overstay , spätregestrierung der Geburt

  • Hallo Expats,


    hab da mal ne Frage!


    Habe ein Sohn auf den Philippinen 10 j alt, Inhaber eines deutschen Passes, seit 6 Jahren illegal auf den Philippinen!

    Mutter Filipina, Vater Deutsch!

    Wir möchten nun unseren Sohn nach Deutschland holen!

    Können Verwandte ( Schwester ) eine nachträgliche Geburtsmeldung , mit internationale Geburtsurkunde ,bei der NSO machen um dann ein Philippinischen Reisepass zu bekommen. Die Mutter kann die Philippinen nicht besuchen!


    oder


    ist es besser sich an die Emigration zu wenden und die Strafe für den overstay zu bezahlen , am Flughafen oder vorher?

    Gibt es Unterschiede bei der Strafe da der Junge ja minderjährig ist?


    oder einfach mit dem neuen Reisepass ( ausgestellt in Manila ) versuchen auszureisen.


    Vielen Dank im voraus!

  • Können Verwandte ( Schwester ) eine nachträgliche Geburtsmeldung , mit internationale Geburtsurkunde ,bei der NSO machen um dann ein Philippinischen Reisepass zu bekommen. Die Mutter kann die Philippinen nicht besuchen!


    Ich vermute, dass der Junge nur eine deutsche Geb-Urkunde hat (?)…


    Dann könnt ihr ja hier bei der philippinischen Embassy die Geb-Urkunde registrieren lassen.


    http://philippine-embassy.de/civil-registry/


    Lies dir mal durch, was die Botschaft wegen "verspäteter Registrierung " schreibt, ist aber machbar.


    http://philippine-embassy.de/w…/ROB_revised_Mar-2019.pdf

    http://philippine-embassy.de/w…_of_Birth_REQ_2018MAR.pdf

    http://philippine-embassy.de/w…ed-registration_birth.pdf


    Wenn dann die Geb-Urkunde bei der Botschaft registriert wurde, kann man nach einiger Zeit beim PSA(NSO) die Geb-Urkunde auf den Philippinen anfordern. Damit kann dann auf den Philippinen der Philipp. Reisepass beantragt werden und somit sollte er auch ohne Probleme ausreisen können.


    Ohne philipp. Pass wird mit einer Strafzahlung zu rechnen sein, dann sollte man sich vorher mit der immigration in Verbindung setzen. Der Junge müsste aber auch dann einen gültigen deutschen Reisepass besitzen...

  • Danke für die Antwort!


    So wie ich das da verstehe, wollen die mein Sohn dann persönlich in Berlin sehen! ( Birth_REQ 5.2 )


    Bleibt wohl nur die immigration ! Deutschen Pass hat er ja!

  • o wie ich das da verstehe, wollen die mein Sohn dann persönlich in Berlin sehen! ( Birth_REQ 5.2 )

    Nur wenn das Kind deinen Nachnamen haben soll (nach philippinisschen Recht, in deutschen Recht kann das Abweichen), und du mit der Mutter nicht verheiratet bist.


    Können Verwandte ( Schwester ) eine nachträgliche Geburtsmeldung , mit internationale Geburtsurkunde ,bei der NSO machen um dann ein Philippinischen Reisepass zu bekommen. Die Mutter kann die Philippinen nicht besuchen!

    Grundsätzlich ist eine delayed registration auch durch dritte Parteien möglich. Ich weiss aber nciht inwieweit die zuständigen Sachbearbeiter da zusätzliche Hürden aufbauen. Ich persönlich würde das einen Anwalt machen lassen, der weiss sicherlich wie er das zuständige Office of civil registar überzeugt.


    Ohne philipp. Pass wird mit einer Strafzahlung zu rechnen sein, dann sollte man sich vorher mit der immigration in Verbindung setzen.

    Bei x Jahren overstay kann IMHO auch eine Black List Eintrag erfolgen. Inwieweit die gegenwärtigen Betreuer wegen Beihilfe angegangen werden müsste man auch mal abschätzen. Verbindungsaufnahme mit der Immigration wäre sicherlich angeraten.

  • Zwischenfrage: ist der Sohn denn überhaupt im Overstay-Status? Er ist doch Filipino by blood (da die Mutter Filipina ist), lediglich ohne Geburtsregistrierung auf den Philippinen. Aber eine late registration ist ja hier gang und gäbe.

    Unwissende Grüße,

    Robert

    Gekommen um zu bleiben.

  • Zwischenfrage: ist der Sohn denn überhaupt im Overstay-Status? Er ist doch Filipino by blood (da die Mutter Filipina ist), lediglich ohne Geburtsregistrierung auf den Philippinen. Aber eine late registration ist ja hier gang und gäbe.

    Das wäre vielleicht ein gangbarer weg. Aber dann müsste man verschweigen, dass schon eine deutsche Geburtsurkunde existiert.. man hätte dann 2 verschiedene "Erst-"Geburts-Urkunden.. Ich denke nicht, dass das municipal einfach eine late-registration einer Geb-Urkunde vornimmt, wenn man angibt, dass das Kind schon eine deutsche Geb-Urkunde besitzt.

    So wie ich das da verstehe, wollen die mein Sohn dann persönlich in Berlin sehen! ( Birth_REQ 5.2 )

    So wie ich das sehe, steht nicht da, dass die affidavit persönlich auf der embassy in Berlin abgegeben werden muss.

    mE könnte das Kind dann auch dieses affidavit in den Philippinen vor einem Notar abgeben .. die Mutter dann hier ihr affidavit in D bei einem Notar....

    Zitat

    When requested, the person who shall execute an affidavit may need to appear personally at the Philippine Embassy or to the nearest Honorary Consul

    Es steht zwar auch da, dass die Botschaft ein persönliches Erscheinen verlangen kann, aber sie wird das ja nicht verlangen, wenn das Kind noch auf den Philippinen ist.

    Zitat

    5.2 Affidavit to use the Surname of the Father (will be executed based on the following conditions during the time of the application of the Report of Birth):

    Welchen Nachnamen hat das Kind denn? deinen oder den von seiner Mutter.. (Siehe auch Bemerkung von Once)..


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    Das sind auch Fälle, wo man bei der Philipp. Botschaft mal nachfragen sollte. Wenn man von denen dann eine Vorgehensweise bekommt, ist die dann auch verbindlich und kann sich drauf berufen. Am Besten die Botschaft in Englisch anschreiben.

  • Wie habt Ihr den die deutsche Geburtsurkunde ohne eine philippinische bekommen?


    Bei meinem Sohn ging das nur mit der vom PSA ausgestellten Geburtsurkunde und dem erscheinen der Mutter auf der Botschaft in Manila.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit