Nachträgliche Eintragung ins geburtenregister (PSA)- Wer kann mir sagen (auf deutsch) wie es geht?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe es kann mir mit jemand mit seinen erfahrungen hier helfen.


    Ich würde mich gerne nachträglich auf den Philipinen bzw. bei der Philipinischen Botschaft nachträglich als Kind meines Vater registrieren lassen. Leider wurde dieses durch meine Mutter bei meiner geburt versäumt.


    Hintergrund hierfür ist das mein Vater vor 10 Monaten gestorben ist und die Ehefrau

    aktuell versucht das Erbschaftsverfahren ohne mich auf den Philipinen durchzuführen.


    Da Mein Vater gestorben ist und die Ehefrau aktuell alles tut das ich als am Erbschaftsverfahren teilnehmen ist an keine Aussweiskopie meines Vater durch die

    Ehefrau nicht zu denken.


    Aus diesem Grund ist es laut Bootschaft auch nicht möglich mich an der Philipinischen Bootschaft in Berlin nachträglich in das Geburtenregister eintragen zu lassen. da man dort angeblich nicht nachvollziehen kann ob mein Vater wirklich Philipinischer Staatsangehöriger zum schluss noch war.


    Die Bootschaft sagte mir ich musste dieses, wenn kein Pass meines Vater vorliegt dann über die (PSA) in Manila versuchen durch zu führen.


    Meine Frage nun hat jemand schon einmal sich oder ein Kind nachträglich bei der PSA in Manila in das Geburtenregister eintragen zu lassen bzw. gibt es im Netz, am besten in Deutsch, einen Leitfaden wie das geht?


    Da mein englisch nur schwach ausgeprägt ist bin ich für jede deutsche Anleitung und Anmerkung zu diesem Thema sehr dankbar. Auch ein Link zu den Formularen welche ich benötige würden mir schon weiter helfen.


    Die Formulare auf der Seite der Boostschaft sind für mich wertlos (http://philippine-embassy.de/civil-registry/) da dort immer eine Kopie des Ausweises des Vater gefordert wird oder ein Schreiben meines Vater in dem er angiebt das er mein Vater ist beides kann ich nicht erbringen da mein Vater ja tot ist und die Ehefrau aus o. beschriebenen Grund auch keine Kopie des Ausweises herausrückt.


    Für eine Registrierung habe ich in deutsch und englisch folgende Dokumente die ich vorlegen könnte:


    1. deutsches Gerichsurteil was die Vaterschaft feststellt.

    2. Eintrag in das Geburtenregister. Die nachträgliche Fusszeile macht meinen Vater laut dem o.g. Urteil zu meinen Vater.

    3. Geburtsurkunde in dem Mein Vater ebenfalls als mein Vater angegeben ist.


    Alle Unterlagen sind "Apostilliert"


    Mehr Unterlagen liegen mir wegen der mangelder Kooperation der Ehefrau nicht vor.


    In der Hoffnung das mir jemand helfen kann vielen Dank im voraus!



    PosThink

  • hge

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Ich habe leider keine Erfahrung mit einem solchen Fall. Es geht ja darum nachzuweisen, dass dein Vater zum Zeitpunkt deiner Geburt philippinischer Staastangehöriger war. Wo war er denn gemeldet, als du geboren wurdest? Kann man vielleicht über das Einwohnermeldeamt eine erweiterte Meldebescheinigung einholen, wo auch die Staatsangehörigkeit drin steht?

  • dieses durch meine Mutter bei meiner geburt versäumt.

    die Ehefrau aktuell versucht das Erbschaftsverfahren ohne mich auf den Philipinen durchzuführen.

    Mutter und Ehefrau sind 2 Paar Stiefel, oder?

    Verstehe ich das so richtig?


    In dem Fall wäre die Ehefrau Deine Stiefmutter.


    Das sollte docj zu machen sein, da würde ich mal einen philippinischen Anwalt zu Rate ziehen.

    Die Frage ist aber, ob es sich überhaupt lohnt! Weisst Du denn, dass da viel Geld resp. Grundbesitz vorhanden ist?

    Gruss, samar8-)


    Man kann die Messlatte für eine menschliche Verhaltensweise noch so tief legen,

    es gibt in vielen Foren immer einige, die aufrecht darunter durchgehen können!

  • Wenn du ein deutsches Gerichtsurteil mit der Vaterschaftsfeststellung in englisch und apostilliert bereits hast, wozu brauchst du dann noch das philippinische Dokument? Dieses Dokument von der philippinschen Botschaft in Berlin beglaubigen lassen und dann den "red ribbon" in den Philippines.

    Damit erstreitet dir jeder Anwalt deinen Anteil. Nach philippinischem Erbrecht geht das Erbe zu gleichen Teilen an Ehepartner und Kinder. Egal ob ehelich, unehelich, adoptiert, andere Staatsbürgerschaft,...

    Ich würde an deiner Stelle aber auch mal nachprüfen lassen, ob die Heirat von deinem Vater mit der Frau wirklich legitim ist. War dein Vater vorher mit deiner Mutter verheiratet?


    Es gibt da auch einen interessanten Artikel 1002 im philippinschen Gesetzbuch, den es in Deutschland überhaupt nicht gibt. Dieser besagt sinngemäß, dass nach einer legalen Trennung der neue Partner gar nichts erhält, wenn er/sie die Ursache für die Trennung war.

  • Aus diesem Grund ist es laut Bootschaft auch nicht möglich mich an der Philipinischen Bootschaft in Berlin nachträglich in das Geburtenregister eintragen zu lassen. da man dort angeblich nicht nachvollziehen kann ob mein Vater wirklich Philipinischer Staatsangehöriger zum schluss noch war.

    Es reicht, dass dein Vater bei deiner Geburt philippinischer Staatsbürger war.

    Nur das musst du dem Philipp. Embassy nachweisen.


    Was steht denn auf deiner deutschen Geburtsurkunde? manchmal sind bei Dual-Citizenship die Staatsangehörigkeiten genannt.


    Wenn du ein deutsches Gerichtsurteil mit der Vaterschaftsfeststellung in englisch und apostilliert bereits hast, wozu brauchst du dann noch das philippinische Dokument?

    Das sehe ich zunächst genau so.


    Aber es wäre am besten wenn der TS noch irgendwo einen nachweis vorlegen könnte, dass der Vater die Philipp. Staatsangehörigkeit hatte.



    Was ich nicht verstehe: wieso gibt es keinen Pass des Vaters mehr?

  • Das sollte docj zu machen sein, da würde ich mal einen philippinischen Anwalt zu Rate ziehen.

    Ich würde das über einen Anwalt auf den Inseln machen. Das kostet ein bischen, aber die wissen in der Regel, wie das Ziel erreicht wird. Und den Erbschaftsfall von der Nachregistrierung trennen, insbesonder muss man das nicht den Behörden erzählen.