Nachtfalke/Visa für eine Philippina von Dubai nach Deutschland oder Europa für Besuch von 2 bis 4 Wochen

  • Heute habe ich eine Frage an Euch bezüglich Schengen Visa.


    Eine gute Freundin meiner Frau arbeitet noch bis April 2020 in Dubai, danach möchte Sie, bevor Sie zurück auf die Philippinen fliegt, für zwei bis vier Wochen zu meiner Frau nach Deutschland zu Besuch kommen. Nun meine Frage:

    Da ich ja weiß da es nicht einfach bis unmöglich ist ein Visum zu bekommen, wollte ich fragen ob es andere Europäische Länder gibt bei denen es einfacher ist ein Visa für Touristische Zwecke zu bekommen.

    Mein Gedanke war, Einreise z.B. nach Spanien und von dort per Flugzeug nach Basel, Flug auf die Philippinen dann von Frankfurt aus.

    Habt Ihr schon Erfahrungen in diesem Zusammenhang? Vertrag Ende Dubai-Urlaub in Europa-danach Heimflug auf die Philippinen.

    Sie ist 26 Jahre Single und hat keine Kinder in den Philippinen. Wir würden auch die Kosten übernehmen die Anfallen (Verpflichtungserkärung usw.)


    Danke

  • Die Visa-Experten hier werden dir vermutlich mitteilen dass das mit der Rueckkehrwilligkeit ziemlich schwierig sein wird (26, ledig, keine Kinder), zudem ist es bis April 2020 auch nicht mehr soooo lange hin.


    Mal eine Idee andersrum meinerseits:

    warum machst du mit deiner Frau nicht einfach Urlaub in Dubai fuer ein paar Wochen, dann koennt ihr das Maedel ja besuchen?

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Generell gilt ja, dass das Schengen Visum in der Botschaft beantragt werden muss, in deren Land auch der längste Aufenthalt geplant ist. Wenn das also Deutschland wäre, müsste demnach auch bei der deutschen Botschaft (DUBAI) das Visum beantragt werden.


    Ob das touristische Visum für Spanien/Italien etc wirklich einfacher zu kriegen ist, geistert hier als Gerücht herum. Wirklich belastbare Fakten habe ich noch nicht gesehen. Wie hatten ja schon mal kürzlich die Diskussion, ob es mit Polen einfacher ist.


    Bei Eurem Fall ist es wirklich abträglich, dass sie erst nach Beendigung ihres Arbeitsvertrages das Visum beantragen möchte. Dann entfällt ja jeglicher Anreiz, wieder Schengen zu verlassen. Mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche und entsprechender Bescheinigung der Arbeitgeber wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein Visum genehmigt würde.

  • Türkei wäre eine Möglichkeit. Philippinos kriegen da unkompliziert ein Visum (elektonsiches Visum. Also per Internet). Flüge von der Golfregion nach Istanbul und von dort dann auf die Philippinen sind ziemlich preiswert.

  • Mal eine Idee andersrum meinerseits:

    warum machst du mit deiner Frau nicht einfach Urlaub in Dubai fuer ein paar Wochen, dann koennt ihr das Maedel ja besuchen?

    Leider bekommt Sie nur einen Tag Frei in der Woche, da Ihr Urlaub schon verbraucht ist, so ähnlich sieht es mit meinem Urlaub aus, hab zwar Weihnachten/Neujahr Urlaub den verbringe ich aber mit meiner Familie und nächstes Jahr halt erst wieder im April, da gehen uns also die Möglichkeiten aus.


    Türkei wäre eine Möglichkeit. Philippinos kriegen da unkompliziert ein Visum (elektonsiches Visum. Also per Internet). Flüge von der Golfregion nach Istanbul und von dort dann auf die Philippinen sind ziemlich preiswert.

    So eine Idee hatten wir auch.

    Wir wollte eigentlich in den Osterferien 2020 nach Busan Süd-Korea zur Kirschblüte, da hätten wir Sie auch eingeladen, allerdings endet Ihr Vertrag erst mitte April 2020 und wir müssten schon am 04. April 2020 abfliegen. da ich ab 20 April wieder Arbeiten muss.

    Es gibt daher aktuell nur die Möglichkeit für Deutschland/ Europa als Turist. Urlaub bräuchte ich dann keinen nehmen da meine Frau zur Zeit nicht Arbeitet.

    Generell gilt ja, dass das Schengen Visum in der Botschaft beantragt werden muss, in deren Land auch der längste Aufenthalt geplant ist. Wenn das also Deutschland wäre, müsste demnach auch bei der deutschen Botschaft (DUBAI) das Visum beantragt werden.


    Ob das touristische Visum für Spanien/Italien etc wirklich einfacher zu kriegen ist, geistert hier als Gerücht herum. Wirklich belastbare Fakten habe ich noch nicht gesehen. Wie hatten ja schon mal kürzlich die Diskussion, ob es mit Polen einfacher ist.

    Das könnte man ja dann so planen das es Spanien/Italien etc. vom Papier her ist (mit Buchung eines Zimmers z.B.), mit Endreiseziel Deutschland und Abflug von Deutschland.

  • Das könnte man ja dann so planen das es Spanien/Italien etc. vom Papier her ist (mit Buchung eines Zimmers z.B.), mit Endreiseziel Deutschland und Abflug von Deutschland.

    Hätte die pinay (aus Dubai) denn die (nachweisbaren) finanziellen Mittel, die Reise aus eigener Tasche zu bezahlen? das müsste sicherlich auch bei einem Visum für Spanien nachgewiesen werden.

  • Hätte die pinay (aus Dubai) denn die (nachweisbaren) finanziellen Mittel, die Reise aus eigener Tasche zu bezahlen? das müsste sicherlich auch bei einem Visum für Spanien nachgewiesen werden.

    So zurück von der Arbeit.


    Ja das hätte Sie da sie überdurchschnittlich in Dubai verdient hat.

  • Generell ist es einfacher als Filipina ein Schengenvisum in Dubai zu bekommen, als in Manila.

    Aber keinesfalls am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Ich habe mal die Checkliste der geforderten Dokumente angehängt.

    Dabei sind ein VAE-Residenzvisum, das noch mindestens 3 Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein muss und ein Schreiben des Arbeitgebers mit Einzelheiten des Beschäftigungsverhältnisses.

    Bankauszüge der letzten 3 Monate und eine Verpflichtungserklärung des Einladenden....

    Sind alle Dokumente laut angehängter Checkliste vollständig vorhanden, dann ist es normalerweise kein Problem, ein Schengenvisum zu bekommen.


    Die Beantragung erfolgt bei dem Dienstleister VFS Global entweder in Abu Dhabi oder in Dubai. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich im Generalkonsulat in Dubai, die Botschaft in Abu Dhabi hat keinen Konsularservice.


    Der Paß wird normalerweise mit Kurier zugestellt, in Ausnahmefällen kann er beim VFS abgeholt werden.

  • Nein, sie bekommt kein Schengenvisum ohne UAE-Residenzvisum, dass noch mindestens 3 Monate über den Reisezeitraum hinaus gilt.

    Ist zwar plausibel; jedoch besagt der VisaCodes nur:


    Zitat

    Territoriale Zuständigkeit der Konsulate

    (1) Der Antrag wird von dem Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats

    geprüft und beschieden, in dessen Konsularbezirk der

    Antragsteller seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat.


    Im Moment der Antragstellung wäre der Wohnsitz noch in UAE.

    Und was spricht dagegen, ein Visum zu gewähren, wenn der Rückflug nicht nach UAE sondern auf die Philippinen geht. Eine Pflicht, in das Land zurückzukehren, in dem man das Schengen Visum beantragt hat, kann ich nirgendwo entdecken.

    Wenn alles glaubhaft begründet wird, sehe ich da keine Schwierigkeiten... außer das philipp. Staatsangehörige natürlich generell Problem damit haben, ihre Ausreise aus den Schengen Staaten glaubhaft zu machen.

  • Du kannst ja deine eigenen Theorien aufstellen.

    Das sind nicht meine eigenen Theorien, sondern ich schaue schon nach, was die entsprechenden Regeln (Hier Visacodex) dazu sagen.


    Merkblätter bilden ja idR nur den Standardfall ab, und dann ist natürlich ein Wohnsitz mit entsprechend langem Visum ein deutliches Indiz, dass man auch darin zurückkehrt. Ich habe das ja auch als plausibel bezeichnet.

    Aber welches Visum für kurzen Aufenthalt sollte denn anders als ein SchengenVisum erteilt werden? Und warum sollte es nicht möglich sein, in Staat A ein solches Visum zu bekommen und nach kurzer Zeit nach Staat B auszureisen. Ich sehe da jedenfalls im VisaCodex keine Beschränkungen.

    Ob die Botschaft in UAE das anders sieht, kann man nur durch probieren rauskriegen.

    Es wird letzten Endes wie immer darauf hinauslaufen, die Ausreisewilligkeit plausibel nachzuweisen.

    Die Botschaft wird jedenfalls nicht als Ablehnungsgrund angeben können, dass das Visum in den UAE nicht lang genug ist, weil es den im Visacodex nicht gibt.. sondern könnte dann höchstens wieder auf den allgemeinen Grund 9 (Ausreisewilligkeit) zurückgreifen.



    PS:

    Ich mache mir es nicht so einfach, dass ich sage ohne Arbeitsvertrag geht nichts.

    Ich versuche schon die frage des TS zu beantworten; und der hat klar gesagt, dass der Arbeitsvertrag beendet ist. Warum soll ich jetzt antworten, wie es mit einem gültigen Arbeitsvertrag funktioniert?

    Dass ein Visum mit Arbeitsvertrag in der Tasche besser zu bekommen ist, habe ich bereits in post #3 geschrieben.

  • Ohne Arbeitsvertrag und entsprechendes Residenzvisum bekommt sie kein Schengenvisum.


    Ohne Arbeitsvertrag kein Residenzvisum. Ohne Residenzvisum ist Dubai nicht mehr Wohnsitz. Ohne Wohnsitz in Dubai keine Zuständigkeit des deutschen Generalkonsulats in Dubai...


    Wenn du mir schon nicht glaubst, warum dann nicht zumindest dem offiziellen Formblatt des deutschen Generalkonsulats in Dubai?

  • Wenn du mir schon nicht glaubst, warum dann nicht zumindest dem offiziellen Formblatt des deutschen Generalkonsulats in Dubai?

    Das habe ich in meinem vorigen Post ausreichend erklärt. Wenn du es nicht kapierst, kann ich auch nix dazu.

    Ich sage nicht, dass es ohne Arbeitsvertrag leicht ist ein Visum zu bekommen; aber laut Visacodex sollte am Ort des momentanen Wohnsitzes ein Visum beantragt werden. Es ist keine Rede davon, dass der Wohnsitz auch noch 3 Monate lang gesichert sein muss.

    Es kommt immer darauf an, dass die Ausreisewilligkeit (nicht die Rückkehrwilligkeit) nachgewiesen ist; und wenn zB die Antragstellerin glaubhaft ihren Reiseplan vorlegt (Einreise nach D, Ausreise auf die Philippinen) spricht laut VisaCodex nichts dagegen, ein Schengen Visum zu bekommen.

    Ob die Botschaft das dann glaubt, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich schwing mich hier nicht zum VisaEntscheider auf sondern überlass der Botschaft diesen Job.

  • Es bleibt dir ja belassen, deine eigenen Regeln zu machen, wie du willst, trotzdem sind die Regeln in den VAE nun mal so, wie von mir beschrieben.


    Du kannst ja gerne mal das Generalkonsulat in Dubai belehren, dass sie das allies falsch machen laut Visacodex.


    Und was die Botschaft glaubt oder nicht ist auch irrelevant, da in den VAE die Botschaft keine Visas bearbeitet sondern nur das Generalkonsulat in Dubai. Hatte ich auch schon geschrieben.

  • Es bleibt dir ja belassen, deine eigenen Regeln zu machen, wie du willst, trotzdem sind die Regeln in den VAE nun mal so, wie von mir beschrieben.


    Du kannst ja gerne mal das Generalkonsulat in Dubai belehren, dass sie das allies falsch machen laut Visacodex.


    Und was die Botschaft glaubt oder nicht ist auch irrelevant, da in den VAE die Botschaft keine Visas bearbeitet sondern nur das Generalkonsulat in Dubai. Hatte ich auch schon geschrieben.

    Ich glaube, ihr redet ein bisschen aneinander vorbei. Die gesetzlichen Regeln sind durch den Visakodex auf europäischer Ebene festgelegt worden. Ich denke, dass ist das was hge meint, und da gibt es keine solchen Definitionen.

    Was das Konsulat dort machte, ist vermutlich eine Art Anwendungsleitfaden, was sie an Dokumenten sehen wollen im Falle einer Visaentscheidung.

    Vielleicht sollte der TS hier vorab Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen, um dies zu klären, ob dies von vornherein wirklich ein klares Ausschlußkriterium ist.

    Legal requirements sind für mich gesetzliche Anforderungen, und es gibt nun mal kein Gesetz, wo diese Dokumente so definiert. Es wird im Visakodex gefordert, dass das Reisedokument mindestens noch 3 Monate nach der Ausreise gültig ist. Für mich ist das Reisedokument der Reisepaß.

  • Es bleibt dir ja belassen, deine eigenen Regeln zu machen, wie du willst, trotzdem sind die Regeln in den VAE nun mal so, wie von mir beschrieben.

    Zum letzten Mal: Ich mache nicht meine eigenen Regeln, sondern habe nur auf den VisaCodex verwiesen. Wenn dort stände, dass der Wohnsitz auf längere Zeit gesichert sein muss, hätte ich dir längst recht gegeben. Das steht da aber nirgends.

    Warum das im Merkblatt des GK steht, kann man sich denken. Es liegt aber immer am Antragsteller , die Visaentscheider von der Ausreisewilligkeit zu überzeugen. Und wenn das gelingt, gibt es rein formal nichts gegen eine Ausstellung des Schengen Visums einzuwenden.

    Die Ausstellung eines Visums muss letztendlich VisaCodex kompatibel sein und nicht Merkblatt-kompatibel.

    Du kannst ja gerne mal das Generalkonsulat in Dubai belehren, dass sie das allies falsch machen laut Visacodex.

    Das Generalkonsulat wird den VisaCodex besser kennen als ich; darauf kannst du dich verlassen.

    Es ist nicht nötig, dass ich oder Du irgendjemanden belehre.

    Wenn der Antrag angenommen wird, wird der Entscheider nach den entsprechenden Regeln den Antrag prüfen. Jedenfalls als Ablehnungsgrund kommt nicht in Frage, dass der Wohnsitz in UAE bald abläuft. Das habe ich schon mal erklärt; davon willst du aber nichts wissen.

    Dem stände ja auch entgegen, dass die Antragstellerin nach Aufenthalt im SchengenRaum auf die Philippinen reisen will, also ein Wohnsitz in UAE gar nicht mehr nötig ist.

    Und was die Botschaft glaubt oder nicht ist auch irrelevant, da in den VAE die Botschaft keine Visas bearbeitet sondern nur das Generalkonsulat in Dubai.

    Ob Botschaft oder Generalkonsulat oder VFS: die Visa werden nach wie vor von deutschen Konsularbeamten entschieden. Und die werden den Argumenten glauben oder nicht. Dabei ist es egal, ob sie in einer Botschaft oder in einem Generalkonsulat sitzen.


    Ich habe schon mehrfach gesagt, dass das Unterfangen sicherlich nicht einfach ist und es auch sicherlich davon abhängt, wie der persönliche Background ist. (Beruf, finanzielles Einkommen, Ersparnisse).. Aber rein formell muss der Antrag angenommen und nach den Regeln des VisaCodex entschieden werden.

  • Das Unterfangen ist aussichtslos und man sollte dem TS hier keine falschen Hoffnungen machen.


    Diese Regeln haben übrigens alle Konsulate hier, nicht nur das deutsche. Ist also genauso aussichtslos, es bei einem anderen Schengenland zu versuchen.


    Es gibt noch mehr Gründe, warum das nicht geht, die im VAE Visasystem liegen.

  • Das Unterfangen ist aussichtslos und man sollte dem TS hier keine falschen Hoffnungen machen.

    Woher willst du das wissen?

    Wie viele Fälle dieser Art hatten wir denn schon in diesem Forum?

    Ich kenne die Visaentscheidungen in UAE jedenfalls nicht und kann daher auch keine Schlüsse ziehen.

    Es geht hier auch nicht um Hoffnungen machen sondern, ob es überhaupt geht einen Antrag zu stellen.

    Dazu sollte der TS den Vorschlag von Raphael aufnehmen und dort nachfragen, ob in dieser Konstellation der Visumsantrag möglich ist.


    Diese Regeln haben übrigens alle Konsulate hier, nicht nur das deutsche. Ist also genauso aussichtslos, es bei einem anderen Schengenland zu versuchen.

    Diese Wohnsitzsache findet man nicht in den Merkblätter der DBM oder anderen. Warum?

    Das liegt doch offenkundig daran, dass diese Ländern (zB Thailand, Philippinen) andere "Standardsituationen" haben als UAE.

    in UAE kommt es offenbar sehr häufig vor, dass Maids oder andere Angestellte aus Drittländern mal kurze Zeit nach Schengen reisen wollen. Die Vorlage von Arbeitsvertrag etc erleichtert dann auch die Visaentscheidung.

    Das heißt aber mE nicht, dass wenn dies nicht vorliegt, der Antrag auch nicht angenommen wird bzw deswegen negativ entschieden wird. Es muss eben dann entsprechend begründet werden.