Namensänderung im Pass besser erst nach Ummeldung?

  • Wir haben im Oktober 2018 geheiratet und letzte Woche ein Haus gekauft. Beim Namenseintrag meiner Frau in der Kaufurkunde des Hauses

    hat sich der Notar schwer getan, weil ihr Mädchenname in ihrem Reisepass nicht mit dem Namen des AT übereinstimmt.

    Nach dem geplanten Einzug in einem Monat kommt die Meldung beim Einwohnermeldeamt.

    Wie gehen wir am besten vor? Für die Namensänderung in ihrem Pass vor der Adressänderung beim Meldeamt dürfte die Zeit zu knapp sein.

  • Beim Namenseintrag meiner Frau in der Kaufurkunde des Hauses

    hat sich der Notar schwer getan, weil ihr Mädchenname in ihrem Reisepass nicht mit dem Namen des AT übereinstimmt.

    Versteh ich nicht... normalerweise schreiben die Notare dann.. Name laut ihrem Pass …….. und trägt nach deutschen Recht den Namen …….

    Wie gehen wir am besten vor? Für die Namensänderung in ihrem Pass vor der Adressänderung beim Meldeamt dürfte die Zeit zu knapp sein.

    .. das wäre mir ehrlich gesagt egal, was das Meldeamt mit dieser situation macht. Dort gehst nach Umzug mit pass und eAT hin und sagst, dass der neue Pass in der Mache ist. Wenn das Meldeamt das akzeptiert und den Namen deiner Frau nach deutschem Recht einträgt ist ja schon alles okay; wenn nicht kannst du wegen der Meldepflicht kein Problem kriegen und ihr kommt später mit dem neuen Pass wieder. Du kannst aber auch ganz offiziell eine Anfrage an das Meldeamt stellen.. wenn sie dir sagen, dass ihr erst nach Ausstellung des neuen Passes zum Meldeamt sollt, ist ja auch alles paletti.

  • Versteh ich nicht... normalerweise schreiben die Notare dann.. Name laut ihrem Pass …….. und trägt nach deutschen Recht den Namen …

    ja, genau so hat er es auch gemacht.

    Ich denke auch, die Ummeldung der Adresse ist ein Muss und das muss die Behörde dann auch hinbekommen.

    Wichtig ist ja nur, dass wir die Änderung dort innerhalb der ersten Woche melden.

    Soweit, ok, danke!


    Wie machen wir es am besten mit dem Reisepass? Die Planung ist, dass meine Frau nächste Sommerferien in die Philippinen reist, und dort dann auch unser Baby präsentiert.

    Wie weit ich und meine beiden Kinder mitkommen können, ist ungewiß. Daher die Frage.

    Falls wir in den nächsten Monaten keine Änderung ihres Namens im Pass machen lassen, und sie also mit ihrem Mädchennamen dort einreist, ein Baby auf dem Arm mit anderem Familiennamen, wäre das eine gute Idee?

    Wie wäre es bei der Rückreise?

    Und dann fällt mir noch ein, gibt es irgendeine Pflicht, dass sie ihre Namensänderung der PH Behörde / Botschaft melden muss, kann das sein, innerhalb 12 Monate nach Eheschließung?

  • Wie machen wir es am besten mit dem Reisepass?

    Ändern lassen so schnell wie möglich!


    Zitat

    Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.https://www.kernen.de/de/Rathaus-Service/Buergerservice/Was-erledige-ich-wo/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=309



    Falls wir in den nächsten Monaten keine Änderung ihres Namens im Pass machen lassen, und sie also mit ihrem Mädchennamen dort einreist, ein Baby auf dem Arm mit anderem Familiennamen, wäre das eine gute Idee?

    Es kann schon für sie alleine Probleme geben, wenn der Name nicht geändert wurde und anders als der im At ist! Wir hatten da mal ein Riesenproblem bei der Rückreise von London! Also dringend machen!


    Das BMI schreibt dazu


    Zitat

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Reisepass ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Die Beantragung eines neuen Reisepasses können Sie in Ihrem Bürgeramt vornehmen. https://www.bmi.bund.de/Shared…pass/reisepass-liste.html



    Und dann fällt mir noch ein, gibt es irgendeine Pflicht, dass sie ihre Namensänderung der PH Behörde / Botschaft melden muss

    sicher muss sie das melden, sonst gibt es ja keinen neuen Pass

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Und dann fällt mir noch ein, gibt es irgendeine Pflicht, dass sie ihre Namensänderung der PH Behörde / Botschaft melden muss, kann das sein, innerhalb 12 Monate nach Eheschließung?

    Für die Philippinen gibt es eine Registrierungspflicht (ROM)... allerdings ist direkt kein Zeitfenster oder Frist genannt.


    Aber trotzdem ist zu empfehlen, dies innerhalb 12 Monate nach der Heirat zu machen. Ansonsten muss man wegen "delayed registration" mehr Dokumente vorlegen.

    Es kann schon für sie alleine Probleme geben, wenn der Name nicht geändert wurde und anders als der im At ist! Wir hatten da mal ein Riesenproblem bei der Rückreise von London! Also dringend machen!

    Meine Frau ist nach der Heirat noch ca. 3 Jahre mit ihrem alten Pass (also Pass mit Mädchenname) durch die Gegend geflogen. (shame on me :) ) im eAT stand ja auch noch der Mädchenname drin, denn der eAT richtet sich ja nach dem Pass. (bei uns war es jedenfalls so). Sie hatte nie Probleme; allerdings drauf achten, dass das Flugticket auch weiterhin auf den Mädchenname ausgestellt ist.

  • im eAT stand ja auch noch der Mädchenname drin, denn der eAT richtet sich ja nach dem Pass. (bei uns war es jedenfalls so). Sie hatte nie Probleme; allerdings drauf achten, dass das Flugticket auch weiterhin auf den Mädchenname ausgestellt ist.

    Auf den neuen EAT steht eben nicht mehr nur der "alte" Name, sondern weiter unten "führt den Ehenamen xxxx" und deshalb gab es Ärger bei der Wiedereinreise, weil wir auch 8 Monate nach der HZ noch keinen Pass geändert hatten!

    Also ändern, bevor es Ärger gibt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Auf den neuen EAT steht eben nicht mehr nur der "alte" Name, sondern weiter unten "führt den Ehenamen xxxx" und deshalb gab es Ärger bei der Wiedereinreise, weil wir auch 8 Monate nach der HZ noch keinen Pass geändert hatten!

    .. man muss ja nicht gleich zugeben, dass man den Pass noch nicht hat ändern lassen. Man kann denen ja auch was von "hinkender Namensführung" erzählen. Es ist ja durchaus möglich, dass die Namensführung in verschiedenen Rechtssystemen auch verschieden sind. :)


    Ich will jetzt nicht dafür plädieren, die Namensänderung schleifen zu lassen. Aber eine gewisse Toleranz sollte da drin sein.

    Übrigens, hab mal nachgeschaut; das mit dem deutsche Ehenamen stand auch im AT (damals noch als Kleber).. hat offenbar nie jemanden gestört.

  • Wie weit ich und meine beiden Kinder mitkommen können, ist ungewiß. Daher die Frage.

    Falls wir in den nächsten Monaten keine Änderung ihres Namens im Pass machen lassen, und sie also mit ihrem Mädchennamen dort einreist, ein Baby auf dem Arm mit anderem Familiennamen, wäre das eine gute Idee?

    Wie wäre es bei der Rückreise?

    Frage übersehen...


    Hier würde ich weniger bei der Einreise nach D ein Problem sehen, denn wegen des eAT wäre der gleiche Familienname ja nachweisbar. Es ist dann eher die Frage, ob bei der Ausreise die Philipp. Immigration diesen eAT richtig interpretiert.

    Zumindest Heiratsurkunde und Geburtsurkunde des Kindes mitnehmen...

  • Es geht um die Namensänderung und die Beantragung eines neuen Reisepasses. Das gehen wir dann direkt nach dem Umzug und der Ummeldung an. Hier einige praktische Fragen zu den Requirements. Ich habe das Dokument von der PH Botschaft runtergeladen und habe einige Fragen:


    0: Ich lese jetzt schon in der Überschrift der Anforderungen zur Ehemeldung (Requirements for Filing a Report of Marriage), dass meine Frau VOR unserer Eheschließung, dieses der PH Botschaft hätte melden müssen:

    "(NOTE : A Filipino National who wishes to marry a foreigner in Germany MUST secure a certificate of Legal Capacity to Contract Marriage (LCCM) from the Philippine Embassy before getting married. Please check the Civil Registry-LCCM for the requirements)"


    Das haben wir nicht gewußt und nicht gemacht. Da haben wir jetzt schon mal das erste Problem. Aber jetzt geht es weiter. Es werden 8 Punkte genannt, die gefordert werden.



    1: Report of Marriage form


    Im Formular der Ph Botschaft in Berin "Report of Marriage" steht in


    Zeile 14: Name of Officiating/Solemnizing Authority

    Zeile 15: Title and Office of Solemnizing Official / Accepting Authority

    Wer ist denn damit gemeint? Soll ich da den Namen der Standesbeamtin und den Namen unseres Standesamts angeben?


    2: Marriage Contract (Auszug aus dem Heiratseintrag - Formule B

    Was ist damit gemeint, die Ehe Urkunde? oder muss ich beimn Standesamt diesen Auszug aus dem Heiratseintrag beantragen?


    3: Original passports of husband and wife

    Wenn wir beide Pässe im Original dort hinschicken, wie kann sich meine Frau während der Wartezeit auf ihren neuen Pass ausweisen? Ist es sinnvoller, persönlich nach Berin zu fahren und den Pass dor persönlich abzugeben?


    4: Original PSA-issued Birth Certificate ... authenticated by the DFA

    Verstehe ich das richtig, meine Frau muss sich dieses dokument aus den Philippinen schicken lassen?


    5: entfällt, weil wir gerade nioch unter 1 Jahr Verspätung sind ;-)


    6: For applicants who were previously divorced, annulled or widowed:

    Gilt das mir, weil ich geschieden war, oder bezieht sich der gesamte Punkt 6 auf Philippinos?

    Nachdem ich weder in PH verheiratet, noch dort verwitwet bin, gelten 6.2 und 6.3 nicht. Es könnte nur 6.1 gelten:


    For applicants married abroad who subsequently obtained a divorce decree in Germany


    Aber hier werden Dinge gefordert, wie "Original and 4 photocopies of the PSA-issued Report of Marriage with the proper annotation of the divorce duly authenticated by the DFA" und "Original ... of the Order issued by the Philippine Court recognizing the divorce decree".

    Kann es sein, dass dieser gesamte Punkt 6 sich nur auf PH Staatsbürger bezieht?



    Requirements.pdf

  • "(NOTE : A Filipino National who wishes to marry a foreigner in Germany MUST secure a certificate of Legal Capacity to Contract Marriage (LCCM) from the Philippine Embassy before getting married. Please check the Civil Registry-LCCM for the requirements)"


    Das ist das sogenannte "konsularische Ehefähigkeitszeugnis". Das verlangen die OLGs normalerweise nur, wenn der Filipino oder die Filipina schon länger ihren Wohnsitz in D hatte und dann hier heiraten möchte.

    Für Pinays, die ihren Wohnsitz auf den Philippinen hatten und dann einfliegen um hier zu heiraten, gilt das nicht.

    Daher wird ja auch vor der Einreise das Befreiungsverfahren (vom EFZ) beim OLG gemacht.

  • 1: Report of Marriage form


    Im Formular der Ph Botschaft in Berin "Report of Marriage" steht in


    Zeile 14: Name of Officiating/Solemnizing Authority

    Zeile 15: Title and Office of Solemnizing Official / Accepting Authority

    Wer ist denn damit gemeint? Soll ich da den Namen der Standesbeamtin und den Namen unseres Standesamts angeben?

    Ja..

    2: Marriage Contract (Auszug aus dem Heiratseintrag - Formule B

    Was ist damit gemeint, die Ehe Urkunde? oder muss ich beimn Standesamt diesen Auszug aus dem Heiratseintrag beantragen?

    Ja, Normalerweise wird doch die Eheurkunde ausgehändigt; und man konnte sich ja auch mehrere Urkunden wünschen.

    3: Original passports of husband and wife

    Wenn wir beide Pässe im Original dort hinschicken, wie kann sich meine Frau während der Wartezeit auf ihren neuen Pass ausweisen? Ist es sinnvoller, persönlich nach Berin zu fahren und den Pass dor persönlich abzugeben?

    Wenn sie jeden Tag ihren Ausweis braucht, müsste ihr wohl hinfahren.

    4: Original PSA-issued Birth Certificate ... authenticated by the DFA

    Verstehe ich das richtig, meine Frau muss sich dieses dokument aus den Philippinen schicken lassen?

    Ich vermute ihr habt doch eine Geburtsurkunde. wenn nicht dann eine Neue beim PSA anfordern.. aber wichtig ist, dass die vom DFA über beglaubigt ist.

    Ich würde denen nicht die Geburtsurkunde geben, die durch die UP gegangen ist. Denn wenn die Botschaft die einbehält, muss man später ggfs die UP wiederholen.

    6: For applicants who were previously divorced, annulled or widowed:

    Gilt das mir, weil ich geschieden war, oder bezieht sich der gesamte Punkt 6 auf Philippinos?

    Ja, bezieht sich auf Filipinos.

    Kann es sein, dass dieser gesamte Punkt 6 sich nur auf PH Staatsbürger bezieht?

    Ja

  • Danke hge

    wir haben alle Unterlagen für die Registrierung der Namensänderung zusammen.

    Jetzt überlegen wir, ob wir dann gleichzeitig auch den neuen Pass beantragen können.

    Wenn wir heute Abend noch nach BERLIN fahren und morgen früh direkt zur Botschaft gehen. Wie ist das dann, alles abgeben in der früh und mittags können wir wieder nach Hause, mit neuem Pass?

  • Wenn wir heute Abend noch nach BERLIN fahren und morgen früh direkt zur Botschaft gehen. Wie ist das dann, alles abgeben in der früh und mittags können wir wieder nach Hause, mit neuem Pass?

    Also ich weiß nicht wie das heute läuft...vor einigen Jahren hat meine Frau alles abgegeben und bekam den neuen Pass nach 4 Wochen per Post. Gleich mitnehmen wird wohl kaum möglich sein!

    Sie hatte den "alten" entwertetetn Pass zur Identitätsfeststellung in dieser Zeit...reisen ist dann erstmal nix

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke TanduayIce und sanukk

    Also, eine Reise haben wir ohnehin nicht vor. Wir wollen in 2 Wochen umziehen, und dann ist mit Urlaub machen nichts drin.

    Aber wenn sie den alten Pass wieder mitbekommt, müsste sie sich problemlos ummelden können bein der Meldebehörde hier.

    Und vom Timing wird es schon so funktionieren? Morgens gleich als erstes zur Bortschaft dann sind wir vieleicht nach 1 bis 2 Stunden wieder raus und können nach Hause fahren. Was meint ihr?

  • Die Botschaft informiert dich (bei meiner Frau war es nach gut 3 Wochen), wenn der neue Reisepass vorliegt. Dann den alten Pass einsenden. Diesen erhält man dann entwertet mit dem neuen Pass per Post (Einschreiben) zurück. So hat man auch nach Beantragung des neuen Passes einen gültigen Reisepass.


    Gruß

    roha

  • Wir sind wieder zurück. Liegen im Bett und sind geschafft - aber glücklich.

    Gestern Abend gegen 22 Uhr losgefahren, gegen 2 Uhr morgens im Airbnb Bett gelegen. Heute früh keine 3 Minuten zur Botschaft gebraucht. Frühstück am Brandenburger Tor, dann um 9 Uhr in die Botschaft. Um 11 Uhr war alles erledigt, der neue Pass wird uns dann zugeschickt.

    Auf dem Heimweg noch bei Sans Souci vorbei und um 17 Uhr waren wir in Nürnberg.

    Frankierten Briefumschlag, wie auf der HP der Botschaft unter requirements geschrieben, braucht man nicht. Stattdessen muss man einen UPS Umschlag kaufen für 9,50 EUR.