Jeepney / Fragen

  • Hallo zusammen,

    Ich hätte da eine frage, entweder habe ich eine Blockade im Hirn oder die vom Standesamt.

    Wie genau soll dieser Satz im Dokument vom Standesamt gedeutet werden ?


    Alle Urkunden/Unterlagen aus dem Ausland, die nicht international ausgestellt sind,

    müssen von einem Übersetzer übersetzt werden, der für deutsche Gerichte ermächtigt ist.


    Alle 5 Dokumente von meiner Verlobten, sind in englischer Sprache und sollen ins deutsche

    übersetzt werden.

  • Wie genau soll dieser Satz im Dokument vom Standesamt gedeutet werden ?

    Was ist denn daran nicht zu verstehen?


    Du suchst dir einen am (besten bei deinem zuständigen OLG) vereidigten Übersetzer und lässt für diese Urkunden eine Übersetzung anfertigen.


    Ob das tatsächlich ein bei einem OLG vereidigter Übersetzer sein muss oder auch andere (billigere) Übersetzer akzeptiert werden, musst du mit deinem StA klären. Da zB die Geburtsurkunde in englisch ist, kann es sein, dass dein StA bzw das OLG dies auch in Englisch akzeptiert.. meist werden aber auch für diese eine Übersetzung verlangt. Es gibt da leider keine bundesweiten einheitlichen Bestimmungen. Am besten mit deinem StA Urkunde für Urkunde durchgehen und klären, ob sie dazu eine Übersetzung brauchen.

  • Alle Urkunden/Unterlagen aus dem Ausland, die nicht international ausgestellt sind,

    müssen von einem Übersetzer übersetzt werden, der für deutsche Gerichte ermächtigt ist.


    Alle 5 Dokumente von meiner Verlobten, sind in englischer Sprache und sollen ins deutsche

    übersetzt werden.

    Der erste Satz ist schon irritierend, demnach könnte ja Englisch ausreichend sein ... Wenn dein Standesamt eine Übersetzung ins Deutsche will, wird dir wohl nicht viel übrig bleiben, Amtssprache in Deutschland ist nun mal deutsch

  • Der erste Satz ist schon irritierend, demnach könnte ja Englisch ausreichend sein .

    Ist nicht irritierend; es gibt sogenannte "internationale Geburtsurkunden" ( standardisiertes Formblatt).

    Dazu zählt aber mE die philipp. Geb-Urkunde nicht.. zudem sind die Dinger ja meist auch schlecht lesbar, sodass eine Übersetzung daher schon angebracht ist.


    Lies dir durch was OLG Köln in Punkt 4 schreibt:

    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…emeiner-teil_jan-2017.pdf


    (leider nicht kopierbar)

  • Danke für die schnellen Infos.


    Aber ehrlich gesagt, finde ich es etwas übertrieben,

    alle Dokumente sind lesbar und Englisch sollte überall akzeptiert werden.


    Die eine Mitarbeiterin sagt, das für mich keine Geburtsurkunde benötigt wird, die

    andere sagt ein paar tage später, das meine Beglaubigte Geburtsurkunde noch fehlen würde.

    Wissen die nicht so wirklich, was alles gebraucht wird.

    Bin gespannt wie es weiter geht und was die noch alles verlangen.


    Naja, die sitzen halt am längeren Hebel und wenn man nicht genau das macht

    was sie wollen, hat man schon verloren.

  • Aber ehrlich gesagt, finde ich es etwas übertrieben,

    Was du findest interessiert die aber nicht

    alle Dokumente sind lesbar und Englisch sollte überall akzeptiert werden.

    Warum? In Deutschland ist Deutsch Amtsprache und nur Deutsch...warum sollte da jemand eine rechtsverbindliche Auskunft / Regelung in einer fremden Sprache machen / akzeptieren?

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Ja, das ist schon richtig, aber dann sollten die Ihre Infos überarbeiten.


    OLG Köln schreibt:

    Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen.

    Hiervon kann allenfalls bei einfachen Urkunden, die wie bspw. Geburtsurkunden regelmäßig

    als Vordruck erteilt werden, bei geläufigen Fremdsprachen wie Englisch oder Französisch

    abgesehen werden.

    Auch nach entsprechenden Abkommen ausgestellte internationale

    Urkunden bedürfen keiner Übersetzung.


    Aber egal jetzt, Standesamt will es so.


    Ich finde leider keine Infos beim OLG Düsseldorf, was für uns zuständig ist.


    Kennt einer kostengünstige vom OLG zugelassenen Übersetzer ?


    DANKE für eure Hilfe !

  • Die eine Mitarbeiterin sagt, das für mich keine Geburtsurkunde benötigt wird, die

    andere sagt ein paar tage später, das meine Beglaubigte Geburtsurkunde noch fehlen würde.

    Das wäre auch ungewöhnlich, wenn keine Geburtsurkunde verlangt würde.

    Bei uns war es noch eine Abstammungsurkunde, die gibt es aber seit 2008 nicht mehr. Statt dessen also nur die Geburtsurkunde... gibt's nur bei dem Standesamt, bei dem die Geburt damals registriert wurde.

  • Aber ehrlich gesagt, finde ich es etwas übertrieben,

    alle Dokumente sind lesbar und Englisch sollte überall akzeptiert werden.

    ich persönlich finde es schon richtig, dass ein Land die Dokumente nur in der Amtssprache akzeptiert.


    Auch wenn ich mich dann selbst nerve, wenn ich etwas übersetzen lassen muss. :D


    Kennt einer kostengünstige vom OLG zugelassenen Übersetzer ?


    DANKE für eure Hilfe !

    Meine Dokumente hat Valerie Kempermann gemacht.

    Sie ist eine vom Präsidenten des OLG Düsseldorf ermächtigte Dipl.-Übersetzerin.


    https://uebersetzungen-kempermann.de/Startseite/


    Sie antwortet schnell und ist sehr freundlich.

    Sie hat mir ein paar hundert Euronen gespart, da sie als eine der wenigen wusste, dass ich für Hong Kong nicht das ganze Scheidungsurteil zu übersetzen brauche. :thumb


    Oder die anderen haben es wohlwissentlich verschwiegen.:denken