Micha36/Frage zu Einladungschreiben für Freundin in Dubai

  • Guten Tag.


    Ich bin neu im Forum und habe direkt eine Frage.


    Meine Freundin ist gebürtige Filipina und arbeitet seit 6 Jahren in Dubai.


    Nun würde ich sie gerne mit einem Einladungsschreiben nach Deutschland einladen. Also das Besuchervisum wählen. Wir sind uns aber nicht sicher wie wir den Brief formulieren sollen. Es ist so, dass meine Mutter die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, also für die Kosten aufkommt. Kann ich meine Freundin dann trotzdem einladen? Und das zweite Problem für uns ist : Sie ist noch verheiratet ( die Annulierung läuft bereits ). Ist dies ein Problem für uns?

  • Es ist so, dass meine Mutter die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, also für die Kosten aufkommt. Kann ich meine Freundin dann trotzdem einladen?

    Ja natürlich, beim Antrag kann man explizit den "abweichenden Verpflichtungsgeben" angeben.


    Der Inhalt der Einladung sollte natürlich auf eure persönliche Situation zugeschnitten sein.

    Und das zweite Problem für uns ist : Sie ist noch verheiratet ( die Annulierung läuft bereits ). Ist dies ein Problem für uns?

    Im Prinzip nein; am ende wird aber das "Gesamtpaket" darüber entscheiden, ob sie ein Visum bekommt oder nicht.


    Hat sie noch einen Arbeitsvertrag?

    Dann sollte sie nur einen Antrag für den ihr zustehenden Urlaub stellen und dies auch vom Arbeitgeber bestätigen lassen.

  • Das Sie noch verheiratet ist ist doch ein Vorteil.


    Dann kann man dir ja keine Heiratsabsichten in z.b. Dänemark unterstellen.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Diese Absicht haben wir nächstes Jahr

    Ist denn dann die Annulierung durch? Dauert normal ein paar Jahre

    Habt ihr denn evtl ne Seite wo ich ein Muster für so einen Brief finde?

    Nein....einfach schreiben was man warum machen will

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Es ist sicherlich vorteilhafter, wenn das formlose Einladungsschreiben auch von deiner Mutter stammt. VE und Einladung von unterschiedlichen Personen verwirrt nur und wirft unnötige Fragen auf. Wenn eine VE vorliegt wird das Einladungsschreiben ohnehin kaum beachtet. Wichtiger ist die Zustimmung vom Arbeitgeber/Sponsor.


    Hier noch einmal die Checkliste des GK in Dubai ad-and-dxb-requirements-visit-data.pdf. Hatte ich schon mal in einem anderen Thread gepostet.

  • Hast du nicht im Vorstellung Thema geschrieben, dass deine Freundin schon 2mal hier war? :denken

    Stimmt...bitte um Klärung



    Ich habe im Februar meine Freundin auf ne Datingseite kennengelernt. Sie war dann hier zu Besuch und ich im April bei ihrer Familie... Im Sommer war sie dann nochmal hier :) Momentan planen wir ihren Besuch zu Weihnachten bei mir

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Es ist sicherlich vorteilhafter, wenn das formlose Einladungsschreiben auch von deiner Mutter stammt. VE und Einladung von unterschiedlichen Personen verwirrt nur und wirft unnötige Fragen auf.

    Dann würde mich mal die Motivation interessieren, die die Mutter hätte, jemanden aus Dubai einzuladen ohne dass erwähnt werden soll, dass diese Person Freundin des Sohnes ist. Ich würde es daher eher anders sehen, dass gerade diese Konstellation verwirrt.

    Lieber bei der Wahrheit bleiben dann liegen die Karten offen auf dem Tisch und es gibt ein Visum oder nicht.


    PS:


    Wenn die Freundin schon mal hier war, dann sollte die Sache mit dem Einladungsschreiben und VE doch schon mal (erfolgreich) gemacht worden sein. Daher finde ich diese Fragen jetzt ziemlich befremdlich.

  • Der Gastgeber ist laut VE die Mutter und nicht der Sohn. Inhalt des Einladungsschreibens sind die Bestätigung, das Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten usw. vom Einlader übernommen werden und Grund der Reise, Reiseplan etc.

    Und warum sollte die Mutter nicht die Bekannte des Sohnes einladen können, wenn sie ohnehin diejenige ist, die die finanzielle Absicherung garantiert?


    Kleiner Tip, das Einladungsschreiben kann man auch in deutsch verfassen, dann kann der VFS-Mitarbeiter eh nichts daran rumdeuteln sondern nur dessen Vorhandensein bestätigen.


    Wenn die Dame ohnehin schon 2x ein Schengenvisum hatte, dann dürfte es ja ohnehin nicht so schwierig sein.

    Die Tatsache, dass die Dame noch verheiratet ist, muß nirgends vom Einlader angegeben werden.


    Zur Formulierung des Einladungsschreibens macht es sich immer schick, dieses direkt an den Generalkonsul zu adressieren (kann man von der Website des GK Dubai erfahren). Der Inhalt kann ziemlich knapp sein:


    Sehr geehrter Herr Generalkonsul xx,

    Hiermit lade ich Frau xx, geboren am xx in xx, Nationalität xx, Reispass-Nr. xx, wohnhaft in Dubai, VAE in die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum xx bis yy ein.

    Zweck des Besuches von Frau xx ist die Freundschaft mit meinem Sohn und unserer Familie und geplante gemeinsame touristische Aktivitäten.

    Alle Kosten für ihren Aufthalt, einschließlich Kosten für medizinische Versorgung, werden durch mich übernommen.


    Ich möchte Sie daher bitten, dem Antrag für ein Schengenvisum für Frau xx zu entsprechen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift

  • Hast du nicht im Vorstellung Thema geschrieben, dass deine Freundin schon 2mal hier war? :denken

    Stimmt...bitte um Klärung



    Ich habe im Februar meine Freundin auf ne Datingseite kennengelernt. Sie war dann hier zu Besuch und ich im April bei ihrer Familie... Im Sommer war sie dann nochmal hier :) Momentan planen wir ihren Besuch zu Weihnachten bei mir

    Sie war mit dem Touristenvisum hier.. ;)

  • Kleiner Tip, das Einladungsschreiben kann man auch in deutsch verfassen, dann kann der VFS-Mitarbeiter eh nichts daran rumdeuteln sondern nur dessen Vorhandensein bestätigen.

    Ahh. Also liest der VFS-Mitarbeiter nur den Brief? Sorry für all die Fragen. Meine Freundin und ich haben dieses Visum noch nie beantragt...

  • Der Prozess der Beantragung ist nicht anders, als für ihre Touristenvisas vorher, nur die Unterlagen sind ein paar andere.


    Der VFS-Mitarbeiter arbeitet nur die Checkliste ab und bestätigt, dass alle Dokumente, einschließlich Einladungsschreiben vorhanden sind. Zum Inhalt kann (und soll) er nichts sagen.


    Wenn deine Freunding schon 2x ein Schengenvisum hatte, dann kennt sie ja die Prozedur. Termin beim VFS online machen, Antragsformular runterladen und ausfüllen oder online ausfüllen und mit allen geforderten Dokumenten laut Checkliste zum Termin beim VFS erscheinen.

    Der Bearbeiter geht mit ihr dann alle Dokumente durch und überprüft auf Vollständigkeit und stellt hier und da Fragen, wenn etwas nicht ganz eindeutig ist.

    Ist alles ok, wird die von mir weiter oben angehängte Checkliste von beiden unterschrieben. Pass und Kopien bleiben beim VFS, den Rest kann sie wieder mitnehmen. Als nächstes erhält sie dann eine SMS, wenn der Pass und die Unterlagen beim Konsulat eingegangen sind. Und dann eine weitere SMS, wenn der Pass beim VFS wieder abgeholt werden kann bzw. wann er per Kurier zugestellt wird (falls sie diese Option gewählt hat).

  • Halte dich lieber an meine Vorlage!

    Dein Brief enthält genau alle Verwirrungen, von denen ich vorher sprach. Du kannst nicht Festlegungen darüber treffen, was deine Mutter bezahlt, dass muss sie schon selber machen...


    Und noch ein Hinweis: Wenn du die Einladung zu deiner Freundin schickst, dann nicht mit DHL! Benutze irgendeinen anderen Kurier oder wenn DHL, dann nur DHL ExpressEasy. Der normale DHL ist die Post in Dubai und da dauert so eine Sendung 3 Wochen, gerne auch mal etwas länger, oder kommt gar nicht an.

    Jeder normale Kurier braucht maximal 3 Tage.

  • Der Gastgeber ist laut VE die Mutter und nicht der Sohn. Inhalt des Einladungsschreibens sind die Bestätigung, das Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten usw. vom Einlader übernommen werden und Grund der Reise, Reiseplan etc.

    Und warum sollte die Mutter nicht die Bekannte des Sohnes einladen können, wenn sie ohnehin diejenige ist, die die finanzielle Absicherung garantiert?

    In der VE steht nichts vom "Gastgeber".. dort steht nur, dass derjenige der das unterschreibt, für die Kosten laut §66-68 AufenthG aufkommt. Theoretisch muss der VE Geber die eingeladenen Person noch nicht mal kennen, was ja in diesem Fall offenbar so ist. Es gibt zwar die Angabe "Beziehung zum Antragsteller"; dort ist aber in erster Linie die verwandtschaftliche Beziehung gemeint.


    Es gibt im Antrag extra die 2 Rollen: 1. VeGeber 2. Einlader.

    Warum sollte man dies dann nicht nutzen, wenn es doch der reellen Situation am nächsten kommt ?


    Wenn die Mutter natürlich auch die Freundschaft des Sohnes zur eingeladenen Person im Brief an das Konsulat erwähnt, läuft das letzten Endes inhaltlich auf das selbe hinaus. Nur mag sich der Visaentscheider fragen, warum der Einlader nicht selber schreibt und das der Mutter überlässt. In diesem Fall ist dies sicherlich weniger problematisch, da die Freundin ja schon 2 mal ein Schengen Visum hatte.


    Die Tatsache, dass die Dame noch verheiratet ist, muß nirgends vom Einlader angegeben werden.

    Das wäre dann eine Falschangabe; denn der Familienstand wird auf dem Antrag gefordert.

  • Oha ok. Die Verpflichtungserklärung reicht da nicht aus?

    Im Prinzip schon, wenn auf den Antrag Einlader und VeGeber getrennt angegeben sind.


    Trotzdem sollte der Einlader auch ein paar Zeilen schreiben, um die Ernsthaftigkeit der Beziehung darzustellen.

    Ist kein Muss, jedoch kann es sehr helfen.


    Einlader und VeGeber kann auch die gleiche Person sein. Ich empfehle jedoch, wenn es 2 unterschiedliche Personen sind, dies im Antrag auch kenntlich zu machen.