geburtsurkunde beglaubigen lassen?

  • Moin,


    in einer Woche haben wir den Termin bei der Ausländerbehörde in Berlin bzgl. des Visums für meine Partnerin zur Familienzusammenführung. Unser Sohn ist in Manila geboren und hat den deutschen Pass.

    Wie ist das mit der geburtsurkunde und dem affidavit of paternity, muss beides übersetzt/beglaubigt werden oder wird es beim Amt so akzeptiert, da es ja auf englisch ist.


    Online lese ich nur das hier:


    Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich

    Apostille oder Legalisation

    Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte

    Übersetzung vor.

    Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder

    Legalisation.


    Gibt es jemand der das sicher weiß? Leider hat der Anruf bei denen auch nicht geholfen da mir nur gesagt wurde das es keine Sachbearbeiter sind und sie mir die Auskunft nicht geben können.


    Danke schonmal.

  • n einer Woche haben wir den Termin bei der Ausländerbehörde in Berlin bzgl. des Visums für meine Partnerin zur Familienzusammenführung. Unser Sohn ist in Manila geboren und hat den deutschen Pass.

    Habt ihr den Termin auf der DBM denn schon gehabt? quasi den Antrag auf das Visum in der Botschaft abgegeben ?


    Dazu wäre dann diese Dokumente nötig gewesen:

    https://manila.diplo.de/blob/1…z-d-februar-2018-data.pdf

    (.. FZ zum minderjährigen deutschen Kind)


    Nachdem der Antrag in Manila gestellt ist, geht er zu deiner ABH. idR sind kann keine zusätzlichen Personalstandsurkunden erforderlich. Normalerweise will auch die DBM keine Übersetzungen sehen.

  • ja der antrag ist durch bei der DBM und wir sind ja jetzt auch in Berlin seit 2 monate. Sie hat von der DBM in ihrem Pass ein visum für 90 tage befristet bekommen welches dann vor Ort verlängert wird auf 2 oder 3 jahre, quasi die familienzusammenführung. Der vermerk dazu ist auch in ihrem Reisepass vorhanden. Jedoch will die ausländerbehörde hier in Berlin nochmal alle dokumente sehen, sprich ausweis, geburtsurkunde, lichtbild, anmeldung hier, wohnsitz nachweis, etc.


    Daher auch meine frage, ich hoffe wir müssen nicht noch erst zum standesamt und die urkunden beglaubigen/übersetzen lassen.

  • Jedoch will die ausländerbehörde hier in Berlin nochmal alle dokumente sehen, sprich ausweis, geburtsurkunde, lichtbild, anmeldung hier, wohnsitz nachweis, etc.

    Es geht offenbar jetzt um die Erteilung der AE..

    Ich würde die Geburtsurkunden so vorlegen, wie du sie der DBM vorgelegt hast.

    (Normalerweise wird dann bei Vorlage vom Pass die Geb-Urkunde nicht mehr verlangt; aber nimm sie mal mit; falls die ABH eine Übersetzung haben will, kann du das ja immer noch nachliefern).


    Anmeldungs Bescheinigung etc sollte ja kein Problem sein.

  • edoch will die ausländerbehörde hier in Berlin nochmal alle dokumente sehen, sprich ausweis, geburtsurkunde, lichtbild, anmeldung hier, wohnsitz nachweis, etc.

    Komisch. Eigentlich bekommen die das volle Paket von der DBM und geht in die Ausländerakte. Deshalb muss man ja alles in 2 oder 3 facher Ausfertigung abgeben. Aber in Berlin wundert mich sowieso nichts mehr.


    Ausnahme ist ja Anmeldung und Wohnsitznachweis, das geht ja nur nach Einreise.