Nach außen hin sabbert Maas als Chef des auswärtigen Amtes und somit als Chef der deutschen Botschaften vor jeder sich bietenden Kamera von Menschenrechten und Völkerverbindung.


    Die wahre Fratze des auswärtigen Amtes zeigt sich jedoch stets dann, wenn wie so häufig ein Visa Antrag mit der Begründung von fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt wird.




    Also steckt dieser Bande nicht die Gebühren für einen Visa Antrag in den Rachen, sondern probiert es gleich bei einer unwillkürlich handelnden Botschaft eines anderen EU Landes.


    edit

    nicht nachgewiesene Anschuldigungen an die DBM entfernt

    hge

  • Drittland? Über ein Jahr, je nach Land und wie man die Behörden begreift, da gibt es riesige Unterschiede in den EU-Ländern.

    Visum für Ehefrau ist gemäß EU Freizügigkeit unverzüglich auszustellen, wenn die Voraussetzungen stimmen, z.B. Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einem anderen EU Land (also Urlaub !!!) oder wenn sich z.B. der deutsche Bürger im EU Ausland niederlässt. Dann braucht es auch kein A1

  • Der Themenstarter hat aber leider eine Freundin, die erst als Au Pair und dann mit Schengen nach D wollte.


    verheiratet musst du auch die Inanspruchnahme der Freizügigkeit nachweisen. Für Urlaub somit ein Schengenvisum und auch von anderen Staaten kann das Thema Scheinehe aufgebracht werden.


    Bei der Einführung von A1 war ich mit ein paar in Kontakt die z.B. einfach 1 Jahr in Polen gelebt haben - zumindest formal mit Geschäftseröffnung Steuererklärung, …. und nach mehr als 1 jahr den Rückkehrerfall geltend machten.


    Die Bestrebungen teilweise an der Grenze zu Polen und Tschechien so free EU families Häuser zu errichten, wurde u.a. auch deshalb nicht mit Leben erfüllt, da die Paare massive Probleme hatten z.B. 50 Euro pro Monat Miete zu berappen und sicherzustellen, dass sie zumindest einmal im Monat für ein verlängertes WE anwesend hätten sein können und der ausländische Partner ggf. auch mal ein bisschen länger dageblieben wäre. Mit ein paar damals sehr günstigen Immobilien und Umzug hätte man dies schon formal nicht beanstandbar hinbekommen können.


    Ginge teils auch heute noch, z.B. in Bulgarien in ein Appartementhaus am Goldstrand einmieten,.....

  • Da z.B. Bulgarien mit dem Goldstrand auch teil des Schengenraumes ist, wäre vielleicht eine Option 2 Wochen Goldstrand und 1 Woche Rundreise zu planen. Einfach mal versuchen mit einem Bulgarischen Konsul oder der Auslandsvertretung in Kontakt treten.


    Begründung da der erste Einreiseort Bulgarien ist, ggf. auch Hauptziel so wäre dann die Bulgarische Vertretung auch tatsächlich zuständig. Wenn man dann z.B. nach einer Woche vorzeitig die Rundreise startet, hmhhh, …. ggf. eine Beschreibung über geplante Reiseroute mit Gabelflug angeben.

    Bulgarien ist noch kein Schengen-Vollanwender und darf deshalb noch keine Schengen-Visa ausstellen. Genausowenig wie Rumänien, Kroatien und Zypern.


    EU-Freizügigkeit für die Nicht-EU Ehefrau gibt es aber.

  • Bulgarien ist noch kein Schengen-Vollanwender und darf deshalb noch keine Schengen-Visa ausstellen. Genausowenig wie Rumänien, Kroatien und Zypern.

    Hmm, ich schlussfolgere mal, dass es dann wohl keine Schwierigkeiten geben sollte, wenn die philippinische Freundin in einem dieser Länder ein Touristenvisum beantragt. Da ja kein Schengen-Visum ausgestellt wird, könnte auch die Rückkehrwilligkeit anders bewertet werden.

  • Hmm, ich schlussfolgere mal, dass es dann wohl keine Schwierigkeiten geben sollte, wenn die philippinische Freundin in einem dieser Länder ein Touristenvisum beantragt. Da ja kein Schengen-Visum ausgestellt wird, könnte auch die Rückkehrwilligkeit anders bewertet werden.

    Du weisst nicht, was ein Verwaltungsapparat und die Verwaltungsgerichtsbarkeit alles daraus machen kann. von faktischem Einreiseversuch über , …… Interssant ist diese Schiene in Fällen der Einreiseverweigerung oder massiver Einreiseverzögerung bei nationalen Visa. Weiss nicht wie Bulgarien zur Apostille steht, Deutschland erhebt ja Einspruch, ... Wäre dann z.B. schon eine in Europa anerkannte Urkunde denkbar.

  • Dieser Beitrag liest sich wie ein Hohn, wäre zu schön, wenn alles umgesetzt würde.

    Seit 2014 hat sich allerdings nicht viel geändert.


    https://www.welt.de/politik/au…oll-einfacher-werden.html

    Hast du mal auf das Datum dieses Beitrags der WELT geschaut?


    Vielleicht sollte dir bewusst sein, dass nach 2014 ein gewisses Jahr 2015 kam, das Alles verändert hat.

    Daher wird niemand mehr in der EU an dieser Idee arbeiten,,,

  • Vielleicht sollte dir bewusst sein, dass nach 2014 ein gewisses Jahr 2015 kam, das Alles verändert hat.

    Soviel ich weiss reisen Flüchtlinge eben nicht mit Schengen-Visum ein. Wobei mir klar ist, das eben das in der politischen Diskussion nicht rauskommt.


    Und Grundsätzlich würde da auch mal ein Blick über den Teich helfen. Die Gültigkeit des Visa in USA wird dort aufgrund einer Zuverlässigkeitseinschätzung gemacht. Spätestens beim 2. Besuchsvisum ist die Chance nicht schlecht das für 5 oder 10 Jahre zu bekommen.


    Auf der anderen Seite sind DEU Konsulate äußerst sparsam mit unechten Jahres- und Mehrjahresvisum. Alleine das würde sich ja zu einer Verringerung der Visaanträge führen und damit die Bearbeitungsdauer spürbar verringern.


    Das wir im Schengenraum noch keine Online-Anträge haben, wo die Antragstellung vor dem Gespräch stattfindet und die Ortskraft gezielt Fragen stelle kann ist IMHO Steinzeit. Selbst für Äthopien geht das (hatte ich vor kurzem). Afrika überholt scheinbar nun Europa mit modernen Verwaltungsprozesses, das will was heißen.

  • Soviel ich weiss reisen Flüchtlinge eben nicht mit Schengen-Visum ein. Wobei mir klar ist, das eben das in der politischen Diskussion nicht rauskommt.

    Das ist richtig; jedoch weißt du selbst, dass diese Diskussion politisch total vermischt wird. Und welcher Politiker würde jetzt gerne von Visumserleichterungen für Drittländer sprechen.. und das gilt ganz besonders für die EU-Ebene, weil viele Mitgliedstaaten die offene Grenzen-Politik unserer Kanzlerin ablehnen.

    Ich denke wir sind noch sehr weit von Visumserleichterungen entfernt.. Möglicherweise könnte da nur ein Kanzler oder Außenminister Habeck - den ich mir nicht wünsche- , Abhilfe schaffen. Joschka hats mal probiert, ist aber gescheitert.

  • Und welcher Politiker würde jetzt gerne von Visumserleichterungen für Drittländer sprechen.. und das gilt ganz besonders für die EU-Ebene, weil viele Mitgliedstaaten die offene Grenzen-Politik unserer Kanzlerin ablehnen.

    Ich denke wir sind noch sehr weit von Visumserleichterungen entfernt..

    Einfachere transparentere Prozeduren sind eine verwaltungstechnische Angelegenheit. Das hat wenig mit der Gesetzeslage zu tun.


    Gerichtlich nur bedingt oder gar nicht überprüfbare Begriffe wie die Rückkehrwilligkeit sind Auslegungssache. In dem ein oder anderen Fall bedürfte es zumindest teilweise auch anderer Entscheider.

  • Einfachere transparentere Prozeduren

    Du meinst eher transparente Entscheidungsregeln. Da sehe ich das Problem das die entweder hoch angesetzt werden oder sonst eben einfach formell Umgangen werden können.


    Ich wäre sogar dafür. Neben den üblichen Dingen wie Finazierung und KV wie wäre es weltweit damit:

    -2 Jahre in weiterhin ungekündigter Stellung, damit Fallen natürlich alle Familienjobs weg.

    -Einkommen auf mindestens 20% der Beitragsbemessungsgrenz der Rentenversichrung DEU (z.Zt ca. 16.000 Euro im Jahr)

    -Das Einkommen kann durch eine VE oder ein Sperrkonto ersetzt werden. Zusätzlich zu möglichen Ausweisung- und Abschiebekosten zahlt der VE-geber 100 Euro Bußgeld pro Tag overstay, gedeckelt auf 20.000 Euro. Stellt der Besucher eine Asylantrag oder begeht eine Straftat sind automatisch zu and dann anfallenden Kosten die 20.000 Euro ebenfalls fällig.

    -ansonsten keine Ausnahmen


    Also nun schöne Diskussion


    Gerichtlich nur bedingt oder gar nicht überprüfbare Begriffe wie die Rückkehrwilligkeit sind Auslegungssache.

    Der Begriff Rückkehrwilligkeit wurde mehrfach überprüft und den Konsulaten von den Obergerichten ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt.

  • Also nun schöne Diskussion


    Der Begriff Rückkehrwilligkeit wurde mehrfach überprüft und den Konsulaten von den Obergerichten ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt.

    Was war die Begründung für den weiten Ermessensspielraum?


    Bei deinen Übrigen Statements: Bekommst du mit wie stark du auf den finanziellen Aspekt abzielst und somit gnadenlos diskriminierst?


    20 % Beitragsbemessungsgrenze D. Menschen aus einem Land mit einem höheren BIP haben eine bessere Chance. Der Sohn des Ex-Schergen kann dann kommen, der der gelitten hat und für den die Regelung gilt dann nicht?


    Auch in den anderen Ländern kannst einen Arbeitsvertrag machen. In D bedarf es i.d.R. eines Vertrages im Ausland nicht. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch ein Arbeitsverhältnis sein kann.


    In D das Gleiche. Der Reiche holt sich seine Liebschaft, ggf. für ein paar Monate - dann die/den Nächste/n, bitte. Der auf Mindestlohn arbeitende sitzt dann weiter in der Bretoullie, oder der Geschiedene bei dessen Frau 2 Kinder leben.

  • Soviel ich weiss reisen Flüchtlinge eben nicht mit Schengen-Visum ein.

    Wenn ich mir diese Antwort der Bundesregierung in einer kleinen Anfrage der AFD ansehe, habe ich Zweifel, dass nicht doch Flüchtlinge mit Schengen Visum einreisen. 2017 waren es 6183,, wie sollten soviele aus Drittländer überhaupt ins Flugzeug kommen?


    Wobei mich wundert, dass auch die Philippinen hier mit ca. 100 pro Jahr dabei sind. Hier geht es nicht ums Abflugland sondern um die Nationalität... Abflugland wird erst seit kurzem erfasst.

    Die einfachste Antwort wäre die, dass sie von einem EU-Staat abgeflogen sind.. aber dann müssten sie ja doch auch dort als Flüchtling registriert worden sein.. Fragen ….



    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/019/1901923.pdf

  • Wobei mich wundert, dass auch die Philippinen hier mit ca. 100 pro Jahr dabei sind. Hier geht es nicht ums Abflugland sondern um die Nationalität... Abflugland wird erst seit kurzem erfasst.

    Die einfachste Antwort wäre die, dass sie von einem EU-Staat abgeflogen sind.. aber dann müssten sie ja doch auch dort als Flüchtling registriert worden sein.. Fragen ….

    Schiffsbesatzungen sind häufig mit Philippinen bestückt.