softtouch/Zweiter Versuch, unserer Tochter einen 18 tägigen Aufenthalt zu ermöglichen

  • Du kannst doch in Polen leben und als Deutscher in D arbeiten. Dein bisherige Wohnung ist deine Wohnung im Sinne einer Zweitwohnung und die relativ günstige in Polen ist euer Lebensmittelpunkt. Musst halt 1 Jahr mal in Polen deine Steuererklärung machen, die Freibeträge in D fallen weg, doch da dann deine Wohnung in D für deinen Beruf ist, sollte sie als Werbungskosten durchgehen, genauso deine wöchentlichen Fahrten zur Familie, Da wird vielleicht nicht jede Woche anerkannt.


    Bevor wir hier diskutieren. Grund für Freizügigkeit


    als Empfänger von Dienstleistungen oder einfach so mit hinreichend Kohle vgl. unten <Nr. 4 und Nr. 5


    hierzu

    § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt


    (1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
    (2) Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
    4.Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,
    5.nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,
    6.Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,



    § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


    So könnte man ggf. auch nähere Verwandte in die EU holen. Das könnte ein bisschen schwieriger sein.

  • a, aber bei einer 11 / 10 Beantragung riecht die Embassy den Braten und m.M. nach sinkt die Erfolgschance gegen Null!

    Richtig, aber darum geht es jetzt ja nicht. Es ging ja um die Reisemöglichkeiten nach der Einreise.


    Ich würde ohnehin ein Visum nur für Polen beantragen (max 14 Tage). Man kann dann auch ein paar Tage nach D reisen; selbst wenn "erwischt" ist das alles legal.

    Das wäre dann sozusagen ein "Opener" für ein Visum bei der DBM um ein nächstes Visum für D zu beantragen.

    Stimmt eigentlich. Auch wenn sie das Visum für Polen beantragt, ist es immer noch ein Schengen Visum mit dem sie eigentlich in alle Schengen Länder einreisen kann, wenn ich es richtig sehe. Somit dürfte es keine Probleme geben, für ein paar Tage auch nach Deutschland zu reisen.

  • Somit dürfte es keine Probleme geben, für ein paar Tage auch nach Deutschland zu reisen.

    Es dürfte gar keine Probleme geben, wenn sie komplett den gesamten aufenthalt in der BRD verbringt.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


    Ihnen ist der Erhalt der Community wichtig, dann können Sie das Forum über eine Spende unterstützen.


    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • Es steht auf einem anderen Blatt ob das von den Behörden entdeckt würde.

    In den letzten 6 Monaten bei 8 Fahrten nach Polen bin ich 4x kontrolliert worden...also Vorsicht!


    Es dürfte gar keine Probleme geben, wenn sie komplett den gesamten aufenthalt in der BRD verbringt.


    Sollten die Polen eine Ausnutzung dieser Visapraktik feststellen, werden sie dies Tür garantiert zuschlagen. Man versaut es damit für andere...dafür habe ich es nicht gepostet! Polen verlangte einen detaillierten Reiseplan von einer Travelagency, inklusive Hotels / Ferienwohnungen und Transpo! Wenn man nun anstatt laut Reiseplan in Warschau in München erwischt wird, könnte das zu Problemen führen. Man hat dann nämlich falsche Angaben beim Visum gemacht...Schengeneinreisesperre wäre die Folge

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wird die Reiseroute nicht vermerkt im VIS bzw. der genaue Reisezeitraum?

    Nach dem ersten Tag nach der Einreise schon in München erwischt werden würde bestimmt Fragen nach sich ziehen nur wer soll einen erwischen..

    Ich glaube für viele die nach der Beantragung ein Schengen Visum bekommen aus allen Teilen der Erde sind die Regeln dann alle ein dehnbarer Begriff. Member State of first entry sollte ja auch eingehalten werden machen auch viele nicht und reisen dann woanders ein kann auch zu fragen führen oder auch nicht.

  • Dann besser doch 14 Tage Polen und 7 Tage Deutschland angeben. Wenn man den "Katholischen" Weg geht, gibt es ja viele Orte und Kirchen in Polen die als Reiseziel angegeben werden können, ebenso in Deutschland, wie der Kölner Dom, oder das Rizal Denkmal etc. Dann kann sie auch nicht "erwischt" werden, ob sie nun im Dom war oder nicht. Ist ja alles legal. Und vielleicht sollte sie auch zusammen mit unserer jüngsten Tochter den Antrag stellen, sieht ja besser aus als alleine zu reisen.

  • Wird die Reiseroute nicht vermerkt im VIS bzw. der genaue Reisezeitraum?

    Reiseroute nicht; würde aus Platzgründen garnicht ins Visum passen.

    Reisezeitraum: es ist ein Gültig von und Bis datum angegeben und dazu noch die Dauer, die man innerhalb dieses Zeit Fensters bleiben kann.


    Es gibt zwar innerhalb des SchengenVisums das sogenannte LTV-Visum; dann ist dies nur für das im Visum genannte Land gültig. Das wird mE aber selten vergeben. zB dann wenn jemand als Zeuge vor einem Gericht aussagen soll. Dann ist das Visum eben nur für das betreffende Land gültig.

    Nach dem ersten Tag nach der Einreise schon in Münchenerwischt werden würde bestimmt Fragen nach sich ziehen nur wer soll einenerwischen..

    Warum? wenn jemand zB in MUC einreist, dort übernachtet und am nächsten Tag nach Warschau weiterfliegt ist das absolut in Ordnung. Man wird für jede Situation eine erklärbares Scenario finden.

  • Man wird für jede Situation eine erklärbares Scenario finden.

    Aber nicht wenn man der Embassy einen detaillierten Reisplan mit Flug Manila - BKK - Warschau und eine Übernachtung im Hotel "Wozszbriesz" gebucht hat! Wie schon gesagt wollte de Embassy einen sehr ausführlichen Reiseplan

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aber nicht wenn man der Embassy einen detaillierten Reisplan mit Flug Manila - BKK - Warschau und eine Übernachtung im Hotel "Wozszbriesz" gebucht hat! Wie schon gesagt wollte de Embassy einen sehr ausführlichen Reiseplan

    … aber dieser Reiseplan ist dem Visum nicht anzusehen. Dann müsste sich der Kontrolleur mit der Embassy in Verbindung setzen. Kann ich mir nicht vorstellen …..

    Der Reiseplan ist ja im Prinzip nach der Erteilung des Visums komplett egal. Hauptsache, die Länge des Visums wird nicht überschritten.

    Ein Abweichung von ursprünglichen Reiseplan könnte allenfalls durch Zufall (zB Unfall, Krankheit, Überziehung des Visums …) rauskommen.


    Der Grund des Reiseplans ist doch der, dass die Embassy sieht, wer für die Vergabe des Visums zuständig ist. Demnach wird dann auch das Visum erteilt. Und - gerade bei Reisegruppen - wird die Reiseroute ja auch zu 99% so ablaufen. Und wenn jemand abweicht, ist das eben auch laut Visacodex nicht sanktionswürdig, solange man ihm (Nachher) keine ausgesprochene Trickserei vorwerfen kann.

    Da dann aber dann außer dem Einreise und Ausreisestempel nichts erkennbar ist, würde das für die Behörde schwierig nachzuweisen.


    Natürlich sollte das kein Aufruf sein, hier zu tricksen!

  • Alles richtig, aber es gibt 1000 Fallstricke....ein Unfall (kan jedem passieren) in München, während man in Warschau weilt und das Visum muss verlängert werden weil man im Krankenhaus liegt! Polen hat ein strenges Meldewesen, Hotelübernachtungen werden per Pass registriert und den Behörden gemeldet. Blöd dann wenn man nur 1 Nacht, anstatt 14 dort geschlafen hat!


    Wird 1000 mal gutgehen, kann aber ganz schnell platzen und dann hat man gar keine Zukunft mehr! Ich würde nicht dazu raten.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie sähe denn sowas aus:


    Poland:


    Krakow

    6 Days

    St. Mary’s Basilica

    Rynek Główny (Main Market Square)

    Old Town Kraków

    Wawel Castle and Cathedral

    Wieliczka Salt Mine


    Gdansk

    3 Days

    Main Town & Old Town

    St. Mary’s Basilica

    Malbork Castle


    Wroclaw

    4 Days

    Old Town

    Market Square

    Ostrow Tumski

    Cathedral of St. John



    Germany:


    Cologne

    4 Days

    National Socialism Documentation Centre

    Fragrance Museum

    Cologne Cathedral (Dom)

    Brauhaus

    RheinEnergie Stadion

    Cologne Chocolate Museum

    Hohenzollern Bridge and Rheinpark


    Bonn

    2 days

    Drachenfels

    Beethoven-Haus


    Heidelberg

    1/2 day

    Jesuit Church

    Heidelberg University


    Wilhelmsfeld

    1/2 day

    Jose Rizal Park

  • Wir hatten auch mal ein Schengenvisa fuer Deutschland, mussten dann aber in der Schweiz eine Wohnung nehmen.

    Frau bzw. Freundin musste dann in der Schweiz ins Rathaus um ihr Visa vorzuzeigen.

    Es gab nichts zu beanstanden,

    somit denk ich, dass es nicht wichtig ist in welchem Schengenland man unterwegs ist, hauptsache man reist rechtzeitig wieder aus.

  • Ein Freund von mir (Schweizer) hat, nachdem er erfahren hat, dass es schwierig sei ein Visum für seine philippinische

    Freundin zu erhalten, das Schengenvisum via die slowenische Botschaft beantragt. Die Freundin ist via Ljubljana in den Schengenraum eingereist. Er hat sie mit dem Auto in Ljubljana abgeholt und sie haben dann den Rest des Aufenthalts in der Schweiz verbracht. Das zweite Mal hat er das gleiche gemacht aber diesmal via Barcelona. Beide male ohne Probleme, einfach mit der zusätzlichen Reisen. Barcelona-Basel retour wurde geflogen.


    Das war aber vor einigen Jahren, wie das heute ist, weiss ich nicht.


    Gruss

    Peter

  • Thema betrifft mich zwar (aktuell) nicht persönlich, aber ich würde TanduayIce zustimmen, wenn er schreibt:

    Ich würde es nicht ausnutzen und anderen später diese Chance verstellen!

    Vielleicht ist dies auch der Grund, dass die dt. Botschaft mit der Erteilung eines Schengen Visums restriktiver umgeht, um "Mißbrauch" zu verhindern, da entsprechend schlechte Erfahrungen gemacht wurden.


    Die Frage ist aber natürlich auch, wie respräsentativ hier die Erfahrungen im Forum sind. Ich lese hier nur selten positive Erfahrungen, wo die dt. Botschaft ein Schengenvisum erteilt hat (z.B. Handyman) . Meistens werden hier im Forum eher Mitglieder um Rat fragen, die negative Erfahrungen gemacht haben. Um hier "Verschwörungstheorieren" zu vermeiden, wäre es mehr Transparenz seitens der dt. Botschaft und der Veröffentlichung von Statistiken gut.


    Gruß

    roha

  • Vielleicht ist dies auch der Grund, dass die dt. Botschaft mit der Erteilung eines Schengen Visums restriktiver umgeht, um "Mißbrauch" zu verhindern, da entsprechend schlechte Erfahrungen gemacht wurden.


    Gruß

    roha

    Ich sehe es eher anders herum... Die Leute versuchen andere Wege (gemäß deiner Wortwahl „Mißbrauchen“) weil die DBM so restriktiv ist.

    Ich hatte schon von einem Schengenvisum berichtet, das zwar etwas holprig zustande kam, aber wir haben es bekommen damals. Allerdings unter einem anderen Visastellenleiter, der sich auch mal selber gekümmert hat.

  • Die Leute versuchen andere Wege

    und dann wundert ihr euch, wenn die dt. Botschaft "zickt"???


    Aber ich vermute mal, dass die Mitarbeiter der DBM auch nur ihren Job machen wollen und sie keine Leistungsvorgaben haben, dass die möglichst viele Visaanfragen ablehnen.

    War das sarkastisch gemeint?

    Wie sonst ist es zu erklären dass die die Remo ablehnen, da Dokumente, welche nie von denen verlangt wurden, und welche auch nicht im Merkblatt aufgelistet sind, natürlich auch nicht abgegeben wurden.

  • Die Leute versuchen andere Wege

    und dann wundert ihr euch, wenn die dt. Botschaft "zickt"???


    Aber ich vermute mal, dass die Mitarbeiter der DBM auch nur ihren Job machen wollen und sie keine Leistungsvorgaben haben, dass die möglichst viele Visaanfragen ablehnen.

    An den abgelehnten Visaanträgen gäbe es ja auch nichts auszusetzen,wenn der Grund für die Ablehnung auch nur Ansatzweise nachvollziehbar wäre. Ist es aber nicht. Und dieser dubiose Grund Rückkehrwilligkeit öffnet der Willkür Tür und Tor.


    Was das restriktive Verhalten der DBM angeht ernten heute diejenigen, die ein Visum beantragen was Antragsteller vor ihnen durch Missbrauch gesät haben.