Und wieder ein kurzes Update
Das Amtsgericht hat beschlossen, das die Eheschließung nicht aufgrund einer unklaren Namensführung abgelehnt werden darf, da der Nachname in der Geburtsurkunde aufgeführt ist und nicht ersichtlich ist, wie die Deutsche Botschaft überhaupt darauf kommt, das dieser Name nicht gültig sein könnte bzw. die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt meines Verlobten tatsächlich nicht verheiratet waren.
Der Antrag auf Eheschließung wurde abgelehnt. Begründung: Das StA hat zu entscheiden, ob es nicht noch weitere Hinderungsgründe für die Eheschließung gibt.
Die Kosten trägt die Staatskasse.
Da sich das StA auch nach diesem Beschluss wenig kooperativ zeigte, haben wir mittlerweile das StA gewechselt. Und siehe da, nachdem sich die Standesbeamtin die Akte von dem ursprünglichen StA besorgt hat wurde die Ehe jetzt angemeldet.