TomHobbit/Familienzusammenführung - Ablauf und Dauer

  • Hallo Forum,


    ich beschäftige mich gerade mit der Familienzusammenführung (mit der Ehe in 2013 ist bereits alles abgeschlossen - mit Ausnahme der Registrierung in Deutschland ins Eheregister).


    Hatte bisher noch die Hoffnung meine Frau bis Mitte Dezember nach Deutschland zu bringen, da an Weihnachten meine Mutter 80. wird. Wäre eine tolle Geschichte (geworden) - und hätte als "Dreingabe" noch den steuerlichen Jahresvorteil (Steuerklasse-Änderung für ein ganzes Jahr) gegeben.


    Jetzt habe ich die entsprechenden Seiten der DBM runtergeladen und gelesen - und muss feststellen a) Antragslaufzeit 5 Monate und b) Deutschkurs kann NICHT mehr nachgeliefert werden (diese Variante gab es ja mal früher).


    Meine Frau muss noch den Deutschkurs erst machen - da war meine Planung den nächsten Kurs Ende Juli zu nehmen. Da wäre sie Anfang Oktober fertig gewesen. Wenn man dann aber noch eine Laufzeit von 5 Monaten hat ... kann ich das mit Einreise bis Weihnachten wohl vergessen.


    Habe ich etwas übersehen? Wie sind die aktuellen Erfahrungswerte zum zeitlichen Ablauf? Was ist eure Meinung dazu.


    Wenn es nicht reicht ... dann muss ich meine Frau auch nicht hetzen - dann kann sie auch einen späteren Kurs besuchen. Die nächsten Monate werden ja eh wieder Bescheiden werden, was das Wetter angeht - bei den letzten heißen Monate wird es wieder einige starke Typhone geben.


    Danke schon mal für eure Unterstützung und Meinung.


    Gruß

    Tom

  • etzt habe ich die entsprechenden Seiten der DBM runtergeladen und gelesen - und muss feststellen a) Antragslaufzeit 5 Monate und b) Deutschkurs kann NICHT mehr nachgeliefert werden (diese Variante gab es ja mal früher).

    Ich nehme an, dass damals schon die UP stattgefunden hat. Dann wäre diese längste Wartezeit ja schon mal überwunden.


    Am längsten dauert dann die Vergabe des Termins zum Antrag:

    https://manila.diplo.de/blob/1…en-terminvergabe-data.pdf

    Wenn du den jetzt beantragen würdest, dann könntest du Ende Oktober Anfang November einen Termin bei der DBM bekommen.

    Es ist doch davon auszugehen, das deine Frau bis dahin das A1 in der Tasche hat (?). (hinweis: falls es schon deutsche Kinder gibt, ist kein A1 erforderlich)


    Danach hängst es im wesentlichen davon ab, wie schnell deine ABH arbeitet. Ist es eine große ABH, wird der Antrag dort wohl einige Wochen liegenbleiben und dann wird es nichts mehr mit der Einreise in 2019.


    Bei einer kleinen ABH (wenig Flüchtlingsanteil), die zügig den Antrag bearbeitet könnte es in diesem Jahr noch klappen.

    Ist aber dann auch eine knappe Kiste..

  • Hallo hge,

    ja damals gab es das volle Programm mit allem drum und dran ... EFZ und UP ... alles über ein 3/4 Jahr .. aber egal - ist Geschichte :victory


    Dann habe ich das also richtig verstanden: man muss auf den Termin ca. 5 Monate warten? Der Rest geht dann "schneller"?

    Leider keine deutschen Kinder - sonst wäre sie schon hier.


    Ob sie den Deutschtest erfolgreich abschliesst ... das steht noch in den Sternen. Aber gilt hier noch mein Wissensstand, dass ca 60 % in der Prüfung reichen, damit sie den Schein bekommt? Der nächste Kurs startet Ende Juli bis Ende September .. der andere dann Anfang September bis Ende Oktober.


    Ich wohne in einer Kreisstadt - aber sehr groß ist die auch nicht :heilig ... bringt es was, dort vorab sich anzumelden und auf den Vorgang hinzuweisen? Etwas gutzumachen hätten die bei mir - nachdem mal ein Touristenvisum meiner Frau abgelehnt wurde - und meine ABH nichts davon wusste und mir Hoffnung machte.


    Auf die Terminsache zurückzukommen ... das heißt, ich kann den Termin beantragen und muss erst beim Erscheinungstermin alle Unterlagen dabei haben? Analog dem Reisepass-Appointment? Da war ich aber dann doch schon überrascht, innerhalb 4 Tagen einen Termin zu bekommen :yupi


    Ok - danke hge ... dann bin ich schon mal schlauer und kann etwas Hoffnung haben.

  • Ich wohne in einer Kreisstadt - aber sehr groß ist die auch nicht :heilig ... bringt es was, dort vorab sich anzumelden und auf den Vorgang hinzuweisen? Etwas gutzumachen hätten die bei mir - nachdem mal ein Touristenvisum meiner Frau abgelehnt wurde - und meine ABH nichts davon wusste und mir Hoffnung machte.

    Man kann sich, wenn die ABH das zulässt, mit denen vorher in Verbindung setzen.

    Du könntest mal vorsichtig nach einer Vorabzustimmung fragen (Heiratsurkunde vorlegen)…

    Meistens machen sie das nicht, aber wenn ja, könnte die Botschaft schon sofort nach Antragseingang das Visum erteilen.


    Wie gesagt, meist machen die ABHs das leider nicht. Aber fragen kostet nichts.


    Beim Schengen Visum hatte schon damals die ABH keinen Einfluss mehr und wird in idR auch nicht darüber informiert.

    Auf die Terminsache zurückzukommen ... das heißt, ich kann den Termin beantragen und muss erst beim Erscheinungstermin alle Unterlagen dabei haben?

    Ja

  • Danke schon mal, hge.


    Ich muss doch die Gretchen-Frage stellen: sollte ich jetzt einen Termin machen und dieser plötzlich früher sein - und der Deutschkurs ist noch nicht zu ende ... was passiert im schlimmsten Fall wenn meine Frau dort ohne diesen Schein auftaucht? Oder kann man den Termin schieben (lassen)?

    Oder muss man dann wieder von vorne anfangen?

    Gibt es Nachteile dadurch?

  • 1 ) muss man bei Terminanforderung angeben, wann voraussichtlich alle Unterlagen vollständig sind

    2 ) selbst wenn nicht alles vollständig ist, kann man trotzdem idR nachreichen.. das kann ich natürlich nicht garantieren. aber laut letzten Erfahrungen hier wird niemand total abgewiesen, wenn nicht alles komplett ist.

  • Allerdings dürfte ohne bisher mit A1 angefangen zu haben eine Einreise bis Dezember eher Wunschtraum bleiben :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nein. Vorgangsnummer beim neuen Antrag mit abgeben und der Hinweis das bereits eine UP gemacht wurde.

    Soweit ich informiert bin, hält die DBM alte Unterlagen/Vorgänge nur max 5 Jahre vor. Dann wäre 2013 schon nicht mehr vorhanden.


    Aber er hat ja sicherlich noch die Geburtsurkunde, an die die Stellungnahme der DBM angehaftet ist. Das macht ja auch die UP wieder sichtbar.

    Da noch etwas Zeit ist, könnte er auch die Heiratsurkunde hier beim StA registrieren lassen; denn bei einer "deutschen HU" wird sicherlich keine deutsche Behörde rumzicken.

  • Allerdings dürfte ohne bisher mit A1 angefangen zu haben eine Einreise bis Dezember eher Wunschtraum bleiben

    Ich möchte hier nicht zynisch wirken sondern anderen Mitlesern eben darstellen wie es in vergleichbaren Fällen schneller geht.


    1) Wer seine Hausaufgaben nach der Eheschließung nicht macht (Nachregistrierung in DEU, Sprachnachweise) muss eben damit Leben das es dann noch Monate dauert, wenn sie dann dann doch nachreisen soll. Man ist ja schon Jahre verheiratet.

    2) Mit deutscher Urkunde und Sprachnachweis B1 oder B2 wäre das eine Selbstläufer (Antrag im Oktober. Ist die ABH schnell, Visa im November).


    Bei B1 oder B2 verfällt der Sprachnachweis auch nicht nach einem Jahr. Die Verwaltungvorschriften nehmen hier spezielle Bezug auf A1.

    Zudem kann man mit Online-Material den Orientierungkurs machen und bei einem Besuch die Prüfung in DEU ablegen, anschließend das Zertifikat Integrationskurs bei BAMF beantragen.

    Hat folgend Vorteile:

    1) Keine Verpflichtung zum Integrationskurs

    2) Arbeigeber sehen das sie bereits gute Sprachkenntnisse hat und sie kann Vollzeit arbeiten

    3) Problematik der ersten AE nur für ein Jahr (eben wegen Integrationskurs) kann man deutlich etwas entgegensetzen und auf eine AE für drei Jahren bestehen (Verpflichtungen wurden bereits erfüllt)

    4) Ich denke das auch eine ABH, wenn man wegen einer Vorabzustimmung vorspricht etwas großzügiger ist (keine Garantie), dann wäre das Visum eine Sache von Tagen.


    Ja, das ist eine Goldrandlösung, die Anstrengungen von der Ehefrau auf den Inseln erfordert, aber ich wollte nur Stoff zum nachdenken geben.

  • Wenn das so lange her ist, solltest du auf jeden Fall in den Unterlagen für die DBM auf die damalige Vorgangsnummer zur UP hinweisen. Möglicherweise gibt es ja noch die alten geprüften Dokumente mit Prüfvermerk, und den originalen Prüfbericht der DBM bei der in deinen Unterlagen, oder bei den Unterlagen deines Standesamtes. Den würde ich dann auch noch mit abgeben.


    Meine Frau hatte am Anfang des Jahres ihren Visatermin für FZV, und 23 Tage später war das Visa genehmigt. Ich konnte bei meiner ABH vorab den Papierkram erledigen, so dass ich nicht noch einmal eingeladen und vorbei kommen musste, sondern es nach vorliegen der Daten gleich von der ABH bearbeitet werden konnte.


    Allerdings dauerte dann nach der Einreise die Aufenthaltskarte fast 2 Monate. Spielt aber vermutlich steuerlich keine Rolle, weil die Steuersache zumindest bei uns mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ins Rollen kam und ich meine Steuerklasse innerhalb einer Woche ändern konnte.

  • Allerdings dürfte ohne bisher mit A1 angefangen zu haben eine Einreise bis Dezember eher Wunschtraum bleiben :floet

    Verstehe ich nicht ganz. Es ist absolut realistisch von der Terminschiene, der A1-Prüfnachweis zu erbringen. Natürlich muss er die Fähigkeiten und den Willen seiner Frau gut einschätzen können, ob es realistisch ist, dass sie auf Anhieb besteht ;-) Denn dies wird wohl oder übel der Fall sein müssen ...

    Je nach Tätigkeit seiner Frau und je nach technischen Möglichkeiten kann Sie ja schon jetzt anfangen, die Zeit bis dahin zu nutzen und zu lernen. Mit Vorkenntnissen wird's ihr sicherlich leichter fallen

  • 3) Problematik der ersten AE nur für ein Jahr (eben wegen Integrationskurs) kann man deutlich etwas entgegensetzen und auf eine AE für drei Jahren bestehen (Verpflichtungen wurden bereits erfüllt)

    Die AE gibt's bei Ehepartner deutscher Staatsbürger unabhängig vom Integrationskurs nach der Einreise für 3 Jahre. Wird dieser aber dann nicht bestanden, geht es nur jahresweise weiter

  • Wenn das so lange her ist, solltest du auf jeden Fall in den Unterlagen für die DBM auf die damalige Vorgangsnummer zur UP hinweisen. Möglicherweise gibt es ja noch die alten geprüften Dokumente mit Prüfvermerk, und den originalen Prüfbericht der DBM bei der in deinen Unterlagen, oder bei den Unterlagen deines Standesamtes. Den würde ich dann auch noch mit abgeben.

    Ich hatte oben drauf hingewiesen, dass die DBM nach meinen Informationen nur ca. 5 Jahre aufbewahrt.


    An die Geb-Urkunde meiner Frau ist die Stellungnahme der DBM angetackert. Diese reicht auch vollkommen aus, um eine UP nachzuweisen. ist bei uns auch im Rahmen der Einbürgerung auch ohne weiteres akzeptiert worden.

  • Ja, das ist eine Goldrandlösung, die Anstrengungen von der Ehefrau auf den Inseln erfordert, aber ich wollte nur Stoff zum nachdenken geben.

    Ich weiß...wir haben das ja genau so gemacht und es war perfekt!

    Es ist absolut realistisch von der Terminschiene, der A1-Prüfnachweis zu erbringen. Natürlich muss er die Fähigkeiten und den Willen seiner Frau gut einschätzen können, ob es realistisch ist, dass sie auf Anhieb besteht ;-) Denn dies wird wohl oder übel der Fall sein müssen .

    Da das A1 Zertifikat zum Visaantrag ja vorgelegt werden muss (lt. DBM Merkblatt) dürfte das sehr eng werden! Ich würde eher nicht darauf wetten, dass es in diesem Jahr noch klappt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo TomHobbit,

    anstatt A1 genügt auch ein kurzes (etwa 15-minütiges) Interview auf Deutsch bei der DBM, um den geforderten Sprachnachweis zu bekommen. Meine Frau war 54 Jahre alt, als sie zum Goethe Institut ging. Sie ist dreimal "durchgefallen", hat dann nach einem Interview auf der DBM ihr Visum erhalten.

    ME ist das Goethe Institut nur Geldmaschine. Die Anforderungen für das A1 liegen weit über dem Bereich der Grundsprachkenntnisse, wie die EU es vorschreibt.

    Hier noch etwas zum A1:

    Sprachprüfung für Visum: Fast alle fallen durch! - Philippinenportalww.philippinenportal.com/index.php?showtopic=3165wie bei Prüfungen am Goethe Institut selbst. .... Von den Schülern die nicht im GI geschult wurden lag die Durchfallquote bei über 90%. ... Die hohe Duchfallquote in Manila lag wohl an der Schule in Cebu, von dort haben wohl nur 4 Schüler ...


    Selbstunterricht per online Kurs, dazu viel in Deutsch gechattet, spart eine Menge Geld und Ärger.

    Kostenlosen Deutschkurs gibt es hier:

    https://www.dw.com/de/deutsch-lernen/deutschkurse/s-2068

  • Hallo TomHobbit,

    anstatt A1 genügt auch ein kurzes (etwa 15-minütiges) Interview auf Deutsch bei der DBM, um den geforderten Sprachnachweis zu bekommen

    Nein, das geht nicht!

    Das geht nur, wenn man entweder "lernbehindert", über 50 Jahre alt ist und /oder nachweisen kann, dass man mindestens 12 Monate intensiv (Kurse, Privatlehrer) gelernt hat und mehrfach durch die Prüfung gefallen ist!

    Da mehrere dieser Tatbestände scheinbar auf deine Frau zutrafen wurde hier von der Ausnahmeregelung gebrauch gemacht....das mit dem Interview geht i.d.R. nur wenn A1 älter als 1 Jahr ist, aber vorhanden

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wir hatten doch kürzlich einen Fall, wo die DBM die Überprüfung des A1-Status abgelehnt hat . Jedoch als man sich dann an das Servicebüro des AA gewendet hat, wurden plötzlich eingelenkt und die DBM hat das alte A1 akzeptiert … sogar ohne Prüfung.


    Wenn man einen solchen Schritt gehen will, sollte man allerdings sicher sein, dass A1-Kenntnisse noch genügend vorhanden sein..

    Ich kann allerdings auch die DBM-Mitarbeiter verstehen, die keine Sprachlehrer sind und somit auch schlecht einen Sprachstand beurteilen können oder wollen.

  • Mit dem A1 beim Goethe Institut ist das so eine Sache. Im "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen", zu finden unter

    http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/

    steht:

    A1 – Anfänger

    Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.:floet


    Wie dann allerdings die Prüfungsaufgabe, in der eine Bus-Rundreise mit zwei Kindern rund um den Bodensee gebucht und mit Kreditkarte bezahlt werden soll, noch in diesen Referenzrahmen für A1 fallen soll, ist mir äußerst schleierhaft. :peinlich:mauer