Philippinischer Arbeitskollege (NE in D) heiratet philippinische Frau

  • Kurze Frage an die Spezialisten:


    Ein guter Arbeitskollege (phil. Pass) der schon lange in Deuschland arbeitet und lebt heiratet demnächst eine Landsmännin...

    Er hat bereits die Niederlassungserlaubnis und möchte demnächst seine Freundin (Philippina) heiraten.

    Die Freundin lebt noch in den Philippinen und war schon mehrfach mit Besuchsvisum (jeweils 1-2 Monate Besuhe abgestattet) in D eingereist.


    Wie ist hier der Ablauf mit dem Familiennachzug ?


    Kann Sie ggf. sogar sofort miteinreisen wenn die Ehe in den Philippinen dokumentiert ist, oder gibt es hier dann auch wieder "Papierkrieg" bevor sie einreisen darf ?


    Ich bin mir nicht sicher wie hier der Prozess ist, daher die Frage.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Wenn der Pinoy in Deutschland keine Bluecard hat, wovon ich jetzt ausgehe muss m. M. n. ein normales FZV zum Ausländer gemacht werden. D.h. UP, A1, Nachweis von Wohnraum, Einkommen und unbefristeter Arbeitsvertrag. Alles in allem ca. 1 Jahr Vorlauf


    Aber die Spezialisten hier wissen das sicher ganz genau

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Wie ist hier der Ablauf mit dem Familiennachzug ?


    Kann Sie ggf. sogar sofort miteinreisen wenn die Ehe in den Philippinen dokumentiert ist, oder gibt es hier dann auch wieder "Papierkrieg" bevor sie einreisen darf ?

    Hier gibt es - einfach gesagt - den gleichen Papierkrieg wie mit einem Zuzug zu Deutschen.


    UP findet statt, A1 muss nachgewiesen werden..

  • Wenn der Pinoy in Deutschland keine Bluecard hat, wovon ich jetzt ausgehe muss m. M. n. ein normales FZV zum Ausländer gemacht werden. D.h. UP, A1, Nachweis von Wohnraum, Einkommen und unbefristeter Arbeitsvertrag. Alles in allem ca. 1 Jahr Vorlauf


    Aber die Spezialisten hier wissen das sicher ganz genau

    Er war Bluecard Kandidat beim Start vor vielen Jahren hier und hat JETZT aber schon Niederlassungserlaubnis ! (Das ist seineswissens ein höherer Status)

    Falls das wichtig ist: Sein Gehalt dürfte bei 75-85 k brutto jährlich liegen.

    Braucht man da wirklich auch A1 (vor der Einreise) und den ganzen UP Quatsch ?


    Das ist ja unmenschlich.

    Der heiratet doch lediglich ne Landsmännin...

    Wäre er vorher mit Ihr verheiratet gewesen, dann wäre ihre Einreise unproblematisch mit seiner verbunden gewesen...

    Warum das nun erschweren ?


    Manchmal verstehe ich die Welt hier nicht mehr...


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Manchmal verstehe ich die Welt hier nicht mehr...

    Es gibt ja nur Erleichterungen für bestimmte Nationen, zB was A1 angeht.


    Das Problem bei den Philippinen ist aber deren Urkundensystem. Woher weiß denn die deutsche Bürokratie, dass ihr Ledigkeitszeugnis, Geburtsurkunde "echt" sind, wenn selbst die zuständige Auslandsvertretung diesen Dokumenten misstraut und eine Legalisation verweigert. Ob die Frau verheiratet war oder nicht, kann niemand vor hier aus verlässlich sagen. Da unterscheidet sich der Fall in keiner Weise von einem Zuzug zu Deutschen.

  • Warum auch sollte ein Pinoy in Deutschland einfacher eine Pinay heiraten können, als ein "Biodeutscher"? Vereinfachungen gibt es nur für EU Bürger oder "spezielle" Ausländer

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Wenn er die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, lässt er sich einfach wieder eine blaue Karte als AT erteilen. Den besitzt er dann neben der NE. Sobald die blaue Karte erteilt wurde, beantragt seine Frau die Erteilung des Visums, so muss sie keine Sprachkenntnisse nachweisen.

  • Wenn er die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, lässt er sich einfach wieder eine blaue Karte als AT erteilen. Den besitzt er dann neben der NE. Sobald die blaue Karte erteilt wurde, beantragt seine Frau die Erteilung des Visums, so muss sie keine Sprachkenntnisse nachweisen.

    Bist Du sicher, hast Du eine Quelle?

    Ein Deutscher muss für das Visum seiner Frau die A1 nachweisen, ein Pinoy nicht? Klingt irgendwie unlogisch.

  • Sobald die blaue Karte erteilt wurde, beantragt seine Frau die Erteilung des Visums, so muss sie keine Sprachkenntnisse nachweisen.

    NE und Bluecard zusammen? Das soll funktionieren? Und die beiden sind bisher nicht verheiratet und er ja vermutlich schon ewig hier in Deutschland, sonst hätte er keine NE!

    Da kann man dann so tricksen? Glaube ich nicht

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat schon 2013 klargestellt, dass Ausländer auch mehrere ATs gleichzeitig besitzen können. In dem Fall ging es um NE und Daueraufenthalt EU, für blaue Karte EU gilt nichts anderes

    BVerwG 1 C 12.12

    ...Dass einem Ausländer - solange das Gesetz nicht eindeutig etwas anderes bestimmt - mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander erteilt werden können, ergibt sich insbesondere aus dem dem Aufenthaltsgesetz zugrunde liegenden Konzept unterschiedlicher Aufenthaltstitel mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen. In Umsetzung dieses Konzepts definiert das Aufenthaltsgesetz verschiedene Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) und regelt deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Erfüllt ein Ausländer - wie hier - sowohl die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG als auch einer Niederlassungserlaubnis, hat er nach dem Gesetz einen Anspruch auf beide Aufenthaltstitel. Folglich sind ihm auf einen entsprechenden Antrag hin beide Aufenthaltstitel zu erteilen. Denn nur so kann der Ausländer von den mit beiden Aufenthaltstiteln verbundenen Rechtsvorteilen effektiv Gebrauch machen. Müsste er sich für einen der beiden Aufenthaltstitel entscheiden, würden ihm hierdurch die nur mit dem anderen Titel verbundenen Rechtsvorteile verlorengehen, obwohl er nach dem Gesetz auch auf diesen Titel und die damit verbundenen Rechtsvorteile einen Anspruch hat...

  • Dann soll der Pinoy doch die Blue Card beantragen.. bin gespannt, ob er sie bekommt..

    Bitte hier posten .. wir lernen gerne dazu!


    PS:


    AufenthG 19a sagt auch:

    Zitat

    (5) Eine Blaue Karte EU wird nicht erteilt an Ausländer,

    1. die die Voraussetzungen nach § 9a Absatz 3 Nummer 1 oder 2 erfüllen,

    .. es könnten die Kriterien von §9a auf den Fall hier zutreffen. Kann ich auf die Schnelle nicht überblicken.

  • Also ich denke auch, dass hier der normale Weg, wie in #2 beschrieben zutreffen wird...alles andere wird eher nicht funktionieren!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Warum auch sollte ein Pinoy in Deutschland einfacher eine Pinay heiraten können, als ein "Biodeutscher"? Vereinfachungen gibt es nur für EU Bürger oder "spezielle" Ausländer

    Das möchte ich gerne beantworten Handyman:


    Weil philippinische Ehepaare (im Allgemeinen ausländische Ehepaare eines Drittlandes) wenn sie mit BlueCard einreisen (Arbeitsvisum) weder einen A1 benötigen noch eine (nachträgliche) UP ihrer Heiratsdokumente gefordert ist. Ihre Heirat wird als gegeben angenommen und juristisch nicht angezweifelt - trotz international nicht anerkanntem philippinischen Dokumentenwesen -


    Wenn also - wie im Fall meines Kollegen hier - ein unverheiratetes junges Pärchen einreist wo bspw. der Mann einen "Ingenieuresjob" in einem HightTech-Unternehmen hat und nun nach Einreise vor hat seine langjährige Freundin zu ehelichen, dann wäre es doch UNSACHGEMÄSS und UNZUMUTBAR hier nun eine besonders höhere Meßlatte an Sprachkenntnisse und Urkundenprüfung anzusetzten als bei seinen verheiratet eingereisten Kollegen.

    Hier vestehe ich dann die Logik nicht mehr, vor allem die Sinnhaftigkeit des Sprachkurses nicht und ebenso der maßlos überzogenen Urkundenprüfung.

    -> Ist doch dem Pinoy seine Sache, wenn er ne Landsmännin heiratet und wenn die schon mal verheiratet war dann isses doch sein Problem und nicht das des deutschen Staates ...


    Milanium


    P.S. als Hintergrund: Ich arbeite hier an einem Standort rund 5000 zumeist Ingenieuren mit Mitarbeitern aus 120 versch. Nationen. Die meisten der Ausländerpaare sind verheiratet mit einem landsmännischem Partner. Sie bestätigen mir alle, wenn sie verheiratet eingereist waren, dass keinerlei Deutsch-Sprachkenntnisse erforderlich waren. Die Einreise der Ehepartner war "unproblematisch". (Müssten fast alle Blue-Card owner sein)


    Auch deswegen versehe ich die "maßlos überzogene Behörden-Panik" mit A1 und UP der Verwaltungsbehörden nicht, wenn nun ein Deutscher oder ein "nicht-bluecard"-Ausländer sich entscheidet einen Ausländer aus einem Drittland zu heiraten !

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Weil philippinische Ehepaare (im Allgemeinen ausländische Ehepaare eines Drittlandes) wenn sie mit BlueCard einreisen (Arbeitsvisum) weder einen A1 benötigen noch eine (nachträgliche) UP ihrer Heiratsdokumente gefordert ist. Ihre Heirat wird als gegeben angenommen und juristisch nicht angezweifelt - trotz international nicht anerkanntem philippinischen Dokumentenwesen -

    … das ist aber doch nicht vergleichbar mit dem Fall, den du hier vorgetragen hast.

    Der Pinoy lebt in D und hat schon eine NE und will jetzt eine Pinay nach D holen. Sie sind ja, wenn ich das richtig sehe, noch gar nicht verheiratet. Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Hier mal MEIN Fall, daher Erfahrung aus allererster Hand, aber halt OHNE BLUECARD:


    Ich bin in D geboren, beide Elternteile Pinoy, ich war bis 2016 phil. Staatsbürger, zum Zeitpunkt meiner Heirat 2013 also dasselbe Szenario wie bei dem Kollegen von Milanium, zumindest wie im Eingangspost beschrieben und die derzeitige Sachlage IST: Pinoy mit NE, wohnhaft in D möchte eine Pinay heiraten, die auf den PH lebt und nach Hochzeit nach D holen.


    Wir haben auf den PH geheiratet und mussten dann wie ein "Biodeutscher" auch, alles durchmachen.... UP, A1, FZV, etc. pp.


    Meine bescheidene Meinung bzgl. der früheren Bluecard und des daher aufkommenden Wunsches, alles einfacher zu haben:

    Geht so nicht! Die Bluecard hat er JETZT nicht mehr, JETZT ist der offizielle Status "Ausländer aus Drittand mit NE" und er möchte JETZT eine Frau aus einem Drittland heiraten und herholen... Zum Zeitpunkt der Hochzeit ist der Kollege zum Einen schon im Land und zum anderen eben kein Bluecard-Holder.


    Ist so ähnlich wie bei meiner Anfrage an die ABH, ob meine Frau (mittlerweile hat sie NE) 2016 schon eine NE erhalten kann, da sie ja mit einem Deutschen verheiratet ist und daher doch keine 5 Jahre warten muss (oder so ähnlich). Antwort, die mir auch einleuchtete: Die Heirat (Zeitpunkt) war aber mit einem Ausländer, daher spielt es keine Rolle ob dieser (ich) später dann die dt. Staatsbürgerschaft hat.


    Just my 2 cents :)

  • Weil philippinische Ehepaare (im Allgemeinen ausländische Ehepaare eines Drittlandes) wenn sie mit BlueCard einreisen (Arbeitsvisum) weder einen A1 benötigen noch eine (nachträgliche) UP ihrer Heiratsdokumente gefordert ist. Ihre Heirat wird als gegeben angenommen und juristisch nicht angezweifelt - trotz international nicht anerkanntem philippinischen Dokumentenwesen -

    … das ist aber doch nicht vergleichbar mit dem Fall, den du hier vorgetragen hast.

    Der Pinoy lebt in D und hat schon eine NE und will jetzt eine Pinay nach D holen. Sie sind ja, wenn ich das richtig sehe, noch gar nicht verheiratet. Oder habe ich das falsch verstanden?

    Das ist alles RICHTIG verstanden:

    Er arbeitet seit wohl so 5 -6 Jahren als Ingenieur in D, hat NE.

    Sie, seine langjährige Freundin lebt in PH und war lediglich so 2 mal im Jahr zu 6-wöchigen Besuchen hier.

    Nun ist am Wochenende die Verlobung ausgesprochen worden.


    warum ist das nicht vergleichbar ?

    Ein junges Paar hat das naturgegebene "Menschenrecht" ohne Trauschein zusammenzuleben.

    Es kann heiraten - muß aber nicht - so finde ich ... das ist im Leben ein ganz normaler und überall auf der Welt ähnlicher Vorgang...


    ... UND folgerichtig finde ich es als natürlich RICHTIG planend heiratende Paare einwanderungs-juristisch genauso zu behandeln wie verheiratete...


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • warum ist das nicht vergleichbar ?

    Ein junges Paar hat das naturgegebene "Menschenrecht" ohne Trauschein zusammenzuleben.

    Es kann heiraten - muß aber nicht - so finde ich ... das ist im Leben ein ganz normaler und überall auf der Welt ähnlicher Vorgang...


    ... UND folgerichtig finde ich es als natürlich RICHTIG planend heiratende Paare einwanderungs-juristisch genauso zu behandeln wie verheiratete...

    …. dann musst du Grün wählen, die werden das durchsetzen!

  • …. dann musst du Grün wählen, die werden das durchsetzen!

    Guter Hinweis ! Danke.

    Ich meine ja nur - es ist mein natürliches Rechtsempfinden welches hier bei so einem Fall-Vergleich Alarm schlägt...

    Es gibt aus meiner Sicht keinen wirkliches "staatstragendes" Argument oder "wahres Risiko" welches die Ungleichbehandlung rechtfertigt.


    Ausserdem geht es aber auch nicht um mich, sondern um einen Kollegen, der übrigens diese Ungleichbehandlung zwischen seinen vielen Kollegen (es sind Hunderte) festgestellt hat.


    Es ist glaub ich wirklich an der Zeit die Einwanderungsregeln zu harmonisieren !

    Einem normal und logisch denkendem Menschen kannst Du die bestehenden Regeln mit deren nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen nicht mehr ohne Scham plausibilisieren.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Der Staat hat sowohl Interesse daran, dass die Hinzuziehenden Deutsch sprechen, als auch daran, dass Fachkräfte einwandern. Bei hochqualifizierten Ausländern überwiegt für den Gesetzgeber das Interesse daran, sie anzulocken und zu halten, deswegen sind die Hürden für deren und derer Familien Zuzug bewusst viel niedriger als bei anderen Gruppen.


    Wenn der Ausländer weiterhin die Einkommensgrenzen erreicht, wird ihm die blaue Karte auf Antrag wieder erteilt werden. Beruflich habe ich lange Erfahrung mit der Beratung von blue card Besitzern:)