… dann gib doch die lokale Geb-Urkunde ab. Es ist ja ausdrücklich von der DBM vermerkt, dass auch Urkunden, die von LCR ausgestellt sind, vorgelegt werden können.
Vielen Dank für deine Antworten hge!
Da hast du Recht! Diese Möglichkeit habe ich glatt übersehen!
Cenomar für die Mutter ist doch garnicht nötig. Also nicht einreichen...
Doch, es ist die Heiratsurkunde der Eltern einzureichen. Falls sie unverheiratet sind, dann das Cenomar der Mutter.
Sorry: Fotos müssen jetzt offenbar biometrisch sein. Es wird auf die Fotomustertafel verwiesen.
Wo findest du diese Information?