softtouch/Zweiter Versuch, unserer Tochter einen 18 tägigen Aufenthalt zu ermöglichen

  • Mir fällt immer auf, dass solche Fälle immer recht schief sind und wenig bis nichts mit dem "normalen Leben" zu tun haben. Außerdem ist dieser Satz doch ziemlich lachhaft:

    Die Kläger sind zur Aufrechterhaltung der familiären Kontakte nicht zwingend auf einen Besuch des Ehemannes bzw. Vaters in Deutschland angewiesen. Denn dieser hat die Möglichkeit, sie in der Ukraine zu besuchen und zudem den Kontakt auf andere Weise (Briefe, Telefon und Internet) aufrechtzuerhalten.

    Wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, könnte man ja dann auch sagen, FZ für ausländische Ehefrau gibt es nicht. Sie können sich ja täglich per WhatsApp begegnen.

    Es gibt auch OVG Urteile, die man als Fehlurteile ansehen kann; und dieses gehört mE dazu.


    Klar, einen Anspruch auf ein Schengen Visum gibt es nicht, aber das heißt nicht, dass ein Gericht nach Prüfung aller Fakten zum selben Urteil wie die DBM kommt. Es ist dann u.a. Aufgabe des Gerichtes zu prüfen, ob das nötige Ermessen ausgeübt wurde. Ich sehe dies im Falle des TS nicht.


    Natürlich weiß man nicht , was am Ende rauskommt... das weiß man nur, wenn man nichts macht.

    Der TS muss selber entscheiden, ob er diesen Weg gehen will; es wird sehr wahrscheinlich auch von seiner finanziellen Situation abhängen.

  • Klar, einen Anspruch auf ein Schengen Visum gibt es nicht, aber das heißt nicht, dass ein Gericht nach Prüfung aller Fakten zum selben Urteil wie die DBM kommt. Es ist dann u.a. Aufgabe des Gerichtes zu prüfen, ob das nötige Ermessen ausgeübt wurde. Ich sehe dies im Falle des TS nicht.

    Na ja, für mich ist das ja auch absout unverständlich, aber ein Gericht würde vermutlich der DBM Recht geben, so lange die Mutter nicht durch schwere Krankheit an der Reise zur Tochter oder zur Reise zu einen Treffen in der Mitte der Strecke gehindert wird. Deshalb halte ich eine Klage auch für wenig hilfreich, wenn die Mutter reisefähig ist

    Ich würde das Geld sparen....oder es für einen gemeinsamen Urlaub einsetzen. Vielleicht in Malta, Griechenland, Spanien...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • hge

    es geht im Grunde ja nur darum darzulegen, dass man nach der derzeitigen Rechtslage kaum eine gerichtliche Möglichkeit hat einen ablehnenden Bescheid einer Botschaft wirksam anzufechten.


    Sicherlich könnte Deutschland sein AufenthG ändern und für Familiennangehörige z.B. des ersten oder 2 Grades einer Verwandtschaftsbeziehung in Fällen des § 28 ein Schengenvisum zur Regel erklären. Das macht nur keiner. Das könnte ggf. auch ein Außenministerium in einer Besprechung einfach mal so in den Raum stellen und es den Botschaften nahelegen dies nachhaltig in ihren Überlegungen zu berücksichtigen. Auch ein(e) Botschafter(in) könnte hier in einem gewissen Rahmen im Hintergrund agieren.


    Bei einem Familiennachzugsvisum bin ich immer jemand, der erklärt, dass man nicht zu lange Warten soll, wenn man das subjektive Gefühl hat, das da ein paar in Amtsstuben irgendwie nicht so recht wollen.

  • Sicherlich könnte Deutschland sein AufenthG ändern und für Familiennangehörige z.B. des ersten oder 2 Grades einer Verwandtschaftsbeziehung in Fällen des § 28 ein Schengenvisum zur Regel erklären. Das macht nur keiner. Das könnte ggf. auch ein Außenministerium in einer Besprechung einfach mal so in den Raum stellen und es den Botschaften nahelegen dies nachhaltig in ihren Überlegungen zu berücksichtigen. Auch ein(e) Botschafter(in) könnte hier in einem gewissen Rahmen im Hintergrund agieren.

    Wir haben doch von hge im anderen Thread (neue Botschafterin ist eingetrudelt) gelernt, das Botschaftler sich eher sehr ungern mit "den operativen Botschaftsbelangen des Alltags" auseinandersetzen...

    ... viel lieber tanzen die doch auf den abendfüllenden Repräsensveranstaltungen und treffen sich mit den philippinischen Einflussträgern.

    Zitat


    Bei einem Familiennachzugsvisum bin ich immer jemand, der erklärt, dass man nicht zu lange Warten soll, wenn man das subjektive Gefühl hat, das da ein paar in Amtsstuben irgendwie nicht so recht wollen.

    Die Frage stellst sich nur: Nur was und wie machen !


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Vor Jahren hatte hier einmal jemand einen Auszug eingestellt, wo ein Richter die "Rückkehrwilligkeit" komplett zerlegt. Leider finde ich das über die Suchmaschine hier nicht. Vielleicht kann sich der eine oder andere Member noch daran erinnern und den Thread hierher verlinken. Das wäre super.

    bf5fe70ac048075f879e1511db3252bf.jpg


    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Dieses Urteil aus dem Thread aus dem Jahr 2014 sagt eigentlich sehr vieles aus und erklärt auch so manches Überrascht sein bei der 'gefühlten' Willkürlichkeit der Botschaftsentscheidungen zu den Schengenvisa.


    Man könnte so einige Mitarbeiter in der DBM einsparen, wenn man angesichts der Vielzahl an beantragten Schengenvisa gleich auf ein "Lotteriesystem" mit vordefinierter Genehmigungsquote überginge. (Singapur macht so etwas beispielsweise bei den Fahrzeuglizenzen)


    Das würde warscheinlich exakt die gleichen Ergebnisse liefern, nur deutlich günstiger für den Steuerzahler sein !


    Und noch was lerne ich: Es wird also doch aktive Einwanderungspolitik mit den Schengenvisa betrieben, da es keinen "reproduzierbaren" Prozess gibt sondern einen "Zufälligen" mit vermutlich "jährlichen Maximalquoten", so etwas wie einer "Seehofer'schen Schengen-Obergrenze"


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


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    Karl May.


  • Wir können hier noch lange diskutieren.


    mE sollte der TS vor dem VG klagen, wenn er die finanziellen Mittel dazu hat.

    Selbst wenn der Prozess verloren geht, könnte bei einem 3. Versuch die DBM doch davon beeindruckt sein. Denn VG-Klagen machen der DBM auch viel Arbeit. Aber darum geht es jetzt weniger...


    Es ist doch ein Riesen Unterschied, ob jemand seine (arbeitslose) Freundin nach D einladen will oder die Mutter ihre Tochter, die zudem auch noch einen gut dotierten Job hat. Bei erstem Fall ist eine Ablehnung nach den derzeitigen Regeln noch halbwegs zu vertreten, aber bei letztem Fall ist doch der Gedanke nicht fern, dass ein Richter das anders sieht als die Entscheider der DBM. (Beim ersten Fall lohnt es sich auch wirklich nicht zu klagen).


    Auch wenn hier zur Recht darauf hingewiesen wird, dass es keinen Anspruch auf ein Schengen Visum gibt, ein Richter wird den Fall nicht nach Anweisungen des AAs an die Botschaften bewerten sondern einzig und allein nach dem Visacodex bzw dem AufenthG. Und dabei könnte etwas anderes herauskommen. Wir haben in D den Weg der Klage vor dem VG; wenn der von vornherein rechtlich als aussichtslos angesehen würde, würde es doch diesen Weg nicht geben.


    Ich persönlich würde das probieren..

  • Ich denke dieses Urteil war es, bin mir nicht sicher ob es auch zum BverwG ging

    Denke der Botschaft macht das nicht viel Arbeit, denn die beklagte Partei ist das Auswärtige Amt und dafür somit die zuständigen Beamten in Berlin zuständig.

  • ich glaube Party meinte diesen Thread


    Ein interessantes Urteil zum SchengenVisum

    Super - genau den meine ich.


    Leider ist der von HGE damals eingestellte Link nicht mehr zu erreichen...


    http://familienvisum.de/Dokumente/04K023211V.htm


    :(


    Hatte den sich jemand vielleicht runtergeladen gehabt


    Nachtrag:


    Habe es doch gefunden - unter diesem Link:


    https://openjur.de/u/758319.html


    Um den Thread nicht zu verwässern werde ich jetzt keine Anmerkung zu Menschen machen, die ohne Pass einfach über die Deutschen Grenze marschieren....:floet

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • mE sollte der TS vor dem VG klagen, wenn er die finanziellen Mittel dazu hat.

    Ich ziehe diesen Vorschlag nach Studium des von PE verlinkten Urteils zurück.

    Es geht weniger um den kabarettverdächtigen Mittelteil des Urteils, sondern um diesen Teil, den ich bisher nicht beachtet hatte:



    Zitat

    Die Norm gibt zwar ein Recht, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen. Ein Rechtsbehelf, auf den hin ein Gericht praktisch nichts prüft, ist gemeinhin nicht als wirksam anzusehen. Indes setzt Art. 47 GR-Charta ein durch das Recht der Union garantiertes Recht voraus. Daran fehlt es hier. Der Visakodex gewährt dem Antragsteller allenfalls einen wertlosen, weil vom Belieben der Behörde abhängigen Anspruch.“


    d.h. im Klartext: Ja man kann klagen, weil der VisaCodex in den einzelnen Schengen-Staaten eine solche Möglichkeit verlangt, jedoch ist diese Klagemöglichkeit de facto wertlos, weil dem VG kein Raum bleibt, irgendwas an der Entscheidung der Botschaft zu prüfen oder zu beanstanden.

    Das Gericht kann nur die Entscheidung der Botschaft absegnen. Vielleicht noch nach ein paar Formfehler suchen.. mehr bleibt nicht.

  • hge, das muss nicht Klage sein, sondern nur ein wirksame Widerspruchsmöglichkeit. Da die Remonstration in D nicht rechtlich geregelt ist, zählt sie nach Ansicht des Gerichts nicht dazu.


    Im Grunde ist es nichts anderes was hier mehrfach wiederholt wurde, dass die Gerichte nur eine beschränkte Überprüfung der Wertung haben.


  • d.h. im Klartext: Ja man kann klagen, weil der VisaCodex in den einzelnen Schengen-Staaten eine solche Möglichkeit verlangt, jedoch ist diese Klagemöglichkeit de facto wertlos, weil dem VG kein Raum bleibt, irgendwas an der Entscheidung der Botschaft zu prüfen oder zu beanstanden.

    Das Gericht kann nur die Entscheidung der Botschaft absegnen. Vielleicht noch nach ein paar Formfehler suchen.. mehr bleibt nicht.

    De facto wurde in einem Rechtsstaat ein nahezu rechtsfreier Raum geschaffen, wo einzelne Menschen tun können was sie wollen, solange sie die formale Form waren. Eigentlich ein beschämender Zustand, wenn man gerne oberlehrerhaft in der Welt auftritt und andere Staaten ob derer Rechtssysteme kritisiert.

  • ch ziehe diesen Vorschlag nach Studium des von PE verlinkten Urteils zurück.

    Hatte ich ja in #55 schon gesagt! Es macht keinen Sinn und ist Geldverbrennen! Ich würde einen gemeinsamen Urlaub buchen in Spanien, Griechenland, Polen und dann für dort ein Visum beantragen....1 Woche Baltikum und dann 1 Woche Deutschland! Könnte das Geld besser verwendet werden und es klappt oftmals. Haben wir gerade bei einem Kumpel und seiner Freundin so gemacht :D

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • d.h. im Klartext: Ja man kann klagen, weil der VisaCodex in den einzelnen Schengen-Staaten eine solche Möglichkeit verlangt, jedoch ist diese Klagemöglichkeit de facto wertlos, weil dem VG kein Raum bleibt, irgendwas an der Entscheidung der Botschaft zu prüfen oder zu beanstanden.

    Das Gericht kann nur die Entscheidung der Botschaft absegnen. Vielleicht noch nach ein paar Formfehler suchen.. mehr bleibt nicht.

    De facto wurde in einem Rechtsstaat ein nahezu rechtsfreier Raum geschaffen, wo einzelne Menschen tun können was sie wollen, solange sie die formale Form waren. Eigentlich ein beschämender Zustand, wenn man gerne oberlehrerhaft in der Welt auftritt und andere Staaten ob derer Rechtssysteme kritisiert.

    100% Zustimmung.

    Ein untragbarer Umstand in einem modernen Rechtssystem, gerade im Bezug auf die Kosten für den Steuerzahler die damit dann auch noch verbunden sind.

    Das ist reine Beschäftigungstherapie für Staatsangestellte.


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • ch ziehe diesen Vorschlag nach Studium des von PE verlinkten Urteils zurück.

    Hatte ich ja in #55 schon gesagt! Es macht keinen Sinn und ist Geldverbrennen! Ich würde einen gemeinsamen Urlaub buchen in Spanien, Griechenland, Polen und dann für dort ein Visum beantragen....1 Woche Baltikum und dann 1 Woche Deutschland! Könnte das Geld besser verwendet werden und es klappt oftmals. Haben wir gerade bei einem Kumpel und seiner Freundin so gemacht :D

    Wo ist denn da der Unterschied, Urlaub in Spanien oder Deutschland? Beides ist ja Schengen Raum und haben die gleichen Auflagen. Der Unterschied ist, sie müsste Hotel etc. buchen, was zusätzlich Geld kosten würde, und wir müssten ja auch dann erstmal nach Spanien, was wiederum Geld kostet. Alles in allem würde das den Zweck verfehlen.


    Der Mensch der die Unterlagen bearbeitet hat, war einfach ein nicht kompetenter Sachbearbeiter, und wir können nichts dagegen machen.

    So zum Beispiel hat er im Ablehnungsbescheid auch die fehlende VE als Grund erwähnt, obwohl die nicht nötig ist (wie auch im Merkblatt aufgeführt) wenn der Aufenthalt selbst finanziert werden kann (€45/Tag, sie hatte €200/Tag vorgewiesen).


    Desweiteren steht im Merkblatt "Nachweis über Immobilienbesitz", sie hatte die Titel sowie Kaufverträge etc. vorgelegt, dieser Mensch hat dann geschrieben, das wäre nicht Nachweis genug und sie hätte ha die "Declaration of Real Property" vorlegen müssen (steht aber nirgends!).


    ...und so geht es weiter im Ablehnungsbescheid.

  • Wenn jemand einmal Lust hat - kann er sich diesen Link anschauen. Das war eine kleine Anfrage der AFD über :


    Zitat

    Visaanträge in deutschen Auslandsvertretungen von Drittstaatsangehörigen

    Quelle


    Darin sind als Antwort aufgelistet die Anfragen der Linken zu genau diesem Thema. Die Linken waren fleißig und haben seit 2010 bis 2017 jedes Jahr eine kleine Anfrage gestellt gehabt über:


    Zitat
    Angaben zur Gesamtzahl der an den einzelnen Auslandsvertretungen gestellten Visumanträgen

    Die jeweiligen Antworten findet man in Goggel unter:



    Zitat
    • Für das Jahr 2010: Antwort und Anlage zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6225;
    • Für das Jahr 2011: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8823;
    • Für das Jahr 2012: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12755;
    • Für das Jahr 2013: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1212;
    • Für das Jahr 2014: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4765;
    • Für das Jahr 2015: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9477;
    • Für das Jahr 2016: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11588;
    • Für das Jahr 2017: Antwort und Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2035.

    In diesen Bundesdrucksachen sind auch die Annahmequoten - bzw. Ablehnungsquoten enthalten. Wer Lust hat kann diese mal ergooglen und vielleicht statistisch auswerten. Ich habe keine Zeit und Lust dazu.


    Nur mal ein kleiner Überblick.


    Ablehnungsquote für die Philippinen:


    Stand 2017: 9,53%

    Stand 2016: 9,09%

    Stand 2015: 8,73%

    Stand 2014: 7,66%

    Stand 2013: 5,63%

    Stand 2012: 5,35%


    Hier geht es um alle Visen also C Visum und auch D Visum. Interessant finde ich - und das kann kein Zufall sein - die Ablehnungsquote nimmt immer mehr zu. Und zwar ohne ausnahme, jedes Jahr.


    Von 2010 bis 2017 hat sich die Ablehnung der Visavergabe um 50% erhöht von ca. 5% Ablehnungen im Jahr 2010 auf knapp 10% Ablehnungen im Jahr 2017.

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter