Formelle Bestätigung einer Urkundenprüfung

  • Bis gestern war mir nicht bewusst, dass mit Abschluss einer Urkundenprüfung auch ein formelles Dokument dazu gehört, welches die Prüfung des Dokuments (in diesem Fall: Geburtsurkunde meiner Frau) mitsamt dem Ergebnis bestätigt.


    Dieses Bestätigungsdokument haben wir nicht bekommen. Wir haben neben der Quittung über die Gebühr nur noch informelle E-Mails der Botschaft an meine Frau (Visums wird ausgestellt), bzw der ABH an mich (Urkundenprüfung erfolgreich abeschlossen). Das hat natürlich für ein Standesamt null relevanz.


    Das uns hier was fehlt und auch im Nachhinein wirklich wichtig ist, wurde mir leider gestern erst hier beim lokalen Standesamt deutlich gemacht.


    Nun versucht die Standesbeamtin bei der ABH einen aktuellen Ansprechpartner (meiner von vor 1,5 / 2 Jahren arbeitet nicht mehr da) zu finden, der den Vorgang nachvollziehen kann. Hoffnung ist, die ABH hat von der dt. Botschaft in Manila dieses Dokument erhalten.


    Darum mein Hinweis: wer durch die Urkundenprüfung muss - hinterher ZWINGEND das formelle Dokument dazu von der Botschaft oder über die ABH einfordern!

  • Bis gestern war mir nicht bewusst, dass mit Abschluss einer Urkundenprüfung auch ein formelles Dokument dazu gehört, welches die Prüfung des Dokuments (in diesem Fall: Geburtsurkunde meiner Frau) mitsamt dem Ergebnis bestätigt.


    Dieses Bestätigungsdokument haben wir nicht bekommen. Wir haben neben der Quittung über die Gebühr nur noch informelle E-Mails der Botschaft an meine Frau (Visums wird ausgestellt), bzw der ABH an mich (Urkundenprüfung erfolgreich abeschlossen). Das hat natürlich für ein Standesamt null relevanz.


    Darum mein Hinweis: wer durch die Urkundenprüfung muss - hinterher ZWINGEND das formelle Dokument dazu von der Botschaft oder über die ABH einfordern!

    Ich habe hier zig mal drauf hingewiesen, dass die DBM eine Stellungnahme zu den Urkunden schreibt; zu "meiner Zeit" war die an die Urkunde "angetackert"; ob das heute ein separates Dokument ist, weiß ich nicht. Kann vielleicht mal jemand, der aktuell eine UP durchlaufen hat, uns sagen.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei Euch nicht geschehen ist und die DBM diese Stellungnahme nicht gemacht worden ist. (natürlich können Fehler überall passieren) …

    Sehr oft "verleiben" sich Behörden (zB StA) diese Urkunden aber ein; so auch bei uns. Ich habe die aber nach ca. einem jahr vom StA zurückbekommen, als mir auffiel, dass die Geb-Urkunde nicht zuhause war.

    Wenn es tatsächlich bei Euch gefehlt hat, sollte die DBM ein neues Dokument erstellen können. Ob sie dazu nochmal die Geburtsurkunde braucht, musst du bei denen erfragen. Ist hier noch nie vorgekommen.

  • Die Standesbeamtin sagte mir: das geprüfte Originaldokument wird mit einem Stempel (der Botschaft) versehen. Der besagt dann, dass dieses Dokument geprüft und für authenthisch befunden ist - damit dann auch von ihr akzeptiert werden kann. Dieser Stempel gilt nur für das jeweilige Stück Papier. Sprich ein Zweitausdruck des ansonsten identischen Dokuments ohne diesen Stempel muss für sich gesondert durch die Urkundenprüfung.


    hge

    Anmerkungen dazu, die Dokumente nach dem Verfahrensabschluss zurück zu fordern hatte ich hier seinerzeit auch gelesen. Möchte auch überhaupt nicht behaupten, mein obiger Hinweis wäre der erste Beitrag zu dem Thema.

    Jedoch hatte ich das gelesene so interpretiert: der Eigentümer des Dokuments soll wieder das zurück erhalten, was ihm/ihr gehört...

    Da meine Frau nicht nur einen Originalausdruck z.B. der Geburtsurkunde hat, war uns das jedoch nicht so wichtig. Der Aspekt der damit einhergehenden Rechtsgültigkeit ging irgendwie für mich unter.


    Will darum explizit darauf hinweisen: Der Prüfstempel auf dem eingereichten Dokument ist das wirklich wichtige, weswegen das Dokument zurück gefordert werden muss.

    Denn NUR mit diesem Stempel bekommt dieses eine geprüfte Stück philippinischen Papiers auch in unserem Rechtsraum verbindliche Gültigkeit und Anwendbarkeit.

  • Die Standesbeamtin sagte mir: das geprüfte Originaldokument wird mit einem Stempel (der Botschaft) versehen. Der besagt dann, dass dieses Dokument geprüft und für authenthisch befunden ist - damit dann auch von ihr akzeptiert werden kann.


    Vielleicht hat sich da was geändert.. aber solch einen Stempel, der besagt, dass diese Urkunde authentisch ist gibt es mE nicht. (das wäre ja praktisch eine Legalisation).


    Bisher lautete des "Urteil" der DBM sinngemäß, dass die Urkunde geprüft wurde und nicht auffällig Negatives festgestellt wurde.

    Dazu überlässt es die DBM der auftraggebenden Behörde, ob sie die Urkunde im deutschen Rechtsbereich zulässt.


    Ich nehme aber an, dass bei euch die UP noch nicht solange her ist. Daher würde ich bei der DBM mal anfragen, ob sie diese Stellungnahme zur Urkunde nochmals schicken können.

  • Das Standesamt fragt intern über die ABH danach.

    Unabhängig davon schreibe ich gerade Botschaft und ABH an, mit der Bitte die geprüften Originaldokumente mit dem "Stempel" oder Vermerk, oder was immer es letztlich genau ist, meiner Frau wieder zuzusenden.


    Die UP in unserem Fall lief von Juni bis Dezember 2017.

  • Sehr oft "verleiben" sich Behörden (zB StA) diese Urkunden aber ein; so auch bei uns. Ich habe die aber nach ca. einem jahr vom StA zurückbekommen, als mir auffiel, dass die Geb-Urkunde nicht zuhause war.

    Wenn es tatsächlich bei Euch gefehlt hat, sollte die DBM ein neues Dokument erstellen können. Ob sie dazu nochmal die Geburtsurkunde braucht, musst du bei denen erfragen. Ist hier noch nie vorgekommen.

    Bei uns war die UP letzten November durch. Als ich dann beim STA war, hatte die gute Dame auch eine Art Prüfbericht von der DBM mit weiteren Erläuterungen ( die eingereichten Dokumente meiner Frau hatten auch den Prüfvermerk). Die UP erfolgte im Rahmen des Antrags auf Eintrag ins deutsche Eheregister. Da dies noch immer am Laufen ist (Termin Mitte Januar 2020, also über ein Jahr Dauer ....), sind die Unterlagen noch bei den deutschen Behörden verblieben.

    Von daher werde ich dann zumindest mal nachhaken, doch eine Kopie mitzunehmen. Es wurde mit Anfang des Jahres schon angeboten, wenn ich will kann ich eine Kopie des Prüfberichtes haben.

  • ls ich dann beim STA war, hatte die gute Dame auch eine Art Prüfbericht von der DBM mit weiteren Erläuterungen

    Einfach die Ehe Nachregistrieren lassen wenn die UP durch ist. Damit hat man eine deutsche Urkunde und das Thema ist durch.

    Das gleiche wenn die philiipinische Ehfrau eingebürgert wird, dann lässt man die Geburt nachregistrieren. Man sieht ja hier, das manchmal bei Behörden die eine Hand nicht weiss, was die andere macht. Und die Unterlagen zur UP werden nicht ewig aufbewahrt.

  • Damit hat man eine deutsche Urkunde und das Thema ist durch.

    Das gleiche wenn die philiipinische Ehfrau eingebürgert wird, dann lässt man die Geburt nachregistrieren.

    Die Geburtsurkunde haben wir bei der Einbürgerung meiner Frau nicht registrieren lassen.

    Kann man machen, ist aber mE nicht unbedingt nötig. Denn allein die Tatsache, dass meine Frau eingebürgert wurde , sollte als Indiz reichen, dass die Geb-Urkunde sorgfältig geprüft wurde. Andernfalls wäre sie nicht eingebürgert worden.

    Außerdem glaube ich, dass irgendwann die Apostille auch für die Philippinen eingeführt wird. Hab was läuten hören.. kann aber nichts über die zeitliche Dimension sagen. dann wäre es ziemlich einfach, eine in unserem Rechtsverkehr zugelassenen Geb-urkunde nachzubestellen.

    Aber im Moment haben wir ja noch die urkundengeprüfte Geb-Urkunde meiner Frau.

  • Außerdem glaube ich, dass irgendwann die Apostille auch für die Philippinen eingeführt wird. Hab was läuten hören.. kann aber nichts über die zeitliche Dimension sagen. dann wäre es ziemlich einfach, eine in unserem Rechtsverkehr zugelassenen Geb-urkunde nachzubestellen.

    Deutschland wird aber der Einführung der Apostille im Haager Gremium Einspruch erheben Dann werden die Philippinen Apostillenstaat, nur findet diese Mitgliedschaft keine Anwendung binational zwische DEU und PHP. DEU hat das bei anderen Staaten bereits mehrfach durchexerziert z.B Indien.


    Sinnvoller wäre es, wenn die Phiippinene ihr Urkundenwesen auf Vordermann bringen und es zumindest eine Lagalisierung gibt.

  • Sinnvoller wäre es, wenn die Phiippinene ihr Urkundenwesen auf Vordermann bringen und es zumindest eine Lagalisierung gibt.

    Das wäre sinnvoller, wird aber realistisch gesehen so schnell nicht passieren.

    Und selbst wenn man es ernsthaft angehen würde, würde sehr viel Zeit vergehen, bis es wirklich praktikabel ist.


    Und ob Deutschland dann die Philippinen als Apostillenstaat akzeptiert ist ja auch nicht garantiert.

  • ... Denn allein die Tatsache, dass meine Frau eingebürgert wurde , sollte als Indiz reichen, dass die Geb-Urkunde sorgfältig geprüft wurde. ...

    Ich musste lernen, dass so ein "deduktiv referenzieller" Ansatz für ein Standesamt nicht zur Anwendung kommt. Es muss jedes Dokument für sich den Anforderungen genügen.


    So gesehen hätte man dann in unserem Fall ja auch sagen können: weil die Geburt meiner Frau spätregistriert ist und eine Urkundenprüfung dann standardmässig erfolgt, ist das erteilte Visum hinreichender Nachweis über die Prüfung der Geburtsurkunde - geht aber nicht.

  • Ich musste lernen, dass so ein "deduktiv referenzieller" Ansatz für ein Standesamt nicht zur Anwendung kommt.

    Kann man so sehen, muss man aber nicht. Andere Standesämter schätzen das anders ein..

    Es gibt leider keine einheitlichen Regeln in der BRD..


    PS:

    um keine Zweifel aufkommen zu lassen.. natürlich ist es immer besser, eine (Geb)-Urkunde mit dem Nachweis der UP bzw eine deutsche Urkunde zu haben. Das erspart Diskussionen mit den Behörden. Aber ganz unmöglich ist es nicht, dass man mit dem "deduktiv referentiellen Ansatz" (tolles Wort! danke) auch weiter kommen kann.

  • Ich musste lernen, dass so ein "deduktiv referenzieller" Ansatz für ein Standesamt nicht zur Anwendung kommt. Es muss jedes Dokument für sich den Anforderungen genügen.

    Für viele Standesbeamten haben nur deutsche Personenstandsurkunden den Anspruch auf Richtigkeit. Heißt, hat man einamal Nachregistriert, z.B Ehe kann man die Daten aus der Eheurkunde nehmen. Und eine Einbürgerungsurkunde ist eben keine Personstandsurkunde. Hinzu kommt das der Standesbeamte als Urkundenbeamter keine Weisungsbefugnis unterliegt, das macht einerseits unser Urkundenwesen sicher, andereseits bedeutet die Eskalation dann ein Gang zum Amtsgericht.

  • Die Geburtsurkunde haben wir bei der Einbürgerung meiner Frau nicht registrieren lassen.

    Kann man machen, ist aber mE nicht unbedingt nötig. Denn allein die Tatsache, dass meine Frau eingebürgert wurde , sollte als Indiz reichen, dass die Geb-Urkunde sorgfältig geprüft wurde. Andernfalls wäre sie nicht eingebürgert worden.(zitat hge)


    Dann sollte auch eine nach-registrierte deutsche Heiratsurkunde als Indiz reichen und eine Urkundenüberprüfung überflüssig machen.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

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  • Hinzu kommt das der Standesbeamte als Urkundenbeamter keine Weisungsbefugnis unterliegt,

    genauso ist es... musste ich in meiner keinen Stadt auch erfahren, wo eine Standesbeamte (persönlich bekannt aus Kindertagen und Schule) mich nach meinen Erfahrungen in Köln mit UP und allem Popanz ausfragte… zum Schluss: "Wärst du doch zu mir gekommen.."..

  • Von der Botschaft habe ich heute eine Kopie des Schreibens erhalten, in dem damals meine zuständige ABH zur Aushändigung der Originaldokumente an meine Frau gebeten wird. Kommt wohl noch. Gut 1.5 Jahre später. Auf besondere Nachfrage.


    Die ABH hat sich ebenfalls geäußert. Der erste Absatz klingt ja noch ganz gut, aber der Rest ist eher das Gegenteil von vertrauensfördernd:

  • Die seinerzeit bei der Botschaft (für Visum und UP) eingereichten Originaldokumente meiner Frau konnte ich mitterweile bei der ABH abholen.

    Hier je ein Beispiel, für

    • Prüfvermerk auf dem jeweiligen Dokument
    • dazugehöriger Prüfbericht

    Das Standesamt wollte bei mir beides sehen.

    Irrititation erzeugte das Wort Copy auf dem Ausdruck auf dem PSA-Sicherheitspapier immer "Copy" stand. Erst der Prüfberiecht der Botschaft hat für die Standesbeamten verständlich gemacht, dass mit Copy einen "Auszug des Hauptstandesamtes" meint, es sich also doch um ein Originaldokument handelt.


    Ende gut, alles gut. Die Geburtsurkunde für unseren Nachwuchs konnte dann schlussendlich ausgesstellt werden.