Frage zur Steuererklärung und Steuer aus Vermietung und Verpachtung

  • Ich fürchte, wir sind vom Thema abgekommen.

    Wie kann ich die Steuererklärung für 2019 machen, wenn ich auf den Philippinen noch kein Internet habe?

    mE geht heutzutage (fast) nichts mehr ohne Internet.


    Ein Bekannter (ohne Internet) holt die Papierformulare direkt beim FA ab, aber ich denke nicht, dass das FA diese zuschickt erst recht nicht auf die Philippinen. Ob man beim FA eine CD bestellen kann, konnte ich bisher nicht ermitteln.

    Muss ich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von meinen Wohnungen auf den Philippinen versteuern und wenn ja, wie hoch ist der Steuersatz? Die Mieteinnahmen sind ca. 2400 Euro (umgerechnet) monatlich.

    Bei den Mieteinnahmen aus den Wohnungen auf de Philippinen zieht wahrscheinlich das DBA zwischen D und RP.

    Ich hoffe, dass unser Member kaunlaran das noch genauer erklären kann.


    https://www.bundesfinanzminist…ippinen-Abkommen-DBA.html

  • Vielleicht hat Dein Bekannter ja einen Bekannten, der die Formulare online herunterladen und ausdrucken kann. Das kann theoretisch auch jedes InternetCafe, wenn Du denen vermitteln kannst, was Du brauchst.


    Ja, das DBA greift, ich fürchte aber, das die PH Behörden als erste zugreifen und Du die bereits gezahlte Steuer in D nicht nochmal zahlen musst.


    Als erstes sollte der TS (medet er sich noch???) klären und mitteilen, ob er wirklich der Eigentümer der Grundstücke ist. Normal ist das nur für Firmen möglich, Privatleute können kein Land auf den PH erwerben, zahlen ja. Eigentümer sein: NEIN

  • Kommt doch nicht darauf an wer der Eigentümer vom Land ist sondern wer den Mietvertrag (normalerweise Eigentümer des Hauses) abgeschlossen hat.


    Dieser ist dann natürlich erstmal auf den Philippinen steuerpflichtig. Ist es ein Deutscher der in D eine Steuererklärung abzugeben hat dann (war es zumindest bis vor paar Jahren so) werden diese Einkünfte dem progressionsvorbehalt unterworfen d.h. Sie erhöhen erstmal die deutschen Einkünfte dann schaut man in der Tabelle nach welcher Steuersatz dafür zu zahlen wäre z.b. 28% und auf die deutschen Einkünfte sind dann 28% Steuer fällig.


    Bei 2.400€ pro Monat Einkünfte (aus PH) wird es vermutlich dann nix mehr mit den mind.90% Einkommen aus Deutschland d.h. also beschränkt Steuerpflichtigt also keinen Grundfreibetrag usw mehr.


    Ich würde an deiner Stelle schnellstens einen Steuerberater in Deutschland aufsuchen und mir schonmal Gedanken machen ob ich alles was in Deutschland Einkünfte generiert umschichten kann in ein anderes Land.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • 1Bist Du Dir da ganz, ganz sicher??? Ich bin es nicht!!!

    2 Beschränkte Steuerpflicht macht keinen Sinn bei höheren Einkommen, weil keine Freibeträge zu generieren sind und Kosten gegengerechnet werden können

    3 Das mit dem Steuerberater hatte ich schon ganz vorne angeregt. Der Fall ist zu kompliziert für einen Laien, der von den PH aus mit Papierformularen arbeiten will.


    Nochmal: Ein Mieter zahlt keine Steuer und kann demnach auch keine Steuer absetzen, zumal die Einnahmen durch Mietwohnungen AUF DEN PH entstehen.

  • Ich habe ja auch nix von Mieter geschrieben.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Nein, hasst Du nicht??? Vom Mieter geschrieben? Dein Beitrag sieht anders aus, irgendwie.

  • Der Mieter ist doch derjenige der die Wohnung bezieht. Ich habe doch vom Vermieter geschrieben (welcher ja nicht Eigentümer des Grundstücks sein muß).

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Wer ist denn nun der Vermieter? Kann man das nicht klar und deutlich sagen?!


    Nehmen wir einmal an, daß der Ehemann der Vermieter ist und auf den PH lebt. In diesem Fall greift das DBA Philippinen, das das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zuweist - also den PH (Art. 6).

    Hier greift dann auch die phil. Befreiung für Ausländer nicht, weil die Einkünfte auf den PH erzielt werden - d.h., es ist eine Steuererklärung auf den PH abzugeben. Achtung: Hier erfolgt die Gewinnermittlung durch Bilanzierung - nicht wie bei uns durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Die Einschaltung eines phil. tax accountants ist daher unbedingt empfehlenswert, zumal z.B. bei gewerblichen Vermietungen dem BIR halbjährlich eine Liste der Mieter einzureichen ist. Das mag in der tiefen Provinz noch nicht angekommen sein - bei uns ist es strafbewehrte Pflicht.

    Grundsätzlich hätte diese Regelung für den im Ausland lebenden Deutschen keine Auswirkungen für das deutsche Steuerrecht, aber es ist bzgl. der Höhe der auf den PH erzielten Einkünfte fraglich, ob er in D. noch die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen kann. Ist das nicht möglich, wird er beschränkt steuerpflichtig. Auf die Nachteile bzgl. des Steuertarifs wurde schon mehrfach hingewiesen.

    Sollte aber eine unbeschränkte Steuerpflicht möglich sein, werden die positiven(!) phil. Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, sog. Progressionsvorbehalt.


    Beispiel:

    zu versteuerndes Einkommen Deutschland 100.000 - Steuersatz 35% - Steuer 35.000

    Einkünfte PH zusätzlich 20.000

    Der Steuersatz berechnet sich wie folgt:

    zu versteuerndes Einkommen 100.000 zzgl. Einkünfte PH 20.000 = 120.000 - Steuersatz dafür = 40%

    Steuer in D. somit 40% von 100.000 = 40.000


    Die phil. Einkünfte werden nur für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.

    Negative Einkünfte mindern das deutsche Einkommen nicht - sie werden nur "vorgetragen", d.h. können künftig berücksichtigt werden.

    Sollte die Ehefrau keine deutschen Einkünfte haben, wäre es problemlos, wenn sie die phil. Einkünft erzielt. Bekanntermaßen gibt es bei der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag keine Zusammenveranlagung (StKl. III) - sie unterliegt dann mangels deutscher Einkünfte nicht mehr der deutschen Steuerpflicht.

  • Danke, kaunlaran.

    Super Beitrag, und wirklich gut erklärt.


    Die entscheidende Frage ist aber bleibt. Wem sind die Mieteinkünfte auf den Phils zuzurechnen ?

    Ehemann ? Ehefrau ? Oder Jemandem anders ?


    Das sollte der TS schon mal sagen.

  • Die entscheidende Frage ist aber bleibt. Wem sind die Mieteinkünfte auf den Phils zuzurechnen ?

    Ehemann ? Ehefrau ? Oder Jemandem anders ?


    Das sollte der TS schon mal sagen.

    Das hat er doch gesagt.


    Zitat

    Muss ich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von meinen Wohnungen auf den Philippinen versteuern.

  • Erst einmal vielen vielen Dank für die vielen Meinungen.


    Ich möchte eines klarstellen. Ich bekomme für 2019 das letzte Mal Gehalt. Ab Januar 2020 lebe ich auf den Philippinen und meine Frau und ich leben von den Mieteinnahmen. Rente bekomme ich frühestens 2026, wenn die Versicherung nicht bisdahin endgültig pleite ist. :denken.


    Mein Steuerberater kann mir hier nicht helfen und es gibt hier keinen für das philippinische Steuerrecht. Ich werde also am kommenden Donnerstag einmal beim Finanzamt nachfragen. Klar für 2019 muss ich die Mieteinnahmen versteuern, aber auch wenn meine Frau keinen Cent verdient??? ?(


    Die Mieteinnahmen gehen auf das Konto von meiner Frau, weil sie auch die Mietverträge gemacht hat. Aber wir teilen alles... es war schon immer so.:D

  • Du redest von Deinen Wohnungen. Deine Frau ist Eigentümer des Landes auf dem diese Wohnungen stehen? 2.400€ monatlich sind für PH Verhältnisse eine Menge Geld, welches da auf die Konten Deiner Frau fliessen, (weil diese die Eigentümerin ist???) Nochmal: Du kannst als alien kein Land auf den PH erwerben, so mein Sachstand. Wwenn Du mehr weisst, lass es raus.

  • Es ist doch unerheblich wem das Land gehört! Er hat Mieteinahmen aus Wohnungen die er auch als Ausländer besitzen kann (z. Bsp. Condos).

    Seine Frage ist wie muss/kann er dies versteuern?


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Es ist doch unerheblich wem das Land gehört! Er hat Mieteinahmen aus Wohnungen die er auch als Ausländer besitzen kann (z. Bsp. Condos).

    Seine Frage ist wie muss/kann er dies versteuern?


    Gruss

    Okay, bei Condos hast Du Recht, das wäre eine Option. Land kann er nicht besitzen.

    Die Steuerfrage konnte sein Steuerberater nicht beantworten. WIR sollen es können? hahahahaaha

    Mieteinnahmen werden von Freundin vereinnahmt, Steuer fällt in PH an und kann über DBA ggf. in D über Progressionsvorbehalt zusätzlich eine Rolle spielen. DBA sagt, dass die Steuer entwieder hier oder dort anfällt. Einfach ist der Fall nicht.