lurchi/Visa für Freundin

  • Visa für Freundin


    Wie schon in meiner Vorstellung beschrieben lebe ich in Frankreich und habe schon ein Visum von den französischen Behörden abgelehnt bekommen.

    Ich habe dabei wohl auch ein paar „Fehler“ gemacht, gleich 90 Tage beantragt und eine Bescheinigung ihrer Freistellung wurde auch nicht vorgelegt.

    Wir hatten 90 Tage beantragt damit sie Frankreich und Deutschland kennen lernt und wir unsere Beziehung auch mal im Alltag auf die Probe stellen können.

    Unser Ziel ist ein gemeinsames Leben in Frankreich oder Deutschland.

    Meine Freundin ist 33 Jahre alt und als Secutity Guard seit über 6 Jahren in derselben Firma beschäftigt. Sie hat eine achtjährige Tochter die bei der Oma lebt.


    Ich bin 54 lebe und arbeite seit 1991 in Frankreich .

    Wir kennen uns seit etwas über einem Jahr, seit meinem 2 wöchigen Urlaub in Cebu.

    Im Oktober letzten Jahres haben wir uns in Thailand wieder getroffen und drei Wochen Urlaub zusammen verbracht. Dieses Jahr im März bin ich dann für 5 Wochen wieder auf die Philippinen und habe dann auch ihre Familie kennen gelernt.

    Da ihr Visum abgelehnt wurde, war ich jetzt im September noch mal 3 Wochen auf Palawan mit Ihr.


    Jetzt möchte ich über die DBM noch einmal versuchen ein Visum für 4 Wochen zu beantragen, eine Freistellung Ihrer Firma für diesen Zeitraum ist kein Problem. Wir würden auch die meiste Zeit in Deutschland verbringen damit sie meine Mutter und meine Schwester kennen lernt.


    Da mein Fall etwas Speziell (deutscher Staatsbürger in Frankreich) ist würden mich eure Meinungen und Tipps interessieren.


    Was denkt Ihr über Agenturen?

  • Jetzt möchte ich über die DBM noch einmal versuchen ein Visum für 4 Wochen zu beantragen, eine Freistellung Ihrer Firma für diesen Zeitraum ist kein Problem. Wir würden auch die meiste Zeit in Deutschland verbringen damit sie meine Mutter und meine Schwester kennen lernt.

    Da ihr Antrag von den Franzosen abgelehnt wurde, wird bei einem erneuten Antrag diese Ablehnung auch der DBM nicht verborgen bleiben. Daher wird es schwer werden, ein Visum für sie zu bekommen..


    Wenn ihr es probieren wollt dann:


    1 ) Ein Antrag nur für die Zeit stellen, die ihr laut Arbeitsvertrag auch als Urlaub zustehen. Und wenn es nur 2 Wochen sind.


    2 ) dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen und auch bei Antrag vorlegen.


    3 ) Erklärung wo, von wem ihr Kind für die Zeit betreut wird.


    4 ) Da sie die meiste Zeit in D verbringen will, ist die DBM der richtige Ansprechpartner. Aber auch dazu eine formlose Einladung der in D wohnenden Verwandten vorlegen


    5 ) Wenn sie die Reise nicht selbst finanzieren kann, musst du die DBM fragen, wie das mit der VE funktioniert. Du hast ja deinen Wohnsitz in Frankreich... du musstest ja voriges Jahr sicherlich was ähnlich der französischen Botschaft in manila vorlegen.


    Dazu die sonstigen im Merkblatt geforderten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Banknachweise, etc)


    Ob es dann klappt, weiß ich nicht. Aber so gäbe es zumindest den Hauch einer Chance..


    Was denkt Ihr über Agenturen?

    .. ist witzlos. Sie müsste trotz Agentur trotzdem persönlich zur Botschaft bzw jetzt VFS um den Antrag abzugeben.. ggfs noch Fingerabdrücke.

    Die DBM schreibt j auch irgendwo, dass die Einschaltung von Agenturen keinen Mehrwert bringt.

  • Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, und sorry :(dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.

    Ich musste die Woche spontan nach Deutschland und hatte dort wenig zeit und selten Internet.

    Soweit ich weiß muss ich wohl nach Paris zur deutschen Botschaft um eine VE zu bekommen.

    Deine Einschätzung hört sich ja nicht so positiv an.

    Für mich und mein Rechtsempfinden ist es einfach unverständlich, wie einem unbescholtenen Bürger einer fremden Nation, der alle Formalitäten erfüllt die von der DBM gefordert werden, ein Visum aus Willkür verweigert wird.

    Eigentlich war ich immer ein wenig stolz darauf Deutscher und Europäer zu sein.

    Jetzt muss ich mich dafür schämen.

    Weitere Einschätzungen, Anregungen oder Tipps würden mich freuen.

  • Soweit ich weiß muss ich wohl nach Paris zur deutschen Botschaft um eine VE zu bekommen.

    Hört sich plausibel an. Wohnsitz in Fr, also auch bei der deutschen Botschaft die VE abgeben.

    Deine Einschätzung hört sich ja nicht so positiv an.

    Sorry, trotzdem wünsche ich Dir/Euch viel Erfolg.

    Wir haben ja auch hier nicht sehr viel Erfahrung was die Beantragung eines Visums für ein anderes europäischen Nachbarland angeht. Könnte also auch positive Überraschungen bringen.

  • Danke dir.

    Eine Frage hätte ich noch,

    habe gelesen dass sich der verdacht einer Heirat negativ auf die Entscheidung auswirkt.

    Was ist schlimm an einer Eheschließung, dachte immer es sei etwas positives????

    Ist nicht mein Vorhaben, aber ich verstehe es nicht.

    Das ganze verfahren ist mir eigentlich Unverständlich,

    weiß jemand wer dort Entscheidungsträger ist, welche Ausbildung und welche Qualifikationen diese Leute haben?

    Haben die irgendwelche vorgaben zur Entscheidungsfindung ( die geforderten Papiere scheinen ja nicht besonders zu interessieren) ????

  • habe gelesen dass sich der verdacht einer Heirat negativ auf die Entscheidung auswirkt.

    Was ist schlimm an einer Eheschließung, dachte immer es sei etwas positives????

    Dass man irgendwann eine Ehe anstrebt ist ja nicht negativ.

    Negativ wäre nur, wenn schon konkrete Schritte eingeleitet worden sind, die auf eine Eheschließung (zB in DNK) schließen lassen. Die Botschaft könnte dann daraus schließen, dass das langwierige Visum zur Eheschließung umgangen werden soll.

    Ob das jetzt sinnvoll ist, braucht man nicht zu diskutieren. So ist eben die jetzige Erfahrung mit der DBM.

    Ob die französische Botschaft das auch so sieht, entzieht sich meiner Erkenntnis.

  • Ich dachte, dass wenn ein EU Ausländer ein Visum für die Freundin beantragt, dies nicht abgelehnt werden kann oder habe ich da etwas falsch verstanden.


    Soweit ich gelesen habe handelt es sich beim Einladenden um einen Deutschen Staatsbürger der in Frankreich lebt ? Muss da nicht das Visum erteilt werden, so hatte ich es aus diversen Postings der letzten Jahre herausgelesen. Lasse mich gerne korrigieren wenn ich das falsch verstanden habe

  • Hallo da bin ich wieder,

    habe mich entschieden die Sache jetzt in angriff zu nehmen und darüber hier zu berichten.


    @ HG : inzwischen habe ich auch deinen Wegweiser gelesen, Daumen hoch dafür, man fragt sich jedoch woher die ganzen Erfahrungen kommen, Insider-Wissen?


    Mir erscheint es am sinnvollsten mit der VE zu beginnen, da diese ja auch 6 Monate gültig ist.

    Da wir das Visum bei der deutschen Botschaft in Manila beantragen wollen ist für mich als Deutscher in Frankreich lebend die deutsche Botschaft in Paris die zuständige Behörde für eine Verpflichtungserklärung.

    Trotzdem wollte ich es in meiner deutschen Heimatstadt versuchen, da ich zwischen den Feiertagen sowieso dort bin und mir die Reise nach Paris sparen wollte. Am Telefon hat man mir gesagt das das ohne Wohnsitz in dem Bezirk nicht möglich sei.

    Dann habe ich in deren Merkblatt gelesen, das auch mehrere Personen zusammen die VE abgeben können. Also noch mal angerufen und gesagt, das meine Mutter dort gemeldet ist und das ich mit ihr zusammen die VE abgeben möchte. Dies wäre jedoch auch nicht möglich da alle in dem gleichen Landkreis gemeldet sein müssten.:Kotz

    Da ich immer noch keine Lust habe nach Paris zu fliegen, ist meine Überlegung meine Mutter die VE allein abgeben zu lassen, wir wollen ja auch die meiste Zeit bei Ihr verbringen.

    Ihre Rente wäre gerade ausreichend.

    Meine Frage: würde sich das negativ auf die Visaentscheidung auswirken?


    Was meint ihr?

    VG

    Lurchi

  • E sollte sich nicht negativ auf die Visaentscheidung auswirken.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Ihre Rente wäre gerade ausreichend.

    Das könnte dann eng werden...die Rente muss deutlich über dem "Pfändungsfreibetrag" sein, der bei ca.1.200 € liegt...und zwar so viel, wie dein Landkreis will! Ist ihre Rente deutlich über 1.500 €?

    Meine Frage: würde sich das negativ auf die Visaentscheidung auswirken?

    Sollte nicht...wetten würde ich darauf nicht

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Laut Merkblatt benötigt man um eine Person einzuladen 1037Euro, da liegt sie zirka 100 drüber.

    Wird das Einkommen vermerkt, ist es besser man hat ein höheres Einkommen?

    Wenn das Merkblatt das sagt, probier es aus....für mich etwas widersinnig. Denn wenn wirklich etwas passiert sind die Kosten schnell in 5- stelligen bereich, wie will man da pfänden?

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • für ein Schengenvisum gibt es auch die Alternative ca. 2000 Euro auf ein Sperrkonto/Sparbuch zu Gunsten

    der ABH zu hinterlegen.

    Hab dann auch tatsächlich 8 cent Zinsen für ein Jahr bekommen....lol

    Wurde von meiner ABH für die VE so akzeptiert.

    Für ein Langzeitvisa geht das leider nicht, da wird ein Einkommen über der Pfändungsgrenze benötigt.

    Miete, Unterhaltszahlungen und evtl. Kredite sind bei VE für Langzeitvisa auch anzugeben und reduzieren natürlich das zur

    Verfügung stehende Einkommen.

  • ruf einfach bei deiner zuständigen ABH an und sprich mit der oder dem Verantwortlichen über die Möglichkeit

    eines Sperrkontos.

    Ich bekam dann von der ABH dann ein Schreiben in dem der Bank beschrieben wurde wie das Sparbuch anzulegen ist.

    Dann bekommst du von deiner Bank ein Bestätigungsschreiben, dieses gibts du bei deiner ABH ab.

    Du kannst das Sparbuch dann so lange nutzen wie benötigt (evtl. mehrere Besuche)

    Wenn kein Schengenvisum mehr benötigt wird bekommst du ein Schreiben deiner ABH, daß deine Bank das

    Sperrkonto wieder freigeben darf.

    War für mich die beste Lösung.

  • Das macht lange nicht jede ABH und es gibt keinen Anspruch darauf...auch die Summe kann deutlich höher liegen! Aber versuchen kann man es

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • noch als Tipp....oft findet man auf den Seiten der Landkreise oder Städte Hinweise zur Abgabe einer VE.

    Dort ist auch manchmal die Möglichkeit dieser Bankbürgschaft mit Sperrvermerk beschrieben.


    einfach mal suchen....stimmt leider jede ABH hat seine eingenen Vorstellungen und Spielräume und handhabt

    das unterschiedlich.

    Ein guter freundlicher Kontakt zu den Sachbearbeitern dort ist von Vorteil......man braucht die ja evtl. noch öfters.

    Ich war mit meiner ABH diesbezüglcih sehr zufrieden.