why-not-now/Brauche Hilfe von den Spezialisten hier

  • so jetzt geht es mir wie so vielen die hier schon angefragt haben.


    Ich will heiraten und blicke es einfach nicht. Mir alle Threads durchzulesen ist zu mühsam. Deshalb meine Bitte - es sind ja einige da die Erfahrungen mit Behörden und Heirat haben.


    Bitte um Hilfestellung:


    Folgende Situation ist gegeben:


    Geburtsurkunde ist übersetzt

    Adoptionspapiere die belegen warum ich einen anderen Namen als in der Geburtsurkunde habe ist übersetzt.

    Scheidungsurteil ist übersetzt.

    Auszug aus dem Eheregister von meiner Scheidung liegt vor ist aber nicht übersetzt im Moment.


    Dachte damit hätte ich alles aber jetzt geht es um das Ehefähigkeitszeugnis. Ich war auf dem Rathaus und die wollen nun alle Papiere meiner Verloben haben. Im Original zur Prüfung an das Außenamt und schließlich an die Botschaft inManila und wieder zurück.


    Gibt es nicht einen anderen Weg an das Ehefähigkeitszeugnis zu gelangen??


    Bitte nur die die wirklich helfen können antworten gerne auch per PN.

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Gibt es nicht einen anderen Weg an das Ehefähigkeitszeugnis zu gelangen??

    Nein, dafür muss eine UP der Papiere deiner Frau gemacht werden, wenn es dein zuständiges Standesamt verlangt! Macht auch Sinn bei den Urkunden der Philippinen und trifft euch sonst irgendwann später


    Bitte nur die die wirklich helfen können antworten gerne auch per PN.

    PN in einem Forum ist immer doof...wollen ja alle etwas lernen!


    Das einzige wäre im Ausland heiraten...aber HK ist ja momentan auch nicht der Renner

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Ehefaehigkeitszeugnis gibt's nur vom Standesamt.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Ja, das Ehefähigkeitszeugnis gibt es zwar nur vom Standesamt, aber das hat die Unterlagen vorher dann zum OLG geschickt, und das OLG bestätigt dann nach Prüfung der Unterlagen die Ehefähigkeit der Frau.

    Ich habe das gerade hinter mir. :D

  • a, das Ehefähigkeitszeugnis gibt es zwar nur vom Standesamt, aber das hat die Unterlagen vorher dann zum OLG geschickt, und das OLG bestätigt dann nach Prüfung der Unterlagen die Ehefähigkeit der Frau.

    Ich habe das gerade hinter mir.

    OLG hat mit dem EFZ nicht zu tun. Das ist nur bei Hochzeit in D der Fall!



    Ansonsten:

    Der TS muss sich beim StA erkundigen, ob sie eine Urkundenprüfung machen wollen.

    Das wird meist der Fall sein. Daher sollte von seiner Verlobten alle Dokumente besorgt werden, die hier aufgelistet sind:


    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042

  • Aber der TS möchte doch in Deutschland heiraten oder habe ich da was falsch verstanden?

  • Aber der TS möchte doch in Deutschland heiraten oder habe ich da was falsch verstanden?

    Dann bräuchte er kein Ehefähigkeitszeugnis für sich, sondern eine Befreiung davon für die Dame...also gehe ich von einer Hochzeit auf den Phills aus

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  • Wenn nicht, mit dem StA sprechen ob du das EFZ auch ohne UP bekommst wenn ihr nicht vorhabt in DE zu leben.

    Na das kann ja jeder erzählen....darauf wird doch kein Standesamt eingehen!

    Mit dem Hintergrund, dass in dem Fall dann noch die Hürde DBM und ABH genommen werden muss, und diese beiden Institutionen auch eine UP anstoßen können, wäre es zumindest ein Versuch wert. Mein Standesamt wollte zuerst eine UP, hat aber dann doch mit der Bemerkung "sie heiraten ja auf den Philippinen" darauf beim EFZ verzichtet gehabt

  • Wenn sie auf den PH heiraten, braucht sie UND er ein Ehefähigkeitszeugnis. Sie von den PH, er von D.

    Die deutschen Papiere vom Verlobten sollten ins englische übersetzt und beglaubigt sein, sonst wird das nichts.

    Übersetzung allein reicht nicht.


    Deutsche Behörden kommen erst ins Spiel, wenn die Heirat in D legalisiert werden muss, z.B. weil die Ehefrau mit einem FZ-Visum nach D einreisen und hier leben möchte.

  • Deutsche Behörden kommen erst ins Spiel, wenn die Heirat in D legalisiert werden muss, z.B. weil die Ehefrau mit einem FZ-Visum nach D einreisen und hier leben möchte.

    Das ist falsch...id.R. wollen die deutschen Behörden für das Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Mannes, auch alle Papiere der zukünftigen Ehefrau haben und diese eben auch durch eine UP prüfen...so jedenfalls wird es kommuniziert....ich bin da auch gerade ganz gut im Thema :D:D

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Was haben deutsche Behörden mit einer Hochzeit auf den Philippinen zu tun?

    Für eine Hochzeit auf den Philippinen benötigt der deutsche Bräutigam eine Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt. Für dieses braucht man bei den meisten Standesämtern auch die Papiere der zukünftigen Ehefrau und eben auch eine UP


    https://manila.diplo.de/blob/1…sung-philippinen-data.pdf


    Zitat

    Verlangt jedoch das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen, so handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für die Hochzeit zwischen Ihnen und Ihrer Partnerin/Ihrem Partner bestehen.

    Für diese Überprüfung werden Unterlagen von Ihnen und Ihrer Partnerin/Ihres Partners benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie vom Standesamt Ihres Wohnortes.

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • https://manila.diplo.de/blob/1…higkeitszeuganis-data.pdf


    Ich lese hier nichts von Überprüfung des Ehefähigkeitszeugnisses der PH Verlobten. Dein zitierter Link auf Seite 4 funktioniert auch nicht


    Zitat Merkblatt DBM:

    Bei Eheschließung auf den Philippinen verlangen die philippinischen Behörden zu dem Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Legal Impediment to Marriage) eine von der Botschaft ausgestellte konsularische Bescheinigung, das sogenannte ''ConsularCertificate of Legal Capacity to Contract Marriage''.Für die Ausstellung muss das originaledeutsche Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden

  • Ich lese hier nichts von Überprüfung des Ehefähigkeitszeugnisses der PH Verlobten.

    Es geht um das EFZ der deutschen Partners..

    Für die Ausstellung muss das originaledeutsche Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden

    .. und dieses EFZ wird vom deutschen Standesamt ausgestellt.

    Dazu braucht das StA aber Urkunden (Geb-Urkunde, Cenomar) der Philipp. Verlobten.

    Da diese nicht legalisiert werden können, wird meist eine UP fällig.

  • Wenn nicht, mit dem StA sprechen ob du das EFZ auch ohne UP bekommst wenn ihr nicht vorhabt in DE zu leben.

    Na das kann ja jeder erzählen....darauf wird doch kein Standesamt eingehen!

    Das hat meine Standesbeamtin mir damals gesagt, wir hatten auch erst geplant auf den Phils zu heiraten... :sonicht

    Sie hat gesagt es liegt im Ermessen des StA ob überhaupt eine UP fürs EFZ gemacht werden muß. Wenn man eh nicht mit der Frau nach DE ziehen will, hätte sie damals drauf verzichtet. Die UP wäre dann im Zweifelsfall im Zuge des FZV erfolgt, sollte man nach der Heirat im Ausland dann doch seinen gemeinsamen Wohnsitz in DE wählen.

    Sollte man allerdings von vornherein planen zusammen in DE zu leben nach der Eirat in PH, ist es allerdings anzuraten die UP im Rahmen des EFZ zu machen, dann hat man das hinter sich fürs FZV.

    Logisch oder...?

  • Na das kann ja jeder erzählen....darauf wird doch kein Standesamt eingehen!

    Mit dem Hintergrund, dass in dem Fall dann noch die Hürde DBM und ABH genommen werden muss, und diese beiden Institutionen auch eine UP anstoßen können, wäre es zumindest ein Versuch wert. Mein Standesamt wollte zuerst eine UP, hat aber dann doch mit der Bemerkung "sie heiraten ja auf den Philippinen" darauf beim EFZ verzichtet gehabt

    Was hat die ABH mit dem EFZ zu tun...? Die DBM kommt nur ins Spiel wenn das StA eine UP fordert...

  • Zum letzten Mal: Normalerweise reicht eine simple Aufenthaltsbescheinigung des deutschen Verlobten. Nur in Ausnahmefällen wird ein EFZ vom Standesamt benötigt.

    Zitat: Bürgeramt Stadt Braunschweig

    Wenn Sie im Ausland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, sollten Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat/ Botschaft) erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.

    In den meisten Fällen dürfte eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung (in ihr ist der Familienstand vermerkt - gilt auch als Ledigkeitsbescheinigung) genügen. Diese bekommen Sie bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten.

    Sollten Sie deutscher Staatsbürger sein und es wird ein Ehefähigkeitszeugnis (enthält Angaben zu beiden Personen) von Ihnen verlangt, müssen Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. (Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik beantragt werden.)


    https://www.braunschweig.de/vv/produkte/II/32/32_6/efz.php


    Ich gehe mal davon aus, dass jedes Standesamt für sich entscheidet.