Philippinischer Arbeitskollege (NE in D) heiratet philippinische Frau

  • Der Staat hat sowohl Interesse daran, dass die Hinzuziehenden Deutsch sprechen, als auch daran, dass Fachkräfte einwandern. Bei hochqualifizierten Ausländern überwiegt für den Gesetzgeber das Interesse daran, sie anzulocken und zu halten, deswegen sind die Hürden für deren und derer Familien Zuzug bewusst viel niedriger als bei anderen Gruppen.


    Wenn der Ausländer weiterhin die Einkommensgrenzen erreicht, wird ihm die blaue Karte auf Antrag wieder erteilt werden. Beruflich habe ich lange Erfahrung mit der Beratung von blue card Besitzern:)

    Gut. Das klingt plausibel UND würde natürlich verhindern das ein "Hochqualifizierter" sauer fährt wenn er hier schon Jahre im Land ist und dann - quasi wie ein Außerirdischer behandelt wird wenn er das Normalste des Normalen vollziehen will - nämlich Heiraten...


    Ich verstehe in dem Fall dann aber auch die Community hier die dann berechtigt unkt und NICHT VERSTEHen will warum ein "Inländer" beim Heiraten einer Drittländer(in) dem "Ausländer" (mit Bluecard) erheblich benachteiligt wird.


    Auch hier MUSS eine Harmonisierung her, sonst droht weitere Abwanderung der Wählerschichten ins rechts-aussen Lager.


    -> Es ist also ein "ökonomisch-politisches DILEMMA" zwischen möglicher Abwanderung erzürnter Hochqalifizierter aus Drittländern ODER der Wählerwanderung von erzürnten Inländern nach Rechts Außen.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Dass Familienangehörige bei Hochqualifizierten erleichterte Einreisebedingungen erhalten, ist ja einleuchtend. Aber die Ehefrau "in spe" ist das ja noch garnicht.. aber sei's drum.


    Alle Theorie ist Grau...


    Es wäre schön, wenn er die Blaue Karte beantragt und sie bekommt, dass dies auch hier kommuniziert wird.

    Ob dann zum Zwecke der Heirat eine Philipp. Urkunde nicht doch überprüft werden muss, wäre dann eine 2. Frage.. vor allen Dingen wenn sie spät registriert ist.

  • Na klar sage ich Bescheid wies weitergeht.


    Und auch mich interessiert unwahrscheinlich ob das philippinische Dokumentenwesen bei Frauen hochqualifizierter "völlig in Ordnung zu sein" scheint !


    Desweiteren bin ich selbst ja - nach deren Definition - ebenso ein mindestens genauso "Hochqualifizierter" - eben aber nur Inländer - und frage mich deshalb , warum bei mir dann beim Frauenimport aus Drittland das volle Programm also die UP / A1 / FZV notwendig war ! (Vorsicht: Sarkasmus !)


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


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    Karl May.


  • Kurzer Zwischenbericht:

    Der "ehemalige" Blue-Cardbesitzer der jetzt NE hat, hat seinen "Betreuungskontakt" in der Personalabteilung aktiviert ihm bei seinen Hochzeitsplanungen einer Landsmännin zu unterstützen...

    (blue cardler haben in einem Großunternehmen meist einen tatkräftigen Unterstützer bei allen behördlichen Themen, der dann auch aktiv wird ...)


    Nun hat sein "Behörden-Mentor" behauptet, das es trotz NE keinerlei Probleme gäbe im Falle einer Heirat. Er stehe in direktem Kontakt mit der zuständigen ABH und diese würden "wohlwollend im Sinne des Unternehmens" (und seiner Mitarbeiter) agieren.

    Er erwarte keine Dokumentenprüfung weder bei der Heirat in D noch in PH und ein A1 für die Braut wäre auch nicht erforderlich, schliesslich wäre er ja ein BlueCard-owner, wenn auch in der Vergangenheit.


    Ich werde den Fall weiter begleitend beobachten und berichten, aber sollte sich das hier bestätigen, dann sehe ich schon ein massives Problem in der "Glaubhaftigkeit der Notwendigkeit einer UP als auch eines A1" in Generellen !


    Es scheint so zu sein das man hier eine Art Abwägung zwischen Chancen und Risiken vornimmt und lässt den ausländischen ehemaligen Bluecardowner mit der laxen Prüfung und schnellen Einreise gewähren um ihn nicht als wichtiges Wirtschafts-Zahnrädchen zu verlieren.

    Ein gleich- oder höherqualifizierter Deutscher im gleichen Unternehmen der ebenfalls einen Philippina heiraten möchte MUSS allerdings den "Knüppelweg" mit UP und A1 nehmen. Na das nenne ich mal sinnvolle und gerechte Immigrationspolitik !


    Milanium

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    Karl May.


  • ch werde den Fall weiter begleitend beobachten und berichten, aber sollte sich das hier bestätigen, dann sehe ich schon ein massives Problem in der "Glaubhaftigkeit der Notwendigkeit einer UP als auch eines A1" in Generellen !


    Es scheint so zu sein das man hier eine Art Abwägung zwischen Chancen und Risiken vornimmt und lässt den ausländischen ehemaligen Bluecardowner mit der laxen Prüfung und schnellen Einreise gewähren um ihn nicht als wichtiges Wirtschafts-Zahnrädchen zu verlieren.

    Ein gleich- oder höherqualifizierter Deutscher im gleichen Unternehmen der ebenfalls einen Philippina heiraten möchte MUSS allerdings den "Knüppelweg" mit UP und A1 nehmen. Na das nenne ich mal sinnvolle und gerechte Immigrationspolitik !

    Sollte das so sein, wäre es ein schöner Grund für eine Klage! Wenn im eigenen Land ein "Nicht EU - Ausländer" bevorteilt wird!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wo soll da ein Grund für ein Klage sein. Lies dir doch mal die Urteile zum Sprachnachweis durch. Da sagte das höchste Fachgericht und auch das Verfassungsgericht, dass es ok ist, wenn z.B. ein US Bürger mit legalem AT einen Phil Staatsbürger heiratet, dann gibt es auch kein A1, oder? Im Bereich des Ausländerrechtes steht dem Parlament/Regierung ein weiter Ermessensspielraum zu. Da die Titel unterschiedlichen Character haben ist das ok. Bei diesen Ehen ist es auch nicht möglich im Vorfeld eine gleichzeitige Befragung anzuberaumen - soweit ich mich erinnere.

  • Letztendlich ist das doch alles nur Lug & Betrug! Man wollte die "versprochenen" Ehen zwischen türkischen Großfamilien erschweren und es für die Frauen dort einfacher machen und hat es dem deutschen Bürger deutlich schwerer gemacht (damit niemand sagt es gehe gegen die Türken)


    Wenn ich eine US Frau heirate, braucht sie A1 zur AE (aber nicht bereits vor einreise), heirete ich eine engisch sprachige Pinay braucht sie A1 schon vor dem Visum!

    Der Österreicher der hier seit 6 Monaten lebt & arbeitet kann seine Pinay / USA Frau ohne A1 nach Deutschland bringen, der Flüchtling übrigens auch! Dabei gibt es keine bessere Intergation (dafür war das ja mal gedacht, als beim zusammenleben mit einen Deutschen)


    Bei im vorfeld verheirateten Bluecard Holdern, US Bürgern usw. sehe ich das sogar ein...aber alles andere ist massive Inländerdiskriminierung!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ob das schön ist oder nicht ist ganz etwas anderes. Doch zu glauben, dass wie von dir geschildert eine nachhaltige Erfolgsaussicht bei einer Klage bestünde, wage ich zu bezweifeln. So aus dem Kopf argumentierten das BVerwG u.a. mit dem Umstand, dass die AE nach §28 ja weitergehende Rechte mit sich bringt, sei es verkürzte Zeit bis zur NE Option, Keine Ausweisung bei fehlender LU Sicherung, Auch die Einreise ist bei §28 einfacher.


    Die Hohe Bedeutung der Integration wird von allen anerkannt. Eine Regierung hat halt einen weiten Ermessenspielraum im Umgang mit dem Ausland, denn sonst könnten andere ja auch die Einreise und den Aufenthalt von Deutschen erschweren, insbesondere da, wo es dann Deutschland wehtut.

    Die Regierung wird von politischen Mehrheiten vertreten.


    Die §25 er sind ein Ausdruck des humanitären Umgangs und da werden die EU Nationalstaaten halt vom EuGH eingebremst, siehe hier wegen Familiennachzug und der Altersgrenze


    https://www.kostenlose-urteile…en-bestehen.news25770.htm

  • Ob das schön ist oder nicht ist ganz etwas anderes.


    Es ist völlig irrelevant was das Ausländerrecht hier glaubt an Recht sprechen zu müssen und in welchen Landesregierungen hier wie auch immer verfahren wird !

    Es ist eine massive Kollision mit dem Grundgesetz Art. 3, den Gleichbehandlungsprinzip.


    Grundgesetz überschreibt Ausländerrecht.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Auch das Grundgesetz lässt Ungleichbehandlungen zu, sie müssen nur gerechtfertigt sein. Das BVerfG hat dazu entschieden und die höchste Verwaltungsgericht auch.


    TanduayIce und Milanium sind halt keine höheren Gerichtsinstanzen.


    Ich würde mir vielleicht auch eine modifizierte Rechtsprechung wünschen. Dazu dürfte es auch anderer Gesetze. Die derzeitigen sind in diesen Punkten nach derzeitiger Rechtsauslegung einfach vom Grundgesetz gedeckt, insbesondere da es ja Ausnahmen gibt und für den Rest keine so eklatante Benachteiligung darstellt, dass sie mit gegenläufigen Interessen des Individuums und des Staates nicht erklärt werden können.


    Ob jetzt so jur. Laien wie wir das anders sehen ist zweitrangig.

  • Update Januar:


    Mein phil. Arbeitskollege war nach einigen Erkundigungen nicht 100% sicher, ob der Einreiseprozess seiner Frau (in Spee) reibungslos (also ohne Dokumentprüfung und notwendigem A1) ablaufen wird, da er ja keine Bluecard mehr hat.


    Jetzt ist er einen absolut SICHEREN aber ungewöhnlichen Weg gegangen:


    Er hat gekündigt und bei der Konkurrenz (auch in Deutschland) angeheuert.

    Er hat auf den PH soeben geheiratet und seine langjährige Freundin geehelicht.

    Er wird nun nachdem er ja Weihnachten nach Kündigung ausgreist ist nun wieder die blue card beantragen und mit dem bereits unterschriebenem Arbeitsvertrag demnächst beim Wettbewerber anfangen zu arbeiten.


    Wie üblich erwarte ich das er natürlich mit den Vorzügen der blue card auf diesem Wege seine Frau gleich mit nach Deutschland nehmen kann.

    Danach denke ich wird er wieder bei uns anheuern und weiterarbeiten wie zuvor.


    Was sagt ihr zu diesem perfektem Weg (wenn er denn klappt) sich die umständliche Dokumentenprüfung und den A1 und SOFORTIGE Einreise des Ehepartners zu sichern.


    Aber irgenwie immer noch ungerecht das NUR ausländische (hochqualifizierte) Bräutigame diesen Weg so gehen können !

    Und nochwas sagt es mir: Die Dokumentprüfung scheint doch gar nicht so wichtig zu sein, wie viele hier glauben.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Was sagt ihr zu diesem perfektem Weg (wenn er denn klappt) sich die umständliche Dokumentenprüfung und den A1 und SOFORTIGE Einreise des Ehepartners zu sichern.

    Gut gemacht, wenn es klappt...wo von ich aber ausgehe

    Aber irgenwie immer noch ungerecht das NUR ausländische (hochqualifizierte) Bräutigame diesen Weg so gehen können !

    Und nochwas sagt es mir: Die Dokumentprüfung scheint doch gar nicht so wichtig zu sein, wie viele hier glauben.

    Man wird es begründen, dass ja "Deutsches Recht" nicht berührt wird, wenn 2 "Filipinos" untereinander heiraten und das einreisen mittels "Bluecard" völlig rechtskonform ist! Problem einer UP kommt, wenn man mal eingebürgert werden will oder Kinder kommen und den deutschen Pass beantragen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aber irgenwie immer noch ungerecht das NUR ausländische (hochqualifizierte) Bräutigame diesen Weg so gehen können !

    Ich meine, dass der Weg auch gangbar ist für hochqualifizierte deutsche Staatsbürger, die schon lange Zeit im Ausland sind, und wieder in Erwägung ziehen, zurück nach Deutschland zu kommen.

    Nur mal schnell im Ausland sich bewerben, um dann wieder in Deutschland anheuern, ist halt nicht so einfach wie innerhalb eines Landes den Arbeitgeber zu wechseln....


    Und nochwas sagt es mir: Die Dokumentprüfung scheint doch gar nicht so wichtig zu sein, wie viele hier glauben.

    Wenn er jemals auf die Schnapsidee kommt, eine deutsche Heiratsurkunde haben zu wollen, wird ihn vermutlich eine UP trotzdem ereilen, was er sicher nicht vor hat :thumb:D Falls er dafür nicht sogar erst noch Deutscher werden muss ...


    Generell bleibt für mich inzwischen das Geschmäckle: Wenn es ein Profit oder Vorteil für das Land verspricht, dann schaut man über gewisse Dinge hinweg, die man sonst kontrolliert oder als Ausschlusskriterium verwendet.

  • Ich meine, dass der Weg auch gangbar ist für hochqualifizierte deutsche Staatsbürger, die schon lange Zeit im Ausland sind, und wieder in Erwägung ziehen, zurück nach Deutschland zu kommen.

    Gibt es ja

    Generell bleibt für mich inzwischen das Geschmäckle: Wenn es ein Profit oder Vorteil für das Land verspricht, dann schaut man über gewisse Dinge hinweg, die man sonst kontrolliert oder als Ausschlusskriterium verwendet.

    Na ja,wie ich oben schon sagte ist ja bei der Hochzeit zwischen 2 Filipinos kein Deutesches Recht berührt! Und die Einreise erfolgt als Frau eines Bluecard - Holders und nicht zur dauerhaften Einreise

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • TanduayIce bitte nicht mit Winkelzügen. Wieso sollte der Ehepartner eines Bluecardinhabers nicht dauerhaft einreisen? Dauerhaft wird nach dem Gesetz angesehen, was


    Es ist einfach eine Ungleichbehandlung die im Rahmen einer Interessensabwägung zwischen Staat und Individuum auch von den Verfassungsrichtern durchgewunken wird.

  • Im Moment hat er doch noch die NE. Da will er zusätzlich die Bluecard beantragen? Klar erlischt die, wenn man dauerhaft ausreist, da er sie vermutlich noch keine 15 Jahre hat und nicht nach §28 hier einreiste. Aber nur ausreisen um zu heiraten und dann wieder eine blue card beantragen? Er muss ja angeben, dass er eine NE hatte.