Hallo zusammen,
ich hoffe es kann mir mit jemand mit seinen erfahrungen hier helfen.
Ich würde mich gerne nachträglich auf den Philipinen bzw. bei der Philipinischen Botschaft nachträglich als Kind meines Vater registrieren lassen. Leider wurde dieses durch meine Mutter bei meiner geburt versäumt.
Hintergrund hierfür ist das mein Vater vor 10 Monaten gestorben ist und die Ehefrau
aktuell versucht das Erbschaftsverfahren ohne mich auf den Philipinen durchzuführen.
Da Mein Vater gestorben ist und die Ehefrau aktuell alles tut das ich als am Erbschaftsverfahren teilnehmen ist an keine Aussweiskopie meines Vater durch die
Ehefrau nicht zu denken.
Aus diesem Grund ist es laut Bootschaft auch nicht möglich mich an der Philipinischen Bootschaft in Berlin nachträglich in das Geburtenregister eintragen zu lassen. da man dort angeblich nicht nachvollziehen kann ob mein Vater wirklich Philipinischer Staatsangehöriger zum schluss noch war.
Die Bootschaft sagte mir ich musste dieses, wenn kein Pass meines Vater vorliegt dann über die (PSA) in Manila versuchen durch zu führen.
Meine Frage nun hat jemand schon einmal sich oder ein Kind nachträglich bei der PSA in Manila in das Geburtenregister eintragen zu lassen bzw. gibt es im Netz, am besten in Deutsch, einen Leitfaden wie das geht?
Da mein englisch nur schwach ausgeprägt ist bin ich für jede deutsche Anleitung und Anmerkung zu diesem Thema sehr dankbar. Auch ein Link zu den Formularen welche ich benötige würden mir schon weiter helfen.
Die Formulare auf der Seite der Boostschaft sind für mich wertlos (http://philippine-embassy.de/civil-registry/) da dort immer eine Kopie des Ausweises des Vater gefordert wird oder ein Schreiben meines Vater in dem er angiebt das er mein Vater ist beides kann ich nicht erbringen da mein Vater ja tot ist und die Ehefrau aus o. beschriebenen Grund auch keine Kopie des Ausweises herausrückt.
Für eine Registrierung habe ich in deutsch und englisch folgende Dokumente die ich vorlegen könnte:
1. deutsches Gerichsurteil was die Vaterschaft feststellt.
2. Eintrag in das Geburtenregister. Die nachträgliche Fusszeile macht meinen Vater laut dem o.g. Urteil zu meinen Vater.
3. Geburtsurkunde in dem Mein Vater ebenfalls als mein Vater angegeben ist.
Alle Unterlagen sind "Apostilliert"
Mehr Unterlagen liegen mir wegen der mangelder Kooperation der Ehefrau nicht vor.
In der Hoffnung das mir jemand helfen kann vielen Dank im voraus!
PosThink