Daueraufenthalt (DE) fuer pinay, die auf den RP lebt

  • edit

    Ich habe mal einen separaten thread angelegt, da das DBA nur ein Nebenthema ist - wenn überhaupt -

    hge


    Hallo Freunde,

    sorry, dass ich mich in diesen Thread reindränge, aber ich hätte eine -sicherlich etwas naiv formulierte- Anfrage.
    Ich lebe seit über drei Jahren permanent auf den Philippinen und habe mich in D abgemeldet.
    In D habe ich nur ein entsprechendes Guthaben in Euro, meine Rente werde ich erst in ca. 6 Jahren beziehen.


    Von meinem Guthaben erziele ich nur wenig bis gar keine Erträge, was der aktuellen Zinssituation geschuldet ist.


    Nun muss ich nächstes Jahr mit meiner philippinischen Ehefrau (sie war bereits 15 Jahre in D, hat auch dort gearbeitet) wieder nach D fliegen, da wir den Daueraufenthaltstitel in ihren neuen Reisepass eintragen lassen müssen (geht ja leider nur in D).


    Dazu muss ich dann extra in D wieder einen Wohnsitz anmelden. Anschließend kann dann der Antrag wegen des Aufenthaltstitels bearbeitet werden. Nach Erledigung desselben nach gut 4 Wochen melden wir uns wieder ab und fliegen zurück.


    Meine Frage:


    welchen Nachteil habe ich, wenn ich in D angemeldet bleibe? Muss ich in D dann zwingend Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken, Arbeitslosen) zahlen? Und von welchem Einkommen? Muss ich mich in D überhaupt zwangsweise krankenversichern?


    Denn schließlich zahle ich ja nur Steuern auf "Einkünfte", welche ich ja gerade nicht habe (zusätzliche Freibeträge mal außer acht gelassen).


    Besten Dank im Voraus für Eure Antworten und Gruß


    Wolfgang

  • Es besteht Krankenversicherungspflicht, der mindest Betrag dürfte momentan bei knapp 200€ liegen.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • wem67


    Danke für die Info. Das bedeutet, wenn ich in D gemeldet bin, dann muss ich zwingend auch KV zahlen (ca. 200 Euro pro Nase). Selbst wenn ich dann keine Steuern zahlen muss, dann habe trotzdem monatlich für meine Frau und mich mindestens 400 Euro Ausgaben. oder gibt es hier dann auch eine Familienversicherung (wenn ich versichert bin, dann ist mein Frau bei mir mitversichert, acu wenn wir beide keine Arbeit haben)?


    Rechnet sich also nur dann, wenn man glaubt, wegen größerer Krankheitsfälle nach D zurückkehren zu wollen/müssen.

  • Wenn du vor der Abmeldung aus D, gesetzlich pflichtversicheret warst, müssen die dich bei wiederanmeldung in D auch wieder aufnehmen.

    Es gibt spezielle Foren für diese fagen, hier sind zu viele mit halbwissen unterwegs, das Thema ist zu komplex.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Wenn du vor der Abmeldung aus D, gesetzlich pflichtversicheret warst, müssen die dich bei wiederanmeldung in D auch wieder aufnehmen.

    Wenn er vorher privatversichert war, dann geht ein Wechsel in die gesetzliche KV nur bis zum Erreichen des 55 Lebensjahres. Danach bleibt nur wieder eine private KV mit allen Vor- und Nachteilen.


    Wohnsitzanmeldung, Steuerpflicht, KV,... - ein ziemlich aufwendiges Unterfangen, um den Daueraufenthaltstitel zu erhalten. Ist es das wert?

    Nach über 15 Jahren in Deutschland dürfte es doch für sie nicht schwer sein, bei Bedarf ein Visum zu bekommen oder einen neuen Daueraufenthaltstitel, falls ihr mal zurück gehen solltet.

  • Ok,


    wenn wir zusammen zurückgehen, dann bleibt der Daueraufenthaltstitel erhalten, ich habe dazu extra ein Schreiben meiner Heimatgemeinde für meine Frau.


    Es geht nur darum, dass wir zwar dauerhaft auf den Philippinen wohnen, aber dann alle 10 Jahre bei Reisepassverlängerung meiner Frau Gemahlin nach D zurück müssen. Mit Wohnsitzanmeldung und allem Drum und Dran.


    Vielleicht wollen wir für meine Frau ja auch nächstes Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, dann wäre alles wesentlich einfacher. Was ich diesbezüglich noch nicht weiß, ist, welche Nachteile dann hier auf den Philippinen entstehen würden.

  • Hallo,

    M.E. ist das Thema nicht ganz unter der vorhandenen Prämisse (Überschrift Trhread: Doppelbesteuerungsabkommen) aber wie schon der Vorredner sagte ist bei Tampiking-Familie der Sachverhalt/Tatbestand mit verschieden Optionen sehr komplex!


    Ich selbst würde "in den Schuhen von Familie Tampking" auch generell für die deutsche Staatsangehörigkeit (für die Frau) - langfristig - sicherlich mehr Vor als Nachteile - falls nicht später gerade riesige Grundstücke (von der Frau) auf den Philippinen noch zu Kaufen geplant sind!?


    Es kommt natürlich an erster Stelle auf die Lebensplanung überhaupt an: entweder

    1.) Pendeln halbjährig Phil-Deutschland: dann auf jeden Fall Dtsch. Staatsangehörigkeit für Ehefrau!

    2. Nur in Deutschland (evtl. Pendeln) bis zur Rente - wäre auch ein PRA-Visum von Phil. Authorität mit Idi= 3 Jahre Beantragung- Kosten ca. 2500,-$ + ...- wenn Frau Antragsteller/Ehemann Ntzniesser ist- dann wäre auch ein problemlose/Einfache Ein/Ausreise von den Philippinen gewährleistet!

    3.) Wenn (später) fester/Alleiniger Wohnsitz Philippinen werden soll- müsste allerdings überdacht werden, ob die Deutsche Staatsangehörigkeit noch beantragt werden soll?!


    Bin kein Steuerexperte aber wenn das deutsche Rentner-Einkommen mal (sehr) hoch sein wird, ist es m. E. sicherlich zu überlegen u. U. tatsächlich einen Wohnsitz in Deutschland zu erhalten sicherlich auch von Vorteil, weil dann die Steuererklärung immer direkt beim zuständigen Finanzamt und nicht beim FA Neubrandenburg gemacht werden soll- es sei denn, dass eine höhere Betriebsrente zu erwarten ist, die braucht ja bekanntlich lt. diesem Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr in Deutschland versteuert zu werden- aus steuerlicherlicher Sicht wäre dann u. U: ein Wohnsitz auf den Philippinen günstiger!


    ...Waren nur paar Gedanken zu der Situation von der T-Familie.

    MfG.

    Wol23

  • Hallo Freunde (speziell die bisherigen Thread-Antworter),


    ich weiß ja, dass unser Problem letztlich "Leiden auf hohem Niveau" bedeutet.


    Wir können (wenn wir wollen) dauerhaft hier leben, wir können (wenn wir wollen) dauerhaft in D leben, wir können (wenn wir wollen) pendeln.


    Pendeln macht irgendwie keinen Spaß, man ist hier auf den Phils nicht zuhause und in D auch nicht. Dauerhaft in D leben macht ebenfalls wenig Spaß, sei es politisch-gesellschaftlich oder wetterbedingt.


    Also ist für uns das Maß der Dinge der Daueraufenthalt hier auf den Philippinen. Und alles was wir tun müssen sind Reisen nach D, und zwar alle paar Jahre nur (im idealfall alle 10 Jahre zwecks Erneuerung des Reisepasses der Gattin).


    Lediglich die Unwägbarkeit einer ernsthaften und kostspieligen Erkrankung macht es vonnöten, über Wohnsitz in D nachzudenken. Wobei die Berichte, die man in den Online-Medien liest und von Freunden aus D hört, auch zweifeln lassen, ob die Qualität der medizinischen Dienstleistungen in D wirklich erheblich beser ist als hier. Also ist es "nur" eine Frage der eventuell im Krankheitsfall anfallenden Kosten. Diese können natürlich erheblich sein und dann bestünde im Bedarfsfall immer noch die Möglichkeit, extra wegen einer Behandlung temporär nach D zurück zu gehen, sich dort einschließlich KV anzumelden und dann irgendwann nach Abschluss der Behandlung wieder hierher zu fliegen.


    Ob Letzteres dem Gedanken der Solidargemeinschaft entspricht sei dahingestellt und muss von jedem Einzelnen selbst beurteilt werden.


    Auf alle Fälle bedarf jede Art von Entscheidung einer vorherigen, reiflichen Abwägung.


    In diesem Sinne wünsche ich Euch allen, egal wo Ihr auch seid, eine wunderschöne Zeit.


    Mit besten Grüßen


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    wenn ihr nur alle paar Jahre mal nach Deutschland auf Besuch reist, sollte es doch kein Problem sein, für die Reise für deine Frau ein Schengenvisum zu kriegen, wenn sie keinen Daueraufenthaltstitel mehr haben sollte. Also nur deswegen den Daueraufenthalt aufrecht zu erhalten, finde ich nachdenkenswert.


    Betreffs KV wäre es vielleicht wichtiger, statt der gesetzlichen KV in Deutschland hinterher zu rennen eine gute internationale KV abzuschließen, die über Philippines hinaus vielleicht auch andere Länder abdeckt. Gute medizinische Behandlungsmöglichkeiten gibt es auch anderswo, nicht nur in Deutschland. Und Pflegefall möchtest du in Deutschland eh nicht werden. Da wäre dann auch dein angespartes Vermögen ganz schnell weg.

  • Hallo Mike,


    Deine Aussagen sind natürlich vollkommen korrekt und schlüssig.


    Der Daueraufenthaltstitel dient nur "für den Notfall", dass -aus welchen Gründen auch immer- eine Rückkehr nach D für einen längeren Zeitraum notwendig werden würde.


    Wir Deutschen sind halt doch gewisse "Sicherheitsfans". Ansosnsten aber gebe ich Dir recht, es ist nur immer der lästige Verwaltungsakt, zuerst nach D reisen, dann Wohnsitz anmelden, dann zum Ausländeramt und den Aufenthaltstitel regeln, danach Wohnsitz wieder abmelden und zurück hierher. Es wäre schön, wenn so was auch in einer Botschaft erledigt werden könnte, dazu fehlen denen aber die Unterlagen, dass sie beurteilen können, ob die antragstellende Person nach wie vor unbescholten ist und auch die ganze Historie.


    Die Welt ist zwar inzwischen total vernetzt, diese Informationen aber sind nicht in ausreichendem Maße online hinterlegt. Schade drum!


    Beste Grüße


    Wolfgang

  • Nun muss ich nächstes Jahr mit meiner philippinischen Ehefrau (sie war bereits 15 Jahre in D, hat auch dort gearbeitet) wieder nach D fliegen, da wir den Daueraufenthaltstitel in ihren neuen Reisepass eintragen lassen müssen (geht ja leider nur in D).

    Ich vermute, sie hat eine Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 28 AufenthG


    Diese NE erlischt doch gar nicht:


    Zitat

    (2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


    Wenn sie einen neuen Pass hat und nach D einreisen will, dann einfach zusätzlich den alten Pass mit der NE wieder vorlegen.


    Es wäre besser gewesen, sich vor Eurer Ausreise diese Bescheinigung der ABH geben zu lassen. Aber das sollte jetzt auch noch möglich sein; ich finde nirgends, dass diese Bescheinigung persönlich abzuholen ist. Daher eure letzte zuständige ABH mal anschreiben.

    Entscheidend ist doch, dass eure eheliche Lebensgemeinschaft noch existiert. Und das ist ja bei euch der Fall.




    PS:

    Im Aww steht noch:


    Zitat

    2). Die in § 51 Absatz 2 Satz 3 genannte gebührenpflichtige

    Bescheinigung kann auch nach

    der Ausreise ausgestellt werden (zum gewöhnlichen

    Aufenthalt siehe Nummer 71.1.2.2

    Ich sehe also keinen Anlass, überhaupt nach D einzureisen um die NE zu erneuern.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Daueraufenthalt fuer pinay, die auf den RP lebt“ zu „Daueraufenthalt (DE) fuer pinay, die auf den RP lebt“ geändert.
  • Vielleicht wollen wir für meine Frau ja auch nächstes Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, dann wäre alles wesentlich einfacher.

    Das wird nicht funktionieren mit dauerhaften Wohnsitz auf den Philippinen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo Wolfgang,

    meine Frau hat 17 Jahre in Deutschland gelebt, wir leben jetzt 12 Jahre wieder auf den Phil., wir haben uns vom Auslaenderamt von unserem Wohnort ( Mannheim) eine Bescheinigung geben lassen, das meine Frau, selbst bei langem Auslandsaufenthalt, wieder nach Deutschland einreisen darf. Obwohl diese Bescheinigung normal nicht noetig ist, da die NE nicht erlischt, ich dachte halt sicher ist sicher.

    Ist schon besser wenn Du Dich in Deutschland abmeldest, dann bist Du nicht mehr in der Krankenversicherungspflicht und wenn Du Deine Rente beantragst brauchst Du auch die Abmeldebescheinigung, dann bekommst Du von Deiner Rente auch keine Krankenkassenbeitraege mehr abgezogen. Du brauchst auch die Abmeldebescheinigung wenn Du hier bei der DBM einen neuen Reisepass beantragst.

  • Hallo zusammen,


    wir haben am kommenden Dienstag einen Termin bei der ABH und wollten fragen, ob diese Bescheinigung für 1 Jahr gültig ist oder länger.


    Viele liebe Grüße aus dem kalten Düsseldorf

    Welche bescheinigung wollt ihr?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Bescheinigung, dass wir länger als 6 monate Deutschland verlassen wollen

    Hat Sie alle Integrationskurse hitersich und positiv abgeschlossen? Dann sollte es möglich sein

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi