haager übereinkommen..ist das interessant für den ein oder anderen??

  • Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

    Keine Geltung für die Philippinen

    RdSchr. d. BMI v. 26.3.2019 - V II 1 - 20103/88#26 -

    per E-Mail an Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder

    Die Philippinen werden dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation mit Wirkung vom 14. Mai 2019 beitreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat unter Bezugnahme auf Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erhoben. Das Übereinkommen ist daher zwischen den Philippinen und der Bundesrepublik Deutschland nicht anwendbar. Da die Legalisation von Urkunden aus den Philippinen ausgesetzt ist, können philippinische Urkunden durch die Botschaft Manila in Amtshilfe für deutsche Behörden auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüft werden. Als Echtheitsnachweis für deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung in den Philippinen kommt weiterhin nur die Legalisation durch eine Auslandsvertretung der Philippinen in Deutschland in Frage.

    Ich wäre dankbar, wenn den Standesämtern und den in Ihrem Haus für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Stellen diese Information bekannt gegeben wird.

    Im Auftrag

    Bockstette

  • ist doch dasselbe der link was ich gepostet habe lol

    Du hast einen Nachrichtentext ohne Link gepostet. Es ist hier aber nicht erlaubt, Informationen ohne Quelle zu posten, da wir solche Beiträge sonst löschen müssen. Bitte in Zukunft beachten.

    Danke an Pancho für's nachreichen des Links.

  • Als Echtheitsnachweis für deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung in den Philippinen kommt weiterhin nur die Legalisation durch eine Auslandsvertretung der Philippinen in Deutschland in Frage.

    Zitat ist vom BMI nicht von jogy :)


    Eine Legalisation gibt es aber weiterhin nicht bei der DBM.. der zitierte Satz mag etwas irreführend sein.

    Der Satz ist eher informatorisch gemeint, dass eben die Apostille nicht anerkannt wird sondern nur eine durch die DBM erfolgte Legalisation... die es eben aber zur Zeit nicht gibt.


    PS:


    Die DBM hat das aber auch noch mal klar gestellt:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042


    Zitat

    Die Botschaft musste feststellen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Gerichtsurteile) aus den Philippinen bis auf weiteres nicht gegeben sind. Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostilleübereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch einen Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Apostillen für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.

  • Die DBM hat das aber auch noch mal klar gestellt:

    Um auf den Ausganspost zurückzukommen. Es ist interessant für die Hobbyisten im Personenstandsrecht. Für den Pinay und den deutschen Partner ändert sich nix. Es wird weiterhin die UP geben-

  • Der Satz ist eher informatorisch gemeint, dass eben die Apostille nicht anerkannt wird sondern nur eine durch die DBM erfolgte Legalisation... die es eben aber zur Zeit nicht gibt.

    Der von dir zitierte Satz bezieht sich aber gar nicht auf die ausgesetzte Legalisation durch die DBM, sondern besagt, dass deutsche Urkunden von der philippinischen Botschaft oder einem Konsulat laglisiert werden müssen, damit sie auf den Philippinen genutzt werden können.


    Die Anweisung aus dem Rundschreiben richtet sich ja an deutsche Beamte, die Bescheid wissen sollen, dass eine deutsche Urkunde, wenn sie auf den Philippinen genutzt werden soll, also NICHT mit einer Apostille versehen werden soll, weil die nutzlos wäre. Sprich deutsche Apostillen entfalten auf den Philippinen keine Rechtskraft und andersrum.

  • Der von dir zitierte Satz bezieht sich aber gar nicht auf die ausgesetzte Legalisation durch die DBM, sondern besagt, dass deutsche Urkunden von der philippinischen Botschaft oder einem Konsulat laglisiert werden müssen, damit sie auf den Philippinen genutzt werden können.

    upps.. ja du hast Recht! Sorry, zuuu schnell gelesen..


    PS:

    Für deutsche Standesämter wichtig, weil die vielleicht auf die Idee kommen könnten, zB Geburtsurkunde, die auf den Philippinen vorgelegt werden müssen, mit der Apostille zu versehen. Dieser Einspruch von D gegen den Beitritt der Philippinen zur Haager Apostille wirkt also in 2 Richtungen: philippinische Apostille wirkt nicht in D, und deutsche Apostille wirkt nicht auf den Philippinen.