• Hat jemand hier auf den Philippinen schon mal ein Testament gemacht? Mich würde interessieren

    ob das reicht wenn man es bei einem Notar macht oder muss man dies auch zusätzlich bei einem

    Gericht oder ähnlichem machen?


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Inday hat noch keines gemacht. Sie will jedoch noch vor Weihnachten eines hinterlegen.

    Sie sagt ein notarielles Testament ist notwendig. Erben sind unsere Kinder mit Philippinischen Pass. Sie hat jedoch in die Landtitel die Kinder schon eingetragen. Wichtig Bankvollmacht über den Tod hinaus. Ich hinterlasse nur in Germoney die gesetzliche Erbfolge.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Ich hinterlasse nur in Germoney die gesetzliche Erbfolge.

    Muss man 2 Testatmente machen? Okay, wenn ich sterbe, wird meine Frau Alleinerbin (nach Lebenserwartung wahrscheinlich); aber was ist, wenn wir beide (ich und meine Ehefrau) "gleichzeitig" sterben (z.B. Flugzeug stürzt ab)? Ich finde es persönlich ein interessantes Thema. Ich bin auf weitere Antworten gespannt, befürchte aber leider, dass hier Member nicht abschließend eine Antwort geben können.


    Gruß

    roha

  • Civil Code of the Philippines, Title IV, Successions, ist im Artikel 774 – 1105 geregelt und umfasst 331 Artikel


    Ich gehe schon davon aus das diese deutsche Interpretation seine Gültigkeit hat :Erbrecht Philippinen


    Davon ausgehend wird nur ein Anwalt der das Erbrecht auch wirklich kennt ein gültiges und unanfechtbares Testament erstellen können.


    Ist ein Nachlassvermögen in unterschiedlichen Staaten vorhanden kommt das sogenannte lex rei sitae zur Geltung , das heißt das Vermögen wird immer nach dem Recht desjenigen Staates vererbt, in dem es sich befindet. Vermögen in Deutschland wird daher ausschließlich nach deutschem Recht, Vermögen auf den Philippinen ausschließlich nach dortigem Recht vererbt.


    Dazu ist auch dieser link interessant zu lesen : Internationales Erbrecht


    Unsere Erfahrungen hier und in Europa zeigen vielmals, wenn der Tod eines Menschen eintritt , dann lernt man sein Verwandten erst richtig kennen.


    Je verwandter desto verdammter !


    Grüsse


    Jüge

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Ich habe unten stehenden Kommentar gestern geschrieben, bevor die nachfolgenden Antworten gepostet wurden. Er mag daher nicht mehr ganz aktuell sein: Offensichtlich habe ich ihn nicht abgesandt und bringe nun den Entwurf nicht mehr zum verschwinden :dontknow. Daher sende ich ihn nun trotzdem ab umd bitte um entsprechendes Verständnis:


    Gemäss den Informationen, welche wir von einem Juristen der PRA (Philippine Retirement Authority) kürzlich erhalten haben, kann ein Testament komplett handschriftlich mit Datum und Unterschrift erstellt werden. Dieses kann in der Sprache des Erblassers erfasst sein (sicher empfiehlt es sich eine Englisch-Übersetzung davon zu machen). Es sit nciht nötig, ein Testament beim Notar zu machen. Das kann teuer und insofern kompliziert werden, als dass man drei Zeugen haben muss, welche das so erstellte Testament bezeugen.


    Anscheinend wird im Erbfall gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftlandes des Erblassers vorgenommen, was aber vorgängig von einem philippinischen Gericht

  • Da ich ja nichts mehr in D habe oder besitze nehme ich schon an dass

    wir ein Testament nach phil. Recht benötigen. Und da genügt ein notarielles?


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Da ich ja nichts mehr in D habe oder besitze nehme ich schon an dass

    wir ein Testament nach phil. Recht benötigen. Und da genügt ein notarielles?

    Wenn ich Makato45 hier richtig verstanden habe, brauchst du das nicht. Was noch offen ist, ob das Testament wie in D auch beim Nachlassgericht hinterlegt werden muss, wie in D

    In D reicht auch ein handschriftliches Testament aus, es muss anschliessend beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Kosten liegen in einem mir bekannten Fall bei ca. 180 EUR

    Das Thema Erbschaft ist sicherlich ein Thema was viele von uns gerne ausblenden oder aufschieben wollen. Die Gründe dafür sind ja offenkundig.

    Leider kann das aber am Ende bös nach hinten losgehen und so die ein- oder andere kuriose Konstellation hervorbringen.

    Wir sind da als binationale Paare sicherlich prozentual höher an solchen Konstellation beteiligt, als "normale" Paare. Ich möchte das anhand einiger mir selbst bekannter Beispiele darlegen.


    Mein Bekannter (geschieden und keine Kinder) hatte im Rechtsstreit um das Haus der Mutter (Vater war schon länger gestorben) mit seiner Schwester einen Vergleich bei dem er ihr soundsoviel zahlen musste. Er hatte mit seiner Mutter im Haus gelebt und es gab auch ein Testament das er das Haus erben sollten. Nun hatte ja die Schwester zu recht ihren Pflichtteil eingefordert. Was meiner Meinung nach nicht so ganz rechtens ist, da das Haus mit einer relativ hohen Hypothek belastet war.

    Aber jetzt kommts: Er hat nun schon seit Jahren eine philippinische Freundin und beide sind schon länger bemüht die Papier fertig zu bekommen, Scheidung der Freundin durchgeführt etc pp.

    Er hat jetzt so ein handschriftliches Testament verfasst, wo er seine Freundin als Alleinerbin eingesetzt hat. Meine Frage an ihn, ob das nicht ein bischen gewagt sei, gab er mir eine, wie ich finde, sehr plausible Antwort. "Wenn ich die M. nicht als alleinerbin einsetze, dann bekommt meine Schwester alles wenn mir was passiert und das will ich nicht. Dann geb ich das Haus lieber der M." Jo da hat er recht. Alternativ wäre da noch der örtliche Tierschutzverein als Erbe gewesen. Aber dann doch lieber die Freundin, wie ich finde.


    Ein anderer mir bekannter Fall ist das Erbe zwischen 2 Brüdern. Der Vater hat seine Söhne zu jeweils gleichberechtigten Erben eingesetzt. Jedoch hat der eine Sohn seine Hälfte des bebauten Grundstücks als Vermächtnis bekommen und ist auch nur als Vorerbe. Nacherbe ist der gemeinsame Sohn des Bruders mit seiner philippinischen Frau. Der Vater wollte nicht, dass das Grundstück der phil. Ehefrau des Sohnes bekommt. Der Sohn kann frei über das Grundstück etc verfügen, jedoch ist der eigentliche Erbe sein Sohn. Ersatzerbe ist der Bruder, also der andere Sohn des Erblassers.



    ok, jetzt kommst du ins Spiel.

    Okay, wenn ich sterbe, wird meine Frau Alleinerbin (nach Lebenserwartung wahrscheinlich); aber was ist, wenn wir beide (ich und meine Ehefrau) "gleichzeitig" sterben (z.B. Flugzeug stürzt ab)? Ich finde es persönlich ein interessantes Thema.

    Gesetzt dem Fall euch passiert tatsächlich soetwas, dann kommt es nämlich u.U. darauf an, wer zuerst gestorben ist. Klinkt kurios meinst du? Mit nichten, denn was passiert wenn der in meinem letzten geschilderten Fall der Sohn vor seinem Vater stirbt? Oder der Vater (also einer der beiden Brüder) stirbt gar nicht nur der Sohn stirbt vorher?
    Also im Falle falls beide gleichzeitig verunglücken, sollte im Todenschein stehen, das der Vater vor dem Sohn gestorben ist und der Sohn sollte bei Volljährigkeit auf jeden Fall ein handschriftliches Testament verfassen, in dem er seine Mutter (ob der Vater als Vorerbe auch geht müsste man eruieren) als seine Alleinerbin einsetzt. Denn wenn er das nicht macht, fällt es wieder an den anderen Bruder zurück. Der Fall müsste ebenfalls eruiert werden.

    Also sollte man je nach Konstellation auch schon mit 18j . sein Testament verfassen.

    Sollte der Sohn, also der Nacherbe vor dem Vater versterben, so kann dieser nur bibbern das sein Bruder vor ihm verstirbt.

    Fazit: in beiden Fällen geht die philippinische Frau und Mutter event. leer aus. Inwieweit ein nachträglich bebaute Eigentumswohnungen der Frau gehören blieben wäre mir unklar.


    Jetzt kommt noch dazu, das ich dem Erbrecht nicht mehr trauen kann, seit ich im Radio von einem Fall gehört habe, wo der Opa seinen Enkeln aber nur im Falle von Besuchsrecht zusammen 50% des Vermögens testamentarisch vererbt hatte. Die Enkel kamen dem Besuchsrecht nicht nach und wurden so nicht beerbt, was auch richtig ist, wie ich finde. Die haben geklagt und recht bekommen. Ich hab mal danach gesucht und den Fall auch gefunden.


    https://www.sueddeutsche.de/le…-besuche-urteil-1.4336479


    Die Begründung des OLG klingt für mich hahnebüchen



    Also wenn der Grossvater das Erbe an den Besuch bindet und der Richter dann davon aus geht, das er die Enkel trotzdem zu Miterben gemacht hätte, dann hätte die Besuchsbedingung doch nicht im Testament gestanden oder? Komische Logik des Richters. Zumal Enkelkinder keinen Pflichtanteil haben. Der letzte Wille wurde hier komplett ignoriert. Es sei Sittenwidrig das Erbe an Besuche zu koppeln. Lächerlich.

    Ich weiss jetzt nicht ob das auch Sittenwidrig ist, wenn man nicht nur Erben in seinem Testament einsetzt, sondern auch gewisse Erben komplett ausschliessen kann. Z.B. wie in meinem ersten geschilderten Fall, falls mein Bekannter und seiner Freundin bei ihren Flitterwochen was tragisches passiert (gott behüte), dann bekommt wieder die Schwester alles. Hier müsste man noch den Fall mit aufnehmen, das die Schwester nichts bekommen soll. Jetzt weiss ich wie gesagt nicht, ob das rechtens ist. Meines Erachtens gibt es unter Geschwistern keinen Pflichtanteil.


    Also kümmert euch rechtzeitig um eure Habseligkeiten und auch um die die ihr mal bekommen könntet.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Danke tbs Du sprichst mir aus dem Herzen:D! Ich/wir sind jetzt einfach in dem Alter

    wo man sich Gedanken über so etwas macht bzw. machen muss. Man will ja nicht daß

    das Erbe in die falchen Hände fällt, gell? Wir werden uns gegenseitig als Erbe einsetzten.

    Wer im Falle unser beider Ableben eingesetzt wird müssen wir noch überdenken.


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Bin in der genau gleichen Situation, deine Version gefällt mir und meine Frau wird endlich mal einen bekannten Anwalt

    ins Haus holen um das ganze mal durch zu gehen.

    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Hallo,

    Philippinische gerichte sollen meines Wissens, wenn ausländische testamente vorhanden sind, diese auch akzeptieren!

    Wir haben diesbezüglich noch ein (älteres) "Berliner Testament" was ich allerdings um eine Verfügung ergänzt habe, die besagt, das das 'Wohnsitz-Land Deutschland' gewählt werden soll, da - wie ich mich erinnere das vor nicht all zu langer Zeit bestehende EU-Recht (neu) das vorschreibt. -Wenn man das nicht macht wird nach EU-Recht das aktuelle Wohnsitzland genommen/angewendet!


    Habe mir auch den Philipp. Vordruck (aus Phil-Forms) runtergeladen/ausgedruckt, da u. U. sich inzwischen die angesprochenen Personen geändert haben!

    Bei dem Philippinischen Testament (bei dem ja "nur" 3 Zeugen unterschreiben müssen) und der offensichtlich sogar eine notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschreibt.


    Ich wollte diesen Vordruck (aus Phil-Forms-Datei eigentlich runterladen/hier reinstellen- aber leider klappt das nicht (warum auch immer).

    MfG.

    Wol23

  • In D reicht auch ein handschriftliches Testament aus, es muss anschliessend beim Nachlassgericht hinterlegt werden

    kleine Ergänzung, ein handschriftliches Testament muss nicht hinterlegt werden. Nur ein notarielles Testament wird beim Nachlaßgericht hinterlegt.

    Ein anderer mir bekannter Fall ist das Erbe zwischen 2 Brüdern. Der Vater hat seine Söhne zu jeweils gleichberechtigten Erben eingesetzt. Jedoch hat der eine Sohn seine Hälfte des bebauten Grundstücks als Vermächtnis bekommen und ist auch nur als Vorerbe. Nacherbe ist der gemeinsame Sohn des Bruders mit seiner philippinischen Frau. Der Vater wollte nicht, dass das Grundstück der phil. Ehefrau des Sohnes bekommt. Der Sohn kann frei über das Grundstück etc verfügen, jedoch ist der eigentliche Erbe sein Sohn. Ersatzerbe ist der Bruder, also der andere Sohn des Erblassers.

    Ich weiß nicht, dieses Beispiel habe ich jetzt zig-x durchgelesen, aber verstehen tue ich es, so wie formuliert, nicht ganz. Ist gemeint, Bruder 1 ist nur Vorerbe und wenn er stirbt, erbt der Sohn von Bruder 2 als Nacherbe? Wenn diese Konstellation beabsichtigt ist, dann sollte auf alle Fälle ein notarielles Testament gemacht werden...aber selbst dann bin ich nicht überzeugt, dass so eine Regelung "rechtssicher" ist. Was passiert z.B., wenn Bruder 1 auch ein Kind bekommt?

    Hier müsste man noch den Fall mit aufnehmen, das die Schwester nichts bekommen soll. Jetzt weiss ich wie gesagt nicht, ob das rechtens ist. Meines Erachtens gibt es unter Geschwistern keinen Pflichtanteil.

    Wenn die Eltern (Erben 2. Ordnung) gestorben sind, dann sind die Geschwister erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine Erben der 1. Ordnung hat. In diesem Fall kann der Erblasser durch eine Testament die Eltern / Geschwister von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Ein notarielles Testament würde ich bei diesem Sachverhalt empfehlen.


    Ich selbst habe schon vor Jahres ein notarielles Testament mit Einsatz eines Testamentsvollstreckers gemacht und auch Nacherben meiner Frau bestimmt, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der leibl. Vater, den meine Frau nie kennengelernt hat, bzw. irgendwelche nicht bekannte Halbgeschwister Erbansprüche stellen. Aber ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob tatsächlich alles rechtsicher ist, wie es in meinem Testament geregelt ist, insbesondere wenn evtl. noch phil. Recht mit einfließen sollte.


    Gruß

    roha

  • Ich weiß nicht, dieses Beispiel habe ich jetzt zig-x durchgelesen, aber verstehen tue ich es, so wie formuliert, nicht ganz. Ist gemeint, Bruder 1 ist nur Vorerbe und wenn er stirbt, erbt der Sohn von Bruder 2 als Nacherbe?

    nein nicht ganz, Bruder 1 ist Vorerbe und Sohn von Bruder 1 ist Nacherbe.

    kleine Ergänzung, ein handschriftliches Testament muss nicht hinterlegt werden. Nur ein notarielles Testament wird beim Nachlaßgericht hinterlegt.

    Ich würde das Testament auf jeden Fall beim Nachlassgericht hinterlegen, denn beim Todesfall wird das von dort offiziell eröffnet. Auch wenn es kein "muss" ist, ist es doch angeraten, denn wer weiss wer das Testament am Ende im Haus findet, es verschwinden lässt und/oder anzweifelt. Wenn es keinen Zwang gibt es beim Nachlassgericht zu hinterlegen, so sollte man das auf jeden Fall nicht dort deponieren, wo jeder Zugang hat.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • https://www.sueddeutsche.de/le…-besuche-urteil-1.4336479


    Die Begründung des OLG klingt für mich hahnebüchen

    Sicherlich eine nicht ganz einfache Fragestellung, vorallem da einige wissenswerte Details in den Artikeln nicht angesprochen wurden. Vorallem der Zeitpunkt der Testamentaufsetzung u. dem Todeszeitpunkt des Opas. Auch die Frage, warum der Opa sein Testament nicht geaendert hat, als kein Enkel sich bei ihm blicken liess, wird nicht eroertert.

    Ich hab den Eindruck, dass der Erblasser am falschen Ende gespart hat. Mit einem notariellen Testament waere sowas nicht passiert.

    We apologize that maintenance is taking longer than expected.

    Thank you for your understanding!

  • Ich hinterlasse nur in Germoney die gesetzliche Erbfolge.

    Muss man 2 Testatmente machen? Okay, wenn ich sterbe, wird meine Frau Alleinerbin (nach Lebenserwartung wahrscheinlich); aber was ist, wenn wir beide (ich und meine Ehefrau) "gleichzeitig" sterben (z.B. Flugzeug stürzt ab)? Ich finde es persönlich ein interessantes Thema. Ich bin auf weitere Antworten gespannt, befürchte aber leider, dass hier Member nicht abschließend eine Antwort geben können.


    Gruß

    roha

    Wir haben 3 Testamente.

    Eines hat meine Frau, eines ich.

    Dazu noch ein gemeinsames Testament für den Fall dass wir beide gleichzeitig sterben.


    Gemeinsame Kinder haben wir zum Glück, gewollt, keine, daher werden wir auch versuchen, dass bis zum Lebensende kaum noch was da ist.

    Hätten wir Kinder, hätten wir auch nicht frühzeitig aufhören können zu arbeiten, sehe es ja im Bekanntenkreis, abartig wie lange die Kids sich heute auf den Unis rumdrücken und auf der Tasche liegen, da ist mancher Papa über 60, bis er endlich frei ist.

    Dann ist es aber oft zu spät, weil die Krankheiten, Gebrechen ins Leben Einzug halten.

    Und studieren müssen die Kids heute ja, sonst haben sie beruflich keine Chance mehr, wenigstens mit einem Job so viel zu verdienen, dass sie einigermaßen vernünftig leben können.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Bezüglich vererben noch was.

    Das Haus, das wir auf den Phils gebaut haben, fungiert auch als Alters-Sicherheit für meine Frau, die ja deutlich jünger ist als ich.

    In der Familie hat sie zu den Jungen schon gesagt, wer mich im Alter pflegt, bekommt das Haus und das Land, sonst niemand.

    Das werden wir auch noch zeitnah in die Testamente einarbeiten.

    Da meine Frau in Deutschland in der Pflege gearbeitet hat, will sie da niemals selbst landen.

    Auch will sie nicht von irgendwelchen illegal in Deutschland verweilenden Polen gepflegt werden.

    Daher geht sie mit dem Faustpfand Haus, wenn ich nicht mehr lebe, endgültig wieder zurück auf die Phils.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Ist schon traurig das man hier auf den Phil. ein Faustpfand braucht. Ich sehe das auch bei meiner Frau, gibt sie Geld sind alle freundlich zu ihr und sie bekommt laufend Besuch, sie gibt jetzt seit 3 Monaten nichts mehr und es kommt kaum noch ein Verwandter.

    Jetzt hat sie verkuendet das wir unser Haus verkaufen und schon sind wieder alle nett und besuchen meine Frau, es koennte ja was abfallen.

  • Zunächst Willkommen zurück, du warst ja länger inaktiv.

    Wir haben 3 Testamente.

    Eines hat meine Frau, eines ich.

    Dazu noch ein gemeinsames Testament für den Fall dass wir beide gleichzeitig sterben.

    Ich vermute, 3 Testatemente können u.U. kontraproduktiv sein, insbesondere wenn sie dann noch unterschiedlichen Inhalt haben. Normalerweise sollte ein "Berliner-Testament" ausreichen. Dort kann dann auch geregelt werden, wer erben soll, wenn ihr nicht mehr seid.

    Das werden wir auch noch zeitnah in die Testamente einarbeiten.

    Nur hier ist dann die Frage, ob eine Regelung in einem deutschen Testament in den Philippinen anerkannt wird. Ich bin mir hier nicht sicher, deshalb auch meine Frage, ob man "2 Testamente" machen sollte / muss (eins für die deutschen Vermögenswerte, eins für die Vermögenswerte in den Philippinen)?

  • Ist schon traurig das man hier auf den Phil. ein Faustpfand braucht. Ich sehe das auch bei meiner Frau, gibt sie Geld sind alle freundlich zu ihr und sie bekommt laufend Besuch, sie gibt jetzt seit 3 Monaten nichts mehr und es kommt kaum noch ein Verwandter.

    Jetzt hat sie verkuendet das wir unser Haus verkaufen und schon sind wieder alle nett und besuchen meine Frau, es koennte ja was abfallen.

    Ja, das ist leider so, vor allem die junge Generation ist sehr egoistisch.

    Stamme Nimm hat voll Einzug gehalten.

    Als meine Frau vor kurzem den Sohn ihres Bruders fragte, ob er sie auch mal im neuen Haus besucht, meinte der doch tatsächlich, aber nur wenn wir WLAN haben.

    Das sind grade mal ca. 3 km Luftlinie und er hat einen Scooter.

    Und der Bruder lies vor kurzem anklingen, dass meine Frau doch sein Studium finanzieren könnte. Das ist damit schon erledigt.

    Gruß Mangojo


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    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Dass ev. 3 Testamente kontraproduktiv sind, kann ich nicht ausschließen.

    Ich habe das vor Jahren so mal im Inet gelesen, auf einem Rechtsforum, dass das so am besten wäre.

    Irgendwann werde ich dazu wohl doch mal so einen Rechtsverdreher konsultieren müssen.

    Ob das nun auf den Phils gilt ?

    Auf den Phils gilt eh nix, da mache ich mir schon lange keine Hoffnungen mehr.

    Auch ein Testament nix.

    Hier werden Unterschriften sogar vorm Notar gefälscht, habe ich mit eigenenen Augen gesehen.

    Also mache ich mir da auch keine Gedanken drüber.

    Ich hoffe halt, alles ist aufgebraucht, wenn meine Frau stirbt.

    Das wäre der Idealfall.

    Dann gibts auch nix zu zanken und was danach passiert, kann uns egal sein.

    Gruß Mangojo


    -------------------------------------------------------

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    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Auf den Phils gilt eh nix, da mache ich mir schon lange keine Hoffnungen mehr.

    Auch ein Testament nix.

    dann kann aber deine Frau auch nicht sicher sein, dass dies auch so erfolgt:

    In der Familie hat sie zu den Jungen schon gesagt, wer mich im Alter pflegt, bekommt das Haus und das Land, sonst niemand.


    Ich denke, es ist schon sinnvoll, wenn man über die Rechtslage in den Philippinen informiert ist, damit es nicht anders kommt, wie man will. Aktuell ist dies für mich zwar kein Problem...aber es gibt für mich noch "schwarze Löcher", was passiert, wenn ich nicht mehr bin, meine Frau in den Philippinen lebt und dann stirbt...okay es gibt kein Problem, wenn alles aufgebraucht ist, aber seriös kann man dies nicht planen.