Balikbayan Visum

  • HG, darf ich in diesem Zusammenhang etwas fragen?


    Wenn ich mit meiner Frau auf die Philippinen einreise, bekomme ich immer einen Stempel für 1 Jahr... Kann ich dann das ganze Jahr ohne Probleme bleiben, oder muss ich mich irgendwo melden? Wir würden nämlich gerne 1x im Jahr nach D zurückkkehren, um Freunde und meine Familie zu besuchen.


    Danke

  • Wenn ich mit meiner Frau auf die Philippinen einreise, bekomme ich immer einen Stempel für 1 Jahr... Kann ich dann das ganze Jahr ohne Probleme bleiben, oder muss ich mich irgendwo melden? Wir würden nämlich gerne 1x im Jahr nach D zurückkkehren, um Freunde und meine Familie zu besuchen.

    1. Nein, du musst dich nirgendwo melden.

    2. Nach Ausreise bekommst du nur dann wieder ein BB für ein Jahr, wenn ihr zusammen einreist. Es läuft bei jeder Einreise wieder für 1 Jahr.

  • aber niemals ohne Frau einreisen und auch waehrend des gueltigen bbvisa das restliche jahr erwarten. Es verfallt sobald du alleine einreist, spreche leider aus eigener erfahrung.

    Der TS ist ehemaliger philippinische Staatsangehöriger. Damit kann er ebenfalls ein Balikbayan Privileg nutzen. So stehtst zumindest auf der Seite der Immigration. Bei allen anderen gilt das gesagte.


    Wenn ich mit meiner Frau auf die Philippinen einreise, bekomme ich immer einen Stempel für 1 Jahr... Kann ich dann das ganze Jahr ohne Probleme bleiben, oder muss ich mich irgendwo melden?

    Ja

    Nein


    Wir würden nämlich gerne 1x im Jahr nach D zurückkkehren, um Freunde und meine Familie zu besuchen.


    WIR ist das entscheidende. Reist du gemeinsam mit deiner philippinischen Ehefrau wieder auf die Inseln eine, gibt es einen neuen Stempel. Ansonsten bekommst du nur die normale visafreie Einreise mit all den bürokratischen Aufwand der Verlängerung.

  • Das ist super.... wir wollen nämlich erst mein 13a Visum nach unserem Sommerurlaub in Deutschland machen.


    Die ABH war nett und hat uns gesagt, dass meine Frau mit einen unbefristeten Aufenthaltstitel nur 1x im Jahr hier nach D kommen braucht. Müssen wir uns dann nach der Einreise melden oder macht das dieser Kluge Kasten am Zollamt?

  • Die ABH war nett und hat uns gesagt, dass meine Frau mit einen unbefristeten Aufenthaltstitel nur 1x im Jahr hier nach D kommen braucht.

    Versteh ich nicht: die 6 Monatsregel gilt nur, wenn sie eine AE hat. Bei einer NE (unbefristet) gilt die nicht. Und man kann so lange im Ausland bleiben wie man will.

    Allerdings sollte man vor Ausreise sich bei der ABH eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen..

  • Die ABH war nett und hat uns gesagt, dass meine Frau mit einen unbefristeten Aufenthaltstitel nur 1x im Jahr hier nach D kommen braucht. Müssen wir uns dann nach der Einreise melden oder macht das dieser Kluge Kasten am Zollamt?

    Wovon reden wir? Deutschland? Welchen Aufenthaltstitel hat sie in Deutschland?

    Ist es eine NE oder ein Daueraufenthalt EU braucht es überhaupt keinen Besuch in DEU mehr. Gem. AufenthG §51, zitat:


    Zitat

    Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


    Ich würde mir einfach mal diese Bescheinigung bei der ABH besorgen. Also im Vorfeld des Besuchs in DEU einen Termin bei der ABH einen Termin machen und sagen was man will. Es gibt hier später keine Meldpflicht. Man braucht nur irgendwann eine neuen eAT von der ABH.

  • Hallo On, meine Frau hat eine unbefristeten Aufenthaltstitel für hier. Wir müssen nach Deutschland einmal wegen meiner Familie und unseren Freunden. Wir sind beide im Kirchenvorstand der philippinischen Gemeinde und wir wissen sehr gut, was Freundschaft bedeutet.

  • Versteh ich nicht: die 6 Monatsregel gilt nur, wenn sie eine AE hat. Bei einer NE (unbefristet) gilt die nicht. Und man kann so lange im Ausland bleiben wie man will.

    Allerdings sollte man vor Ausreise sich bei der ABH eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen..

    Obacht, bei einem Heimat Aufenthalt über 6 Monaten erlischt die NE ebenfalls. Der Überwiegende Aufenthaltsort im Kalenderjahr muss in der BRD sein. Es ist ratsam vor der Ausreise sich eine "Erlaubnis" der hiesigen Ausländerbehörde erteilen zu lassen. Machen wir, seit es 2011 massive Schwierigkeiten bei der Rückkehr gab. Als Grund gibt Meine Fau beim Allien Office die Pflege der Eltern an. Dann erhält sie eine Bescheinigung zur unbefristeten Wiedereinreise.

    lies

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Obacht, bei einem Heimat Aufenthalt über 6 Monaten erlischt die NE ebenfalls. Der Überwiegende Aufenthaltsort im Kalenderjahr muss in der BRD sein.

    Nein, tut sie nicht.. siehe das Zitat von Once in Post #26.

    Die NE bei Heirat mit einem Deutschen ist an die familiäre Gemeinschaft gebunden; und solange die besteht erlischt die NE nicht.

    Wenn deine ABH (oder wer auch immer) Schwierigkeiten macht, dann einen RA einschalten.

    Es ist ratsam vor der Ausreise sich eine "Erlaubnis" der hiesigen Ausländerbehörde erteilen zu lassen.

    .. so wird es meist praktiziert. Allerdings kann diese Bescheinigung auch später eingeholt werden.

  • Nein, tut sie nicht.. siehe das Zitat von Once in Post #26.

    Die NE bei Heirat mit einem Deutschen ist an die familiäre Gemeinschaft gebunden; und solange die besteht erlischt die NE nicht.

    Wenn deine ABH (oder wer auch immer) Schwierigkeiten macht, dann einen RA einschalten.

    .. so wird es meist praktiziert. Allerdings kann diese Bescheinigung auch später eingeholt werden.

    Zitat

    Niederlassungserlaubnis

    • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
    • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland
    • wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat
    • und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
    • Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.
    • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.

    lies

    Ich behauptete nicht das die NE erlischt. Ich bin mir aber sicher das die Nichtbeachtung zu erheblichen Problemen bei der Wiedereinreise führen kann.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Ich behauptete nicht das die NE erlischt.

    Wenn sie nicht erlischt, sollte man ja auch wieder einreisen dürfen.


    Ich habe gelesen, dort steht:


    Zitat

    Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht

    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.

    ... und die sogennate Schwierigkeit wird mit der Bescheinigung ausgeräumt.

    Im wesentlich enthält diese Bescheinigung die Angabe, das die familiäre Gemeinschaft und somit die Ehe noch besteht.

  • Und genau das stand auf der letzten Bescheinigung (April 2018) eben nicht! Dort stand das die Inday Guzman, 24.12.1984, Wohnhaft München über eine NE verfügt und auch nach dem Ablauf von 6 Monaten wieder einreisen darf.

    Wenn wir das Schriftstück noch haben lade ich es hoch.


    Der Familienstand kann damit auch nicht zu tun haben, da meine Frau zwei deutsche Kinder hat. Daraus ergibt sich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht meiner Frau.

    Zitat

    Die Niederlassungserlaubnis wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in den durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

    Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG festgelegt. Grundvoraussetzung ist neben anderen Voraussetzungen, dass man seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt sichern kann und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. ... Quelle


    Es kann viel passieren. Wir sind gerne länger auf den Inseln. Sollte ich in dieser Zeit für immer die Tastatur zu Seite legen, hätte meine Frau bei Rückreise den Ärger. Der deutsche Beamte am Flughafen entscheidet. Der sieht bei meiner Frau den Ein- und Ausreisestempel der PH und kommt nach Pflichtgemäßen Ermessen zum Ergebnis Aufenthalt abgelaufen. Dann steht sie da auf exterritorialem Gelände.


    Ebenso für den Fall das ein schnelles Erscheinen z.B. bei Krankheit der Eltern erforderlich ist und der PH Pass nur noch 1 Jahr oder weniger gültig ist. Dann kann es nötig sein auf den PH einen neuen Pass machen zulassen. Die mitgeführte NE hat dann eine andere Passnummer zum Gegenstand. Ich sehe schon die fleißigen Mitarbeiter der Airline bei Studium der Unterlagen. Auch in diesem Fall hilft die Bescheinigung der Ausländerbehörde.


    Zitat

    Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht

    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
    • Mehr Informationen zu der Bescheinigung
    • In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn
    • der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
    • wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).

    Freundschaft

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Und genau das stand auf der letzten Bescheinigung (April 2018) eben nicht! Dort stand das die Inday Guzman, 24.12.1984, Wohnhaft München über eine NE verfügt und auch nach dem Ablauf von 6 Monaten wieder einreisen darf.

    … ja und warum darf sie wieder einreisen, weil nach ABHs Ansicht die familiäre Gemeinschaft noch besteht.


    Ich (und auch einige Fachleute) halten diese geforderte Bescheinigung für Unfug. Denn wie kann eine ABH voraussagen, dass eine Ehe in noch x. Monaten oder Jahren besteht. Logischer wäre es, wenn diese Bescheinigung dann nach langem Auslandsaufenthalt vor Einreise eingeholt würde.. zB bei der Botschaft. Aber die "Praktiker" haben dies eben der ABH aufgedrückt, und die hilft sich dann mit solchen allgemeinen Aussagen.


    Deine Vermutung, dass die deutsche BuPol bei Einreise die Philipp. Ein und Ausreise-Stempel prüft, halte ich für unrealistisch. Dann würden die Kontrollen ziemlich lange Schlangen bekommen.

  • … ja und warum darf sie wieder einreisen, weil nach ABHs Ansicht die familiäre Gemeinschaft noch besteht.

    Es hat doch da mit nichts zu tun. Schau selbst. Da steht nichts von Ehe, Familie oder Miks.


    Bescheinigung.jpg

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Es hat doch da mit nichts zu tun. Schau selbst. Da steht nichts von Ehe, Familie oder Miks.

    .. da steht nur, dass sie wieder einreiseberechtigt ist.

    Den Grund dafür hat die ABH nicht angegeben. Aber ohne gesetzliche Grundlage kann die ABH dies nicht machen;

    Dazu gibt es den §51 (2) AufenthG


    Zitat

    Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


    Deine ABH ist also dem "Auftrag" des Gesetzes nachgekommen und hat laut §51 (2) dir eine Bescheinigung ausgestellt, dass sie wieder einreisen kann. Bevor sie deiner Frau diese Bescheinigung ausgestellt hat, wird sie sich irgendwie von der bestehenden ehelichen Gemeinschaft überzeugt haben... ansonsten wäre diese Bescheinigung nicht ausgestellt worden, da kannst du sicher sein.



    PS:


    Es ist zwar üblich geworden, diese Bescheinigung vor Ausreise ausstellen zu lassen; aber im Gesetz steht kein Hinweis, dass diese Bescheinigung nicht auch irgendwann später angefordert werden kann. Eine Frist ist nicht genannt.


    Zum Vergleich bei einer AE muss diese Bescheinigung bis max 6 Monate nach Ausreise angefordert werden; ansonsten erlischt diese AE... bei einer AE muss im Übrigen die lange Ausreise begründet werden; dies entfällt bei einer NE. (§28)

  • wird sie sich irgendwie von der bestehenden ehelichen Gemeinschaft überzeugt haben

    Genau. Meine Frau hat sich auch diese Bescheinigung ausstellen lassen. Vor Ausstellung musste jedoch von meiner Frau bestätigt werden, dass sie mit mir in einer Ehegemeinschaft lebt. Natürlich kann die ABH nicht prüfen, ob diese Bestätigung meiner Frau letztendlich der Wahrheit entspricht.


    Gruß

    roha

  • Außerdem muss ich sagen, dass die Bescheinigung von der ABH dauert. Der frühest mögliche Termin ist Ende Januar 2020 (Merkel sei Dank) und jeden Tag wird der Termin später und später.

    Was hat Merkel damit zu tun, das dein Oberbürgermeister oder Landrat seine ABH nicht personell vernünftig austattet. Das ist nämliche seine vordringliche Aufgabe als Chef der Verwaltung. Es gibt immer wieder Engpässe bei Behörden und die Verwaltungschefs schieben dann die Sachbearbeiter von Amt X zu Amt Y.


    Außerdem würde ich einfach die Bescheinigung formlos und schriftlich beantragen (mit Brief) wenn in Deutschland. Empfangbevollmächtigten angeben. Das wird man schon sehen ob die ABH regiert. Zudem ist die Bescheinigung keine Pflicht, sie soll nur eine Erleichterung darstellen.

    Theoretisch müsst man eine eAT auch über eine deutsches Konslat verlängern können.

  • ... Bevor sie deiner Frau diese Bescheinigung ausgestellt hat, wird sie sich irgendwie von der bestehenden ehelichen Gemeinschaft überzeugt haben... ansonsten wäre diese Bescheinigung nicht ausgestellt worden, da kannst du sicher sein....

    Ich will ja nicht kleinlich sein aber diese Francisca hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Zwei deutsche Kinder, erwachsen im eigenen Haushalt. Ich war gar nicht dabei als der Zettel erstellt wurde. Wie kann das sein was du sagst?


    Hier noch mal der Hinweis, die Bescheinigung diente nur ihrem Vorteil.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.