Thilo/Schengen-Visum für meine künftige Ehefrau

  • Moin, moin zusammen,


    am 14. August werden meine Verlobte und ich in Hongkong getraut. Der Termin für den Antrag auf ein Schengen-Visum wurde von der DBM für den 28.08. bestätigt und für den Antrag zur Familienzusammenführung am 25.11. Gerne würde ich das Schengen-Visum so beantragen lassen, dass meine Verlobte am 24.11. zurück in Manila ist.

    Während des Aufenthalts in Deutschland ist u.a. ein Besuch in der Sprachschule zur Erlangung des A1-Zertifikates geplant. Sollte das bei der Beantragung Erwähnung finden oder worauf ist gegebenenfalls zu achten?


    Einen schönen Sonntag wünsche

  • Der Termin für den Antrag auf ein Schengen-Visum wurde von der DBM für den 28.08. bestätigt und für den Antrag zur Familienzusammenführung am 25.11. Gerne würde ich das Schengen-Visum so beantragen lassen, dass meine Verlobte am 24.11. zurück in Manila ist.

    hmmm … Schengen Visum bei Ehefrauen sieht die DBM nicht gerne; wird (meist) abgelehnt.

    War deine frau denn schon hier in D (oder in einem anderen Schengenland)?

    Während des Aufenthalts in Deutschland ist u.a. ein Besuch in der Sprachschule zur Erlangung des A1-Zertifikates geplant. Sollte das bei der Beantragung Erwähnung finden oder worauf ist gegebenenfalls zu achten?

    Eher nicht; weil dann alles darauf deutet, dass sie das SchengenVisum zur Umgehung des FZ-Visums benutzen möchte.


    Wobei auch ohne Erwähnung dieser Tatsache es schwierig werden dürfte, dieses SchengenVisum zu bekommen.

  • Ich stimme meinem Vorredner zu und würde dringend anraten einen Kurs zum A1 auf den Philippinen zu buchen. Bis November ist es nicht lange und das A1 muss beim Antrag vorliegen!

    Wie will man bei einer Ehefrau, die Ende des Jahres ein FZV beantragen will und damit dauerhaft ihr Land verlässt und bisher noch kein A1 hat, die Rückkehrwilligkeit auch nur einigermaßen glaubhaft darstellen? Hier wird man zu 99,9 % von Umgeheung des FZV ausgehen

    Das funktioniert ja momentan nicht mal bei normalerweise 99% sicheren Anträgen!


    softtouch/Zweiter Versuch, unserer Tochter einen 18 tägigen Aufenthalt zu ermöglichen

    Slickowan/Schengenvisum für Schwiegermutter

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Gut, dass ich gefragt habe. Hab bzgl. Visa-Anträgen null Ahnung und nur hier-und-dort mal was gelesen. Ich war der Meinung, dass einer Bewilligung eines Besuchsvisums nichts entgegensteht. Vielen Dank für den Hinweis. Spart Geld und Zeit!


    Nein, sie war vorher noch nie im Schengen-Raum.

  • Wie ist es mit einem Antrag auf ein Touristenvisum für eine Hochzeitsreise z.B. nach DK hinsichtlich der Erfolgsaussicht?

    Oder ist es ratsamer vor dem Termin zum FZV grundsätzlich kein Visum zu beantragen?

  • Wie die Vorredner scho9n sagten: ich würde die Sache mit A1 lernen in Deutschland auf keinen Fall erwähnen. Ich dachte auch, ich kann meine Frau mit Schengenvisum einladen, und dann den Sprachkurs machen. Wurde abgelehnt. Zumal wenn das Sprache lernen über eine Sprachschule läuft, auch ein längerfristiger Aufenthalt notwendig ist.


    Ich würde so vorgehen an Deiner Stelle: Ein Schengenvisum auf 2-3 Wochen, und für die Rückkehrwilligkeit zum einen der FZV-Termin der DBM und zum anderen ein gebuchter Sprachkurs auf den Philippinen, zu dem sie ja pünktlich zurück sein muss. Und wenn ihr dann noch andere Gründe für Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen könnt, umso besser.

    Bei meiner Frau wurde dann im 3. Anlauf ein Schengenvisum genehmigt, nachdem quasi alle Voraussetzungen auch für das FZV erfüllt waren (UP, A1-Sprachnachweis) in der Wartezeit auf einen FZV-Termin, zu dem Sie ja dann zurück sein musste).

    PS: Für Ehefrauen entfallen die Visagebühren, also der Part der Kosten bei der DBM (nicht die VFS global-Gebühren). Also am besten gleich eine Heiratsurkunde mit dabei haben (ich denke mal, ihr wollt euren Status eh nicht verheimlichen).


    Wie ist es mit einem Antrag auf ein Touristenvisum für eine Hochzeitsreise z.B. nach DK hinsichtlich der Erfolgsaussicht?

    Oder ist es ratsamer vor dem Termin zum FZV grundsätzlich kein Visum zu beantragen?

    Für eine Hochzeitsreise nach Dänemark könnt ihr die EU-Freizügigkeit geltend machen, nach denen offiziell Ehepartner einem unter anderem ja auch bei Urlauben (eine Form der Dienstleistung) mit begleiten dürfen, selbst wenn sie aus visapflichtigem Nicht-EU-Ausland kommen. Dieses Visa müsst ihr dann aber entsprechend bei der dänischen Botschaft beantragen.

    Bevor meine Ehefrau letztendlich ein Schengenvisa für Deutschland bekam, war dies mein Alternativplan. Ich hatte hier bereits die dänische Botschaft angeschrieben gehabt und nach den notwendigen Unterlagen gefragt gehabt. Und auch zeitnah Antwort bekommen, die nicht 0815 war wie häufiger bei anderen Botschaften.

    Brauchen wirst du hier definitiv auch den Nachweis über eure Ehe, und den Nachweis des gemeinsamen Aufenthaltes. Ob aber die Einreise dann zusammen in Dänemark erfolgen musste, hatte ich nicht mehr abgeklärt, da dann wider erwarten die DBM uns ein Visa aus stellte

  • Wie ist es mit einem Antrag auf ein Touristenvisum für eine Hochzeitsreise z.B. nach DK hinsichtlich der Erfolgsaussicht?

    Oder ist es ratsamer vor dem Termin zum FZV grundsätzlich kein Visum zu beantragen?

    Ich weiß nicht wie das dänische Konsulat darauf reagiert. Legal wäre das auch nur dann, wenn ihr auch die meiste Zeit des Aufenthaltes in DK verbringen wollt.

    Es hätte zumindest den Vorteil, dass dann das EU-recht (passive Dienstleistung) angewendet werden müsste. zB wenn ihr fest ein Hotel in DK gebucht hättet. Über die Aussichten eines solchen Visums kann ich nichts sagen.


    Ein Schengen Visum könnt ihr beantragen. Das hat keinen Einfluss auf das später zu beantragende FZ-Visum. Selbst wenn das Schengen-Visum abgelehnt würde. Ihr müsst nur zur Genüge die Rückkehrwilligkeit begründen. Ob da der pure Termin fürs FZ-Visum reicht, kann ich nicht sagen.

  • Ich weiß nicht wie das dänische Konsulat darauf reagiert. Legal wäre das auch nur dann, wenn ihr auch die meiste Zeit des Aufenthaltes in DK verbringen wollt.

    Es hätte zumindest den Vorteil, dass dann das EU-recht (passive Dienstleistung) angewendet werden müsste. zB wenn ihr fest ein Hotel in DK gebucht hättet. Über die Aussichten eines solchen Visums kann ich nichts sagen.

    Es muss nicht zwangsläufig die meiste Zeit in DK sein. Es kann auch ein anderes Land sein, insbesondere wenn dann eine Rundreise durch Schengenstaaten geplant ist, dann gilt das Prinzip der Ersteinreise.


    DK war ja im Grunde die Option mit einem Schengenvisum dann in DK zu heiraten und so die UP etc zu umgehen, evt. auch das FZV. Ich könnte mir auch wegen der Flugkosten z.B. NL vorstellen Einreise über Amsterdam oder F Paris. Dann sagt ihr, ihr wollt eine Urlaubsreise machen, F, NL, B, ggf. CH, Cz, Deutschalnd ist aktuell uninterssant, da dies später kommt nach dem FZV. Würde dann ggf. eine stornierbare Buchung 2 Tage F, 1 Tag Amsterdam 1 Tag Belgien, 1 Tag Prag vorlegen.


    Kann auch sein, dass ihr dann einfach auf die D Botschaft verwiesen werdet.

  • s muss nicht zwangsläufig die meiste Zeit in DK sein. Es kann auch ein anderes Land sein, insbesondere wenn dann eine Rundreise durch Schengenstaaten geplant ist, dann gilt das Prinzip der Ersteinreise.

    siehe hier:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…-welche-botschaft/1726442

    DK war ja im Grunde die Option mit einem Schengenvisum dann in DK zu heiraten und so die UP etc zu umgehen, evt. auch das FZV.

    Vielleicht solltest du thread erst mal lesen: der TS ist bereits verheiratet!

    Ansonsten machen wir hier keine Reiseberatung!

  • Er sagte aber auch, dass er in Visaangelegenheiten nicht besonders bewandert ist.

    hge, sind jetzt Infos die Chancen für ein Schengenvisum zu bekommen nicht mehr erwünscht?


    Passt dann dein Link, denn hier ist es ja noch nicht geklärt und es gibt einfach mehrere Optionen, da kenne ich das was ich sagte und dies schließt die Option für den Spezialfall wie bei der Botschaft in Manila nicht aus.


    Außerdem wäre dann nicht die Info der DBM maßgebend sondern die Info der Botschaft von DK, oder wie in meinem Fall z.B. von NL.

  • Außerdem wäre dann nicht die Info der DBM maßgebend sondern die Info der Botschaft von DK, oder wie in meinem Fall z.B. von NL.

    Sorry, der Sinn des VisaCodices ist es, dass die Bedingungen für alle Schengen Staaten gleich sind:

    VisaCodex Artikel 5

    Zitat

    Für die Prüfung und Bescheidung eines Antrags zuständiger Mitgliedstaat (1) Der für die Prüfung und Bescheidung eines Antrags auf ein einheitliches Visum zuständige Mitgliedstaat ist

    a) der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet das einzige Reiseziel bzw. die einzigen Reiseziele liegen;

    b) falls die Reise verschiedene Reiseziele umfasst, der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet im Hinblick auf Dauer und Zweck des Aufenthalts das Hauptreiseziel bzw. die Hauptreiseziele liegen, oder

    c) falls kein Hauptreiseziel bestimmt werden kann, der Mitgliedstaat, über dessen Außengrenzen der Antragsteller in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen beabsichtigt

    Damit dürfte der FAQ Hinweis der DBM auch für andere S-Staaten gelten.

    Und so wie ich den TS verstanden habe, hat er nicht vor, die Hauptzeit in DK zu verbringen.

  • Sorry das eine hatte ich falsch gelesen mit dem Visum für DK, war schon ein Tourivisum.


    Du sprichst vom Fall b) das hat die Botschaft richtig beschrieben. Ich kam mit dem Vorschlag ggf. einfach die Reise nach Fall c) zu gestalten.

  • Vielen Dank für die hilfreichen Erläuterungen. Habe das mit meiner Verlobten besprochen und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen:


    Nach der Hochzeit fliege ich nach Deutschland zurück und sie beginnt sofort mit dem Sprachkurs in einer Schule in PH. Die A1-Prüfung wäre dann im Oktober in Manila. So können wir uns 100% auf den Termin FZV im November konzentrieren. Sollten wir Weihnachten zusammen feiern wollen, können wir immer noch ein Schengen-Visum beantragen. So wie ich das herausgelesen habe, sollte das dann kein Problem sein.


    Der Vollständigkeit halber möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich in DK einen Wohnwagen auf einem Campingplatz stehen habe.

  • Vielen Dank für die hilfreichen Erläuterungen. Habe das mit meiner Verlobten besprochen und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen:


    Nach der Hochzeit fliege ich nach Deutschland zurück und sie beginnt sofort mit dem Sprachkurs in einer Schule in PH. Die A1-Prüfung wäre dann im Oktober in Manila. So können wir uns 100% auf den Termin FZV im November konzentrieren. Sollten wir Weihnachten zusammen feiern wollen, können wir immer noch ein Schengen-Visum beantragen. So wie ich das herausgelesen habe, sollte das dann kein Problem sein.


    Der Vollständigkeit halber möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich in DK einen Wohnwagen auf einem Campingplatz stehen habe.

    Wurde eine UP bereits durchgeführt?

  • Laut Aussage des von mir befragten Standesbeamten reicht ihm die Heiratsurkunde aus HK. UP hätte er einleiten müssen bei der Heirat in Deutschland oder PH.

    Dein Standesbeamte hat aber bei dem FZV nichts mehr zu sagen … Hier kann dann die DBM oder die ABH eine UP fordern. Und leider wird eine UP in fast allen Fällen gefordert, egal ob jetzt durch Standesamt, DBM oder ABH. Am besten ihr bereitet euch schon mal seelisch und Dokumententechnisch darauf vor. Ist deine Zukünftige spätregistriert? Dann kannst du mit Sicherheit von eiern UP ausgehen, andernfalls nur zu über 95%

  • Und leider wird eine UP in fast allen Fällen gefordert, egal ob jetzt durch Standesamt, DBM oder ABH.

    Bei Heirat in HK stimmt das aber so nicht.

    Immer gefordert wird die UP, wenn die Geb-Urkunde spät registriert ist. Da lässt die DBM nichts anbrennen.


    Bei normal registrierten Geb-Urkunden kann die UP gefordert werden; das entscheidet dann die ABH; aber nach den bisherigen Erfahrungen ist der Anteil der UPs bei dieser Gruppe gering.

  • Wie ist es mit einem Antrag auf ein Touristenvisum für eine Hochzeitsreise z.B. nach DK hinsichtlich der Erfolgsaussicht?

    Oder ist es ratsamer vor dem Termin zum FZV grundsätzlich kein Visum zu beantragen?

    Hast du da auch eine dauerhafte Meldeadresse? Wäre eine Möglichkeit, allerdings Wohnwagen und Weihnachten in DK mit einer Frau die tropisches Klima gewohnt ist, ,.....


    Wenn du in HK geheiratet hast, dann probier es doch einfach. Hochzeitsreise Flitterwochen in meinem Wohni, ….