TomHobbit/Familienzusammenführung - Ablauf und Dauer

  • Korrektur, Kaffee war noch nicht wirksam...[fett]

  • Ich war so frei, nochmals bei meinem Standesamt nachzufragen: 1) warum es unbedingt die Original-Dokumente sein müssen, nachdem die Kopien davon in den Akten liegen 2) das ich ja nicht auf die DBM zugehen kann 3) Welche Seiten des Reisepasses meiner Frau denn zu kopieren sind


    Die Antwort kam diesmal schnell:


    "... hier die Antwort zu ihrer Anfrage, wegen der Übersichtlichkeit tabellarisch:

    Originalurkunden:

    Als Grundlage für Beurkundungen – auch Nachbeurkundungen – sind grundsätzlich nur Originalnachweise zulässig. Diese sind für neue/weitere Verfahren erneut vorzulegen.

    Das gilt selbstverständlich auch für die Vorlage von Unterlagen an Konsulate und Botschaften für deren Aufgabenkreis.

    Verifikation Ihrer PSA Heiratsurkunde:

    Urkundenüberprüfungsverfahren können ausschließlich über öffentliche Ämter an die Konsulate bzw. Botschaften eingereicht werden, da Privatpersonen nicht zur Antragstellung für diese Verfahren antragsberechtigt sind.
    Dieses hat den Grund, dass die Ergebnisse der Verfahren – die Art der Durchführung ohnehin – vertraulich bis streng vertraulich sind.
    Das Ergebnis darf den Betroffenen lediglich mündlich mitgeteilt werden, ohne weit in Details zu gehen. Die Aushändigung des schriftlichen Prüfungsergebnisses ist prinzipiell nicht zulässig.

    Überbeglaubigungen, Legalisationen usw.wir gehen davon aus, dass Verifikationen von Urkunden in diese Kategorie fallen – werden von den Betroffenen selbst beantragt.

    Uns sind hinsichtlich Verifikationen von Urkunden keinerlei Informationen bekannt – insbesondere, weil sogar die Internetseite der Deutschen Botschaft Manila hierzu keinerlei Angaben enthält. Auch im Infoblatt zu Urkundenüberprüfungsverfahren
    gibt es hierzu nicht den geringsten Hinweis. Trotz unserer langjährigen Erfahrung mit Botschaften und Konsulaten in/aus allen Ländern ist uns dieses Verfahren noch nie bekannt geworden.

    Die Deutsche Botschaft Manila weist in ihren Informationen zu verschiedenen Themen wiederholt darauf hin, dass einzureichende Urkunden nicht älter als 6 Monate sein sollen. Aus diesem Grund schlagen
    wir Ihnen vor, eine aktuelle PSA Heiratsurkunde zu beschaffen,
    ergänzend wäre ggf. eine aktuelle PSA-Index-Bescheinigung CEMAR, Advisory on marriages, sinnvoll.

    Auf Ihren Wunsch sind wir bereit, die Unterlagen auf dem Kurierweg zur Deutschen Botschaft Manila zu übersenden. Sie sollten auf jeden Fall schriftlich niederlegen, dass Sie die Verifikation wünschen
    und beantragen
    (Vorlage anbei).

    Begl. Kopie Reisepass Ihrer Ehefrau:

    Kopiert werden müssen alle Seiten, auf denen eine Eintragung/Veränderung/Ergänzung erfolgt ist, untrennbar zusammenzuheften und zu beglaubigen."


    Dazu kamen dann noch 5 Seiten mit Hinweisen aus verschiedenen Bereichen (wie ich das so sehe):Philippinen.pdf



    Bin ich denen jetzt irgendwie auf die Füße getreten? ICH will ja nichts von der DBM. Warum soll ich diesen Wunsch äußern? Ich dachte, das Standesamt MUSS/WILL meine vorhandene Heiratsurkunde in Manila prüfen lassen?


    :(;(:mauer

  • Dieses hat den Grund, dass die Ergebnisse der Verfahren – die Art der Durchführung ohnehin – vertraulich bis streng vertraulich sind.
    Das Ergebnis darf den Betroffenen lediglich mündlich mitgeteilt werden, ohne weit in Details zu gehen. Die Aushändigung des schriftlichen Prüfungsergebnisses ist prinzipiell nicht zulässig.

    Das ist richtig. Die DBM macht zu jeder geprüften Urkunde separat auf einem Blatt die Stellungnahme. Die Urkunde selbst wird nur gekennzeichnet, dass sie durch die UP gegangen ist. Die Stellungnahme darf das StA normalerweise nicht rausgeben.


    Jetzt muss ich nochmal nachfragen: Hast du denn die Geb-urkunde oder hat das StA dies?

    Wenn letzteres der Fall ist, gehört die selbstverständlich deiner Frau und nicht dem StA und du kannst die Herausgabe verlangen.




    Uns sind hinsichtlich Verifikationen von Urkunden keinerlei Informationen bekannt – insbesondere, weil sogar die Internetseite der Deutschen Botschaft Manila hierzu keinerlei Angaben enthält. Auch im Infoblatt zu Urkundenüberprüfungsverfahren
    gibt es hierzu nicht den geringsten Hinweis. Trotz unserer langjährigen Erfahrung mit Botschaften und Konsulaten in/aus allen Ländern ist uns dieses Verfahren noch nie bekannt geworden.

    Verifikation ist auch ein interner Vorgang innerhalb der DBM, der nur innerhalb der normalen UP angestoßen wird. Daher ist dies auch quasi was inoffizielles.. Quasi eine UP light, die von der DBM separat behandelt wird.


    Der richtige weg wäre im Prinzip: Einleitung UP mit allen Dokumenten; Hinterlegung der vollen Gebühr; die DBM erkennt, nur Verifikation erforderlich. Gebühr wird zurückerstattet.


    Dein StA stellt sich aber sehr stippelig an. Warum schickt es nicht eine Mail an die DBM, um das mit der Verifikation zu klären anstatt Ausarbeitungen zu machen, dass ihnen das Wort "Verifikation" nicht bekannt ist.


    Die Deutsche Botschaft Manila weist in ihren Informationen zu verschiedenen Themen wiederholt darauf hin, dass einzureichende Urkunden nicht älter als 6 Monate sein sollen. Aus diesem Grund schlagen
    wir Ihnen vor, eine aktuelle PSA Heiratsurkunde zu beschaffen, ergänzend wäre ggf. eine aktuelle PSA-Index-Bescheinigung CEMAR, Advisory on marriages, sinnvoll.

    Die 6 Monate gelten aber nicht für die Geb-Urkunde. Ansonsten soll dir das StA die Stelle zeigen, wo das steht. Wenn du aber schon eine junge Geb-Urkunde hast, die einfach vorlegen und das StA soll die zur DBM schicken.


  • Bin ich denen jetzt irgendwie auf die Füße getreten? ICH will ja nichts von der DBM. Warum soll ich diesen Wunsch äußern? Ich dachte, das Standesamt MUSS/WILL meine vorhandene Heiratsurkunde in Manila prüfen lassen?


    :(;(:mauer

    Dann stelle den Antrag bei deinem Standesamt zur Registrierung deiner Ehe hier in Deutschland. Und dann ist dieses ja in der Pflicht, alles entsprechende einzuleiten ...


    Begl. Kopie Reisepass Ihrer Ehefrau:

    Kopiert werden müssen alle Seiten, auf denen eine Eintragung/Veränderung/Ergänzung erfolgt ist, untrennbar zusammenzuheften und zu beglaubigen."

    Die Datenseiten des Reisepass deiner Frau sollten ausreichend sein, irgendwelche Einreise- / Ausreisestempel machen doch keinen Sinn und es geht das Standesamt auch nichts an, wo sich deine Frau aufgehalten hatte.


    Die Deutsche Botschaft Manila weist in ihren Informationen zu verschiedenen Themen wiederholt darauf hin, dass einzureichende Urkunden nicht älter als 6 Monate sein sollen. Aus diesem Grund schlagen
    wir Ihnen vor, eine aktuelle PSA Heiratsurkunde zu beschaffen,
    ergänzend wäre ggf. eine aktuelle PSA-Index-Bescheinigung CEMAR, Advisory on marriages, sinnvoll.

    Vielleicht hilft es deinem Standesamt, mal das entsprechende Merkblatt der DBM durchzulesen:

    https://manila.diplo.de/blob/1…d-mb-eheregister-data.pdf

    --> PS: Ist jetzt für Antragsstellung direkt bei der DBM, falls kein dt. Standesamt zuständig. Aber wenn es über ein dt. Standesamt läuft, werden sie sicher auch nichts anderes fordern.


    Aktuelles CEMAR gegebenenfalls ja, bei der PSA Heiratsurkunde ist dies nicht gefordert. Was in meinen Augen auch sinn macht. Schließlich kann man ja eine Ehe sogar noch postum beim Tod des Ehepartners oder bei Tod beider Ehepartner durch die Kinder im deutschen Eheregister registrieren lassen. Im Grunde ist jede rechtskräftig geschlossene Ehe eintragungsberechtigt, daher sollte es unerheblich sein, wann die Eheurkunde ausgestellt wurde und ob die Ehe überhaupt noch zum Zeitpunkt der Eintragung besteht.

    Und die DBM bietet ja sogar an, durch einen Vorab-Check per Email die Korrektheit und Vollständigkeit des Antrages zu verifizieren.

  • Jetzt muss ich nochmal nachfragen: Hast du denn die Geb-urkunde oder hat das StA dies?

    Ich habe die PSA Certified true copy of Marriage Certificate issued to "ich" & "Meine Frau" und dazu eine Nummer "LT...." - diese hängt an der Überbeglaubigung der DFA - mit rotem Band (und einer Nummer). Alles aus dem Jahr 2015.


    Dazu die Übersetzung ins Deutsche von Herrn Locker (Beglaubigter Übersetzer für Baden-Württemberg - damals) der obigen Dokumente.


    Dann habe ich noch eine weitere Übersetzung durch Herrn Locker für die Geburtsurkunde meiner Frau sowie einer eidestaatlichen Erklärung für die verspätete Eintragung der Geburt - in Übersetzung. Auch eine Übersetzung darüber, dass meine Frau eine vorhergehende Heirat hatte.

    So ... diese Übersetzungen beziehen sich auf die Original-Dokumente, die ich natürlich meine Frau wieder zurückgegeben habe.


    Dazu noch die Original-Heiratsurkunde - die gerahmt an der Wand hängt :peinlich


    Dazu gab es noch mehrfache Ausfertigungen der PSA-Heiratsurkunde, die ich auf verschiedenen Ämtern vorzeigen musste ... z. B. beim Bürgerbüro, wo meine Ehe dann (irgendwo) eingetragen wurde. Diese war auf Internationalem Formular und für die Mitarbeiterin dort kein Problem.


    Ob ich noch weitere Unterlagen habe ... muss ich suchen und graben. War schon damals beim EFZ ein ganzer Berg von Originalen und Kopien. Aber normalerweise habe ich alle Originale an meine Frau zurückgegeben: Kinder, Geschweister, Eltern ... wird ja auch dort immer wieder benötigt.

  • Und wer hat jetzt die Geb-Urkunde, die damals durch die UP gegangen ist?

    Ganz ehrlich ... keine Ahnung.


    Ich habe damals (2013) nicht abgehakt welche Dokumente ich wieder zurückbekommen habe ... und wenn doch - weiss ich das heute nicht mehr.

    Da aber jede Menge an PSA-Urkunden dabei waren (5 Kinder, 4 Geschwister, Eltern usw.) und die Besitzer diese wieder haben wollten, sind alle Dokumente wieder zurückgegangen.


    Da meine Frau in diesem Mai einen neuen Pass beantragt hat und dafür eine neue PSA-Urkunde besorgen musste ... gehe ich davon aus, dass es die damalige Urkunde nicht mehr gibt. Es gab in der Zeit genügend Hochwasser bei meiner Frau.


    Hätte auch nie gedacht, das ich diese nochmals brauchen würde ... die hatten ja alles kopiert.

  • Vielleicht hilft es deinem Standesamt, mal das entsprechende Merkblatt der DBM durchzulesen:

    https://manila.diplo.de/blob/1…d-mb-eheregister-data.pdf

    --> PS: Ist jetzt für Antragsstellung direkt bei der DBM, falls kein dt. Standesamt zuständig. Aber wenn es über ein dt. Standesamt läuft, werden sie sicher auch nichts anderes fordern.

    Habe ich gelesen ... aber wie du am Schluss in Frage stellst ... mein Standesamt/Standesamtsaufsicht verlangt mehr ... leider kann ich damit nicht kommen was andere machen ... das interessiert keine Behörde ... solange sie belegen kann, im Recht zu sein.

    Und solange mir nichts rechtsicheres vorliegt, das diese widerlegt ... kann ich nichts machen.

  • Nun ja, die UP geprüfte Geb-Urkunde wäre jetzt wichtig gewesen.

    kann ich doch auch jede andere dafür nehmen ... oder steht da ein "Erstellungs-Datum" drauf?


    Dann leg einfach die neue PSA-Geburkunde etc vor und das StA soll die durch DBM "verifizieren" lassen.

    Dann sollte auch die Registrierung klappen.

    Heißt das, ich brauche NUR das PSA Dokument? Ohne meine Überbeglaubigung? Aber dann müsste ich ja trotzdem die neue Geburtsurkunde übersetzen lassen .. außer es geht mit wie oben erwähnt.


    Aber das löst ja nicht das Problem, dass mein Standesamt ja auch die alte Heiratsurkunde und der Sterbebescheinigung ihres ersten Mannes haben will - ebenfalls von einem beglaubigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt.

  • Heißt das, ich brauche NUR das PSA Dokument? Ohne meine Überbeglaubigung? Aber dann müsste ich ja trotzdem die neue Geburtsurkunde übersetzen lassen .. außer es geht mit wie oben erwähnt.

    Es geht ja um ein neues PSA-Dokument.

    mE ist die Überbeglaubigung durch das DFA nicht nötig. Die DBM legt da keinen wert drauf.

    Es sei denn, dein StA verlangt dies ausdrücklich. (mE reicht im Endergebnis die Verifikation durch die DBM, die DFA Überbeglaubigung ist nur Schall und Rauch)

    Genauso die Übersetzung: für DBM nicht nötig, aber wahrscheinlich für das StA.

    Das musst du mit denen klären.


    Aber das löst ja nicht das Problem, dass mein Standesamt ja auch die alte Heiratsurkunde und der Sterbebescheinigung ihres ersten Mannes haben will - ebenfalls von einem beglaubigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt.

    Beides kannst du ja zunächst auch vom PSA besorgen. Ob das dann auch durch die DBM verifiziert werden muss, soll dir dein StA sagen. Ich vermute diese beiden Sachen waren ja auch damals in der UP.


    Ehrlich gesagt, dein StA scheint mir sehr kompliziert :)

  • Vielleicht hilft es deinem Standesamt, mal das entsprechende Merkblatt der DBM durchzulesen:

    https://manila.diplo.de/blob/1…d-mb-eheregister-data.pdf

    --> PS: Ist jetzt für Antragsstellung direkt bei der DBM, falls kein dt. Standesamt zuständig. Aber wenn es über ein dt. Standesamt läuft, werden sie sicher auch nichts anderes fordern.

    Habe ich gelesen ... aber wie du am Schluss in Frage stellst ... mein Standesamt/Standesamtsaufsicht verlangt mehr ... leider kann ich damit nicht kommen was andere machen ... das interessiert keine Behörde ... solange sie belegen kann, im Recht zu sein.

    Und solange mir nichts rechtsicheres vorliegt, das diese widerlegt ... kann ich nichts machen.

    Ich dachte, es geht um die Unterlegen selbst für die Prüfung dann vor Ort bei der DBM. Wenn dein Standesamt die Unterlagen für den internen Aktenordner will, ok. dann hilft es nicht weiter.