Alles anzeigenIch gehe mal davon aus, dass Nachregistrierung meint, dass die Ehe ins deutsche Eheregister eingetragen wird.
Ich weis nicht, ob es da auch wieder Standesamtindividuell ist, aber bei meinem geht es dann nur nach Durchführung der Urkundenprüfung (wurde beim Ehefähigkeitszeugnis noch verzichtet, Dauer Mitte Mai 2018 bis Mitte November 2018), Übersetzung der Eheurkunde (6 Wochen, weil ich wenig Zeit hatte)und anschließend noch über das zuständige Gericht (Angabe aller Unterlagen beim Standesamt KW1 2019, Termin zuständiges Gericht 12.01.2020).
Gesamtdauer wird voraussichtlich 20! Monate sein, wobei ich dabei nur einen Monat zu verantworten habe.
Also 10 Minuten nur möglich, wenn das Standesamt auf alles verzichtet, und nur eine Unterschrift unter dem Antrag haben will.
Korrektur, Kaffee war noch nicht wirksam...[fett]