B3rt/ Fragen zu FZ

  • Leider wird allerdings dann meist - egal ob spät oder normal-registriert - das StA eine UP verlangen.

    Aber die UP wäre ja eigentlich schon durch das STA ausgelöst worden (zu 90%?) in dem ich die zeitnah kontaktiere und damit bis dahin erledigt oder?

  • Aber die UP wäre ja eigentlich schon durch das STA ausgelöst worden (zu 90%?) in dem ich die zeitnah kontaktiere und damit bis dahin erledigt oder?

    Frage versteh ich nicht ganz:


    Du geht's hier zum StA und legst alle Dokumente vor, um die Ehe anzumelden.

    Dann wird das StA meist die UP anleiern..

    Erst nach der UP bekommst du einen Zettel vom StA, mit dem sie dann bei der DBM das Heiratsvisum beantragen kann.


    Man hat bei dieser Option kaum eine Möglichkeit, Zeit zu sparen, weil immer die UP dazwischen steht.


    Einzig bei Heirat in HK bei nicht spät registrierter Geburtsurkunde könnte man an der UP vorbeikommen.

  • @ ok das war ein Missverständnis, ich hatte dein Kommentar so verstanden, dass die UP dann nacher vom STA gefordert wird. Sry


    Ja die UP ist anscheinend unvermeidlich. Wie lange wartet man denn realistisch auf einen Termin für das HZV und dann das Visum selbst nachdem die UP abgeschlossen ist?

  • Die Wartezeiten für einen Termin kann man hier entnehmen:

    https://manila.diplo.de/blob/1…en-terminvergabe-data.pdf


    Man sollte mit dem Termin nicht bis ende der UP warten sondern im Laufe der UP diesen Termin beantragen.

    Es gibt dort ein Feld, indem man angeben kann, wann man damit rechnet, dass alle Dokumente vorliegen.


    Dann noch mal 2-3 Monate Bearbeitung durch die ABH. Ist kaum vorhersehbar, weil die ABHs unterschiedlich ausgelastet sind.

  • Die Wartezeiten für einen Termin kann man hier entnehmen:

    https://manila.diplo.de/blob/1…en-terminvergabe-data.pdf

    es hat sich wohl wieder etwas geändert. Diesmal zu unserem Vorteil.


    "Die Wartezeit auf einen Termin beträgt derzeit: Familienzusammenführung/Eheschließung 4 Monate, Pflegekräfte 4 Monate, Alle übrigen Langzeitaufenthalte 4 Monate."


    Haben jetzt alles beim Standesamt eingereicht. Habe das Dokument zur Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung erhalten dh. meine Verlobte darf jetzt das Hochzeits-Visum beantragen.


    Nachdem altphil09 ja die vollen 6 Monate warten musste und leider zuspät angemeldet hat, scheint es jetzt (bei einer UP) wieder nicht sinnvoll direkt anzumelden oder wie seht ihr das?


    Stand November:

    Dezember 2019 Ab Anfang April2020 / starting beginning of April2020 (bei mir rechne ich gleich ab Januar also Termin Anfang Mai? Urkundenprüfung wird wohl dann erst im Juni fertig sein, außer da gibt es jetzt auch eine Beschleunigung)


    OT: Ob das wohl mit den aktuellen Problemen mit dem "Fachkräftemangel" zutun hat? Angeblich soll ab März 20' ja mehr digitalisiert werden:D (so stand es in unserer Tageszeitung vor ein paar Tagen)


    Wie ist eure Empfehlung Terminanmeldung wieder rausschieben oder dreist jetzt machen wobei nach diesen Angaben die UP dann noch einen Monat laufen würde?

  • Hi, einfach machen, so wie Du es für richtig hältst,

    Es hängt zuviel auch von anderen Rahmenbedingungen ab , die du nicht oder nur wenig beeinflussen kannst .


    Ich persönlich würde auf jeden Fall ein paar Wochen warten, bis man weiß, dass z.B. bei der UP der oder die Officer für die Befragungen bei der Verwandschaft von Deiner Verlobten waren, dass war in meinem Falle so nach 3-4 Wochen nach dem Standesamttermin.

    Du musst sowieso bei der Beantragung angeben wann Du "Deine" Dokumente hast, dass ist der beste Treppenwitz, da man in dem Prozess ja gar nicht weiß,

    ob es zu Verzögerungen kommt, weil Dokumente nicht stimmig sind.


    Mein Tipp nicht zuviel Druck machen, auch Dir selber, in meinem Falle sind wir nun wg. meinem Fehler wieder 2 Monate später gelandet, haben aber wiederum sehr viel Glück m gehabt , hätten auch 4 sein können.

    Viel Erfolg.

  • Hi, einfach machen, so wie Du es für richtig hältst,

    Es hängt zuviel auch von anderen Rahmenbedingungen ab , die du nicht oder nur wenig beeinflussen kannst .

    Sorry ganz übersehen, dass hier eine Antwort kam. Danke für den Tipp ich glaube auch man weiss erst am Ende wie man es hätte machen sollen.


    Das Standesamt hat in KW3 die Bestätigung bekommen,dass die Prüfung startet. Da aktuell immer noch von 4 Monaten ausgegangen wird bei der Zuordnung von Terminen, wollten wir jetzt die Anmeldung für das HZV abschicken.


    Bedeutet Mitte Februar + 4 Monate = Mitte Juni frühstens. Dann müsste ja auch die Prüfung durch sein.


    Wenn ich noch 1 Monat draufrechne, um Dokumente von der Botschaft zu erhalten und dieses wichtige Formular vom Standesamt (Mir ist derName gerade entfallen:D) zurück zu schicken. Würde ich als Termin wo ich alle Dokumente habe Mitte Juli raten.


    Da ich immer sehr optimistisch bin, meine Frage an die Erfahrenen, ob ihr dass für plausibel haltet.


    Vielen Dank;)

  • Update zu den engagierten DBM-Mitarbeitern: Keine Bearbeitung seit Mitte März für Urkundenprüfungen und auch nicht beabsichtigt bis zum Ende der Quar.-Maßnahmen


    War ja klar, dass jede Chance genutzt wird...


    Wird denke ich auch andere betreffen.

  • Update zu den engagierten DBM-Mitarbeitern: Keine Bearbeitung seit Mitte März für Urkundenprüfungen und auch nicht beabsichtigt bis zum Ende der Quar.-Maßnahmen

    Wie soll es auch gehen? Der VA kann nicht reisen im Land und entsprechend nicht arbeiten. Die DBM arbeitet auch nur im Notbetrieb, etliche Bedienstete sind in Deutschland bei ihren Familien und machen Homeoffice. Der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamten

    War ja klar, dass jede Chance genutzt wird...

    Welche Chance? Niemand kann etwas für Covid 19 und die speziellen Lockdowns dort...da musst du dich bei Du30 beschweren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Prüfung Vorort war schon abgeschlossen, daran kann es also nicht liegen. Auch könnte man im Homeoffice gewisse Dinge erledigen.


    Das Auswärtige Amt war auch sehr hilfreich. Auf die Frage was mit zukünftigen Visaterminen passiert ob verschoben oder abgesagt wird gab es die kompetente Antwort "wir haben Corona da kann eh keiner ins Land kommen" nachdem ich erneut darauf hinwies, dass es um einen Termin zur Abgabe der Unterlagen in der Zukunft geht sagte Sie mir das wüsste man nicht (Wer denn dann?). Auch eine Rechtsgrundlage die solche Fälle mit Verzögerungen regelt wollte Sie mir nicht sagen und nachdem ich darauf hingewiesen wurde ich könne es ja mal per Mail Versuchen und ich ihren Namen wissen wollte bekam ich die Antwort: " ich habe keinen Namen...Wir sind hier alle das Bürgerbüro des Auswertigen Amts"


    So ein Vorgehen ist natürlich interessant es scheint die linke Hand nicht zu wissen was die rechte tut.


    Die Chance alles soweit wie möglich herauszuzögern ohne die Antragssteller zu informieren. Die Kollegen in dem Ämter mussten wohl keinen Eid schwören oder er wurde mittlerweile vergessen.

  • Bei allem Verständnis für dich muss man damit leben. Ausnahmesituation unverschuldet und leider ist der gesamte Behördenapparat auf dem technischen Stand von ca. 1990. Kein Geld für moderne, digitale Arbeitsplätze...da sollte man die Politik mal entsprechend anders wählen, die "kleinen" Beamten / Angestellten können da wenig für!


    Es ist so und so muss man warten bis die Lockdown dort und die Einreisebestimmungen hier sich entsprechend ändern. Dann geht es auch weiter

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Klar, wie kann die DBM darüber Auskunft geben, wann sie wieder in normalen Betrieb geht wenn die philippinische Regierung es nicht erlaubt und auch nicht bekannt gibt, wann die ECQ in Makati endet.

    Aber stimmt schon, zumindest eine Mitteilung darüber, wie sie mit den nicht wahrgenommenen Terminen umgeht und ob Dokumente oder Sprachnachweise ihre Gültigkeit beibehalten wäre nett.

  • Das FZV meiner Frau haben wir nicht so beantragt, sondern mit "Ja" beantwortet, weil ihr bereits das Schengenvisum abgelehnt wurde, was wir genau so in die Begründung geschrieben haben.

    Das FZV ist erteilt (der Pass zum Einkleben ist bereits in der DBM eingetroffen[laut Tracking]).

    Danke für den Tipp und Glückwunsch. Eventuell schreiben wir es noch handschriftlich dazu, aber rein bezogen auf die Aufzählungen dürfte unsere Antwort hoffentlich auch korrekt sein. Aber sicher kann man sich wie immer nicht sein;)

  • Wenn bereits ein Schengenvisum abgelehnt wurde, sollte "ja" wie beschrieben im Antrag stehen. Rein logisch wäre das sonst eine Falschbeurkundung oder was Ähnliches.

    Ich habe es mir auch nicht nehmen lassen, in die Zusatzangaben folgendes zu notieren: "VISAVERWEIGERUNG WEGEN NICHT ERKENNBAREN RÜCKKEHRWILLENS" *patsch*

    Sie wollten's ja wissen...

  • Wenn bereits ein Schengenvisum abgelehnt wurde, sollte "ja" wie beschrieben im Antrag stehen. Rein logisch wäre das sonst eine Falschbeurkundung oder was Ähnliches.

    .. das wäre nur dann eine falsche Aussage , wenn die Frage falsch beantwortet wird.


    Die Frage lautet aber nicht, ob bereits ein Antrag auf ein Visum abgelehnt worden wäre; dies müsste selbstverständlich mit JA beantwortet werden. Daher ist diese Frage hier mit Nein zu beantworten.


    Darüber hinaus sind ohnehin bei FZ oder Heiratsvisum die abgelehnten SchengenVisa ohne Belang.

  • .. das wäre nur dann eine falsche Aussage , wenn die Frage falsch beantwortet wird.


    Die Frage lautet aber nicht, ob bereits ein Antrag auf ein Visum abgelehnt worden wäre; dies müsste selbstverständlich mit JA beantwortet werden. Daher ist diese Frage hier mit Nein zu beantworten.


    Darüber hinaus sind ohnehin bei FZ oder Heiratsvisum die abgelehnten SchengenVisa ohne Belang.

    Doch, hge, tut sie...


    Zitat aus dem Visumsantrag: "Sind Sie aus der Bundesrepublik Deutschland schon einmal ausgewiesen oder abgeschoben worden oder ist ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden?"

    Nach meinem Dafürhalten ist die Verweigerung eines Visums gleichbedeutend mit der Verweigerung der Einreise.


    Damit ist die Frage (bei Visumsverweigerung) mit "Ja" zu beantworten.

  • Nach meinem Dafürhalten ist die Verweigerung eines Visums gleichbedeutend mit der Verweigerung der Einreise.

    Wenn die Einreise verweigert wird, kann dies nur an der Grenze passieren; ansonsten hat man eine Ablehnung eines Visums. Da ist die (Behörden)Sprache sehr genau... natürlich ist die Ablehnung eine Visums indirekt auch eine Verweigerung der Einreise, aber eben nicht unmittelbar.

    Es ist auch möglich, dass die DBM ein Visum ausstellt und dann bei der Einreise die BuPol die Einreise verweigert; das wäre dann der Fall, der hier mit "Ja" beantwortet werden muss.