Ich gehe mal davon aus, dass jedes Standesamt für sich entscheidet.
Das StA kann nicht anders entscheiden..
Die logische Kette ist die:
1 ) Bei Heirat auf den Philippinen fordert das philippinische Standesamt das konsularische Ehefähigkeitszeugnis (legal capacity) , das nur durch die deutsche Botschaft ausgestellt werden kann
2 ) die deutsche Botschaft fordert zur Ausstellung zwingend das EFZ des deutschen Standesamtes.
3 ) das deutsches StA muss zur Ausstellung des EFZ auch die Papiere der Verlobten haben; dieser werden dann der UP unterworfen.
Auch StA Braunschweig schreibt nix anderes. Die DBM ist bei der Ausstellung des konsularischen EFZ nicht mit der Aufenthaltsbescheinigung (erweitert) zufrieden. Damit wir man kein legal capacity von der DBM bekommen und somit wird der Einholung der marriage license scheitern.