Daniel_Paul/Urkundenprüfung: Dokumente sind Echt sind aber inkonsistent

  • Das Standesamt hat mich gebeten ein formloses Schreiben mitzubringen (Adressat soll das Standesamt sein), in dem ich kurz die Beziehungshistorie von uns aufführe (wann kennen gelernt, wann gesehen usw.). Ist das eher üblich oder unüblich? Soll ich dem Wunsch nachgehen?

    Ja, ist meist auf kleineren STA, wo man noch Zeit hat, normal....der Standesbeamte will ja zur Trauung auch ein wenig erzählen und er weiß ja nichts von Euch! Also einfach machen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Alles was du dem Standesbeamten schriftlich unaufgefordert mitteilst, kann später zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Also schweigen.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Alles was du dem Standesbeamten schriftlich unaufgefordert mitteilst, kann später zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

    Das Standesamt hat ihn ja dazu aufgefordert....

    Das Standesamt hat mich gebeten ein formloses Schreiben mitzubringen (Adressat soll das Standesamt sein), in dem ich kurz die Beziehungshistorie von uns aufführe (wann kennen gelernt, wann gesehen usw.).

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich weiß zwar auch nicht, warum das StA zu diesem Zeitpunkt diese Informationen anfordert.

    Ich halte es aber für ausgeschlossen, dass das StA jetzt bereits auf Scheinehe prüfen will.. Zumal dies meist ja nicht vom Standesamt ausgeht sondern von der DBM oder der ABH...


    Diese Angaben müssen aber ohnehin beim Antrag auf Hochzeitsvisum gemacht werden:


    Zitat
    Formloses Einladungsschreiben der Verlobten oder des Verlobten, dass beabsichtigt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen; Hintergrundinformationen zum Kennenlernen.
  • Hallo,


    die Prüfung der Dokumente durch die Deutsche Botschaft ist durch. Das Ergebnis:


    • Die Geburtsurkunde kann in der vorliegenden Form nicht anerkannt werden, da die Prüfung der Dokumente (insb. wohl der Heiratsurkunde) ergeben hat, das Dennis außerhalb der Ehe geboren ist und von daher den Namen seines Vaters (Tenorio) nicht tragen darf, sondern den Namen seiner Mutter tragen müsste.
    • Die Botschaft empfiehlt, eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung in die Wege zu leiten. Dafür soll sich Dennis an das Standesamt (in den Philippinen) wenden. Über die erfolgreicher Vaterschaftsanerkennung wird ein Dokument ausgestellt dass dem Standesamt (in Deutschland) vorzulegen ist. Nach vorliegen dieses Dokuments kann die Heirat erfolgen.

    Klingt dies für euch plausible, und was habt ihr für Erfahrungen mit der nachträglichen Anerkennung gemacht? Wie erfolgt eine nachträgliche Anerkennung, und ist dies aufwendig?


    Viele Grüße,

    Daniel

  • Dennis ist 1996 geboren; die Eltern haben laut Heiratsurkunde 2007 geheiratet. Dennis trägt den Nachnamen seines Vaters (Tenorio), die Geburtsurkunde von Dennis liegt gerade beim Standesamt (in Deutschland bzw. bei der DBM) aber soweit ich erinnere ist dort auch sein Vater eingetragen (wie bei all seinen Geschwistern in der Geburtsurkunde auch).

  • Das geht auf den RA9255 zurück, der 2004 geschaffen wurde und es erlaubte, dass ein uneheliches Kind den Nachnamen des Vaters führen darf. Dies galt aber nur für nach 2004 geborene Kinder.


    In der Zwischenzeit sind aber einige amendments (Ergänzungen) an diesem RA9255 gemacht worden.


    Es gibt jetzt einen AUSF (Affidavit to use the Surname of the father). Dies macht mehr Sinn, als eine Vaterschaftsanerkennung, wenn der Vater bereits in der Geb-Urkunde steht.

    Wenn der Vater das machen kann oder will, muss er zu dem municipal, wo die Geb-Urkunde ursprünglich registriert wurde und dort dieses affidavit abgeben. Mittlerweile ist es sogar so, dass Volljährige selbst dieses Affidavit für die eigene Geb-Urkunde abgeben können.. das mag sich aber noch nicht bei allen municipals rumgesprochen haben.. ,mal dort fragen.


    Wir haben diesen Fall ja nicht zum ersten Mal im Forum. Viele Standesämter winken diese Situation einfach durch.. an der Identität des Antragstellers gibt es ja keinen Zweifel und ich versteh nicht, warum hiesige Standesämter philipp. Verwaltungsgesetze durchsetzen wollen.

  • Danke für den Hinweis mit dem AUSF; ich frage mal beim hiesigen Standesamt nach, ob sie auch mit einem AUSF einverstanden wären.


    Wenn ich dich richtig verstehe, dann liegt es am Ermessen des hiesigen Standesamt, wie sie mit der Rückmeldung umgehen. Kann ich hier irgendwie aktiv werden, um dieses Ermessen in meinem Sinne ausfallen zu lassen :).

  • Ist schon lustig, da wird ein Vertrauensanwalt beauftragt, der hat ... wohl ... frei nach dem Motto nicht genaues weiss man nicht in der Heiratsurkunde was entdeckt und kommt zum Schluss, dass es so nicht geht.


    klingt eher nach hmhh, wir wissen auch nicht so recht was da los ist.

  • Wenn ich dich richtig verstehe, dann liegt es am Ermessen des hiesigen Standesamt, wie sie mit der Rückmeldung umgehen. Kann ich hier irgendwie aktiv werden, um dieses Ermessen in meinem Sinne ausfallen zu lassen :).

    Indem du Gründe vorträgst:


    a) ist die vom StA geforderte Vaterschaftsanerkennung auf einer Geburtsurkunde, wo der Vater schon als Vater eingetragen ist, ziemlich unlogisch. In der Vergangenheit haben philipp. Behörden da öfters mal Schwierigkeiten gemacht.


    b ) es dauert wahrscheinlich recht lang; denn nach der Änderung im LCR muss die Geburtsurkunde beim PSA nachregistriert werden

    Erst der Ausdruck der GU vom PSA wird durch die deutschen Behörden akzeptziert. Geh mal von 3-6 Monaten aus (ohne Corona)


    c ) ändert sich ja bezüglich seiner Identität nichts. Er hat vor und nach der Änderung den selben Familiennamen. Die Gebursturkunde könnte man als fehlerhaft bezeichnen, jedoch nicht als gefälscht!


    d ) ist der Vater denn leicht erreichbar? würde das Komplikationen mit sich bringen.


    Alles vortragen, was aufweist, dass dies geforderte Änderung mit einem hohen Schwierigkeitsgrad verbunden ist. Gerade in Corona Zeiten.


    PS:


    Ich sehe gerade, dass das StA ja nicht den Eintrag der VA auf der Geburtsurkunde verlangt hat. Sondern nur ein separates Dokument, in dem seine Vaterschaft eidesstattlich erklärt wird. Dazu muss man aber nicht unbedingt zum LCR (standesamt), sondern das könnte ja jeglicher Notar machen.


    Dieses "Dokument nicht anerkannt" ist mE die Einschätzung des StA nicht der Botschaft. Die Botschaft hat dieses Maßnahme ja auch nur "empfohlen". Heißt ja auch, dass diese Maßnahme nicht unbedingt nötig ist.

  • Danke für diese Hinweise. Ich werde mich an das örtliche Standesamt wenden, und die genannten Punkte aufgreifen.


    Unklarheit habe ich noch bezüglich der Strategie: Soll ich in einem ersten Schritt den Anspruch des Standesamt nach einer nachträglichen Vaterschaftsanerkennung begründet ablehnen ohne Alternativen (wie etwa eidesstattliche Versicherung oder AUSF) anzubieten, oder soll ich diese Maßnahmen bereits in meinem ersten Schreiben anbieten? Und: Macht es Sinn bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten, oder eher später?


    Eine andere Frage stellt sich mir noch: Die Standesbeamtin teilte mir am Telefon mit, das Sie mir keinen Einblick in den Prüfbericht der Deutschen Botschaft gewähren kann. Dementsprechend hat Sie mir nur eine Passage aus diesem Bericht per e-Mail zukommen lassen. Habe ich wirklich kein recht auf einen Einblick in diesen Bericht?

  • Unklarheit habe ich noch bezüglich der Strategie: Soll ich in einem ersten Schritt den Anspruch des Standesamt nach einer nachträglichen Vaterschaftsanerkennung begründet ablehnen ohne Alternativen (wie etwa eidesstattliche Versicherung oder AUSF) anzubieten, oder soll ich diese Maßnahmen bereits in meinem ersten Schreiben anbieten? Und: Macht es Sinn bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten, oder eher später?

    Ich würde erst in einem Gespräch mit dem StA die Punkte diskutieren ohne hier "juristisch" vorzugehen.

    Ob AUSF oder VA wird doch zunächst egal sein. Ist der Vater denn bereit , das zu machen ?

    Wenn ja, muss man ja nicht mit irgendwas drohen...

    Anwalt nur, wenn die Situation verfahren ist.

    Es fragt sich, was passiert, wenn der Vater es ablehnt, diese affidavit zu machen?. (zB weil es eine gleichgeschlechtliche Ehe ist) . Niemand kann den Vater dazu zwingen. Sollte das StA dann auf "ewig" einer Heirat nicht zustimmen? kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre dann der Moment, wo ein Anwalt Abhilfe schaffen könnte.



    Eine andere Frage stellt sich mir noch: Die Standesbeamtin teilte mir am Telefon mit, das Sie mir keinen Einblick in den Prüfbericht der Deutschen Botschaft gewähren kann. Dementsprechend hat Sie mir nur eine Passage aus diesem Bericht per e-Mail zukommen lassen. Habe ich wirklich kein recht auf einen Einblick in diesen Bericht?

    Ich denke, Einsicht in die Akten hätte nur ein RA.. (bin aber kein Jurist)..

    Aber das ist mE auch nicht nötig, es geht ja nur um das vorgezogene Datum der Heirat in der GU.

    Eine Einsicht in die Akte würde mE keine neuen Erkenntnisse bringen.

    Du könntest dir höchstens noch mal die Stellungnahme der DBM vorlesen lassen; ist die Maßnahme (Affidavit des vaters) als zwingend notwendig anzusehen oder nur empfohlen.


    Ein noch wichtiger punkt zur Diskussion:


    Der Eintrag in des vorgezogenen Heiratsdatum hatte einen wichtigen Grund:

    In den Philippinen galt (oder gilt) ein uneheliches Kind als sozial geächtet. Unehelich war leicht an dem Nachnamen zu erkennen, dass es trug. Um diese Nachteile zu vermeiden, wurde das Heiratsdatum in der Geburtsurkunde "vorgezogen".

  • Du dürftest als erstes keinen Einblick bekommen, sondern höchstens der erwachsene Sohn bzw. der Antragsteller deine Künftige.


    Ich würde einfach die Frage an das StA stellen, wie das gehen soll, dass der Vater der bereits in der Geb. Urkunde als Vater drin steht und ob das umgekehrt in D auch denkbar wäre, dass dann zur Namensänderung nochmals eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wird, die ja bereits dokumentiert ist.


    Nimm hge´s Verweis auf und bitte bei der DBM nachzufragen, ob es nicht sein könnte, dass der Namen nicht bereits auf Grund des RA 9255 mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen logisch und somit nachvollziehbar ist. Dieser Rechtsakt erlaubt es Kindern die nicht in der Ehe geboren wurden den Namen des Vaters anzunehmen, auch um die Stigmatisierung (Diskriminierung) von unehelichen Kindern zu vermeiden.



    Zitat hge


    Das geht auf den RA9255 zurück


    Zitat Ende


    Teilweise entfalten solche Rechtsakte auch dann in der Rechtssprechung Rückwirkung für Altfälle. Vielleicht gibt es da auch was. Damit kann sich ja dann die DBM beschäftigen.

  • Anwalt nur, wenn die Situation verfahren ist.

    Weis man eigentlich, auf was sich das begründet, dass man den Bericht nicht einsehen darf? Letztlich wird man ja als Antragssteller für das EFZ gezwungen, eine Dienstleistung zu beauftragen, ohne dann das Recht zu haben, das Ergebnis dieser Dienstleitung in die Hand zu bekommen.

    Zumal einem ja mündlich die Ergebnisse mehr oder weniger umfangreich ja mitgeteilt werden.

  • Hallo,


    danke für die Hinweise. Hier einmal der Ausschnitt aus dem Prüfbericht der DBM, den mir das Standesamt zugesandt hat:


    Zitat

    Die Ermittlungen im Rahmen der Urkundenüberprüfung haben ergeben, dass die Eltern von Herrn D. Tomlod Tenorio nicht wie in der Urkunde angegeben zum Geburtszeitpunkt verheiratet waren. Er ist also unehelich geboren. Herr D. R. Tenorio hat die Vaterschaft gem. der vorliegenden Geburtsurkunde nicht anerkannt, so dass er zu Unrecht in diese eingetragen wurde. Gem. Art. 176 des philippinischen Family Code (in Kraft seit dem 04.08.1988) führen nichteheliche Kinder den Familiennamen der Mutter. Da Herr Dennis Tomlod Tenorio außerhalb der Ehe geboren wurde, müsste er also den Familiennamen seiner Mutter tragen. Somit müsste der Name eigentlich „Dennis TOMLOD“ heißen. Wenn möglich sollte die Vaterschaftsanerkennung also noch nachgeholt werden, um die bisherige Führung des Namens „Dennis Tomlod Tenorio“ zu legitimieren. Herr Dennis Tomlod Tenorio sollte sich diesbezüglich des Verfahrens mit seinem philippinischen Standesamt in Verbindung setzen.

    Und hier die Antwort des Standesamt auf meine Frage, ob eine AUSF nicht ausreicht:


    Zitat

    die Identität ist geklärt. Da gibt es keinen Zweifel und somit würde einer Eheschließung nichts im Wege stehen, allerdings nur mit einer geklärten Namensführung.


    Entweder er besorgt sich einen Pass mit der Namensführung „Dennis TOMLD“ oder lässt die Vaterschaftsanerkennung nachträglich durchführen. Das AUSF reicht nicht aus. Das philippinische Standesamt ist Ihnen bestimmt behilflich.


    Wie soll ich hier jetzt weiter vorgehen? Das Standesamt scheint in keiner Weise kooperationsbereit.

  • Zitat

    die Identität ist geklärt. Da gibt es keinen Zweifel und somit würde einer Eheschließung nichts im Wege stehen, allerdings nur mit einer geklärten Namensführung.


    ... Namensführung nicht geklärt? das ist ja ziemlicher Quatsch:


    .. er hat doch einen offiziellen nationalen Passport auf den Namen des Vaters!

    .. würden die philipp. Behörden einen solchen Pass mit "ungeklärter Namensführung ausstellen?

    .. seine bisherigen IDs (Zeugnisse etc) sind auf den Namen des Vaters ausgestellt..


    .. mit anderen Worten: er hat schon sein ganzes Leben mit dem Namen des Vaters verbracht.#


    ... einen "Pass mit Namensführung" (O-Ton) Standesamt habe ich noch nicht gesehen.


    Wenn du willst, lass doch mal einen Testballon los: Vater weigert sich, diese eidesstattliche Erklärung abzugeben, weil .....


    Mal sehen, was dann als Antwort kommt.

  • Du schriebst doch, dass die Eltern schon seit 1986 verheiratet sind, die Geschwister auch diese Daten in den Geb Urk haben. Die Unstimmigkeit kommt deshalb, da bei einer Naturkatastrophe Unterlagen verschwanden und deshalb unbürokratisch für die Urkunden ein zweites Mal geheiratet wurde.


    Da es Bigamie ja nicht gibt, sollte dies doch auch einem Vertrauensanwalt möglich sein dies zu recherchieren und adequat zu dokumentieren.


    Denn sie waren ja legal verheiratet und ich würde argumentieren, dass es sich dadurch nur um einer erneute Beurkundung handelt die jedoch die Rechtskraft der früheren Ehe und Namensgebung bei Kindern nicht tangiert.


    Oder habe ich da zu deinen ersten Ausführungen was nicht so recht mitbekommen.


    Gibt es zu der Wiederheirat ggf. auch ein paar Dokumente? Normalerweise könnte es doch auch da einen Sondererlass gegeben haben wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Ein Vertrauensanwalt sollte doch ähnliche Fälle kennen.

  • Du schriebst doch, dass die Eltern schon seit 1986 verheiratet sind, die Geschwister auch diese Daten in den Geb Urk haben. Die Unstimmigkeit kommt deshalb, da bei einer Naturkatastrophe Unterlagen verschwanden und deshalb unbürokratisch für die Urkunden ein zweites Mal geheiratet wurde.

    Diese Geschichte der zweiten Heirat kommt mir sehr "spanisch" vor. Man hätte doch die Heiratsurkunde einfach nochmal spät registrieren können, wenn tatsächlich alle Urkunden im municipal und sonstwo verschwunden waren. Ich weiß nicht, ob man daher diese Geschichte weiter in den Vordergrund rücken sollte oder sich eher damit schadet.