K_el/Hochzeit - Erfahrungsbericht - Beginn 13.06.2019

  • Hallo Forumsgemeinde,


    ich heiße Peter und habe mich kürzlich erst mit meiner philippinischen Freundin verlobt.

    Nun geht es an den Papierkrieg und ich wollte hier mal einen Erfahrungsbericht starten.

    Ich werde versuchen, so detailliert, wie möglich zu beschreiben, wie das Ganze bei uns abläuft und hoffe ich kann Anderen in Zukunft mit dem schwierigen Prozess helfen.


    Wir haben bereits über die Option in Hong Kong zu heiraten diskutiert , allerdings habe ich gerade mit jemandem gesprochen, der das versucht hat (Hochzeit im Januar 19) und erwartet, dass seine Frau ihr Visum voraussichtlich erst im November oder Dezember bekommt.

    Sie wären also bei knapp 1 Jahr mit dem ganzen Prozedere.


    Eine andere Option, die wir diskutiert haben ist, ob Sie nach Deutschland kommen kann mit einem Touristenvisum, wir hier oder in Dänemark heiraten und sie dann einfach hier bleiben kann. Das hatte mir mal jemand erzählt, man könne das versuchen.

    Wir sind allerdings skeptisch, ob das so legal und sicher ist.

    Wir haben beide Sorgen, dass sie dann evtl. abgeschoben wird.

    Auf einer anderen Webseite habe ich auch gelesen, dass die Heirat in Dänemark im Grunde nicht empfohlen wird, weil es den Prozess auch kaum beschleunigt.

    Daher werden wir das wohl nicht tun.


    Nach einigem an Recherche im Internet komme ich nun zu dem Schluss, dass wohl der Prozess, der mir von der Standesamt-Mitarbeiterin empfohlen wurde der einzig Sinnvolle ist.

    Also Papierkrieg in Deutschland abgeben, dann Heiratsvisum.


    Kurz zu uns:

    Ich bin Mitte 30, ledig, keine Kinder und war noch nicht verheiratet.

    Sie ist Anfang 30, ledig, keine Kinder und war auch noch nicht verheiratet.


    13.06.2019 Der Spaß beginnt

    Ich hatte einen Termin beim Standesamt und wurde dort gut beraten.

    Die Dame gab mir allerhand Unterlagen:


    1 Unterlagen fuer die Anmeldung der Eheschliessung

    2 Urkundliche Nachweise

    3 Merkblatt zur Legalisation und Urkundenpruefung

    4 Examination of philippine documents

    5 Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung

    6 Belehrung Datenschutz

    7 Consent and Authorization

    8 Declaration of Residence

    Auf mündlicher Schiene wurde mir noch mitgeteilt, ich solle Adresse und Telefonnummern der gesamten Familie (Eltern, Geschwister) aufschreiben.


    Die To-Do-Liste (4 Examination of philippine documents) habe ich auch hier online gefunden:

    https://manila.diplo.de/ph-en/service/phldocs/1691290


    Hier der aktuelle Stand (Ihr To-Do):


    - Geburtsurkunde [ok]

    In ihren Unterlagen gesucht und gefunden

    (Kann man wohl auch, falls nötig hier beantragen: m.nsohelpline.ph\order\type)


    - Aktuelle Ledigkeitsbescheinigung (CENOMAR) [ok]

    Beantragt (auf der Webseite: m.nsohelpline.ph\order\type)

    Anscheinend wird das Dokument dann per Post an ihre philippinische Adresse geschickt.

    Wenn man es nicht persönlich entgegennehmen kann braucht man einen "Letter of Authorization", also eine Art Vollmacht.

    Dieser muss ausgefüllt, unterschrieben und an die Person gegeben werden, die das CENOMAR dann später entgegennehmen kann.

    Wies aussieht dauert es bis zur Lieferung ca. 2-4 Wochen.


    - 2 Passbilder machen lassen, Whole Body Picture muss sie noch machen lassen [1/2 ok]


    - Consent and Authorization document [ok]

    Ausgedruckt und ausgefüllt

    Von Webseite der deutschen Botschaft Manila: https://manila.diplo.de/blob/1…nsent-zustimmung-data.pdf


    - Passport Copy of the document holder [ok]

    Hat sie kopiert


    - Declaration in English language signed by the holder of the document stating the complete address(es) of residence [nok]

    Ausgedruckt aber noch nicht ausgefüllt

    https://manila.diplo.de/blob/1…ion-of-addresses-data.pdf


    - Baptismal Certificate [nok]

    Wird wohl in der Kirche beantragt. Brauchen wir noch.


    - Elementary School Permanent Record (Form 137). (Please do not submit High School or College- / University Records or Diplomas!) [ok]

    Hat sie gefunden, damals von der Schule bekommen. Kann aber wohl auch nachträglich von der Schule beantragt werden.


    - Marriage Certificate of the parents, issued either by PSA or LCR (If the parents were not married, please hand in the mother's CENOMAR/CEMAR) [ok]

    Kann unter dem selben Link wie oben beantragt werden. Haben wir bereits.


    - Two (2) passport-size pictures of the parents or respectively their death certificates (either PSA or LCR) [nok]

    Müssen noch gemacht werden


    - Birth Certificate(s) of sibling(s) (if any); in this case simple photocopies of the Birth Certificates issued by PSA or LCR are sufficient. [ok]

    Haben wir schon aus den Unterlagen


    - Adressen und Telefonnummern der Familie [ok]

    Haben wir gesammelt


    ---------------------


    Morgen gehts wieder zum Standesamt, ein paar Kleinigkeiten klären.

    Dann gibt es ein Update.

  • TanduayIce

    Hat das Thema freigeschaltet
  • 14.06.2019

    Heute war das Standesamt leider telefonisch nicht erreichbar.

    Die Frage, die ich dort stellen will ist, ob es ihr möglich ist die beglaubigte Reisepass-Kopie auch von einem Dritten beantragen und abholen zu lassen. Sie hat bis November keine Möglichkeit zur deutschen Botschaft in Manila zu kommen, weil sie nicht auf den Philippinen ist.

    Dann gibt es das nächste Update erst wieder Montag oder Dienstag.


    Eins ist mir noch eingefallen.

    Auf mündlicher Schiene wurde mir noch mitgeteilt, dass sie ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen mit abgeben muss.

    Also:


    -3 Gehaltsabrechnungen [nok]

    Damit warten wir bis die anderen Dokumente da sind, damit die Gehaltsabrechnungen möglichst aktuell sind. Sie wird sie dann bei ihrem AG beantragen.



    Danke für den Bericht.


    Eure Entscheidung dem Rat der Standesbeamtin zu folgen finde ich gut.


    Wollt ihr nach der Heirat in Deutschland leben ?

    Ja, zunächst möchten wir gerne in Deutschland zusammen leben.

  • Update 18.06.2019


    Heute habe ich mit dem Standesamt telefoniert.


    -Nach Aussage des Standesamtes scheint es möglich zu sein auch in einem Drittland die beglaubigte Reisepasskopie bei der Botschaft erstellen zu lassen.

    Wir sind leicht skeptisch, werden es allerdings versuchen.

    Einen Termin hat sie bereits gemacht.

    Der ist in 2 Wochen, dann wissen wir mehr.


    -Was mir noch gesagt wurde ist, dass das Dokument:

    5 Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung

    auch zu diesem Termin unterschrieben mitgebracht werden muss, denn ihre Unterschrift darauf muss ebenfalls beglaubigt werden.


    -Die Dokumente müssen wohl auch zwingend den Weg über das Standesamt in Deutschland gehen, dürfen also nicht direkt an die Botschaft gegeben werden.

    Das heißt, sie muss die Dokumente alle sammeln und dann per Post an mich schicken.

    Ich nehme dann alles mit zum Standesamt.


    -Sie hatte mal einen Deutschkurs B1 bestanden.

    Der ist allerdings schon über 2 Jahre alt.

    Die Aussage des Standesamtes war dazu, dass der Deutschkurs A1 sehr wahrscheinlich für den Antrag des Heiratsvisums wiederholt werden muss.


    Update gibt es wieder, wenn wir die Dokumente alle beisammen haben und der Postverkehr losgeht.

  • -Nach Aussage des Standesamtes scheint es möglich zu sein auch in einem Drittland die beglaubigte Reisepasskopie bei der Botschaft erstellen zu lassen.

    Ja das get selbstverständlich. Hauptsache eine Behörde (a besten eine deutsche) beglaubigt die Kopie. Eine Botschaft ist auch eine Behörde.

    In welchem Land ist sie denn?

    -Was mir noch gesagt wurde ist, dass das Dokument:

    5 Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung

    auch zu diesem Termin unterschrieben mitgebracht werden muss, denn ihre Unterschrift darauf muss ebenfalls beglaubigt werden.

    Ja ist richtig. Denn dort unterschreibt sie, dass sie mit der Anmeldung zur Eheschliessung einverstanden ist Normalerweise müssen das beide Verlobten persönlich beim StA machen. Geht aber verständlicherweise bei Drittländer wegen fehlendem Visum nicht.

    -Die Dokumente müssen wohl auch zwingend den Weg über das Standesamt in Deutschland gehen, dürfen also nicht direkt an die Botschaft gegeben werden.

    Klar, weil sie Teil der Anmeldung der Eheschließung sind. Die Botschaft hat außer der Beglaubigung nichts mehr damit zu tun.

  • Sehr interessant, klärt mich bitte auf!

    Aktuell muss ich also schon das Aufgebot bestellen, obwohl die Verlobte noch gar nicht in Deutschland ist?


    Zu meiner Zeit hiess das Visum nach Familienzusammenführungsvisum und nicht Heiratsvisum.

    Ich hatte den Rat des Forums hier befolgt und bin auch zum Standesamt gefahren.

    Dortige Aussage: "Kommen sie wieder, wenn Ihre Frau hier in Deutschland ist".


    Für mich war das auch vollkommen logisch, was will ich beim Standesamt, wenn die Hochzeit nicht

    zu 100 % sicher ist?


    Heute wird die Verlobte geknebelt, ohne Hochzeit kein FZV? Klar, niemand kann sie zur Trauung zwingen...

    Anscheinend sind die Bedingungen/Voraussetzungen in den letzten Jahren noch gruseliger geworden!?

    Das ganze Procedere dauert heute bis zu einem Jahr?


    Wie dankbar bin ich meiner ABH, die alles getan hat, dass meine damalige Verlobte ihr Visum nach nur

    22 Tagen bekommen hat.

    Seit Juli 2007 14 x auf den Phils gewesen. Manila, Boracay, CocoBeach/Mindoro, Cebu, Mactan, Bantayan, Panglao/Bohol, Palawan.

  • Ja das get selbstverständlich. Hauptsache eine Behörde (a besten eine deutsche) beglaubigt die Kopie. Eine Botschaft ist auch eine Behörde.

    In welchem Land ist sie denn?

    Kann ich leider nicht bestätigen. Wir waren sogar gemeinsam in der Deutschen Botschaft in Mumbai und haben keine Beglaubigung bekommen.

    Wir sind dann zusammen nach Manila geflogen und haben es da gemacht.

    Kann aber natürlich von Botschaft zu Botschaft unterschiedlich sein.


    Gruß Thomas

  • Kann ich leider nicht bestätigen. Wir waren sogar gemeinsam in der Deutschen Botschaft in Mumbai und haben keine Beglaubigung bekommen.

    Ich lese auf den Botschaftsseiten nichts darüber, dass bestimmte Fotokopien (hier Reisepass) nicht beglaubigt werden können.

    Im Prinzip wird ja nur beglaubigt, dass Fotokopie mit Original übereinstimmt.

    Ich würde es mal probieren....




    Die einzige Ausnahme die ich weiß, ist, dass Personalstandsurkunden (Geb-urkunde, Heiratsurkunde) nur von dem Standesamt beglaubigt werden kann, dass die Urkunde auch registriert hat.

  • Ich lese auf den Botschaftsseiten nichts darüber, dass bestimmte Fotokopien (hier Reisepass) nicht beglaubigt werden können.

    Im Prinzip wird ja nur beglaubigt, dass Fotokopie mit Original übereinstimmt.

    Ich würde es mal probieren....

    Alles Richtig steht auch nirgends. Wir sind zur Botschaft in Mumbai gegangen und uns wurde gesagt das es kein Problem sei, wir nächsten Tag einen Termin bekommen und noch einmal zum Termin vorbei kommen sollen. Am nächsten Tag wurde uns dann gesagt das eine Beglaubigung nur für Personen gemacht wird die im Zuständigkeitsbereich der Botschaft wohnhaft sind.


    Wie schon gesagt, kann von Botschaft zu Botschaft unterschiedlich sein. Hat bei uns leider nicht geklappt. Unser zuständiges Standesamt hätte die Beglaubigung auch aus jedem anderen Land akzeptiert, habe vorher extra nachgefragt.

  • Am nächsten Tag wurde uns dann gesagt das eine Beglaubigung nur für Personen gemacht wird die im Zuständigkeitsbereich der Botschaft wohnhaft sind.

    Okay, das ist verständlich... heisst also, dass die Beglaubigungen nur bei Personen gemacht werden kann, die in dem Staat auch ihren Wohnsitz haben.


    Ob das beim TS bzw. dessen Freundin der Fall ist, weiß ich nicht.

  • -Sie hatte mal einen Deutschkurs B1 bestanden.

    Der ist allerdings schon über 2 Jahre alt.

    Die Aussage des Standesamtes war dazu, dass der Deutschkurs A1 sehr wahrscheinlich für den Antrag des Heiratsvisums wiederholt werden muss.

    Es gibt auch noch die Möglichkeit eines Interviews bei der DBM um einfache Sprachkenntnissen nachzuweisen, das haben wir auch so gemacht, da das A1 Zertifikat meiner Frau auch schon vier Jahre alt war.

  • Die Aussage des Standesamtes war dazu, dass der Deutschkurs A1 sehr wahrscheinlich für den Antrag des Heiratsvisums wiederholt werden muss.

    Das Standesamt ist ja wirklich kein Experte in dieser Frage; daher ist dessen Aussage wertlos.


    Die Anwendungsvorschriften des AA besagen, dass bei einem Zertifikat, älter als ein Jahr , die Botschaft darauf achten muss, ob die Kenntnisse (A1) noch vorhanden sind und die DBM kann dies dann auch überprüfen. Da aber die Konsularbeamten nicht unbedingt Sprachlehrer sind, wird es bei wackligen Kenntnissen darauf hinauslaufen, dass A1 wiederholt werden muss.

  • Das Standesamt ist ja wirklich kein Experte in dieser Frage; daher ist dessen Aussage wertlos.


    Die Anwendungsvorschriften des AA besagen, dass bei einem Zertifikat, älter als ein Jahr , die Botschaft darauf achten muss, ob die Kenntnisse (A1) noch vorhanden sind und die DBM kann dies dann auch überprüfen. Da aber die Konsularbeamten nicht unbedingt Sprachlehrer sind, wird es bei wackligen Kenntnissen darauf hinauslaufen, dass A1 wiederholt werden muss.

    Aber gilt dies auch, wenn die Betroffene in der Vergangenheit erfolgreich eine B1-Prüfung abgelegt hatte? Ich hatte dies hier immer so verstanden, dass eine erfolgreiche Prüfung auf höherem Level kein "Verfallsdatum" hat.

    Dann wäre nur die Frage, ob die abgelegte Prüfung nach dem geforderten Standard erfolgte und die abnehmende Institution entsprechend zertifiziert war.

  • Aber gilt dies auch, wenn die Betroffene in der Vergangenheit erfolgreich eine B1-Prüfung abgelegt hatte? Ich hatte dies hier immer so verstanden, dass eine erfolgreiche Prüfung auf höherem Level kein "Verfallsdatum" hat.

    Ich kenne keine Anwendungsvorschrift die besagt, dass bei einem höhere Zertifikat als A1 automatisch die 1-jahres-Regel entfällt.


    es heißt aber:

    Es wird dann an dem Konsularbeamten liegen, ob er ein 2 Jahres altes B1-Zertifikat darunter versteht. Bei einem 10-Jahren B1 wird er wahrscheinlich Zweifel haben.

  • Ich kenne keine Anwendungsvorschrift die besagt, dass bei einem höhere Zertifikat als A1 automatisch die 1-jahres-Regel entfällt.

    Was ist hiermit?? AVV


    Zitat

    Bei Vorlage von Sprachnachweisen über den
    niedrigsten Sprachstand A 1 GER, deren Ausstellung mehr als ein Jahr zurück liegt, ist wegen
    des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprachfähigkeit stets die inhaltliche Plausibilität der
    darin bezeichneten Sprachkenntnis zu überprüfen

    also nur A1 ist mit der 1 Jahres Regel genannt...alles andere läuft nicht ab!

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Update 09.07.2019


    Also, es ist möglich eine beglaubigte Reisepasskopie in Katar bei der deutschen Botschaft zu besorgen.

    Die Dokumente haben wir mittlerweile alle beisammen und sie sind auch schon bei mir in Deutschland.

    Donnerstag oder Freitag geht es dann zum Standesamt zum Einreichen der Unterlagen.


    Ihr B2-Zertifikat ist bereits älter als 2 Jahre aber ihr Deutsch ist noch sehr gut und sie kann sich auch normal auf deutsch unterhalten.

    Wies aussieht sind die Kollegen bei der Botschaft einverstanden, dass sie in einem Interview zeigen kann, dass ihr Deutsch gut genug ist und sie muss den Sprachkurs nicht noch mal wiederholen.


    Wenn ich beim Standesamt war gibt es dann wieder ein Update.

  • hr B2-Zertifikat ist bereits älter als 2 Jahre aber ihr Deutsch ist noch sehr gut und sie kann sich auch normal auf deutsch unterhalten.

    Wies aussieht sind die Kollegen bei der Botschaft einverstanden, dass sie in einem Interview zeigen kann, dass ihr Deutsch gut genug ist und sie muss den Sprachkurs nicht noch mal wiederholen.

    Normal sollte auch ein B2 immer reichen...eine Überprüfung per Interview ist eigentlich nur bei A1 vorgesehen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • also nur A1 ist mit der 1 Jahres Regel genannt...alles andere läuft nicht ab!

    Jetzt erst gesehen:

    Es geht darum, dass die Deutschkenntnisse noch plausibel vorhanden sind.

    Jemand der vor zig Jahren irgendein (höheres) Zertifikat erlangt hat und seither kein Deutsch mehr gesprochen hat, könnte dann auch nicht mehr auf A1 Sprachstand sein.

    Anwendungshinweis sind kein Gesetz und daher würde ein Gericht sich nur nach dem Geist des AufenthG richten; keinesfalls nach den Hinweisen. Und im Gesetz steht, dass mindestens einfache Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen. Von Zertifikaten steht nichts im Gesetz..

    Ihr B2-Zertifikat ist bereits älter als 2 Jahre aber ihr Deutsch ist noch sehr gut und sie kann sich auch normal auf deutsch unterhalten.

    Jemand der B2 vor 2 jahren gemacht hat, hat sicherlich noch A1 drauf.. da seh ich auch keine Notwendigkeit, den Sprachstand zu überprüfen.

  • Update 11.07.2019


    Heute war der Termin beim Standesamt.

    Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und hat mich wieder gut beraten.

    Die Dokumente schienen soweit vollständig und in Ordnung zu sein.

    Beim Cenomar hat sie noch mal gefragt, ob es wirklich ein Original ist, weil dir Schrift nicht erhaben war.

    Das schien bei einem anderen Kunden so gewesen zu sein.

    Sie hat es dann aber akzeptiert.

    Das Papier hat übrigens auf Vorder- und Rückseite kleine rote Striche, über das ganze Blatt verteilt.

    Scheint für diese Dokumente eine Besonderheit zu sein.

    Ich habe meine Email Adresse dort gelassen, denn dann kann die Mitarbeiterin mich über den Prozess auf dem Laufenden halten.

    Für die Urkundenprüfung musste ich 330€ in bar bezahlen.

    Das Sprachzertifikat ist, um genau zu sein bereits 7 Jahre alt.

    Bei der nächsten Info vom Standesamt gibt es das nächste Update.