why-not-now/Brauche Hilfe von den Spezialisten hier

  • Ich gehe mal davon aus, dass jedes Standesamt für sich entscheidet.

    Das StA kann nicht anders entscheiden..


    Die logische Kette ist die:


    1 ) Bei Heirat auf den Philippinen fordert das philippinische Standesamt das konsularische Ehefähigkeitszeugnis (legal capacity) , das nur durch die deutsche Botschaft ausgestellt werden kann


    2 ) die deutsche Botschaft fordert zur Ausstellung zwingend das EFZ des deutschen Standesamtes.


    3 ) das deutsches StA muss zur Ausstellung des EFZ auch die Papiere der Verlobten haben; dieser werden dann der UP unterworfen.


    Auch StA Braunschweig schreibt nix anderes. Die DBM ist bei der Ausstellung des konsularischen EFZ nicht mit der Aufenthaltsbescheinigung (erweitert) zufrieden. Damit wir man kein legal capacity von der DBM bekommen und somit wird der Einholung der marriage license scheitern.

  • Das Ausländeramt benötigte von mir für die Verpflichtungserklärung für meine Verlobte eine


    erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG),


    die ich beim Bürgeramt bekommen habe.


    Genau aus dem Grund weil nur dort auch der Familienstand mit angegeben ist.

    So die Aussage des Sachbearbeiters vom Ausländeramt.

  • Das Ausländeramt benötigte von mir für die Verpflichtungserklärung für meine Verlobte eine

    Jetzt müssen wir erst mal klären, ob der TS auf den Philippinen heiraten will oder in D?


    (denn für eine Heirat auf den Philippinen ist kein VE nötig)


    magictom

    es sieht so aus, als ob du in D heiraten willst; da läuft die Sache etwas anders als ob man auf den Philippinen heiratet.

  • @WNN

    Ich nehme mal an ihr wollte auf den Phills heiraten? Dann wie schon beschrieben benötigst du für das EFZ die Papiere deiner zukünftigen Frau und i.d.R: dafür eine UP

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Mit dem Hintergrund, dass in dem Fall dann noch die Hürde DBM und ABH genommen werden muss, und diese beiden Institutionen auch eine UP anstoßen können, wäre es zumindest ein Versuch wert. Mein Standesamt wollte zuerst eine UP, hat aber dann doch mit der Bemerkung "sie heiraten ja auf den Philippinen" darauf beim EFZ verzichtet gehabt

    Was hat die ABH mit dem EFZ zu tun...? Die DBM kommt nur ins Spiel wenn das StA eine UP fordert...

    Nichts ... habe ich ja auch nicht geschrieben 😉

  • Oha so hatte ich die Diskussion befürchtet. Hin und Her:(


    Ja wir wollen auf den Philippinen heiraten. Ich brauche dazu ein CENOMAR. Dies bekomme ich nur wenn die Originalunterlagen meiner Verlobten eingereicht werden. Begründung: Die Hochzeit wird auch in die deutschen Register eingetragen.


    Ich versuchte es damit dass man das doch auch mit der Prüfung dann mit der Heiratsurkunde machen kann und meine wirklich nette Standesbeamtin meinte - ja es ist ein wenig verrückt denn wenn es mir gelänge trotzdem zu heiraten würden dann die Prüfungen stattfinden wenn die Heiratsurkunde vorliegt.


    Also im Merkblatt steht dass es zwingend ist für die Prüfung die Originalunterlagen da zu haben diese dann zum auswärtigen Amt zu schicken und von dort nach Manila und den Weg wieder zurück.


    Wenn es mir also gelänge auf den Phil zu heiraten ohne Cenomar, dann würde es später legalisiert werden können. Aber das ist wohl ilusorisch.


    Wenn ich alles richtig verstanden habe müssen meine Papiere dann noch von der DBM beglaubigt werden oder?

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Und hier kommt jetzt HKG ins Spiel. Ich hatte den gleichen Mist der dt. Behörden an der Backe. In Düsseldorf wollte dieser Typ von Standesbeamte auch eine UP machen, obwohl ich seit ca. 30 Jahren nicht mehr in D gemeldet bin und wir auch nicht in D wohnen werden. Darauf haben wir In HKG geheiratet, fertig.

  • Ja wir wollen auf den Philippinen heiraten. Ich brauche dazu ein CENOMAR.

    Fast... Der Begriff CENOMAR steht für das Ledigkeitszeugnis der Filipina. Diese Zeugnis wird vom PSA erstellt. Für Deutsche wird der Begriff EFZ verwendet.

    Dies bekomme ich nur wenn die Originalunterlagen meiner Verlobten eingereicht werden. Begründung: Die Hochzeit wird auch in die deutschen Register eingetragen.

    Begründung ist auch nicht ganz richtig:

    Die DBM darf die Papiere wegen schlechtem Dokumentenwesen der Philippinen nicht mehr beglaubigen, bzw. "legalisieren". Ersatzweise gibt es dazu die UP.. und daher darf das StA nur urkundengeprüfte Urkunden zur Kenntnis nehmen.

    Die spätere Heiratsurkunde muss nicht unbedingt im deutschen Heiratsregister registriert werden.

    Das ist aber eine andere Baustelle.

    Wenn es mir also gelänge auf den Phil zu heiraten ohne Cenomar, dann würde es später legalisiert werden können. Aber das ist wohl ilusorisch.

    … dann würden später die UP im Rahmen des Visumserteilung nachgeholt.

    Legalisiert wird nichts mehr.

    Wenn ich alles richtig verstanden habe müssen meine Papiere dann noch von der DBM beglaubigt werden oder?

    Beglaubigen ist das falsche Wort.. die DBM erstellt aus deinem EFZ des StA die konsularische Bescheinigung. (Legal Capacity to contract marriage). Damit (und anderen Dokumenten) könnt ihr dann die marriage license beantragen.

  • Hallo hge


    vielen Dank - klar und deutlich und vor allem auch für mich als Behörden "Vollhorst" zu kapieren:).


    Weiß jemand aus Erfahrung wie lange das Procedere dauert wenn ich die Unterlagen im Original bei meinem Standesamt einreiche?

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Ich gehe mal davon aus, dass jedes Standesamt für sich entscheidet.

    Das StA kann nicht anders entscheiden..

    .....

    Ich habe das so verstanden, dass jedes Standesamt für sich entscheidet, welche Unterlagen es für die Ausstellung des Ehefähigkeits-Zeugnisses braucht/ haben will. So schreibt es auch @wnn als Betroffener.

  • Weiß jemand aus Erfahrung wie lange das Procedere dauert wenn ich die Unterlagen im Original bei meinem Standesamt einreiche?

    Es wird ungefähr 6 - 8 Monate (Weihnachten / Ostern) dauern, bis die Papiere geprüft sind und du dein EFZ erhällst...dann noch die Wartezeit der Amrriage Lizenz, das Seminar auf den Philippinen. Ich würde mal von einer Hochzeit im August 2020 ausgehen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • wichtig, es dauert schon mehrere Monate einen Termin bei der DBM für ein Hochzeitsvisum zu bekommen, ich weiß nicht, ich glaube im Moment liegen wir bei März/April 2020 für einen Termin, deshalb den Termin FRÜHZEITIG bei der DBM ausmachen.

  • wichtig, es dauert schon mehrere Monate einen Termin bei der DBM für ein Hochzeitsvisum zu bekommen, ich weiß nicht, ich glaube im Moment liegen wir bei März/April 2020 für einen Termin, deshalb den Termin FRÜHZEITIG bei der DBM ausmachen.

    Er will ja nicht in Deutschland heiraten...also nicht nötig

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • @why-not-now


    Hast du eventuell mal in Erwägung gezogen in HKG zu heiraten (ohne EFZ)? Im Nachhinein bin ich froh, das ich es gemacht habe. Kein Stress, machst noch eine Woche Urlaub und kannst später, falls du es brauchst, in Ruhe den dt. Amtsschimmel wiehern lassen.

    Ich kann mich Islaorca nur anschließen.


    Ich habe auch voriges Jahr in Hongkong geheiratet und zwar mit Hilfe des Civil Celebrant Francis (zu finden mit diesen Stichworten auf Facebook). Kostet zwar ca. €1000,- zusätzlich, damit sind aber alle Gebühren bereits bezahlt, die Termine auf allen Ämtern werden von ihm gebucht inklusive des Termins auf dem philippinischen Konsulat wegen des Report of Marriage. Er begleitete uns persönlich zu allen Terminen. Ein absolut schmerzfreier Weg. Wie ich in seiner Facebookseite gelesen habe, kann er Trauungen auch jetzt trotz Unruhen durchführen, muß sich aber an die Gegebenheiten anpassen und manchmal Tage aussetzen.


    Hinweis: Ich lebe in Österreich und da ist bürokratisch anders und m.E. einfacher.


    Ich musste nur eine Kopie meines Reisepasses und eine Ledigkeitsbestätigung (nur beglaubigt übersetzt), hinschicken, meine Verlobte ebenfalls Reisepass, Geburtsurkunde und Cenomar, alles unbeglaubigt mit Kurier (natürlich nicht übersetzt, da ohnehin schon in Englisch).


    In Österreich bekommt man einen sogenannten „Teilauszug“ aus dem Register des Standesamtes, ohne dass man die Papiere der Zukünftigen vorlegen muss. Ich wüßte nicht, was meine Heiratsfähigkeit mit meiner Partnerin zu hat, entweder kann/darf ich heiraten oder nicht. Aber leider scheint es in Deutschland komplizierter zu sein.


    Die Heiraturkunde bekommt man per Post mit Apostille und da beide Länder das Haager Abkommen unterzeichnet habe, ist sie auch hier in D bzw. Ö gültig, eine beglaubigte Übersetzung ist logischerweise notwendig.

    "Auf den Philippinen enthalten alle Speisen Zucker, ausgenommen Schokolade, die schmeckt salzig"