Rechtlich nicht korrekter Nachname?

  • Werte Forumsgemeinschaft,

    nun muß ich mich auch mal zu Wort melden. ich hatte in den letzten Monaten das Vergnügen, auf dem Weg zum Ja-Wort, eine Urkundenprüfung abzuwarten. Nach dem Anruf der zuständigen Standesbeamtin letzte Woche sollte nun der nächste Schritt angegangen werden. Sollte. Heute hat sich die Dame vom Amt noch einmal bei mir gemeldet. Die Dokumente nebst Prüfbericht lägen nun auf ihrem Schreibtisch; es gibt eine Beanstandung. Bei der Überprüfung hat die DBM festgestellt, dasss die Eltern meiner Verlobten nicht verheiratet waren. Somit hätten Mutter und Tochter nicht den Nachnamen des Lebenspartners und Vaters annehmen dürfen/können. Nun möchte meine Standesbeamtin, das der Vater meiner Verlobten die Vaterschaft beim philippinischen Standesamt anerkennt und dadurch den Nachnamen der Tochter legitimiert, da es im weiteren Verlauf mit FZV zu Problemen kommen kann.

    Ist dem wirklich so oder spielt es keine Rolle, da sie später eh meinen Namen annimmt. Wie ist die Meinung (oder Erfahrung) der Experten hier?

    Vielen Dank im Voraus für hoffentlich zahlreiche Antworten. :hi

  • Nun möchte meine Standesbeamtin, das der Vater meiner Verlobten die Vaterschaft beim philippinischen Standesamt anerkennt und dadurch den Nachnamen der Tochter legitimiert, da es im weiteren Verlauf mit FZV zu Problemen kommen kann.

    Ist dem wirklich so oder spielt es keine Rolle, da sie später eh meinen Namen annimmt. Wie ist die Meinung (oder Erfahrung) der Experten hier?

    Ein ewiges Ärgernis mit Leuten, die von den Philippinen keine Ahnung haben.


    Das RA9255 , dass erst 2004 wirksam wurde, regelt, dass durch die Vaterschaftsanerkennung das Kind einer unverheirateten Mutter den Familiennamen des Vaters annehmen durfte. Ich glaube jetzt kaum , dass deine Verlobte 15 Jahre oder jünger ist. Davor traf dieses RA9255 überhaupt noch nicht zu. Und die Regelung gilt nicht rückwirkend!


    https://psa.gov.ph/civilregistration/republic-act-9255



    Wer steht denn in der Geburtsurkunde als Vater? Ist dort etwa der Vater schon eingetragen (also keine extra Vaterschaftsanerkennung, die normalerweise auf der Rückseite der Urkunde steht)..


    Deine Verlobte hat eben schon seit Beginn diesen Familiennamen. Ob der nach philipp. Recht falsch war, sollte deine StA nicht entscheiden. Wenn das geändert werden müsste, würde ja die ganze folgende Vita (Einschulung etc) nicht mehr auf sie passen. Sollte das etwa auch alles geändert werden... nur um dann ein paar Tage nach der Heirat wieder in einen anderen Namen geändert zu werden ????


    Wer hat denn diesen Vorschlag gemacht, dass der Vater eine VA abgeben sollte? die DBM oder das StA von sich aus? Zudem ist es doch absolut unlogisch, eine VA abzugeben, falls der Vater ohnehin schon in der Geb.-Urkunde eingetragen ist. (ich hatte schon mal einen fall, wo die betroffenen das machen wollte, und das LCR einen Vogel gezeigt hatte)...


    Ich würde dem StA zunächst mal, die Lektüre des RA9255 empfehlen.

    Falls das StA dabei bleibt, dann würde ich (sorry für den illegalen Hinweis) eine Story erfinden, dass der Vater nicht erreichbar ist oder sonstwie nicht in der Lage ist, diese VA abzugeben.


    Zum Verständnis:

    Bei unverheirateten Paaren wird sehr oft schon der Familienname des Vaters eingesetzt, weil uneheliche Kinder eben auf den Philippinen als sozial benachteiligt gelten.


    Dazu kommt noch, dass die UP nicht dazu da ist, eventuelle Fehler der Philipp. Verwaltung aufzudecken, sondern die Identität der Antragstellerin festzustellen. Und wenn daran kein Zweifel besteht, ist der Zweck der UP erfüllt.

  • soylentgreen


    Heute ist es auf den Philippinen so, dass ein uneheliches Kind den Namen des Vaters erhalten kann. Voraussetzung ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt. Als das entsprechende Gesetz eingeführt wurde, war wohl eine Absicht der Gesetzgeber, zu verhindern dass uneheliche Kinder ("illegitimate children") wegen des Namens gehänselt werden.


    Bevor das entsprechende Gesetzt eingeführt wurde, haben viele Eltern auf den Philippinen, die nicht verheiratet waren, bei der Ausstellung der Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes geschummelt und vorggeben verheiratet zu sein, so dasss das Kind den Namen des Vaters bekommen konnte.


    Nach der Einführung des o. g. Gesetzes (weiss nicht genau wann das war), konnte auch rückwirkend der Name des Kindes geändert werden und der Name des Vaters geführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das auch heute möglich, das zu tun. Insofern klingt alles schlüssig und plausibel, was die Standesbeamtin gesagt hat. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube der Weg, der jetzt zu gehen wäre ist, dass jetzt auf der Geburtsurkunde ein entsprechener Vermerk eingetragen wird. Ich glaube der übliche Weg ist nicht, dass jetzt tatsächlich eine Namensänderung gemacht wird. Wenn unklar ist, welcher Weg jetzt genau zu gehen ist, besser bei der DBM nachfragen. Die sind sicher sehr oft mit dem Problem konfrontiert und wissen, was genau deutsche Standesämter in solchen Fällen haben wollen.


    Kannst du mal googeln unter "Revilla Law".

  • Nach der Einführung des o. g. Gesetzes (weiss nicht genau wann das war), konnte auch rückwirkend der Name des Kindes geändert werden und der Name des Vaters geführt werden.

    Richtigerweise sagst du, der NachName könnte auch rückwirkend geändert werden. Aber in diesem Fall ist eben schon der Name des Vaters in der Geb-Urkunde drin. Da muss mE nichts geändert werden.


    Das RA9255 hat ja die Fälle aufgeführt, wann ein Familienname "geändert" werden kann. Der Fall dass der schon eingetragene Familienname des Vaters geändert (=legitimiert) werden muss, steht dort nicht drin.

    Nur der fall, dass statt dem Namen der Mutter der Name des Vaters eingesetzt werden soll, ist dort aufgeführt. Eine nachträgliche Genehmigung durch eine verspätete VA bei Fällen vor 2004 kann ich dem RA9255 zur Zeit nicht entnehmen.


    https://www.lawphil.net/statut…a2004/ra_9255irr_2004.pdf

  • Die deutsche Botschaft in Manila kann sicher erklären, wie man das veranlassen kann.

    Die DBM schreibt dann sinngemäß , dass man eine VA laut RA9255 machen sollte.

    Ich hatte mal so einen Fall, da hat das LCR (municipal) nicht mitgespielt, weil - wie erwähnt - der Name des Vaters schon auf der Geb-Urkunde stand. (ich möchte nicht ausschließen, dass andere LCRs das anders sehen).

    In diesem Fall hat dann die DBM ein statement verfasst (Inhalt weiß ich leider nicht) mit dem dann das StA zufrieden war.

    Ich halte dies für ziemlich viel bürokratischen Aufwand dafür, dass nach dieser Aktion alles wie vorher ist, was den Namen der Antragstellerin angeht.


    PS:

    Man kann ja auch mal den Aspekt sehen:

    Der Vater hat mit der Antragstellung nichts zu tun. Was ist, wenn sich der Vater weigert, diese VA zu machen? Niemand - auch nicht StA oder DBM oder wer auch immer - kann ihn dazu zwingen. Die von AufenthG genannte "Mitwirkungspflicht" gilt nur für die Antragstellerin, nicht für Dritte.


    Dann wäre doch die rechtliche Folge, dass bei der Geburtsurkunde der Nachname der Mutter wieder einzusetzen ist. Sollte dies wirklich die Intention von StA oder DBM sein?

  • ich würde erst einmal den prüfbericht der dbm einsehen wollen. Kann mir vorstellen, dass darin zum einen das Vorgehen zur Korrektur beschrieben ist, zum anderen eine Abschätzung zum Aufwand und nutzen bzw Verhältnismäßigkeit

  • So, ich habe jetzt nochmal die entsprechende Geburtsurkunde angesehen. Dort ist der Name ds Vaters angegeben.

    Wenn ich meine StA- Beamtin richtig verstanden habe, stört sie sich ein wenig daran, dass trotz der fehlenden Heirat der Eltern die Mutter, und somit auch die Tochter, den Nachnamen des Lebenspartners bzw Vaters angenommen haben.

    Ich werde mich jetzt erstmal mit dem RA9255 vertraut machen und mir, wie von Raphael00 empfohlen, den Prüfbericht ansehen.

  • Immer wieder interessant wie unterschiedlich die Standesämter arbeiten und das ganze handhaben. Wir hatten letztes Jahr haargenau den gleichen Fall bei meiner Frau. Unsere Beamtin hat sich über die Anmerkung im Prüfbericht der DBM amüsiert. Sie meinte sinngemäß "Ihre Frau ist doch mit dem "Familiennamen" aufgewachsen und überall unter dem Namen bekannt. Das wäre doch jetzt Quatsch das jetzt alles zu ändern. Nach der Hochzeit trägt sie ja eh ihren neuen Namen".:D


    Von daher tippe ich eher auf Unwissen/Unvermögen der Beamtin. Aber spätestens mit Vorlage der RA9255 dürfte sich die Paragrafenreiterin einfangen lassen8-)

  • Unsere Beamtin hat sich über die Anmerkung im Prüfbericht der DBM amüsiert. Sie meinte sinngemäß "Ihre Frau ist doch mit dem "Familiennamen" aufgewachsen und überall unter dem Namen bekannt. Das wäre doch jetzt Quatsch das jetzt alles zu ändern. Nach der Hochzeit trägt sie ja eh ihren neuen Namen". :D

    … es gibt für solche Situationen keine Richtlinien. Und daher gehen die Standesbeamten unterschiedlich mit solchen Situationen um. Du hattest eben eine logische denkende Standesbeamtin erwischt; anderen die ängstlicher sind, wissen nicht wie sie mit dieser Situation umgehen sollen, wenden sich an die Standesamtsaufsicht, und dann hat man gleich mehrere Beamten, die Angst um ihre Beamtenpension haben, weil sie fürchten, falsch zu entscheiden :)

  • Von daher tippe ich eher auf Unwissen/Unvermögen der Beamtin.

    DAS werde ich ihr aber auf Teufel komm raus nicht vorhalten.:banned

    Wie dem auch sei, der Vater war heute bei einem Notar und hat dort eine "Affidavit of Acknowledgement of Paternity and Consent to use the Surname of the Father" ausgefüllt und beglaubigen lassen und lässt sie mir per Mail zukommen.

    Mag jetzt nicht unbedingt der offizielle Weg sein, aber vielleicht komme ich ja damit durch.

  • Es tut sich was. Nach nun etwa 40!! Anrufversuchen beim Standesamt habe ich heute meine Sachbearbeiterin erreichen können. Nachdem ich ihr die aktuelle Situation mit der eidesstattlichen Erklärung mitgeteilt und nach einem Termin gefragt habe, um das Ganze voranzutreiben,fängt sie an, etwas von einer "Nach-Urkundenüberprüfung" zu erzählen. Gebühr 89€.

    Ich ahne schlimmes.

  • um das Ganze voranzutreiben,fängt sie an, etwas von einer "Nach-Urkundenüberprüfung" zu erzählen. Gebühr 89€.

    Ich ahne schlimmes.

    Das Wort "Nach-Urkundenprüfung" habe ich wenigstens noch nicht gehört. Auch nicht, wie sich diese 89 € Gebühren erklären sollen. Eine etwas billigere Teilurkundenprüfung ist mir nicht bekannt. Entweder sie kostet die volle Summe oder eben nichts, wenn die DBM diese Prüfung mit eigenen mitteln machen kann.

    Will das StA jetzt noch hinter dem philipp. Notar her schnüffeln, ob der Vater die affidavit wirklich gemacht hat ?

  • hge

    Hat das Thema geschlossen