Familiennamen ändern

  • Hallo zusammen,


    Ich bin seit Oktober 22, 2018 mit meiner Frau verheiratet, und sie ist seit April 15, 2019 in Deutschland.

    Wir haben in Hongkong geheiratet und hatten keine Urkundenprüfung, was ich beim Standesamt in Deutschland beantragt habe, also eine Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe.

    Meine Frage ist nun, wie können wir den Familiennamen meiner Ehefrau ändern? Muss ich da auch wieder zum Standesamt? Muss die Urkundenprüfung dafür beendet sein?


    Danke für eure Hilfe....

  • Ich weiss jetzt nicht ob das noch 'einfach' geht.

    Ist für den Namen nicht das jeweilige Heimatland zuständig?


    Wir waren, nach der Hochzeit, erst auf dem Schweizer Konsulat.

    Meine Frau hat den Namenswunsch angegeben.

    Das Konsulat hatte ein Dokument vom Namensrecht der Philippinen.


    Kurz nachgeschaut und den Namen so aufgenommen, wie von meiner Frau gewünscht.


    Sie wollte meinen Nachnamen aber ihren Nachnamen als neuen Mittelnamen.


    Danach gingen wir zur Philippinischen Botschaft, dort wurde der neue Name angegeben, wie beim Schweizer Konsulat.

    Alles kein Problem.


    Ich würde Dir empfehlen, frage mal bei der Philippinischen Botschaft nach und bei dem, für Dich zuständigen Zivilstandesamt (oder wie das Amt heisst), dass für die Personendaten zuständig ist.


    In der Schweiz kann der Name nachträglich nur durch ein begründetes Gesuch geändert werden.

  • Ich habe gerade beim Standesamt nachgefragt und die meinten ich müsste die Urkundenprüfung abwarten. Ich rufe gleich nochmal in der Philipinnischen Botschaft in Berlin an.

    Das Standesamt hier ist echt eine Katastrophe, melden sich nicht wissen eigentlich gar nichts.

    Danke für deine Rückmeldung

  • Meine Frage ist nun, wie können wir den Familiennamen meiner Ehefrau ändern? Muss ich da auch wieder zum Standesamt? Muss die Urkundenprüfung dafür beendet sein?

    Ihr beantragt bei der Philipp. Botschaft einen neuen Pass für deine Frau mit Änderung ihres Ehenamens:


    http://philippine-embassy.de/passports/


    Punkt:


    (Requirements for Renewal of soon-to-expire passports (Adult Applicants)


    Dein deutsches Standesamt hat da nix mit zu tun. Lass die erst mal außen vor.

    Die wollen gleich die HU registrieren, was man ja nicht muss.


    Später könnt ihr immer noch die HU registrieren lassen.. wenn keine UP war, würde die dann unter Umständen zuerst nachgeholt.

  • Soweit ich das verstanden habe bekommt die Filipina bei Heirat kraft Gesetzes den Nachnamen des Mannes. Der alte Nachname der Frau wird dann Mittelname. Darum bekommt die Frau vom philippinischen Konsulat schon den neuen Nachnamen ins ROM. Mit dem originalen ROM bekommt ihr dann in der Phil Botschaft Berlin den neuen Pass mit dem neuen Nachnamen. Mit dem neuen Pass geht's dann zum Standesamt zur Festlegung des gemeinsamen geführten Familiennamens. Letzteres kostet so ungefähr 60 Eur.

  • Mit dem originalen ROM bekommt ihr dann in der Phil Botschaft Berlin den neuen Pass mit dem neuen Nachnamen. Mit dem neuen Pass geht's dann zum Standesamt zur Festlegung des gemeinsamen geführten Familiennamens. Letzteres kostet so ungefähr 60 Eur.

    Warum nochmal zum Standesamt?

    Sie hat doch im neuen Pass schon den neuen Familiennamen.. das StA hat hier nichts mehr zu tun.

  • Warum nochmal zum Standesamt?

    Sie hat doch im neuen Pass schon den neuen Familiennamen.. das StA hat hier nichts mehr zu tun.

    Wer in HK heiratet und mit dem alten Pass nach D einreist, meldet sich i.d.R auch mit dem Geburtsnamen bei der Meldebehörde. Danach erfolgt in Berlin die Änderung des Namens im neuen Pass. Erst Jetzt ist es in D eine Namensänderung. Diese (späte) Namensänderung muss durch das StA bestätigt werden. Ansonsten akzeptiert die Meldebehörde den neuen Namen nicht. So jedenfalls in Deutschland bzw bei uns.

  • Diese (späte) Namensänderung muss durch das StA bestätigt werden. Ansonsten akzeptiert die Meldebehörde den neuen Namen nicht. So jedenfalls in Deutschland bzw bei uns.

    Das wäre mir neu... einen Vorgang "Bestätigung der Namensänderung" ist mir bisher nicht bekannt.

    Du hast natürlich Recht, dass der Nachname beim Meldeamt geändert werden muss..


    Wir werden sehen, wie es beim TS funktioniert.


    mE sollte das Meldeamt ihren Eintrag ändern, ohne eine Bestätigung vom StA zu verlangen.

    Vorlage von Pass (alt, entwertet) und Pass neu sollte reichen.

  • Time to change!

  • Und da liegt der Hase im Pfeffer. Es ist eine Entscheidung der Meldebehoerde, den neuen Namen zu akzeptieren. Bei uns aehnlicher Fall - Heirat in Hkg und ohne UP Visa erteilt (was ich bis heute nicht verstehe, da Late reg.).

    Also auf Anraten des StA hier, Namensaenderung in D. vorgenommen nach nachtraeglich erfolgter UP. Gleichzeitig wurde die Ehe hier registriert. Die UP haette auch schon eher bei Geburt unseres Sohnes erfolgen koennen, jedoch waren die Beamten bis dahin kulant. Fakt - ist, die Standesbeamtinhat mich darauf hingewiesen, dass die Hkg Urkunde keine Moeglichkeit zur Bestimmung des gemeinsamen Familiennamens enthaelt. Sofern alle ihren alten Namen noch haben - kein Problem. Wenn jedoch der Name Ehefrau zB geaendert wurde, wird nach der Rechtsgrundlage gefragt. Dies zu belegen duerfte nicht ohne Weiteres moeglich sein. Also Vorsicht - es ist alles eine Ermessensentscheidung im Rahmen normaler Behoerden. Sobald das StA eingebunden wird, gilt deutsches Personenstandsrecht das fuer die St Beamten bindend ist. Wir haben den Namen nach abgeschl. UP im Zuge der Nachregistrierung unserer Ehe geaendert.

    VG Gerhard

    Time to change!

  • Das wäre mir neu... einen Vorgang "Bestätigung der Namensänderung" ist mir bisher nicht bekannt.

    Du hast natürlich Recht, dass der Nachname beim Meldeamt geändert werden muss..


    Wir werden sehen, wie es beim TS funktioniert.

    "Bescheinigung über die Namensführung nach Para. 46 PStV". Wir hatten bei der Meldebehörde ohne diese Bescheinigung keine Chance auf Änderung der Meldung auf den neuen Namen. Es mag Ämter geben, die darauf verzichten.

  • Also auf Anraten des StA hier, Namensaenderung in D. vorgenommen nach nachtraeglich erfolgter UP. Gleichzeitig wurde die Ehe hier registriert.

    Ich sehe schon, dass ist dasselbe problem, wenn man mit einer ausländischen Heiratsurkunde den Familienstand ändern will.

    Viele (oder einige) Meldeämter verlangen dann eine Bescheinigung über die "Echtheit" der HU vom StA und schicken die Leute zum StA.

    Das StA weiß sich nicht anders zu helfen und will die HU registrieren und schon hat man die UP an der Backe..

    Trotzdem gilt in dieser Situation: eine Registrierung einer ausländischen HU ist keine Pflicht in D.

    Tipp:

    Ein Meldeamt ist verpflichtet bei Kenntnis von Personenstandsänderungen diesem nachzugehen und im Melderegister Änderungen zu machen. (Andernfalls ist das Arbeitsverweigerung … so hat das ein Anwalt mal in i4a-forum genannt)

    Wenn das Meldeamt etwas vom StA wissen will, dann sollte das Meldeamt das StA im Amtshilfeverfahren selbst einschalten.

    Und wenn dann das StA eine UP machen möchte, hat das Meldeamt die Kosten an der Backe...nicht der Antragsteller; denn dessen Ansprechpartner ist nur das Meldeamt.

    Ich sehe hier noch nicht den Zwang, dass das Meldeamt den Namen nicht selbstständig ändern kann. Auch §46 PstV ist mir im Moment noch nicht plausibel...

  • So ich habe nochmal alles gelesen und jetzt bin ich komplett verwirrt. Können wir Ihren Familiennamen auf der philipinischen Botschaft ändern?

    Das Problem ist einfach, das Standesamt hier in Bremerhaven will erst eine Urkundenprüfung machen.

    In unserem ROM steht bei meiner Frau immer noch ihr Name wie vor Eheschließung....

  • Meine Frage ist nun, wie können wir den Familiennamen meiner Ehefrau ändern? Muss ich da auch wieder zum Standesamt? Muss die Urkundenprüfung dafür beendet sein?

    Welchen Ehenamen habt ihr denn in HK gewählt? Theoretisch kann deine Ehefrau und du nun bis zu drei Ehenamen haben. Je einen in HK, auf den Philippinen und in Deutschland. Das mit drei Eheurkunden. Damit hat man dann Spass bei vielen Behördengängen, nennt sich hinkende Namensführung. Nun Spass beiseite.


    Sinn macht es nun, eben einen Ehenamen zu wählen der auf der Philippinen und in Deutschland möglich ist und gleich ist. Geht zum philippinischen Konsulat in DEU, registriert die Ehe mit Ehenamen beim PSA und lass ihr einen neuen Pass austellen, wenn notwendig.


    Und wenn dann das StA eine UP machen möchte, hat das Meldeamt die Kosten an der Backe...nicht der Antragsteller; denn dessen Ansprechpartner ist nur das Meldeamt.

    Spätestens beim ersten Kind muss aber eine Namenserklärung her, weil ansonsten das Kind weder ins Melderegister kommt, noch eine vollwertige Geburtsurkunde. Das (Beurkundung der Geburt) wird dann eben eine UP auslösen die man selber zahlt. Plant man Kinder in DEU, löst man die UP vorher aus, eben mit der Nachregistrierung der Ehe, ansonste wartet man monatelang auf eine vollwertige Geburtsurkunde für den Kleinen.


    Plant man das nicht, macht man keine Nachregistrierung, sitzt das aus und überlässt dan den Schlamassel ggf. den Erben.

  • Welchen Ehenamen habt ihr denn in HK gewählt?

    In HK wird kein Ehename gewählt....


    Bei Beantragung des Philipp. Passes (Mit Namensänderung) nach Heirat legt das Philipp. Standesamt den Namen "standardmässig" so fest, dass der Name des Ehemannes eingetragen wird.

    Sinn macht es nun, eben einen Ehenamen zu wählen der auf der Philippinen und in Deutschland möglich ist und gleich ist. Geht zum philippinischen Konsulat in DEU, registriert die Ehe mit Ehenamen beim PSA und lass ihr einen neuen Pass austellen, wenn notwendig.

    .. der ist ja auch weitgehend kompatibel.. bis auf den Mittelnamen.


    Die Nachregistrierung der Eheurkunde kann später immer noch vorgenommen werden; falls Kinder geplant sind, sollte man es vor der Geburt machen. Und wenn das StA dann eine Erklärung zur Namensänderung verlangt, kann die dann auch noch abgegeben werden. Bei einer Nachregistrierung ist immer die Gefahr der UP vorhanden, falls sie noch nicht gemacht wurde.


    Aber vor dem ersten neuen Pass ist das mE nicht nötig.


    Zitat

    So ich habe nochmal alles gelesen und jetzt bin ich komplett verwirrt. Können wir Ihren Familiennamen auf der philipinischen Botschaft ändern?


    Ja, siehe im Link:



    Wichtig ist also, dass ein ROM des Philipp. Konsulates von dem Land existiert, in dem die Heirat stattgefunden hat.


    Bei Heirat nicht in D ist nirgends die rede davon, dass eine Namenserklärung des deutschen StAs gemacht werden muss. Eine solche Namenserklärung hätte im Übrigen auch nur für den deutschen Rechtskreis Wirkung.

  • Also wir konnten in HK keinen gemeinsamen Ehenamen wählen. Man hat uns diese Möglichkeit gar nicht aufgezeigt.


    Das Problem bzw. das schöne ist das meine Frau schwanger ist im 2. Monat. Die Unterlagen für die UP mit Übersetzungen und und und habe ich beim Standesamt vor über 2 Monaten abgegeben und ich habe bis heute nichts von denen gehört wann das mal losgeht. Auch wegen 300 Euro hinterlegen.


    Ich habe nochmal bei der Phil. Botschaft angefragt und die sagen das wir Ihren Namen dort mit dem ROM ändern können und dann einen neuen Pass mit meiner Frau ihren Namen beantragen können.


    Wahnsinn......

  • Ich kann vom StA Leipzig soweit sagen, dass ich immer ueber den Verlauf der UP informiert war. Auch ein Kontakt mit der DBM war problemlos moeglich. Wenn Du also nichts hoerst, liegt das vermutlich am Bearbeiter im StA. VG Gerhard

    Time to change!

  • Das Problem bzw. das schöne ist das meine Frau schwanger ist im 2. Monat. Die Unterlagen für die UP mit Übersetzungen und und und habe ich beim Standesamt vor über 2 Monaten abgegeben und ich habe bis heute nichts von denen gehört wann das mal losgeht. Auch wegen 300 Euro hinterlegen.

    Dann lass das mal weiterlaufen ….

    Ich habe nochmal bei der Phil. Botschaft angefragt und die sagen das wir Ihren Namen dort mit dem ROM ändern können und dann einen neuen Pass mit meiner Frau ihren Namen beantragen können.

    Hoffentlich wird bei der Beantragung nicht ein Dokumente benötigt, was in der UP ist. zb Geb-Urkunde? habt ihr die doppelt?