hmmmm….. wäre möglich; jedoch habe ich noch nicht gehört, dass Filipinos aus Schiffen sich in D um Asyl bewerben. Okay, es geht zunächst um illegale Einreisen..
Wäre es nicht auch eine missbräuchliche Nutzung eines Schengenvisums, wenn eine Person irgendwo in einem Schengenstaat an Land geht und dann in einem anderen Mitgliedsstaat um Asyl bittet? Wer ist dann zuständig. Ist dann hier auch das Einsreiseprinzip maßgeblich? Evt. nicht, wenn der Anlandende einfach sich einige Zeit im Schengenraum aufhält - legal oder illegal - und somit die Rückführungsfrist verstrichen ist.