TomHobbit/Familienzusammenführung - Ablauf und Dauer

  • Als ich meine Frau zum Integrationskurs anmeldete, bekam ich die Aussage, das Niveau im Ausland sei nicht vergleichbar mit dem Niveau hier (also hier in DE sei wohl höher ...) ...

    Eine Aussage die überhaupt nicht zusammen passt mit der Tatsache, dass die Sprachkursanbieter entsprechend nach dem Standard zertifiziert sein müssen ... Vermutlich ist hier inzwischen ein rein auf Gewinn ausgerichteter Wirtschaftszweig entstanden ....

    Mein erster Eindruck ist, dass das Göthe schon sehr viele Inhalte in A1 rein packt, aber seine eigenen Kräfte vor Ort nicht die besten Kräfte im Unterrichten selbst sind. Und vermutlich wird das Götheinstitut noch die besten Kräfte vor Ort haben. Meine Frau beurteilt den Kurs hier in Deutschland als besser wie der A1-Kurs auf den Philippinen

  • Danke allen für die Tipps und Ratschläge.

    Allerdings macht es keinen Sinn über das Thema A1 grundsätzlich zu diskutieren ... es ist Fakt - Sinn oder nicht Sinn - man muss es vorlegen. Und wir Deutsche "stehen" nun mal auf vorlegbare Bescheinigungen ... also bringt das Diskutieren und Aufregen rein gar nichts.

    Also kann ich nur hoffen und bangen, das meine Frau (zusammen mit mir) mit Mitte 40 das irgendwie auf die Reihe bekommt.

    Ist das noch richtig, das man in der Prüfung "nur" 60 % richtig haben muss, um bestanden zu haben?


    Ein Versuch ist es Wert - und wenn es nicht auf Ende 2019 klappt ... ja dann ist auch 2020 eine schöne Zahl :heilig

  • Ist das noch richtig, das man in der Prüfung "nur" 60 % richtig haben muss, um bestanden zu haben?

    Ja, dass ist die Schwelle für bestehen oder nicht bestehen. Es sind 4 Module (Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben), in denen jeweils 15 Punkte vergeben werden. Die Ergebnisse werden dann mit einem Multiplikator hoch multipliziert (die 60 Punkte entsprechen dann 100), und nach dem Hochmultiplizieren muss man auf 60 kommen.

  • Also nachdem ich zwar noch vor der Heirat aber durchaus nun aktuelle Erfahrungswerte mit dem Goethe Institut und A1 habe kann ich nur betonen, dass ich an Eurer Stelle über einen "superintensiv" Kurs direkt beim Goethe Institut in Manila nachdenken würde.
    Vorteil: Sie lernt Deutsch richtig aber und das möchte ich betonen, dass heißt nicht nur 4h Kurs am Tag und man kann es, sondern dass heisst im Nachgang 3-4 h lernen und Üben.
    Das Niveau im Test sortiert diejenigen gnadenlos aus, die das "nebenher" oder lax handhaben.
    Der Kurs kostet aber was noch teurer ist ist eine Wohnung in der Nähe - egal das ist ja für das Leben wichtig.

    Also nicht auf 4 gewinnt gehen sondern auf 100%, denn gerade in der Prüfungssituation macht man schnell Flüchtigkeitsfehler - so ging es meiner holden und dadurch hatte Sie nur 85% - obwohl Sie wesentlich besser ist. Selbst in dem Intensivkurs sind von 20- 7 durchgeflogen- Deutsch ist schwer !

    Die Deutschlehrer sprechen Deutsch und zwar auch im Unterricht von der 1. Stunde an und gehen didaktisch richtig vor - aber nach 1 Woche geht es steil im Niveau nach oben und wenn man nicht die Hausaufgaben macht und zusätzlich liest spricht und hört (es gibt ja genügend Bücher mit CD) dann wird es schwer.
    Auch kann man vor Ort dann auch besser Lerngruppen bilden, was gerade für den A1 Test "sprechen" sehr hilfreich ist.
    Man kann an anderen Schulen wie CEVAS auch Deutsch Kurse belegen, die verlangen aber horrendes Geld für die Leistung und die sog. Lehrer sprechen nicht Deutsch sondern Tagalog im Unterricht - Sie haben zwar ein Zertifikat (B1 z.B. ) aber Deutsch sprechen ist ja schon einmal die Voraussetzung und nur wenn man eine Prüfung besteht heisst das nicht dass man Deutsch jemanden lernen kann.
    Meine macht ja gerade A2 als Einzelkurs und der Niveauunterschied zum Goethe ist eben frappierend. aber das ist ja für uns nur die Kür bis zum Visa.


    Solche Schulen leben dann von Prüfungsunterlagen die Ausgegeben werden. Da wird auf die Prüfung gelernt aber kein Deutsch nach meiner Meinung.

    Ich bin persönlich 2 Wochen während der Kurszeit dort gewesen - da kann man sehr viel beim Deutsch üben helfen.
    Der nächste Superintensivkurs beginnt im Juli aber der Anmeldeschluss ist AFAIK Ende Juni !
    So zumindestens hätte man ja noch 1 Freischuss für eine 2.te Prüfung.

  • OT gelöscht. ..das ist hier keine Diskussion zum GI :hi

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Da kann ich nur beipflichten.


    Das GI hat auf nur den ersten Blick ein teureres Preisschild als die anderen Anbieter. Im Vergleich ist jedoch deutlich (!) mehr Unterrichtszeit enthalten, so dass je Unterrichtseinheit das GI klar am preiswertesten war. Bei für mich bewertbarer Qualität der Lehre.


    Der Superintensivkurs ist natürlich zeitaufwendig, das heißt Vollzeit. Die Lebenshaltungskosten waren also voll mitzufinanzieren. Unterkunft, Kursgebühren mit Lernmaterial, Essen, Commuting und anderer Kleinkram. 500 EUR/Monat kommen da schnell zusammen. Aber: der Erfolg hat dem ganzen Engagement recht gegeben. Von A1 bis B1 hat meine Frau die Kurse direkt hintereinander durchlaufen und einen ziemlichen Prüfungsstress gehabt. B1 hatte sie so auch in Gänze beim ersten Anlauf geschafft.


    Was würde ich heute anders machen? A1 vor Visumsantrag. Erst danach zur Überbrückung der Wartezeit die Folgekurse. Nebeneffekt: in den gut 8 Monaten zwischen Visumsantrag und Übersiedlung wird das erlernte vertieft und ausgebaut, statt dass es wieder entschlummert. Auch wäre Motivation und "Begeisterung" für A2 und B1 ausgeprägter gewesen.

  • Jetzt muss ich das Thema bzw. den Hinweis von hge nochmals aufgreifen ... die Ehe hier in Deutschland über das Standesamt registrieren zu lassen.


    Ich hatte heute einen Termin dort und habe nun einen "Laufzettel" erhalten, der dem vom Ehefähigkeitszeugnis komplett gleicht. Die Aussage war, ja meine Heirat ist anerkannt ... aber für die Registrierung will das LRA alle Dokumente im Original vorgelegt bekomen - obwohl diese alle bereits vorgelegen haben ... sonst hätte ich ja das EFZ nicht erhalten. Die Kopien liegen komplett beim StA vor - aber das LRA will die Dokumente im Original haben ... und prüfen - analog wie beim EFZ. Bedeutet mehrmonatige Bearbeitung (was egal ist) - aber kostet 16.000php (330 Euro) für die Überprüfung der zubesorgenden Dokumente (Geburtsurkunde, CENOMAR/CEMAR, schriftliche Zustimmung meiner Frau der Überprüfung, Unterschrift meiner Frau im Original, Wohnorte ab dem 15. Lebensjahr, und und und und ...).


    Ich bin echt geflasht ... musste erst mal gehen und mich sammeln ... suche aber immer noch :confused1 ...


    Als Laie muss ich mir ja die dumme Frage stellen, wenn ich das alles nochmals mache und es wird etwas beanstandet ... dann würde das doch im Schluss bedeuten, meine Ehe könnte ungültig sein ??? ... Klar, hier geht es nur um die Prüfung meiner Heiratsurkunde ... aber ist das nicht das Gleiche?? Ich kann doch nicht sagen, die Urkunde ist nicht korrekt - aber die Ehe ist gültig?? ?(


    Die Heiratsurkunde liegt in der damals gewünschten Form vor: Übersetzung ins Deutsche von einem beglaubigten Übersetzer, Beglaubigt und überbeklaubigt .. mit dem roten Band (mir fehlen die genaue Bezeichnung).


    Warum wird diese nicht geprüft?? Sondern alles andere wieder? Bin echt :confused1 ...


    War das bei euch auch so??


    Gruß

    Thomas

  • TomHobbit


    Bei mir ging es ganz einfach, als die UP fertig war und alle Dokumente wieder beim Standesamt vorlagen habe ich die Ehe im Eheregister über das Standesamt eintragen lassen. Wie das erledigt wurde, haben Sie mich angerufen und ich holte meine Deutsche-Eheurkunde ab.


    Ich glaube in einem Thread irgendwo gelesen zu haben das wenn ein zweites mal eine UP veranlasst wird das dann das Amt die Kosten tragen muss.


    Warte mal etwas ab, denke das hge dir da bestimmt genauere Infos zukommen lassen kann, oder jemand weiteres.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Ich würde die Diskussion suchen. Die Geburtsurkunde und das Cenomar wurden geprüft, also kein Grund, noch einmal zu prüfen. Von daher wäre nur noch die ph. Eheurkunde offen und die Urkunde über die Eintragung bei der PSA. Dies sollte vom Aufwand überschaubar sein

  • Ich hatte heute einen Termin dort und habe nun einen "Laufzettel" erhalten, der dem vom Ehefähigkeitszeugnis komplett gleicht. Die Aussage war, ja meine Heirat ist anerkannt ... aber für die Registrierung will das LRA alle Dokumente im Original vorgelegt bekomen - obwohl diese alle bereits vorgelegen haben ... sonst hätte ich ja das EFZ nicht erhalten. Die Kopien liegen komplett beim StA vor - aber das LRA will die Dokumente im Original haben ... und prüfen - analog wie beim EFZ. Bedeutet mehrmonatige Bearbeitung (was egal ist) - aber kostet 16.000php (330 Euro) für die Überprüfung der zubesorgenden Dokumente (Geburtsurkunde, CENOMAR/CEMAR, schriftliche Zustimmung meiner Frau der Überprüfung, Unterschrift meiner Frau im Original, Wohnorte ab dem 15. Lebensjahr, und und und und ...).

    Ich vermute, dass damals zwar für das EFZ Geb-Urkunde und CENOMAR geprüft wird, jedoch später für das FZ die Heiratsurkunde nicht mehr.

    (Es gibt ABHS die drauf bestehen und andere nicht).

    Normalerweise kostet dann die Überprüfung der Heiratsurkunde nichts mehr extra, weil die DBM dies in eigener Regie machen kann.


    Wie lange ist denn die UP schon her? wenn es kürzer als 5 Jahre ist, sollte die DBM noch alles haben.


    Andernfalls:

    Wenn Prüfbericht und die geprüften Urkunden vorliegen würde ich genau die dem StA zur UP vorlegen.

    Dann soll das STA (oder Du) mit der DBM checken, dass die DBM die anderen Urkunden (BC der Geschwister) nicht meh sehen will.


    Es kann sein, dass das StA von dir nochmals die Vorkosten haben will; jedoch sollten die erstattet werden, wenn die DBM keine UP mit Vertrauensanwalt macht, sondern dies in eigener Regie durchführt. Es kommt letztlich darauf an, was die DBM noch von der UP hat oder was man ihr von damals vorlegen kann.

  • Hallo hge,

    du sprichst von der DBM ... mir wurde vom StA gesagt, dass die zuständige Sachbearbeiterin beim LRA diese Urkunden im Original haben möchte. Sämtliche Kopien, der ganze Ordner von der damaligen UP liegt dem StA vor - hat die Kollegin mir gezeigt. "Das meiste und schwierigste hätte ich ja schon gemacht" ... war der Kommentar.

    Habe jetzt ein Merkblatt mitbekommen - wie damals auch - "Überprüfung philippinischer Urkunden". Die Philippinen sind zwar dem Haagener Apostilleübereinkommen am 12.09.2018 beigetreten - aber die BRD hat Einspruch dagegen erhoben. Steht da zum Lesen - daher die Überprüfung der Heiratsurkunde.

    Die damalige UP war im Jahr 2013 - wo ich im Zuge dann im Oktober in Manila geheiratet habe. Ich müsste jetzt genau nachsehen, aber ich denke das ganze hat Ende 2012 gestartet. Daher sind es mehr als 5 Jahre.


    Nach der Aussage der Kollegin vom StA - zumindest habe ich es so verstanden - benötigt das LRA diese Überprüfung - das StA hat ja schon alles damals durchgeführt und für in Ordnung befunden ... sonst hätte ich ja auch kein EFZ erhalten.

    In dem jetztigen Gespräch wurde mich auch nochmals erklärt, es gehe NICHT um die Rechtmäßigkeit der Ehe ... die sei ja gegeben ... man (LRA oder wer auch immer) überprüft nur die Gültigkeit (?) der Heiratsurkunde. Die habe ich bisher nicht mal vorlegen müssen.


    Im moment verstehe ich den Sinn nicht ganz. Klar kann ich nachvollziehen das man die philippinische HU überprüfen will. Aber man kann doch nicht gleichzeitig sagen, meine Ehe ist rechts ... aber vielleicht die Urkunde nicht :mauer:mauer:confused1 ... wie soll das denn gehen?

    Ich habe mit dieser HU bereits beim Bürgerbüro und StA meine Heirat hinterlegt und auch als korrekt angesehen bekommen. Diese gilt ja auch - NUR wenn ich es registrieren möchte ... wird es wohl angezweifelt ... :confused1


    Im moment ist die Sache ganz einfach für mich. Ich zahle nicht nochmals 500 Euro für die ganze Geschichte ... zumal die Aussage vom StA kam, ich brauche es ja nicht, die Heirat sei ja gültig.


    Ich blicke nicht durch :confused1:confused1:mauer

  • du sprichst von der DBM ... mir wurde vom StA gesagt, dass die zuständige Sachbearbeiterin beim LRA diese Urkunden im Original haben möchte. Sämtliche Kopien, der ganze Ordner von der damaligen UP liegt dem StA vor - hat die Kollegin mir gezeigt. "Das meiste und schwierigste hätte ich ja schon gemacht" ... war der Kommentar.

    Wenn aus den Urkunden (Geb-urkunde , Cenomar), die das StA schon hat, hervorgeht, dass diese die UP durchlaufen haben, wird die DBM diese selbstverständlich nicht nochmal prüfen lassen.


    Die HU wird das StA vermutlich nicht haben, da diese bei Ausstellung des EFZ noch gar nicht gab. Da kannst du ja nur die HU des PSA vorlegen, entweder die von damals (FZ-verfahren) oder eben eine neue. Aber beide werden keinen Hinweis haben auf eine UP.


    2013 ?? ich denke nicht, dass die DBM da noch was vorliegen hat. Zur Not mal anfragen …..



    Das Standesamt hat dir für die UP natürlich das normale Merkblatt überreicht, was den ganzen Zirkus (Geb-urkunden Geschwister etc) einschließt und als Hauptfokus hat, die Geb-urkunde und den Familienstand zu überprüfen. Wenn diese Urkunden deiner Frau die UP schon nachweisbar durchlaufen haben (Vermerk angetackert), wird die DBM da nicht nochmal einen Agenten losschicken.

    Es gibt eben kein Merkblatt für deinen speziellen Fall. Wenn das StA da stur bleibt, und den ganzen Kanon an Dokumenten für die UP haben will, dann schreibst du selbst die DBM an, schickst Scans von Cenomar und BC und fragst, welche Dokumente für die UP der Heiratsurkunde jetzt noch zusätzlich vorzulegen sind.

  • Ich muss das erst mal sortieren:

    1) Was hat das LRA damit zu tun? Das StA schiebt den Wunsch nach den Originaldokumten dem LRA zu

    2) Dem StA liegen ALLE Dokumente von der ersten UP als Kopien vor (die ganze Mappe hat mir die Kollegin ja gezeigt) - die Originale habe ich ja wieder bekommen. Somit kann an den Originalen nichts getackert sein. Und von den Kopien will anscheinend das LRA nichts wissen.

    3) Richtig dem StA liegt keine HU vor - nur die Übersetzte, beglaubigte und Überbeglaubigte vom DFA, aufgrund derer ich meine Ehe im Bürgerbüro habe eintragen lassen können. Ebenfalls das StA hat diese akzeptiert. Damit konnte ich ja die Hochzeit rechtmäßig nachweisen.

    4) Es gab bisher nie ein FZ.

    5) Wenn ich die gewünschten Dokumente aus dem Merkblatt besorge, sieht oder merkt das DBM ja gar nicht, das bereits eine UP stattgefunden hat. Sieht mir nicht danach aus, als wenn das LRA oder das StA jemanden darüber informieren würde.

    6) Mir selber liegt jetzt auch keine Bearbeitungsnummer der ersten UP vor ... mhmm vielleicht findet sich was in meinen alten Unterlagen oder Mails. Das werde ich am Wochenende mal prüfen.

    7) Wenn ich eine Bearbeitungsnummer finde oder auch nicht - wen kann ich bei der DBM ansprechen bzw. anschreiben? Kann ich hier keine "Befindlichkeiten" auslösen, wenn ich selber vorauspresche - oder informiere ich mein StA darüber?

    8) Mir selber liegen KEINE alten Dokumente mehr vor ... aber - auch das prüfe ich am Wochenende nochmals. Aber die wirklichen Originale gingen an meine Frau zurück - ohne Zusatzdokumente von der Prüfung. Oder könnte ich hier was schriftliches bekommen haben?? Ich war froh das EFZ erhalten zu haben ... nach fast 9 Monaten!

    9) Dumme Frage: wer will jetzt die UP? Das StA? Das LRA? Oder die DBM?

    10) Warum ist mein Fall speziell?? Wegen dem Zeitraum zwischen Hochzeit und Registrierung?


    Sorry viele Fragen derzeit:

    Lese in dem Merkblatt den Satz "Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Überprüfung der Urkunden auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit, falls dies eine Behörde in Deutschland oder eine Auslandsvertretung der BRD für erforderlich hält. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die philippinische Urkunde im Original beifügen und konkrete Fragen stellen bzw. um Globalüberprüfung ersuchen".

    Dann ist das eine "KANN-Regel"??


    Letztendlich muss doch nur geprüft werden, ob die Hochzeit gemäß dem Inhalt der HU stattgefunden hat? Wenn sie formal richtig ist ... reicht ein Anruf / E-Mail / Besuch an dem Ort wo die Heirat stattgefunden hat ... oder übersehe ich irgendwas?

  • 4) Es gab bisher nie ein FZ.

    Sorry, das hab ich bisher übersehen; obwohl es im ersten Post steht. ;)


    Da stellt sich doch die Frage: warum willst du denn überhaupt die Heiratsurkunde registrieren lassen?


    Du nimmst die urkundengeprüfte Geburtsurkunde deiner Frau und das damalige Cenomar und beantragst einfach das FZ bei der DBM.

    Dann liegt es zunächst an der DBM bzw an der ABH, ob sie eine weitere Überprüfung der Heiratsurkunde durchführen lassen wollen.


    1) Was hat das LRA damit zu tun? Das StA schiebt den Wunsch nach den Originaldokumten dem LRA zu

    LRA = Landratsamt ? mag ja sein, dass solche internen Anweisungen existieren. Sind ja auch logisch, denn mit Kopien will sich eine Behörde ungern abgeben. Das Problem mit Philipp. Urkunden ist aber, dass das PSA ja nur (beglaubigte) Kopien ausstellt... ich würde aber meinen, dass das StA ja in seinen Unterlagen die Originale hat (jedenfalls BC und Cenomar) ; vermutlich hat es diese beiden Urkunden gemeint, als sie dir sagte, dass "das Meiste schon geschafft sei".


    2) Dem StA liegen ALLE Dokumente von der ersten UP als Kopien vor (die ganze Mappe hat mir die Kollegin ja gezeigt) - die Originale habe ich ja wieder bekommen. Somit kann an den Originalen nichts getackert sein. Und von den Kopien will anscheinend das LRA nichts wissen.

    Das kann ja nicht sein... wenn BC und/oder cenomar durch die UP gewandert sind, muss dort ein Vermerk sein.

    Entweder hat das StA die urkundengeprüfte behalten, oder sie sind sonst irgendwo.



    5) Wenn ich die gewünschten Dokumente aus dem Merkblatt besorge, sieht oder merkt das DBM ja gar nicht, das bereits eine UP stattgefunden hat. Sieht mir nicht danach aus, als wenn das LRA oder das StA jemanden darüber informieren würde.

    Richtig!


    Deine einzige Chance ist, die geprüften Urkunden mit entsprechendem Vermerk vorzulegen. wenn du die nicht mehr hast, wird der ganze UP-Reigen wieder ablaufen. Du könntest die DBM mal abfragen, ob sie noch was aus 2013 hast.. ich glaube aber nicht.


    Wie gesagt: ich würde mir überlegen, überhaupt die HU registrieren zu lassen. Wenn du die urkundengeprüfte BC und Cenomar noch hast, dann damit und der (nicht geprüften) HU eine FZ beantragen.

    Dann hat dein Standesamt "meist" nichts mehr damit zu tun.


    "Meist" deswegen: Es gibt den Fall, dass die ABH das StA um Rat fragt, ob die HU okay ist. Und sehr oft versucht dann das StA die HU mit allem PiPaPo zu registrieren. Aber dem muss man nicht nachkommen; denn es gibt einfach keine Registrierungspflicht für ausländische HUs...


    Und falls die ABH die UP der HU wünscht, soll sie die DBM damit beauftragen. Ich denke, dass wird unkomplizierter als mit deinem StA.


    Voraussetzung ist allerdings: an den Urkunden sollte eine UP erkennbar sein. Ansonsten wird sich wahrscheinlich eine volle UP kaum verhindern lassen.

  • Da stellt sich doch die Frage: warum willst du denn überhaupt die Heiratsurkunde registrieren lassen?

    mhmm das war deine Idee 8-) ... auf meine Frage über den Ablauf einer FZ ... da war von dir ein Vorschlag/Idee, damit man dann bei der DBM eine deutsche Urkunde vorlegen kann und weniger Aufwand bzw. Probleme zu bekommen ...


    Ich habe in meinen alten Mails mal gesucht und folgendes gefunden:

    30.11.2012 Amtshilfeersuchen eingeleitet durch das StA

    22.03.2013 Bestätigung durch die DBM das die UP startet

    12.08.2013 Info-Mail von StA das die UP fertig ist und die Unterlagen wieder zurück sind


    Auf den Mails der Botschaft (die ich in Kopie erhalten habe) steht im Betreff: RKXXX.XX/Name, Vorname .... dürfte die Bearbeitungsnummer sein - mit der könnte ich beim DBM nachfragen, ob die Unterlagen noch vorliegen? Habe dazu auch eine E-Mail .. urkunden@mani.diplo.de ... darf/kann ich hier anschreiben oder muss/sollte ich die zentrale E-Mail-Adresse verwenden?


    Eine Mail ist ja einfach mal geschrieben, mit der Anfrage, ob die Unterlagen noch vorliegen und in welchem Umfang eine erneute UP für die HU von der DBM durchgeführt würde. Kann ja dazu schreiben, das die damaligen Unterlagen alle als Kopie bei dem StA noch vorliegen. Fragen kostet je nichts .... sagt man.

    Oder was meinst du, hge?


    Und ja - wenn die die ganze UP nochmals durchführen wollen - dann passe ich beim StA ... das Geld brauche ich andere Dinge dringender (Deutschkurs, Visa, Flug ...).

  • mhmm das war deine Idee 8-) ... auf meine Frage über den Ablauf einer FZ ... da war von dir ein Vorschlag/Idee, damit man dann bei der DBM eine deutsche Urkunde vorlegen kann und weniger Aufwand bzw. Probleme zu bekommen …

    danke .. erwischt :)


    Im Prinzip ist das ja auch richtig, eine HU beim StA zu registrieren um dann eine "deutsche HU" zu haben.

    Das hättest du aber zeitnah zur UP machen sollen, dann wären die Schwierigkeiten nicht so groß.


    Jetzt ist es zwar nicht unmöglich aber eben schwieriger.. jedenfalls bei deinem StA;


    auch eine E-Mail .. urkunden@mani.diplo.de ... darf/kann ich hier anschreiben oder muss/sollte ich die zentrale E-Mail-Adresse verwenden?

    Ja, diese E-mail verwenden. die DBM hat ja eine extra Abteilung für UPs.

  • Das hättest du aber zeitnah zur UP machen sollen, dann wären die Schwierigkeiten nicht so groß

    Ja - muss ich dir heute recht geben.

    Damals hieß es ... man braucht es nicht .. geht auch ohne ... und damals gab es noch das Familienbuch welches heute abgeschafft wurde - und damals redete das StA von Kosten von über 200 Euro ... naja .. und nach all dem Trouble rund um die Heirat ... habe ich das zurückgestellt. Und leider in den letzten Jahren nicht mehr im Blick gehabt. Egal - was war lässt sich nicht mehr ändern.


    Dann schreibe ich die DBM zu diesem Thema an und lasse mich überraschen :victory