Du kannst doch in Polen leben und als Deutscher in D arbeiten. Dein bisherige Wohnung ist deine Wohnung im Sinne einer Zweitwohnung und die relativ günstige in Polen ist euer Lebensmittelpunkt. Musst halt 1 Jahr mal in Polen deine Steuererklärung machen, die Freibeträge in D fallen weg, doch da dann deine Wohnung in D für deinen Beruf ist, sollte sie als Werbungskosten durchgehen, genauso deine wöchentlichen Fahrten zur Familie, Da wird vielleicht nicht jede Woche anerkannt.
Bevor wir hier diskutieren. Grund für Freizügigkeit
als Empfänger von Dienstleistungen oder einfach so mit hinreichend Kohle vgl. unten <Nr. 4 und Nr. 5
hierzu
§ 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
4.Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,
5.nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,
6.Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
So könnte man ggf. auch nähere Verwandte in die EU holen. Das könnte ein bisschen schwieriger sein.