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Ich habe mal einen separaten thread angelegt, da das DBA nur ein Nebenthema ist - wenn überhaupt -
hge
Hallo Freunde,
sorry, dass ich mich in diesen Thread reindränge, aber ich hätte eine -sicherlich etwas naiv formulierte- Anfrage.
Ich lebe seit über drei Jahren permanent auf den Philippinen und habe mich in D abgemeldet.
In D habe ich nur ein entsprechendes Guthaben in Euro, meine Rente werde ich erst in ca. 6 Jahren beziehen.
Von meinem Guthaben erziele ich nur wenig bis gar keine Erträge, was der aktuellen Zinssituation geschuldet ist.
Nun muss ich nächstes Jahr mit meiner philippinischen Ehefrau (sie war bereits 15 Jahre in D, hat auch dort gearbeitet) wieder nach D fliegen, da wir den Daueraufenthaltstitel in ihren neuen Reisepass eintragen lassen müssen (geht ja leider nur in D).
Dazu muss ich dann extra in D wieder einen Wohnsitz anmelden. Anschließend kann dann der Antrag wegen des Aufenthaltstitels bearbeitet werden. Nach Erledigung desselben nach gut 4 Wochen melden wir uns wieder ab und fliegen zurück.
Meine Frage:
welchen Nachteil habe ich, wenn ich in D angemeldet bleibe? Muss ich in D dann zwingend Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken, Arbeitslosen) zahlen? Und von welchem Einkommen? Muss ich mich in D überhaupt zwangsweise krankenversichern?
Denn schließlich zahle ich ja nur Steuern auf "Einkünfte", welche ich ja gerade nicht habe (zusätzliche Freibeträge mal außer acht gelassen).
Besten Dank im Voraus für Eure Antworten und Gruß
Wolfgang