Thilo/Schengen-Visum für meine künftige Ehefrau

  • Ich hatte nichts davon geschrieben, dass ich Weihnachten im Wohnwagen verbringen wollte. Ja, selbstverständlich habe ich eine Meldeadresse in D. Und für den Wohnwagen in DK habe ich einen Jahresvertrag auf einem Stellplatz. Nein, ich habe nicht vor, irgendwelche Gesetze, Vorschriften etc. zu umgehen. Ich war lediglich naiv anzunehmen, dass das ein Antrag auf ein Visum (gleich welcher Art), ein Selbstgänger ist. Nun weiß ich, dass dem nicht so ist.


    Habe mich hier im Forum durchgelesen und so reichlich Informationen erhalten, was ich so bisher auf keiner Internetseite gefunden hatte. Vielen Dank dafür!

  • Vielen Dank für die hilfreichen Erläuterungen. Habe das mit meiner Verlobten besprochen und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen:


    Nach der Hochzeit fliege ich nach Deutschland zurück und sie beginnt sofort mit dem Sprachkurs in einer Schule in PH. Die A1-Prüfung wäre dann im Oktober in Manila. So können wir uns 100% auf den Termin FZV im November konzentrieren. Sollten wir Weihnachten zusammen feiern wollen, können wir immer noch ein Schengen-Visum beantragen. So wie ich das herausgelesen habe, sollte das dann kein Problem sein.


    Der Vollständigkeit halber möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich in DK einen Wohnwagen auf einem Campingplatz stehen habe.

    Update: Geheiratet haben wir am 14. August in HK. Meine Frau konnte gleich mit Beginn des Septembers hier in Tacloban mit der Sprachschule A1 beginnen. Die Prüfung fand Anfang Oktober in Cebu beim ÖSD statt. Zum Glück erreichte uns das Zertifikat einen Tag vor dem Termin bei der DBM, sodass sie mit allen Unterlagen das FZV beantragen konnte. Dank Eurer Hinweise hatten wir uns im Vorfeld darum gekümmert, alle Unterlagen (dachte ich) für die UP zusammenzutragen. Die Ankündigung zur UP erreichte uns dann auch einen Werktag später. Tags drauf reichten sie dann alle geforderten Unterlagen ein und erhielt den Hinweis, dass die Taufurkunden beider Kinder und eine Bestätigung der Schule für den Erstklässler nachzureichen sei. Sobald die fehlenden Unterlagen hier sind, schicke ich die per LBC nach Manila. Das VV hatte sie eine Woche später beantragt. Vom Timing her haben wir bisher alles fast optimal hinbekommen. Der gemeinsame Flug am 18. wäre dann die Krönung.

  • Ah ok, aber mach dir nicht allzu große Hoffnungen auf das Schengenvisum, dürfte nach wie vor sehr schwer sein, eines von der DBM zu bekommen. Die UP wird vermutlich bis dahin nach wie vor ein offener Vorgang ohne Ergebnis sein, bestenfalls hat der Vertrauensanwalt schon seinen Besuch for Ort gemacht.

  • Ah ok, aber mach dir nicht allzu große Hoffnungen auf das Schengenvisum, dürfte nach wie vor sehr schwer sein, eines von der DBM zu bekommen. Die UP wird vermutlich bis dahin nach wie vor ein offener Vorgang ohne Ergebnis sein, bestenfalls hat der Vertrauensanwalt schon seinen Besuch for Ort gemacht.

    Der Antrag auf das Schengenvisum wurde am 30.10. gestellt und nachdem mein Rückflug nun am 18. ist, habe ich heute per Mail nachgefragt und bekam dann nach einigen Stunden die Antwort, dass der Antrag negativ beschieden wurde.


    Das müssen wir erstmal hinnehmen, aber verstehen kann ich es trotzdem nicht. FZV wurde am 25. für meine Frau und beide Kinder gestellt. Sämtliche Dokumente für das FZV und UP liegen vollständig vor. Die Frage der Rückkehrbereitschaft beantwortet sich eigentlich von selbst. Kehrt meine Frau nicht zurück, werden die Kinder kaum nach Deutschland reisen dürfen. Insoweit vermag ich der Entscheidung auch nicht zu folgen. Das Weihnachtsfest steht vor der Tür und wir sollen nun getrennt feiern müssen. Traurig!

  • Der Antrag auf das Schengenvisum wurde am 30.10. gestellt und nachdem mein Rückflug nun am 18. ist, habe ich heute per Mail nachgefragt und bekam dann nach einigen Stunden die Antwort, dass der Antrag negativ beschieden wurde.


    Das müssen wir erstmal hinnehmen, aber verstehen kann ich es trotzdem nicht. FZV wurde am 25. für meine Frau und beide Kinder gestellt. Sämtliche Dokumente für das FZV und UP liegen vollständig vor. Die Frage der Rückkehrbereitschaft beantwortet sich eigentlich von selbst. Kehrt meine Frau nicht zurück, werden die Kinder kaum nach Deutschland reisen dürfen. Insoweit vermag ich der Entscheidung auch nicht zu folgen. Das Weihnachtsfest steht vor der Tür und wir sollen nun getrennt feiern müssen. Traurig!

    Die Entscheidung ist für dich blöd aber nach der Rechtslage verständlich. Dein Satz kehrt meine Frau nicht zurück, …. ist juristisch nicht ok, denn seit Jahrzehnten gibt es in D keine Sippenhaft mehr.



    Der Hintergrund ist der, dass die Frau dann in D den Antrag auf AE stellen kann, mit dem Verweis, dass alle nötigen Unterlagen vorliegen. Das BVerfG hat entschieden, dass hier eine Trennung durchaus über einen Zeitraum denke waren so 2 Jahre für verfassungskonform hält. Das BVerwG hat dann bei A1 daraus z.B. 1 Jahr Bemühungen zur Erlangung von A1 gemacht.


    Für eine AE ist mit dem erforderlichen Visum einzureisen. Die Behörden argumentieren du möchtest dies umgehen. Glaube nicht, dass ein Gericht dir in Europa da recht geben wird. Deine Frau dürfte ja den Stempel für ein Visum in der Tasche haben. Könnte höchstens sein, dass ein anderer Schengenstaat ein Visum ausgibt. Persönlich glaube ich es aber kaum.

  • Nein, keine Klage und kein weiterer Antrag bei einer anderen Botschaft. Ich mache einen Faust in der Tasche und ein fröhliches Gesicht dazu. Das FZV sollte innerhalb der nächsten 6 Monate erteilt werden, hoffe ich zumindest.

    Logisch haben wir in D keine Sippenhaft mehr, aber wie ich es hier durch Lesen im Forum verstanden hatte, ist es kein Selbstgänger, dass ihre Kinder ein FZV bekommen, weshalb die Kinder das gemeinsam mit der Ehefrau beantragen sollten. So meine Schlussfolgerung, dass eine Nichtrückkehr unsinnig wäre. Verstehen kann ich die Haltung der DBM, wenn das in der Vergangenheit häufiger so gelaufen sein sollte.


    Ich wollte lediglich meine Verwunderung über die Entscheidung äußern, weil ich es nicht nachvollziehen kann. Letztlich können wir damit leben, noch ein paar Monate zu warten. Dennoch habe ich demonstriert, denn uns ist es sehr wichtig, Weihnachten zusammen zu verbringen. Meine Mutter ist leider nicht reisefähig, ansonsten hätten wir halt auf den PH gefeiert. Naja, bis Weihnachten ist noch ein paar Tage hin. Entweder klappt es, oder nicht. Die Erde wird sich auf jeden Fall weiterdrehen.


    Stattdessen wird meine Frau jetzt einen Führerschein für PKW machen. Danach sind wir ein Stückchen weiter. So oder so haben wir Zeit gewonnen, denn ursprünglich sollte der Termin für die Beantragung des FZV am 26.11. sein. Das wurde glücklicherweise einen Monat vorverlegt.

  • Wäre die Urkundenprüfung abgeschlossen, A1 vorhanden, dann wäre es Option, denn dann könnte man argumentieren, dass ihr aktuell eher ein Familienleben auf den Phils plant.


    Das mit den Kindern klappt, sobald sie in D eine AE hat und auch vorher um gemeinsam einzureisen, sofern die formalen Anforderungen erfüllt sind. LU Sicherung, Identität, Alter, Familienbezug und Recht auf Ausreise aus Phils (Einwilligung des Vaters oder eine nicht notwendige Einwilligung).


    Da ist die Crux. Wenn die Ehefrau in D bleibt und so ein Aufenthaltsrecht bekommt, können die Kinder jederzeit nachgeholt werden, da dann im Grunde ein Rechtsanspruch der Kinder besteht.


    Der Vorgang ist deshalb so kompliziert, da in der Vergangenheit liberale Reglungen missbraucht wurden und es im Grunde einen extrem starken Rechtsanspruch gibt. Dies wird halt im Vorfeld genau geprüft. Wenn ihr verheiratet seit, könnt ihr und das ist EU Recht an einer Schengen Außengrenze aufschlagen und mit der Heiratsurkunde müsste dein Frau ein Einreisevisum für den Schengenraum bekommen. Ihr wollt ja den formalen Weg über das nationale Visum gehen- was im Grunde auch ratsam ist.


    Die Freizügigkeitsrichtlinie ist da liberaler. Es gab schon Menschen die dies nutzten z.B. einfach den Wohnsitz nach Polen verlegten und dann nach 1 Jahr den Rückkehreranspruch geltend machten.

  • A1 ist vorhanden, die UP wurde am 28.10. eingeleitet. Meine Frau wollte den Weg über die DBM gehen. Ich wäre bereit gewesen, das Abenteuer "einmal quer durch Europa: Goldstrand, Athen, Venedig, Rom, Paris, Brüssel, Amsterdam, Kopenhagen und Berlin" zu wagen.