formal invitation oder informelles Einladungsschreiben

  • Meine Schwägerin hat nun, nachdem sie endlich das A1 geschafft hatte einen neuen Termin bei der dt. Botschaft gemacht und war gestern dort vorstellig.

    Neben einer Sache die sie noch beibringen muss, wurde ihr gesagt, das ihr Verlobter noch eine "informal inivitation" auf englisch schreiben muss.


    Jetzt hat er bereits im August nachgefragt, was er noch nachreichen muss und ob ein Einladungsschreiben erforderlich sei. Darauf hin hat die Botschaft u.a. geantwortet, das nur noch der Personalausweis fehlen würde. Keine Silbe vom Einladungsschreiben.

    Mein Schwager hatte bereits 2x ein handschriftliches Einladungsschreiben dort eingereicht mit Daten des kennenlernens, heiratens und wo der Lebensmittelpunkt sein soll, halt alles so wie auf dem Merkblatt


    Jetzt haben wir nochmal ein Schreiben aufgesetzt und ich bin mir jetzt nicht sicher was da alles rein muss und ob das so reicht.



    Normalerweise geht die das eigentlich gar nix an. Aber nun gut. Was mir auch auf den keks geht ist die Forderung nach einer englischen Fassung. Normalerweise wollen die jeden Furz auf deutsch haben. Nungut, deepl übersetzt hervorragend.

    Mal sehen was denen noch einfällt beim nachreichungstermin in einer Woche.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

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  • Ja, das ist mehr als genug...ist eh nur ein pro forma Dokument

    ok, mal sehen.


    Ich frag mich ohnehin für was die das so brauchen. Soll das eine Plausibilitätsprüfung sein? So ein Schreiben liese sich doch von jedem fälschen, ohne das der vermeintlich betroffene überhaupt davon wüsste.


    Der Gedanke der mir kommt, wäre die Möglichkeit hier mit einem Heiratsvisum einzureisen und der vermeintliche Bräutigam hier weiss gar nichts davon das er heiraten wird. :Rolf


    tbs

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  • Ich frag mich ohnehin für was die das so brauchen.

    Das Einladungsschreiben soll so was die der letzte Notausgang für den deutschen Verlobten (oder auch Ehepartner) sein. Denn wenn er hier nicht mehr zustimmt, gäbe es keine Einreise.

    Das wird aber mE ad Absurdum geführt durch die langen Bearbeitungszeiten.

    Allerdings gäbe es immer noch die Möglichkeit, vor Ausstellung des Visums von der Einreise Abstand zu nehmen, indem der Ehepartner einen entsprechende Information der DBM zukommen lässt.

    Das geht aber nur vor Ausstellung des Visums!

    Die Sache mit dem Kennenlernen wollte nach meinen Informationen die DBM nie haben. Es gibt offensichtlich einige ABHs, die von der DBM diese Informationen haben wollen um sie dann vor Zustimmung des Visum mit den Angaben des deutschen Partners zu vergleichen.

    Quasi eine "Scheinehebefragung light".

    Da die DBM aber nicht im Vorfeld weiß, welche ABH nun auf diesen Infos besteht, hat sie das generell eingefügt. (bei Hochzeitsvisum). Ich bin überzeugt, in den meisten Fällen wird es nicht beachtet.

  • Also langsam glaube ich dass hier vieles verlangt wird, was in keinem Merkblatt steht - d.h. eine englische Fassung des Einladungsschreibens wird im Merkblatt explizit nicht gefordert.

    ALLE ANTRAGSTELLER müssen folgende Unterlagen einreichen/vorlegen (Papierformat A4):

    Formloses Einladungsschreiben des Verlobten, dass beabsichtigt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland
    zu führen; Hintergrundinformationen zum Kennenlernen.

    Ich verstehe ja, dass man hier nochmals sicher gehen will, dass man auch zusammen lebt, aber ganz ehrlich, bei den ganzen Formulardschungel den Kosten und Mühen, das macht man ja nicht aus Versehen, oder ?

    Allein schon die rechtlichen Konsequenzen und die Verantwortung für eine Ehe und die Person die dann in D lebt sind ja nicht unerheblich.

    Ich habe die Tage auch mein "Einladungsschreiben" samt Kennenlernen verfasst - in Deutsch und mit Bild aus dem gemeinsamen Urlaub vor 2 Wochen - habe aber auch kein Problem das auf Englisch oder Lateinisch zu schreiben, wenn es der Sache hilft.

    Aber das ist genauso wie mit dem "aktuellen" Cenomar, welches nochmal verlangt wird - obwohl vorher das geprüft wurde - klar denn die Verlobte heiratet kurz vorher einen anderen um danach nach Deutschland zu fliegen für eine Heirat. Gleichzeitig sind die Dokumente ja alle unsicher und leicht fälschbar und nach 6 Monaten nichts wert...

    Nun ja es bleibt eben spannend bis zum Schluss;):weia

    drücke die Daumen....

  • Muss auch nicht in Englisch sein, da es ja letzten Endes nur deutschen Behörden vorgelegt wird.

    die philippinische MA der DBM hat angeblich darauf bestanden. Keine Ahnung ob das so war oder ob da was missverstanden wurde.


    So wie ich das jetzt verstanden habe ist das mit dem Einladungsschreiben soweit ok. Jetzt heissts abwarten.


    Udo

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  • die philippinische MA der DBM hat angeblich darauf bestanden. Keine Ahnung ob das so war oder ob da was missverstanden wurde.

    Wenn die pinay schreiben ihr Angaben zum Kennenlernen schreiben soll, ist es ja besser, dass es in englisch ist; denn deutsch wird sie ja noch nicht können. Wenn sie es in Tagalog schreiben würde, müsste es ja wieder jemand für ABH übersetzen.


    Ich habe altphil09 so verstanden, dass er selbst diese Angaben zum Kennenlernen in Englisch schreiben sollte; und das ist definitiv nicht der Fall.

  • Wenn die pinay schreiben ihr Angaben zum Kennenlernen schreiben soll, ist es ja besser, dass es in englisch ist; denn deutsch wird sie ja noch nicht können

    Nein, nicht die Pinay sollte das schreiben, sondern das ist ja ein "informelles Einladungsschreiben" das vom Einlader geschrieben werden soll.


    tbs

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  • Nein, nicht die Pinay sollte das schreiben, sondern das ist ja ein "informelles Einladungsschreiben" das vom Einlader geschrieben werden soll.

    Ja das steht ja im Merkblatt:


    Zitat

    Formloses Einladungsschreiben des Verlobten, dass beabsichtigt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen; Hintergrundinformationen zum Kennenlernen.


    Warum sollte der deutsche Partner in Englisch schreiben?


    So viel ich weiß wird (oder wurde) die pinay aber auch aufgefordert, Hintergründe zum Kennenlernen anzugeben. Das wird aber meist im Interview abgefragt; aber wenn es schriftlich gefordert wurde, macht ja nur Englisch Sinn. Deutsch wird sie meist noch nicht beherrschen und Tagalog müsste separat übersetzt werden. Jedenfalls es macht ja nur Sinn, beide Partner zu befragen; ansonsten kann man sich das sparen.

    Jedenfalls eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es mE nicht; wenn man von dem "Gummiparagraf" §5 AufenthG Mitwirkungspflicht mal absieht.

  • Warum sollte der deutsche Partner in Englisch schreiben?

    ja genau das war auch mein Gedanke.

    So viel ich weiß wird (oder wurde) die pinay aber auch aufgefordert, Hintergründe zum Kennenlernen anzugeben. Das wird aber meist im Interview abgefragt;

    genau, das haben sie mit ihr vor Ort gemacht.


    tbs

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  • Da war jetzt zuletzt noch die Frage offen bei der Schwägerin, ob das Origninalschreiben benötigt wird. Geschickt haben wir ja nur das Schreiben mit Unterschrift und dann eingescannt.


    Denke der Scan sollte doch reichen, oder?


    tbs

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