Eckhardt/Ablauf Nachholen von minderjährigen Kindern nach D

  • Hallo Forum, ich habe mal einige Fragen zum Ablauf der Familienzusammenführung mit den Kindern meiner phil. Ehefrau. Wir haben am 6.1.20 den Visatermin für die Kinder (8 und 10 Jahre). Dokumente dazu sind klar gem. Merkblatt DBM. VE macht keine Probleme, RKV schließen wir rechtzeitig ab. Meine Frage ist, ob sich die Bearbeitungszeit nach dem Visatermin mit dem beim Heiratsvisa deckt, also mehrere Wochen? Oder findet da noch eine Art Dokumentenprüfung statt mit den Geburtsurkunden der Kinder? Meine Frau ist seit Mai in D, seit Juni sind wir verheiratet. Bei einem der Kinder ist der "Erzeuger" in der Geburtsurkunde eingetragen. Ein damals schon verheirateter Mann (wußte meine Frau da aber noch nicht). Der Mann zahlt (nicht immer durchgängig) etwas Unterhalt, das Kind hat ihn aber nie gesehen, es hat aber seinen Nachnamen. Beim zweiten ist Vater unbekannt vermerkt. Muss hier noch eine Zustimmung des "Erzeugers" zur Ausreise eingeholt werden? Brauchen die Kinder auch den CFO-Sticker?

  • Meine Frage ist, ob sich die Bearbeitungszeit nach dem Visatermin mit dem beim Heiratsvisa deckt, also mehrere Wochen? Oder findet da noch eine Art Dokumentenprüfung statt mit den Geburtsurkunden der Kinder?

    Wurden denn bei der UP der Urkunden deiner Frau die Geb-Urkunden der Kinder mit vorgelegt?

    Das sollte doch normalerweise sein.

    Wenn dies so war, dann sind die schon "mitgeprüft".

    Der Ablauf ist der selbe; Antrag geht zur ABH, ABH muss zustimmen … zeitlich wahrscheinlich das gleiche.

    Meine Frau ist seit Mai in D, seit Juni sind wir verheiratet. Bei einem der Kinder ist der "Erzeuger" in der Geburtsurkunde eingetragen. Ein damals schon verheirateter Mann (wußte meine Frau da aber noch nicht). Der Mann zahlt (nicht immer durchgängig) etwas Unterhalt, das Kind hat ihn aber nie gesehen, es hat aber seinen Nachnamen.

    Ich nehme an, dass der Vater kein gerichtliches Sorgerecht hat. (Wenn ja, ist es nicht so einfach, dann muss das Gericht auch das Sorgerecht wieder entziehen)

    Jedenfalls ohne Sorgerecht des Vaters und auch mit dem Vater nicht verheiratet hat idR deine Frau das alleinige Sorgerecht.

    Bleibt allerdings illegal, dass das Kind seinen Nachnamen trägt. es sei denn, es wurde nach RA9255 legitimiert. Selbst das würde aber am alleinigen Sorgerecht der Mutter nichts ändern.


    Ich kann nicht vorhersehen, ob übervorsichtige ABHs trotzdem eine Unterschrift des Erzeugers sehen wollen.

    Brauchen die Kinder auch den CFO-Sticker?

    Ja, sie brauchen aber kein Seminar. Sie müssen dort nur gemeldet werden.

  • Ich hatte ein ähnliches Problem. Meine Frau hat einen 12 jährigen Sohn, der den Nachnamen des Vaters trägt und in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Nach der Rückfrage bei der DBM mussten wir einen Sorgerechtsbeschluss vorlegen, ohne ging es nicht. Dieser wurde dann vor Gericht verhandelt und wir hatten Glück, dass der Vater zugestimmt und unterschrieben hat. Das Verfahren hatte ca. 3 Monate gedauert und beide Parteien benötigten einen Anwalt. Es wurde ein Kompromiss geschlossen, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht erhält, jedoch der Vater bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen und ganz wichtig für ihn der Nachname nicht geändert werden darf. Den Termin auf der Botschaft zur Familienzusammenführung hatte meine Frau im Oktober 2017 und das Visum für den Sohn wurde im Juli 2018 ausgestellt. Die DBM hatte noch explizit eine UP für diesen Sorgerechtsbeschluss durchgeführt. Dies weiß ich, da ich dafür extra bezahlen musste. Dies war unsere 2. UP, da schon im Jahr 2016 für mein Ehefähigkeitszeugnis eine stattfand. Bei dieser ersten wurden schon die Geburtsurkunden etc. von allen Familienmitgliedern geprüft.

    Diesen Sorgerechtsbeschluss benötigten wir dann aber auch zur Ausstellung des Reisepasses auf den Philippinen, da ohne Zustimmung des Vaters auch hier keine Ausreise nach Deutschland möglich gewesen wäre.

  • Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht.

    Ich hatte ein ähnliches Problem. Meine Frau hat einen 12 jährigen Sohn, der den Nachnamen des Vaters trägt und in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Nach der Rückfrage bei der DBM mussten wir einen Sorgerechtsbeschluss vorlegen, ohne ging es nicht.

    Dass die DBM explizit einen Sorgerechtsbeschluss fordert, kann ich nicht nachvollziehen.

    Schreibt sie doch in ihrem Merkblatt:


    Zitat

    Bei verheirateten Eltern sind Mutter und Vater gemeinsam sorgeberechtigt. Steht das Sor- gerecht nur der Mutter oder dem Vater zu, ist die entsprechende Gerichtsentscheidung (einschließlich Rechtskraftvermerk) über das Sorgerecht beizufügen (nebst Fotokopie); bei Tod eines Elternteils die Sterbeurkunde (nebst Fotokopie). Ist die Mutter nicht verheiratet, steht ihr nach deutschem und philippinischem Recht das Sorgerecht allein zu. Sollte auch der Vater sorgeberechtigt sein, ist die entsprechende behördliche Urkunde vorzulegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

    Dass die DBM hier vorsorglich wegen des Familiennamens des Vaters in der Geb-Urkunde unbedingt eine Sorgerechtsbeschluss sehen will , ist für mich nicht plausibel. Es wäre genauso beweiskräftig, wenn durch das Cenomar nachgewiesen wird, dass sie nie mit dem Vater verheiratet war.

    Es bleibt allerdings die Lücke, dass trotz der Nicht-Heirat ein Sorgerechtsbeschluss existieren könnte. Aber da würde mE auch ein affidavit reichen, dass es keine Sorgerechtsbeschluss gibt. Möglicherweise kann man diese Negativbescheinigung auch bei einem RTC einholen.

    Der Familienname des Vaters in der Geb-Urkunde ändert nichts am alleinigen Sorgerecht der Mutter.


    Diesen Sorgerechtsbeschluss benötigten wir dann aber auch zur Ausstellung des Reisepasses auf den Philippinen, da ohne Zustimmung des Vaters auch hier keine Ausreise nach Deutschland möglich gewesen wäre.

    Auch das kann ich nicht nachvollziehen.. das DFA verlangt bei unehelichen Kindern dies:


    • Personal Appearance of minor applicant and mother or authorized adult companion
    • PSA Birth Certificate
    • Passport or Valid Government issued ID of mother or authorized Adult Companion (click here for the List of Acceptable IDs for Passport Application)
    • If applicant is not accompanied by mother during the application process, applicant must submit a Special Power of Attorney executed by the mother designating the minor’s companion to assist in the application process. The Special Power of Attorney must be authenticated by the Philippine Embassy/Consulate if executed abroad
    • If applicant is not traveling with Mother, applicant must submit DSWD clearance and Affidavit of Support and Consent executed by the mother. The Affidavit of Support and Consent must be authenticated by the Philippine Embassy/Consulate if executed abroad.


    Hier ist auch nicht vom Sorgerecht des Vaters die Rede.


    Quelle:

    https://consular.dfa.gov.ph/pa…-for-minor-new-applicants

  • Jetzt habe ich es gefunden, woran es bei olli_m lag, dass ein Sorgerechtsbeschluss verlangt wurde.

    In seinem Vorstellungsmail schreibt er:


    Zitat

    Seit 2012 kenne ich meine heutige Frau aus den Philippinen. Da sie damals getrennt lebend, jedoch noch verheiratet und einen 12 jährigen Sohn hat, waren für uns einige behördliche Hürden zu nehmen. Nach Annulment ihrer ersten Ehe und Beantragung der erforderlichen Papiere erfolgte im Januar 2017 unsere Hochzeit auf den Phílippinen.

    … wenn seine jetzige Frau verheiratet war ist es logisch, dass der Vater ein Sorgerecht hatte und somit das Sorgerecht gerichtlich geregelt werden musste. Somit ist es auch okay, dass die DBM einen Sorgerechtsbeschluss verlangte.. steht ja auch so in dem Merkblatt.


    Das ist aber nicht mit dem Fall des TS vergleichbar, dessen Frau nach meinen Infos unverheiratet war.

  • Ja, meine Frau war leider aufgrund der Schwangerschaft damals verheiratet und somit hatte der Vater des Kindes ein Sorgerecht, obwohl er sich seit der Geburt niemals um den Sohn gekümmert hatte und während der Schwangerschaft über alle Berge war. Dies rechtlich, so dass es die DBM akzeptiert hat, wieder in Ordnung zu bringen war ein sehr zeitintensives Unterfangen. Wir hatten Glück, dass der Vater auffindbar war und die nötigen Papiere unterschrieben hat.

  • Danke für die Erläuterungen. Ich werde sicherheitshalber die Botschaft anschreiben und unsere Situation schildern. Ich hoffe, ich kann das im Vorfeld klären und entsprechend die notwendigen Maßnahmen erledigen. Meine Frau fliegt im November zu den Kindern und Anfang Januar ist der Visatermin. Bis dahin kann man das hoffentlich voreinander bekommen.

  • Ich habe noch ein paar Fragen zum FZ-Visum für die beiden Kinder meiner Ehefrau.

    Visatermin ist am 7.1.20. Morgen bekommen wir die VE für die beiden Kinder. Alles ok-ausreichendes Einkommen und Wohnraum sind vorhanden.

    Ich bin mal das Merkblatt der DBM durchgegangen.

    Allgemeiner Teil:

    Antragsformulare: Antragsteller sind die Kinder?

    Geburtsurkunden der Kinder.

    Referenzperson ist meine Ehefrau? Also ihre Meldebescheinigung?

    Reisepass: Der meiner Frau?

    Einladungsschreiben: Von ihr oder von mir als Stiefvater ?

    Ihr Aufenthaltstitel


    ....zu einem Elternteil:


    Geburtsurkunde meiner Frau wohl gemeint

    PSA-Index-Bescheinigung? Die Kinder sind bei Einreise 9 und 11....

    Unsere Heiratsurkunde


    Krankenversicherung: wieder Income-KV für beide? Die Kinder werden über mich in Deutschland Restkostenversichert (80% Beihilfe,20% bei der Allianz)

    Beihilfeberechtigung entsteht in dem Moment, wo der Anspruch auf Familienzuschlag im Besoldungsrecht Beamter entsteht.

    Das ist, sobald die Kinder in meinem Haushalt gemeldet sind.

    Die Private KV folgt anschließend dem Nachweis der Beihilfeberechtigung.

    Das alles kann ich natürlich erst nach der Einreise anleiern. Ab Einreise bis dahin wäre ein Versicherungsvakuum. Deswegen Income-KV?


    Die Kinder sind in den aufnehmenden Schulen angemeldet (Grundschule und Sprachlernklasse in der IGS).

    Sorgerecht meiner Frau dürfte kein Problem werden nach allem was ich hier gelesen habe. Sie war unverheiratet.


    CFO müssen die glaube ich hin für den Sticker, soll aber unproblematisch sein

  • Antragsformulare: Antragsteller sind die Kinder?

    Ja, richtig...bzw. die Sorgeberechtigte, weil die Kinder ja noch keine "Rechte" haben! Beide Kinder jeweils eintrage

    Referenzperson ist meine Ehefrau? Also ihre Meldebescheinigung?

    Ja

    Reisepass: Der meiner Frau?

    Der beider Kinder und Kopien von euren beiden wird nichts schaden

    Einladungsschreiben: Von ihr oder von mir als Stiefvater ?

    Schreibt zusammen einen kurzen Dreizeiler

    Krankenversicherung: wieder Income-KV für beide? Die Kinder werden über mich in Deutschland Restkostenversichert (80% Beihilfe,20% bei der Allianz)

    Ja income...das andere ist danach easy! Als Beamter ist das kein problem

    Deswegen Income-KV?

    Ja

    Sorgerecht meiner Frau dürfte kein Problem werden nach allem was ich hier gelesen habe. Sie war unverheiratet

    Ja, ist kein Problem

    CFO müssen die glaube ich hin für den Sticker, soll aber unproblematisch sein

    Ja, ist für Kids einfach

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Kurzes Update. Heute war Visa Termin in der Botschaft. Leider ist unser Report of Marriage bei der philippinischen Botschaft aus dem Juli 2019 immer noch nicht in den Unterlagen der PSA. Von daher kann der Visaantrag nicht bearbeitet werden. Die Philippinische Botschaft in Berlin sagt es kann bis zu 8 Monaten dauern, bis die PSA es erfasst hat. Meine Frau geht morgen mit dem Report of Marriage aus Berlin nochmal zur PSA. Mache mir da aber keine großen Hoffnungen. Und ohne dieses Dokument CRS No 5 geht es bei der DBM anscheinend nicht, obwohl wir ja eine deutsche Heiratsurkunde haben. Alles wieder mal frustrierend. Die Kinder sind ja auch in den Schulen angekündigt und der B 1 meiner Frau im März.

  • Leider ist unser Report of Marriage bei der philippinischen Botschaft aus dem Juli 2019 immer noch nicht in den Unterlagen der PSA. Von daher kann der Visaantrag nicht bearbeitet werden.

    .. versteh ich nicht:


    Das Merkblatt sagt:


    Zitat

    PSA-Index-Bescheinigung *) CRS Form No. 4 (CENOMAR) oder CRS Form No. 5 Advisory on Marriages des phil. Elternteils, zu dem die antragstellende Person ziehen möchte; dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein

    Entweder das Cemar oder das Cenomar..


    Wenn eure in D geschlossene Heirat noch nicht im PSA dokumentiert sein sollte, muss ja wenigstens von der PSA ein CENOMAR ausgestellt werden. Das reicht doch um nachzuweisen, dass es keine anderen (möglichen) Vorehen gibt, um damit klar zustellen, das es auch keinen möglichen anderen (juristischen) Vater gibt.


    An der deutschen Heiratsurkunde darf die DBM doch keinen Anstoß nehmen. Sie muss diese HU ohne wenn und aber anerkennen. Egal ob die bei der PSA registriert ist oder nicht.


    Ich würde nochmals genau bei der DBM nachfragen, ob ein CENOMAR reicht, falls das PSA den ROM noch nicht registriert hat.

  • Deine Frau hat einen Fehler gemacht. Sie hätte darauf bestehen sollen das der Antrag angenommen wird. Jetzt hilft nur noch:


    https://www.auswaertiges-amt.d…uergerservice-faq-kontakt


    Verweise auf deine deutsche Heiratsurkunde, schildere deinen Fall, und alles wird gut.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Meine Frau hatte ein CENOMAR und den deutschen Heiratsnachweis dabei.

    Wie alt war das Cenomar?


    Wurde der Antrag überhaupt nicht angenommen oder soll nur das CEMAR nachgeliefert werden?


    Bevor du den Bürgerservice des AA anschreibst, erkundige dich noch mal bei der DBM, ob bei einer noch nicht registrierten deutschen HU auch ein normales frisches Cenomar reicht. ( Ich vermute, da hat wieder ein einheimischer Sachbearbeiter das Merkblatt nicht verstanden. )


    Es ist absolut nicht einzusehen, warum die DBM die deutsche HU bei der PSA registriert sehen will.

  • Meine Frau hat ein ähnliches Problem im Moment mit dem FZV.


    Unterlagen wurden alle entgegengenommen, jedoch ist das ROM der ph. Botschaft aus HK noch nicht in der PSA registriert.


    Nun wurde uns vorerst eine Frist von weniger als 30 Tagen zu Nachreichen des Dokuments gegeben (über Weihnachten wohlgemerkt) und nach Rückfrage bei der Bürgerservicestelle vom AA haben wir per Mail und meine Frau persönlich darauf hingewiesen, dass es 60-90 Tage dauern kann, bis die Dokumente von HK eingetragen sind ( entsprechende Email der ph. Botschaft wurde der Email angehangen).


    Das Resultat: Heute bekommt meine Frau eine erneute Frist bis 30.1.2020 gesetzt, obwohl dies weiterhin weniger als die 90 Tage-Frist darstellt...:floet



    Ein CENOMAR wurde bei der Abgabe der Unterlagen eingereicht.


    Ist denn das CEMAR von der PSA bei der Heirat in HK wirklich notwendig? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht, wenn ROM & HU der dt. Botschaft vorliegt. Wir warten nun schon seit 5 Wochen und ich bezweifle, dass die Unterlagen schon in Bearbeitung sind, wie meiner Frau letzte Woche versichert worden ist.

  • Mir erschließt sich der Sinn auch nicht. Wir haben nachfolgenden Text heute im Nachgang an die DBM geschickt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezugnehmend auf den Visatermin vom 6.1.20 bei Ihnen erschließt sich mir nicht, wozu das von Ihnen geforderte CEMAR der PSO erforderlich ist. Ich bin, wie von mir gestern nachgewiesen in Deutschland verheiratet. Mit der vorgeschalteten Dokumentenprüfung zum Heiratsvisa habe ich auch nachgewiesen, dass ich vorher unverheiratet war. Ein entsprechendes CENOMAR liegt ihnen ebenfalls vor. Es bestehen daher keine Zweifel an meinem Familienstatus. Aufgrund der extrem langsamen Bearbeitung der Dokumente bei den philippinischen Behörden kann es noch Monate dauern, bis ich ein CEMAR erhalten kann. Dieses bringt für Sie auch keine neuen oder notwendigen Erkenntnisse. Ich war bewiesenermaßen vor der deutschen Ehe unverheiratet und den Nachweis der deutschen Eheschließung habe ich gestern mit Vorlage der deutschen Heiratsurkunde erbracht. Weitere Verzögerungen bei den Visa gehen rein zu Lasten meiner antragstellenden Kinder, die bereits in Deutschland zur Schule mit Sprachförderung angemeldet sind. Auch bin ich für Anfang März zum B 1 Sprachkurs beim Ibis-Institut angemeldet. Ich bitte um erneute Prüfung der Anträge und um Mitteilung der zwingenden Gründe für die Vorlage eines CEMAR. Falls die Vorlage eines aktuellen CENOMAR ausreichend ist bitte ich ebenfalls um Mitteilung, ebenso falls Sie die vorgelegten Unterlagen nachträglich als ausreichend erachten.

  • Aber wozu?

    Dann sollen die das sagen beim Termin. Wir haben Fristverlängerung einen Monat um das CEMAR der PSO vorzulegen. Und keiner weiß wann das irgendwann eintrudelt. Sollte morgen nichts passieren lasse ich das von dem Anwalt prüfen, der uns beim erfolglosen Schengenvisa 2018 vertreten hat. So langsam ist mal gut mit der Prüferei des Offensichtlichen. Kostet alles Nerven und Geld mit 2 Hausständen hier und in Bicol.