Balikbayan Visum

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mehr über das Balikbayan Visum erfahren bzw. ob ihr auch schon diese Erfahrung gemacht habt, denn im Januar bin ich mit meiner Freundin (jetzt Verlobte, Antrag auf den Philippinen gemacht) und unserem gemeinsamen Sohn auf die Philippinen geflogen. Zu Info, ich bin auf den Philippinen geboren und konnte vom Balikbayan Visum profitieren ebenso unser Sohn, da ich ja wusste, dass wir verheiratet sein müssten, hat sie ein Visum für 59 Tage in Berlin beantragt, welches auch hinterher genehmigt wurde. Auf den Philippinen angekommen standen wir am Flughafen vor der Immigration, ich übergab mein deutschen Pass und bekam wie gewohnt ein Stempel für ein Jahr Aufenthalt das selbe für unseren Sohn, dann stellte er mir die Frage auf Tagalog, ob meine Freundin bzw. Verlobte meine Frau sei, ich antwortete mit Ja, er schaute daraufhin in ihr Pass rein und auch sie bekam ein Stempel für ein Jahr. Wir beide waren etwas verwirrt. Denn laut Philippine-embassy.de muss ein ein Heiratsurkunde vorgelegt werden, danach wurde sie nicht gefragt.


    Jetzt meine eigentliche Frage, liegt es daran weil wir ein gemeinsames Kind haben? Und sollten wir zur Sicherheit nochmal ein Visum für 59 Tage für den nächsten Urlaub beantragen oder was meint ihr, hattet ihr schon mal so ein ähnlichen Fall gehabt?

  • DerFilipino291

    Hat den Titel des Themas von „Balibayan Visum“ zu „Balikbayan Visum“ geändert.
  • Du hast den deutschen Pass und den philippinischen?

    deine Verlobte ist Deutsche ?

    dein Sohn hat beide Staatsangehörigkeiten?


    mE hätte die immigration kein BB an deine Verlobte erteilen dürfen, denn ihr seid ja nicht verheiratet.




    Aber du brauchts dir kein Kopf zu machen; wenn sie ein BB im Einreisestempel hat, dann gilt das auch.


    Allerdings habt ihr dann die Frage, ob ihr verheiratet seid nicht richtig beantwortet. Die immigration hat dies dann einfach geglaubt.

  • Ich hab damals die philippinische Staatsbürgerschaft aufgegeben weil die Fahrerei nach Berlin oder Frankfurt, darauf hatte meine Mum und Stiefvater keine Lust und weil ich sowieso nur bis zum 6. Lebensjahr dort gelebt habe machte es auch wenig Sinn weiterhin die philippinische Staatsbürgerschaft zu besitzen.

    Wie dem auch sei, ich besitze nur den deutschen Pass, ebenso mein Sohn und ja meine Verlobte ist Deutsche und auch sie besitzt logischerweise den deutschen Pass.

    Der Mann von der Immigration hat uns ja nicht danach gefragt, ob wir verheiratet sind und selbst wenn, hätte er ja nach der Heiratsurkunde fragen können, ebenso hätte er doch Pass meiner Verlobten sehen müssen, dass ein Visum für 59 Tage vorliegt. Im Nachhinein stimme ich dir aber auch zum teil zu, dass ich nicht die Frage richtig beantwortet habe. Vielleicht könnte es aber sein, dass die Überprüfung gelockert wurde oder er hat seinen Job wirklich nicht ausführlich gemacht.

  • Ich hab damals die philippinische Staatsbürgerschaft aufgegeben

    Wenn du die Philipp. Staatsbürgerschaft wirklich aufgegeben hast, hättest du (oder ihr) im Prinzip überhaupt kein Recht, ein BB zu bekommen. "Aufgeben" heißt also, wirklich bei den Behörden (zb phil. Botschaft) einen Antrag auf Entlassung der Philipp. Staatsbürgerschaft zu stellen... heißt nicht, einfach keinen neuen Pass mehr zu beantragen. Im letzten fall hättest du auch noch weiterhin die Philipp. Staatsbürgerschaft.

    Wobei ich meine, dass ein 6-jähriger noch nicht die Philipp. Staatsbürgerschaft aufgeben kann.

  • Hallo,

    ich höre jetzt (immer), dass die Philippinische Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muß!

    bei uns (leben zwischenzeitlich seit 2011 als Rentner in Manila)

    ... bzw. meiner Frau (wir heirateten 1976 in Manila- während sie seit 1974 als Krankenschwester in Deutschland arbeitete und ich sie da (1974) kennengelernt hatte - wo sie ca. in den 1980igern die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragt hatte (und bekam) -

    - wurde sie kraft "Deutschen Gesetztes (aus/mitder deutschen Einbürgerung) aus der Philippinischen Staatsangehörigkeit entlassen (und braucht nicht extra die Entlassung aus der philippinischen Staatsangehörigkeit beantragen))!!!


    Anscheinend ist da in/mit den Gesetzen im Laufe der Zeit im Ablauf eine Änderung eingetreten!?

    Ich wollte das nur mal erwähnen.

    MfG

    Wol23


  • - wurde sie kraft "Deutschen Gesetztes (aus/mitder deutschen Einbürgerung) aus der Philippinischen Staatsangehörigkeit entlassen (und braucht nicht extra die Entlassung aus der philippinischen Staatsangehörigkeit beantragen))!!!

    Jetzt nichts durcheinanderschmeißen:


    Der TS hat wahrscheinlich seine Philipp. Staatsbürgerschaft durch Geburt "geschenkt" bekommen. Weil seine Mama offenbar zum Zeitpunkt der Geburt Filipina war. Somit hat der TS - wenn er nicht explizit die Entlassung aus der Philipp. Staatsbürgerschaft beantragt hat, wahrscheinlich heute 2 Staatsangehörigkeiten: deutsche und philippinische egal ob er einen Philipp. Pass hat oder nicht.


    Deine Frau musste, als sie die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat erst die Philipp. Staatsangehörigkeit ablegen. Und das deswegen, weil die deutschen prinzipiell nur eine Staatsangehörigkeit zulassen.. es gibt Ausnahmen von der Regel…


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass 1976 keine Entlassung aus der Philipp. Staatsbürgerschaft nötig war. Wenn nein, würde es unter Umständen bedeuten, dass deine Frau noch 2 Staatsbürgerschaften hat; denn die deutschen Behörden bestehen heute vor der Einbürgerung auf die Ausbürgerung Urkunde des Heimatlandes. Ohne diese Urkunde gibt es keine Einbürgerung.


    http://philippine-embassy.de/filipino-citizenship/

  • Hallo hge,

    das ist es ja - was ich eben nicht verstehe!


    Vielleicht ist es/war es bei meiner Frau damals so, dass für die Deutschen bzw. in Deutschland tatsächlich dann nur die deutsche Staatsangehörigkeit zählt und - wie Du angedeutet hast sie (durch die nicht stattgefundene Entlassung aus der Philippinischen Staatsangehörigkeit) sie (außerhalb Deutschlands) - - - tatsächlich noch die Philippinische Staatsangehörigkeit besitzt (also eben auch auf den Philippinen!?) !???


    Ich habe ihr jedenfalls geraten- falls mir mal hier auf den Philippinen etwas zustoßen sollte (bin 5,5 Jahre älter= 73) - - - dass sie möglichst die Deutsche Staatsaangehörigkeit weiter be- behalten sollte - auch wenn sie dadurch (gezwungen würde) w e i t e r jährlich die beantragung der Einkommensteuerklärung an das FA Neubrandenburg abzugeben!!!


    Das könnte dann auch vereinfacht gehen mit dem Formular, dass man die 'unbeschränkte Steuer-Behandlung beantragt (nur ankreuzen) und den Rest das Finanzamt machen lässt (= nur die Unterlagen einschicken - habe ich schon vorbereitet1)!


    Trotzdem vielen Dank für alle Hinweise bzüglich der Staatsangehörigkeit!!

    MfG.

    Wol23

  • Deine Frau musste, als sie die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat erst die Philipp. Staatsangehörigkeit ablegen. Und das deswegen, weil die deutschen prinzipiell nur eine Staatsangehörigkeit zulassen.. es gibt Ausnahmen von der Regel…


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass 1976 keine Entlassung aus der Philipp. Staatsbürgerschaft nötig war. Wenn nein, würde es unter Umständen bedeuten, dass deine Frau noch 2 Staatsbürgerschaften hat; denn die deutschen Behörden bestehen heute vor der Einbürgerung auf die Ausbürgerung Urkunde des Heimatlandes. Ohne diese Urkunde gibt es keine Einbürgerung.


    http://philippine-embassy.de/filipino-citizenship/

    Meine Frau hat Beginn der 90'iger die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und angenommen. Für die Entlassung aus der phil. Staatsangehörigkeit wurde kein Papier oä von der phil. Botschaft/Konsulat verlangt. Sie gab ihren alten phil. Paß ab und bekam im Gegenzug den deutschen Reisepaß.
    Ich bin nicht sicher, ob sie - beim deutschen Ausländeramt - irgendetwas unterschrieben hat - aber bei einem phil. Konsulat oä waren wir mit Sicherheit nicht. Man sagte uns, man würden den Paß zur phil. Botschaft schicken - das wärs dann. Ob der dort jemals angekommen ist, ob das vermerkt wurde - wer kann das heute nachvollziehen?


    Natürlich gab es damals auch schon die Vorschrift, das man die phil. Staatsangehörigkeit ablegen mußte, um die deutsche zu erhalten - Ausnahme war auch schon damals die Beibehaltungsgenehmigung. Aber die haben wir nicht beantragt. Wahrscheinlich wurde das alles nicht so eng gesehen wie heute....

  • Meine Frau hat Beginn der 90'iger die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und angenommen. Für die Entlassung aus der phil. Staatsangehörigkeit wurde kein Papier oä von der phil. Botschaft/Konsulat verlangt. Sie gab ihren alten phil. Paß ab und bekam im Gegenzug den deutschen Reisepaß.

    Danke für diese Info..


    Dann sollte damals offenbar durch das Einziehen des phil. Passes sichergestellt werden, dass die Staatsangehörigkeit aufgegeben wurde. Der Pass wurde dann offenbar an irgendeine Philipp. Behörde gesendet.


    Im Moment läuft es so:


    1 ) Antragstellung (Einbürgerungbehörde)

    2 ) Zusicherung der Einbürgerung

    3 ) Antragstellung auf Ausbürgerung (phil. Botschaft)

    4 ) Ausbürgerungsurkunde der Phil Botschaft; Pass entwertet

    5 ) Einbürgerungurkunde

    6 ) deutschen Pass beantragen

  • Hallo,

    vielen Dank für all Eure Antworten:

    Ih kann mich definitiv wirklich nicht auf eine "Entlassung (sowhl Beantragung als auch Urkunde) aus der Philippini8schen Staatsangehörigkeit erinnern!

    Ich habe auch alle wichtigen papiere von damals aufgehoben- da ist keine "Entlassungsurkunde" dabei!!!

    trotzdem danke!

    MfG

    Wol23

  • Hallo zusammen,


    habe auch mal eine Frage zu diesem "Visum" oder eher "Status. Auf der heutigen Homepage von der philippinischen Botschaft in Berlin finde ich keine Erwähnung mehr von dem Balikbayan Programm. Ich muss jetzt einfach mal fragen: Dieses Programm existiert doch noch oder?


    Die zweite Frage die ich habe ist: Muss man nach den 12 Monaten wieder eine Zeit lang im Ausland gelebt haben oder kann man für, sagen wir mal 2 Wochen Urlaub in Malaysia, dann wieder die 12 Monate auf in den Philippinen bekommen, wenn ich wieder mit meiner Frau einreise?


    Viele Grüsse

  • Deine 2. Frage ist mit Ja zu beantworten.

    Die 2. Frage war eine Entweder-Oder-Frage :D

    Den Balikbayan-Status kannst du immer wieder wieder bekommen, wenn du kurzfristig ausreist und mit Ehefrau wieder einreist. Theoretisch könntest du sogar mit einem Flug ins nahe Ausland und ein paar Stunden später wieder mit dem Rückflug zurück.

  • aber niemals ohne Frau einreisen und auch waehrend des gueltigen bbvisa das restliche jahr erwarten. Es verfallt sobald du alleine einreist, spreche leider aus eigener erfahrung.

    Das war jetzt mal ein sehr guter Tipp...ich wollte gestern fliegen ohne meine Frau hab aber storniert

    Aber weiß jemand warum es verfällt ?

    LG Kitt-y

  • Das Balikbayan Privileg gilt grundsätzlich nur zur einmaligen Einreise, nicht wie Single Entry oder Multiple Entry Visa. Auch über die Web Seiten der philippinischen Botschaft in Berlin gibt es nach wie vor Informationen in der Consular Section: Consular Information Bulletin on the New Balikbayan Visa Privilege. Man beachte, dass die Botschaft hier selbst das Wort "Visa" benützt.

  • Auch über die Web Seiten der philippinischen Botschaft in Berlin gibt es nach wie vor Informationen in der Consular Section: Consular Information Bulletin on the New Balikbayan Visa Privilege.

    Ich finde zwar durch googeln dieses pdf:

    http://www.philippine-embassy.…e%20entry%20privilege.pdf


    Jedoch offiziell verlinkt über die neue HP finde ich es nicht.


    http://philippine-embassy.de/front/

    Man beachte, dass die Botschaft hier selbst das Wort "Visa" benützt.

    schon.. aber im Zusammenhang mit "Visa-free":


    "Balikbayan 1-Year Visa Free Entry Privilege"