Bass2000/Reise meiner Verlobten für Hochzeit nach Deutschland

  • Frohe Pfingsten!


    Bald ist es hoffentlich soweit und meine Verlobte wird ihr Hochzeitsvisum für Deutschland erhalten. Dann müssen wir recht kurzfristig einen Flug buchen. Deshalb wollte ich mal fragen, was es dabei so zu beachten gibt? Wir sind zwar schomal zusammen innerhalb der Philippinen geflogen, Allerdings ist es interkontinental, ganz alleine und das auch noch mit Zwischenstopp ja schon was anderes.

    Insbesondere beschäftigen mich hier die folgenden Punkte:

    1.) Was ist, wenn sie z. B. den Anschlussflug micht bekommt? Soll ich ihr für Notfälle so viel Bargeld mitgeben, dass sie notfalls selber einen "neuen" Flug buchen kann? Ich möchte nicht, dass sie mutterseelenallein ohne Geld irgendwo in einem für sie fremden Land auf einem Flughafen festhängt.
    2.) Ich habe mal nach Preisen recherchiert. Teilweise sind Flüge mit Rückverbindung günstiger als One-Way. Allerdings hatte ich gehört, dass - falls man den Rückflug dann nicht antritt - die Fluggesellschaft hohe Nachzahlungen verlangen kann? Irgendwelche Erfahrungen?
    3.) Soll ich ihr zuvor eine Handy-Internet-SIM für Deutschland zukommen lassen, sodass sie mich am Flughafen in Deutschland direkt kontaktieren kann, falls mal was schiefgeht bei der Immigration z.B.?

    Gibt es sonst noch was zu beachten? Irgendwelche Tipps für günstige Verbindungen im September von Manila nach Düsseldorf?

    Beste Grüße und danke!

  • 1.) Was ist, wenn sie z. B. den Anschlussflug micht bekommt? Soll ich ihr für Notfälle so viel Bargeld mitgeben, dass sie notfalls selber einen "neuen" Flug buchen kann? Ich möchte nicht, dass sie mutterseelenallein ohne Geld irgendwo in einem für sie fremden Land auf einem Flughafen festhängt.


    Ein neues Ticket bei einem verpassten Anschlussflug wäre nur dann nötig, wenn sie mit verschiedenen voneinander unabhängigen Airlines fliegen würde. Ansonsten ist die Airline verpflichtet, bei einem verpassten Anschlussflug kostenlos auf den nächsten Flieger umzubuchen.



    Gibt es sonst noch was zu beachten? Irgendwelche Tipps für günstige Verbindungen im September von Manila nach Düsseldorf?

    MNL-DUS am besten mit Emirates oder Singapore Airlines.. bei skyscanner mal suchen..

  • 2.) Nein, mir sind keine Strafzahlungen bekannt, wenn man den Rückflug nicht antritt (das wollte irgendeine Airline einmal diskutieren, ist meines Wissens aber nie eingeführt worden). Ein Problem hat man nur im umgekehrten Fall, wenn man den Hinflug nicht antritt, verfällt der Rückflug.

    Ein One-way-Ticket ist in der Regel sogar etwas günstiger als ein Hin-Rückflug. Zwei One-Way-Tickets sind halt deutlich teurer als ein Hin-Rückflug.


    3.) Auf fast allen großen Flughäfen weltweit gibt es kostenloses WLAN. Somit kann sie dich über WhatsApp kontaktieren.

  • Deine Verlobte wird bestimmt beim Abflug einige andere Pinays treffen die sich auskennen, mit denen soll sie Kontakt aufnehmen, dann wird sie nicht alleine sein. Als meine Frau 1991 nach Deutschland geflogen ist, hat sie es genauso gemacht und hat einige Pinays gefunden die schon öfters geflogen sind.

  • Bei skyscanner oder momondo kannst Du auch kurzfristig guenstige Tickets finden


    Bei skyscanner kannst Du auch einen Suchmonat fuer den Abflug eingeben


    Bei momondo in der Suchmaske auch ein Datum und Suche plus minus 3 Tage


    In der Regel sind Hinfluege guenstiger wenn auch nicht viel


    Wenn Ihr aber einen Urlaub auf den Phil's plant kannst Du auch einen Rueckflug buchen, eventuell mit der Moeglichkeit das Rueckflug Datum zu aendern

    Bahalag saging basta labing

  • 2.) Nein, mir sind keine Strafzahlungen bekannt, wenn man den Rückflug nicht antritt (das wollte irgendeine Airline einmal diskutieren, ist meines Wissens aber nie eingeführt worden).

    Das ist leider nicht richtig....es machen jetzt immer mehr Airlines...Es gibt sogar ein BGH Urteil dazu


    http://juris.bundesgerichtshof…Blank=1&file=dokument.pdf


    Die Lufthansa möchte sich dieses Vorgehen der Passagiere künftig auch nicht mehr gefallen lassen. Wer einen Teil seiner gebuchten Verbindung verfallen lässt, soll eine Nachzahlung leisten – unabhängig davon, um welches Flugsegment es sich dabei handelt. Dass es die Lufthansa damit ernst meint, bekam ein Passagier bereits zu spüren. Die Lufthansa klagte die Nachzahlung wegen des Verfallen Lassens ein. Zwar wurde die Klage im Dezember vom Amtsgericht Berlin-Mitte abgewiesen, die Airline bleibt aber hartnäckig und hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.


    https://reisetopia.de/guides/ausgefallene-flugsegmente/


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn ich mir diese Fälle der "verfallenen Flugsegmente" betrachte, so geht es hier offenbar mehr um Business Class tickets. Bei Holzklasse ist es mir nicht aufgefallen, dass One-Way günstiger wäre als Retour.. nur die Strecke Philippinen-Deutschland betrachtet...

  • Ich habe ein paar Fragen zum Ausfüllen dieses Formulars.


    Unter "Art des Reisedokuments" müssen wir ja denke ich "Reisepass" ankreuzen und dann die Nummer des Reisepasses? Und bei "ausgestellt durch" die Info, die unter "issuing authority" auf dem Reisepass steht?
    Was ist hier mit „Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument
    “ gemeint? Sowas hat meine Verlobte ja noch nicht, da wir erstmal nur das Heiratsvisum beantragen. Und somit können wir auch nicht sagen, bis wann es gültig ist.


    Dann eine Frage zu Punkt 7 und dem ständigen Wohnort und ob dieser beibehalten werden soll: meine Verlobte soll ja NACH der Hochzeit in Deutschland bei mir bleiben. Jedenfalls haben wir sowas ja noch nicht beantragt oder so. Müssen wir dann trotzdem „nein“ ankreuzen?

    Weiter geht es mit Punkt 9 und dem Aufenthaltszweck.
    Da es für unsere Hochzeit ist, würden wir dann „for marriage“ bei Sonstiges eintragen? Natürlich beabsichtigt meine Verlobte, nach der Hochzeit länger als 12 Monate in DE zu bleiben. Allerdings geht es hier ja erstmal nur um das Visum. Muss sie dies hier also ankreuzen oder nicht?

    Und zuletzt Punkt 12 und die beabsichtigete Aufenthaltsdauer.
    Ist hier nur nach dem Zeitraum für das gewünschte 3-Monats-Heiratsvisum gefragt?

  • Unter "Art des Reisedokuments" müssen wir ja denke ich "Reisepass" ankreuzen und dann die Nummer des Reisepasses? Und bei "ausgestellt durch" die Info, die unter "issuing authority" auf dem Reisepass steht?

    Ja

    Was ist hier mit „Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument“ gemeint? Sowas hat meine Verlobte ja noch nicht, da wir erstmal nur das Heiratsvisum beantragen. Und somit können wir auch nicht sagen, bis wann es gültig ist.

    Gilt nur für Ausländer auf den Philippinen... die brauchen ja einen AT

    Dann eine Frage zu Punkt 7 und dem ständigen Wohnort und ob dieser beibehalten werden soll: meine Verlobte soll ja NACH der Hochzeit in Deutschland bei mir bleiben. Jedenfalls haben wir sowas ja noch nicht beantragt oder so. Müssen wir dann trotzdem „nein“ ankreuzen?

    Nein... denn sie wird ja wohl nicht auf den Philippinen wohnen bleiben.

    Weiter geht es mit Punkt 9 und dem Aufenthaltszweck. Da es für unsere Hochzeit ist, würden wir dann „for marriage“ bei Sonstiges eintragen? Natürlich beabsichtigt meine Verlobte, nach der Hochzeit länger als 12 Monate in DE zu bleiben. Allerdings geht es hier ja erstmal nur um das Visum. Muss sie dies hier also ankreuzen oder nicht?

    Herstellung der familiären Gemeinschaft nach Hochzeit in Deutschland...

    wenn zu lang dann sinngemäß was ähnliches..

    Und zuletzt Punkt 12 und die beabsichtigete Aufenthaltsdauer. Ist hier nur nach dem Zeitraum für das gewünschte 3-Monats-Heiratsvisum gefragt?

    "für immer" .. "permanent" … die DBM weiß was beim Heiratsvisum gemeint ist ist....

  • Gilt nur für Ausländer auf den Philippinen... die brauchen ja einen AT

    Also dann lassen wir die beiden Felder einfach leer?



    Was ist mit dem Kästchen "Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum" unter 9.?