B3rt/ Fragen zu FZ

  • Nach meinem Dafürhalten ist die Verweigerung eines Visums gleichbedeutend mit der Verweigerung der Einreise.

    Bin zwar hier nicht der Fachmann wie hge und TanduayIce aber trotzdem ist dein Dafürhalten falsch. Keine Visumerteilung ist keine Verweigerung der Einreise, denn diese kann nur an der unmittelbaren Grenze geschehen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Selbst ABHs interpretieren diese Frage falsch, sodass ein VG dies richtig stellen musste:


    Zitat

    Wer im Visumsverfahren vor der Auslandsvertretung die Frage, ob ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde, verneint, obwohl ein Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wurde, macht keine falsche Angabe und erfüllt den Ausweisungsgrund des § 55 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG nicht.


    ..


    Doch ist das Visum von der Aufenthaltserlaubnis zu unterscheiden (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG).

    https://openjur.de/u/282625.html


    .. wobei man hier schon unterstellen könnte, dass eine ABH den Unterschied kennen müsste und hier wissentlich ....

  • Ich habe es tatsächlich auch so verstanden, dass geprüft wird ob schonmal ein vergleichbares nationales Visum oder ähnliches abgelehnt wurde, sodass der damalige Grund für die aktuelle Bewertung nochmal überprüft wird. Ähnlich dem Asylbewerber der schonmal abgelehnt wurde es aber nochmal über einen anderen Weg versucht.


    Aber meine Unsicherheit zeigt den Interpretationsspielraum hier.

  • Beim Einladungsschreiben sollte ich mehr als das erste Treffen erwähnen ("Kennenlernen")? Das Sie meine Eltern kennengelernt hat und ich ihre und wir zusammen gereist sind etc.? Eingentlich geht das ja schon über das Kennenlernen hinaus :denken

  • Das Einladungsschreiben dient nur der Rückversicherung, dass der Deutsche Ehepartner wünscht, die Ehe mit seiner Gattin in Deutschland zu führen, und genau das soll drin stehen. Wann Ihr Euch kennengelernt habt und die Eltern und wie oft die Woche usw. interessiert niemanden.


    Entschuldigung - bin gerade nicht auf dem Laufenden... für FZV?

  • Nachdem wir nur nach vielen Verschiebungen endlich unseren Visatermin wahrnehmen konnten und der MA der DBM sehr erfreut war, dass alle Unterlagen vollständig sind, kam mal wieder ein großes ABER...


    ein Buchstabe des Mittelnames der Mutter auf dem Cenomar (Unterschied zu GU) ist anders, dieser ist bereits in der abgeschlossenen UP notariell korregiert, verhindere bis zur Einreichung eines korrekten Cenomars die Erteilung. Für die UP selber hat die DBM ein weiteres Cenomar besorgt (werde prüfen ob da der Fehler auch drinne ist).


    Wäre ja alles nicht so tragisch, wenn die Expressausstellung vom PSA letztes mal nicht 5 Wochen gedauert hätte:mauer


    Ist das üblich, dass trotz aktuellem Cenomar aus der abgeschlossenen UP erneut nach dem Haar in der Suppe gesucht wird?


    Wir wollten Anfang Oktober heiraten, die UP ist abgeschlossen da kann ich so eine Kleinlichkeit überhaupt nicht nachvollziehen. Irgendwann ist die Geduld mal am Ende.:closedtopic

  • ein Buchstabe des Mittelnames der Mutter auf dem Cenomar (Unterschied zu GU) ist anders,

    Ja, es ist leider üblich, dass das Cenomar exakt so angefordert werden muss, wie es in der GU steht.

    Die DBM will sicher sein, dass keine Vorehe existiert die eventuelle durch eine andere Schreibweise der Namen verschleiert werden soll.

    Man kann darüber diskutieren, ob das bei einem Mittelnamen sinnvoll ist. Der Mittelname hat wenig Bedeutung.. aber es ist so, wie es ist.

    dieser ist bereits in der abgeschlossenen UP notariell korregiert, verhindere bis zur Einreichung eines korrekten Cenomars die Erteilung.

    Was heißt notariell korrigiert? Wie kann ein Notar ein Cenomar korrigieren?

    Für die UP selber hat die DBM ein weiteres Cenomar besorgt (werde prüfen ob da der Fehler auch drinne ist).

    Woher weißt du das? normalerweise bleibt dies bei den Internen Akten.

  • Was heißt notariell korrigiert? Wie kann ein Notar ein Cenomar korrigieren?

    etwas schlecht ausgedrückt, es gab ein Zusatzschreiben wo die unterschiedliche Schreibweise und Korrektheit vom Notar bestätigt wurde. Es gab kein Beanstandung bei der UP

    Woher weißt du das? normalerweise bleibt dies bei den Internen Akten.

    wurde mir so mitgeteilt, die Dokumente sind jetzt ja hier in DE da kann ich ja schauen ob das angeforderte Cenomar zufällig passt.

  • Bei der Urkundenüberprüfung muss ein CENOMAR eingereicht werden. Dieses wurde nicht beanstandet.


    Zitat

    Ist das üblich, dass trotz aktuellem Cenomar aus der abgeschlossenen UP erneut nach dem Haar in der Suppe gesucht wird?

    Nein, das ist nicht üblich.


    Wer hat das beanstandet? Ortskraft?

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Nein, das ist nicht üblich.

    Was heisst hier "nicht üblich" ?


    Es kommt ganz auf die Relevanz des Fehlers an.


    Im Übrigen wird die UP von der DBM nicht abgeschlossen mit der Bemerkung, dass die Urkunden in Ordnung sind.

    Statt dessen bewertet die DBM nur den Vorgang (zB Fälschungsmerkmale wurden nicht festgestellt, wir überlassen aber dem Auftraggeber die Entscheidung)..

  • Bei uns war es fast genauso... Meine Verlobte hatte vor 4 Wochen ihren Termin und im Cenomar waren der Middle Name nur als Initiale angegeben. (wohl gemerkt unten im Code der Register-Durchsuchung war er vollständig)... und es wurde ebnso bemängelt....


    Hatten dann auch erstmal ein Cenomar online geordert, das ist bis heute nicht angekommen, aber in einigen Zweigstellen kann man so ein Cenomar auch innerhalb von paar Stunden vor Ort beschaffen, da konnte sie ihrem Bruder eine Vollmacht für ausstellen, der es dann beschafft und an die Deutsche Botschaft gesandt hat, kam dann Anfang dieser Woche auch endlich dort an.

  • Hatten dann auch erstmal ein Cenomar online geordert, das ist bis heute nicht angekommen, aber in einigen Zweigstellen kann man so ein Cenomar auch innerhalb von paar Stunden vor Ort beschaffen, da konnte sie ihrem Bruder eine Vollmacht für ausstellen, der es dann beschafft und an die Deutsche Botschaft gesandt hat, kam dann Anfang dieser Woche auch endlich dort an.

    Sie ist ne halbe Studne durch den Regen, um festzustellen dass das PSA-Office heute wegen Feiertag geschlossen ist:clapping Werden auch versuchen Anfang der Woche Vorort eins zu bekommen.


    Ich hoffe jetzt für euch und uns dass die Bearbeitung schnell geht :victory sonst lassen die sich noch einfallen, dass jetzt wieder irgendwas geschlossen wird.