Daniel_Paul/Urkundenprüfung: Dokumente sind Echt sind aber inkonsistent

  • Und wieder ein kurzes Update


    Das Amtsgericht hat beschlossen, das die Eheschließung nicht aufgrund einer unklaren Namensführung abgelehnt werden darf, da der Nachname in der Geburtsurkunde aufgeführt ist und nicht ersichtlich ist, wie die Deutsche Botschaft überhaupt darauf kommt, das dieser Name nicht gültig sein könnte bzw. die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt meines Verlobten tatsächlich nicht verheiratet waren.


    Der Antrag auf Eheschließung wurde abgelehnt. Begründung: Das StA hat zu entscheiden, ob es nicht noch weitere Hinderungsgründe für die Eheschließung gibt.


    Die Kosten trägt die Staatskasse.


    Da sich das StA auch nach diesem Beschluss wenig kooperativ zeigte, haben wir mittlerweile das StA gewechselt. Und siehe da, nachdem sich die Standesbeamtin die Akte von dem ursprünglichen StA besorgt hat wurde die Ehe jetzt angemeldet.

  • Das Amtsgericht hat beschlossen, das die Eheschließung nicht aufgrund einer unklaren Namensführung abgelehnt werden darf, da der Nachname in der Geburtsurkunde aufgeführt ist und nicht ersichtlich ist, wie die Deutsche Botschaft überhaupt darauf kommt, das dieser Name nicht gültig sein könnte bzw. die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt meines Verlobten tatsächlich nicht verheiratet waren.


    Der Antrag auf Eheschließung wurde abgelehnt. Begründung: Das StA hat zu entscheiden, ob es nicht noch weitere Hinderungsgründe für die Eheschließung gibt.

    Etwas undurchsichtig: Das Amtsgericht sagt, die Eheschließung darf nicht abgelehnt werden und dann entscheidet das StA (oder wer?), dass die Eheschließung abzulehnen ist?


    Nun ja, die Sache scheint ja jetzt trotzdem eine glückliche Wende zu nehmen. Das 2. StA sieht es ja anders...

  • so wie ich es sehe, hat das Amtsgericht nicht generell entschieden, das ist Aufgabe des Standesamtes. Der Punkt Ablehnung wegen einer unklaren Namensführung wurde gerichtlich als rechtswidrig dargestellt.

  • Zitat

    so wie ich es sehe, hat das Amtsgericht nicht generell entschieden, das ist Aufgabe des Standesamtes. Der Punkt Ablehnung wegen einer unklaren Namensführung wurde gerichtlich als rechtswidrig dargestellt.

    So ist es gemeint gewesen.


    Wir haben das Visum im September beantragt. Die Ausländerbehörde hat ihre Stellungnahme am letzten Freitag zur DBM gesendet; jetzt warten wir auf die Entscheidung der DBM.


    Wie würde es nach erfolgreicher Visa-Zuteilung weiter gehen bzw. welche Dokumente braucht mein Verlobter noch für die Ausreise? Ich nehme an neben seinem Pass mit Visum auch Impfnachweis (wenn vorhanden), digitale Einreiseanmeldung und CFO-Sticker. Fehlt noch ein Dokument?

  • Vermutlich wäre die Sache auch klargegangen, wenn du beim Amtsgericht eine Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Eheschließung gestellt hättest. Begründung (Tenor): von Seiten des StA wird alleine auf den Namen abgestellt und dies ist nicht ersichtlich.

    So hast du ja nur beantragt, dass das Argument Namen nicht als Ablehnungsgrund gelten soll. Dann kann das Gericht auch nur darüber entscheiden.

  • Wollte sich das Gericht halt nicht zuweit aus dem Fenster lehnen. Aber bei Kostenentscheid für die Staatskasse ist es schon happig wenn sich ein StA soweit aus dem Fenster lehnt und da nach noch Probleme macht. Fach/Dienstaufsicht?

  • Die Fachaufsicht?

    Dann würde ich einfach nochmals eine Stufe höher gehen und gegenüber den Dienstaufsicht eine Beschwerde einreichen. Diese an die Dienstaufsicht schreiben mit der Bitte diese an die zuständige Dienstaufsicht weiterzuleiten.

  • Naja, das Verfahren ist (für uns) jetzt abgeschlossen (wir haben ja das StA gewechselt und damit das Problem behoben; s.o.). Wir warten jetzt auf die Entscheidung der DBM.


    Aber vielleicht darf ich noch mal off-topic fragen: Wie würde es nach erfolgreicher Visa-Zuteilung weiter gehen bzw. welche Dokumente braucht mein Verlobter noch für die Ausreise? Ich nehme an neben seinem Pass mit Visum auch Impfnachweis (wenn vorhanden), PCR-Test, digitale Einreiseanmeldung und CFO-Sticker. Fehlt noch ein Dokument?

  • welche Dokumente braucht mein Verlobter noch für die Ausreise? Ich nehme an neben seinem Pass mit Visum auch Impfnachweis (wenn vorhanden), PCR-Test, digitale Einreiseanmeldung und CFO-Sticker. Fehlt noch ein Dokument?

    .. ist mE vollständig... ich würde noch die RKV und VE (Kopien reichen) mitgeben; es mag sein, dass die Bundespolizei dies bei Einreise sehen möchte.

  • Die VE müsste er ja im Original sowieso dabei haben. PCR Test ist nicht unbedingt notwendig wenn vollständig geimpft hängt von der Airline ab. + Die Frage ist was CFO noch für Dokumente möchte aber das weis man erst wenn er das Visum hat und sich dort registriert hat, dürfte aber i.d.R. kein großes Problem werden.