Gegi/Standesamt will Form 11/121 ohne OLG ausstellen

  • Hallo zusammen


    nach vier Jahren des Kennenlernens haben meine Verlobte und ich uns vor ca.12 Monaten entschieden hier in D zu heiraten und

    zu leben. Gleichzeitig möchten wir ihre Tochter mitbringen (wird Anfang März 2020 16 Jahre alt) also schon zeitlich sehr knapp.

    Visainterview für beide ist am 15.12. reserviert.


    Die UP ist nun bereits erfolgreich abgeschlossen

    die Dokumente sind übersetzt

    die beglaubigte Vollmacht der DBM zur Anmeldung der Ehe liegt vor

    A1 und CFO ist auch erledigt

    Die Geburtsurkunde Ihrer Tochter ging auch durch die UP


    Jetzt dachte ich eigentlich die übersetzen Papiere gehen nun als nächstes zum OLG Nürnberg um die Befreiung zu erhalten.

    Meine Standesbeamtin erzählt mir heute allerdings sie will mir das Ehefähigkeitszeugnis also die Form 11/121 gleich ausstellen.

    Das OLG will sie erst nach der Einreise und eidestattlicher Erklärung der Ledigkeit meiner Verlobten starten.... geht das so?

    Würde mir die ABH wohl eine VE auch ohne die vorherige Zustimmung des OLG ausstellen?


    grüße

    gerhard

  • Meine Standesbeamtin erzählt mir heute allerdings sie will mir das Ehefähigkeitszeugnis also die Form 11/121 gleich ausstellen.

    Das OLG will sie erst nach der Einreise und eidestattlicher Erklärung der Ledigkeit meiner Verlobten starten.... geht das so?

    Würde mir die ABH wohl eine VE auch ohne die vorherige Zustimmung des OLG ausstellen?

    Ich habe noch nie ein Form 11/121 gesehen...

    Sinngemäß sollte dort stehen, dass alles Nötige gemacht worden ist, um die Anmeldung der Eheschließung abzuschließen und die Hochzeit unmittelbar bevorsteht. Auch ein möglicher Termin zur Hochzeit soltle genannt sein. Damit sollte dann zumindest die DBM und ABH zufrieden sein.


    Ich habe aber keine Idee, wie dein StA vertreten kann, dass diese Anmeldung abgeschlossen ist, ohne das Befreiungsverfahren durchgeführt zu haben. Aber das ist dann deren Problem.


    Die ABH wird die VE auch ohne das Befreiungsverfahren ausstellen. Die interessiert das nicht.


    Ich habe zwar eine Idee, warum dein StA das so machen will:

    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…laender_p/philippinen.pdf


    In Punkt 3 steht die "eigene Erklärung über den Familienstand"..

    Die möchte das StA wahrscheinlich selbst bescheinigen; dazu muss deine Verlobte aber vor dem StA persönlich erscheinen.

    Da das OLG diese Erklärung aber in ihren Punkten aufführt wäre das Befreiungsverfahren also nur nach Einreise möglich.

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Standesamt will Form 11/121 ohne OLG ausstellen“ zu „Gegi/Standesamt will Form 11/121 ohne OLG ausstellen“ geändert.

  • In Punkt 3 steht die "eigene Erklärung über den Familienstand"..

    Die möchte das StA wahrscheinlich selbst bescheinigen; dazu muss deine Verlobte aber vor dem StA persönlich erscheinen.

    Da das OLG diese Erklärung aber in ihren Punkten aufführt wäre das Befreiungsverfahren also nur nach Einreise möglich.

    Den Punkt hatte mein Standesamt auch auf der Liste, allerdings bei meinem ersten Besuch, wo ich die Liste der notwendigen Dokumente erhielt, erst mal selbst noch keine Lösung parat. Da wir nach dem Sammeln der Dokument enoch eine beglaubigte Kopie von Ihrem Ausweis benötigten, waren wir auf der DBM. Ich habe da mal nachgefragt, und dann konnte man da auch vor dem DBM-Beamten eine Erklärung abgegeben, die auch den Familienstand betraf. Mit der hatte mein Standesamt auch kein Problem gehabt. Weis gerade nur nicht genau, wie diese Erklärung heist. Bei Interesse schaue ich mal auf meinem privaten PC nach.

  • Ich habe da mal nachgefragt, und dann konnte man da auch vor dem DBM-Beamten eine Erklärung abgegeben, die auch den Familienstand betraf. Mit der hatte mein Standesamt auch kein Problem gehabt. Weis gerade nur nicht genau, wie diese Erklärung heist. Bei Interesse schaue ich mal auf meinem privaten PC nach.

    .. das ist schon richtig, dass man diese eidesstattliche Erklärung zum Familienstand auch bei der DBM abgeben kann.


    Es war aber nur meine persönliche Vermutung, dass das StA des TS aus unbekannten Gründen (vielleicht weil es es nicht besser weiß) diese Erklärung selbst abnehmen möchte; was erklären würde, dass das StA das Befreiungsverfahren erst nach Einreise machen möchte.

  • mir hat die Standesbeamtin erklärt sie möchte von meiner Verlobten vor dem OLG Prozess eine eidesstattliche Erklärung daß meine

    Verlobte ledig ist.....persönlich vor ihr abgegeben mit einem Dolmetscher.

    Das geht ja dann nur nach der Einreise.

    Die Vollmacht zur Eheanmeldung beglaubigt von der DBM hat damit nichts zu tun......die haben wir schon.

    ja....schon ungewöhnlich....ich werde sie nächste Woche nocheinmal darauf aufmerksam machen....aber die besteht darauf.

    Ich mache auch nächste Woche gleich mal einen Termin für die Verpflichtungserklärung bei der ABH....mal schauen was die

    evtl. sagen.


    grüße

    gerhard

  • mir hat die Standesbeamtin erklärt sie möchte von meiner Verlobten vor dem OLG Prozess eine eidesstattliche Erklärung daß meine

    Verlobte ledig ist.....persönlich vor ihr abgegeben mit einem Dolmetscher.

    Das geht ja dann nur nach der Einreise.

    … dann war meine Vermutung richtig.

    Das ist die Frage: Will sie nur das formale Dokument haben bevor es mit dem OLG weiter geht?

    Oder will Sie wirklich persönlich diese eidesstaatliche Erklärung durchführen?

    Was ich meine, hat, soweit ich mich erinnere, nichts mit der Vollmacht zur Eheanmeldung zu tun.


    Wenn ich die Befreiung vorab haben will, würde ich da noch einmal nachhaken, ob es auch eine eidesstaatliche Erklärung abgenommen von der DB;M tut. Ansonsten halt nach der Einreise, sofern es keine Probleme mit dem für das Visa notwendigen Formula 11/121 gibt

  • Also ich habe vorige Woche das Formular 11/121 von meinem Standesamt bekommen, nachdem alle Unterlagen von uns vom OLG zurück kamen.


    Die Ledigkeit meiner Verlobten wurde ja durch die Urkundenprüfung und ihrem Cenomar bestätigt.


    Meine Standesbeamtin hat alle geforderten Unterlagen zum OLG gesendet und mich dann informiert als sie nach ca. 3 Wochen wieder zurück kamen.


    Ich verstehe das Vorgehen der Standesbeamtin von gegi absolut nicht.

    Bekommt Deine Verlobte denn überhaupt ein Visum wenn das Formular 11/121 fehlt?

    Das ist doch eine Vorraussetzung beim Interview Termin in Manila.


    Oder habe ich da was falsch verstanden?

  • Also meine Frau musste das damals auch 1 Woche vor der Hochzeit, beim Vorgespräch im Standesamt, unterschreiben! Ist normal!!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Also meine Frau musste das damals auch 1 Woche vor der Hochzeit, beim Vorgespräch im Standesamt, unterschreiben! Ist normal!!

    So war es bei uns auch..bzw. bei uns hat meine Frau erst am Tag der Hochzeit unterschrieben. Das weiß ich noch ganz genau, weil meine Frau vorher nicht beim StA erscheinen musste. Ich hatte nachgefragt..


    Dieses Vorgehen ist und war aber eigentlich unlogisch, da diese eidesstattliche Versicherung ja Bestandteil der Dokumente für's Befreiungsverfahren ist. Ich vermute, das StA hatte eine Absprache mit dem OLG, dass diese Erklärung nachgeliefert bzw. beim StA zu den Akten zu nehmen ist.


    Wie gesagt unter diesem Gesichtspunkt halte ich das Vorgehen des StA vom TS zwar für unüblich aber durchaus nachvollziehbar.


    Ich denke nicht, dass dieses "unübliche" Vorgehen irgendeinen negative Auswirkung auf das Visumsverfahren bei der DBM oder der ABH haben wird. Denn bezüglich der Hochzeit ist das StA "Herr" des Verfahrens; und wenn das durch Form 11/121 signalisiert, dass für die Eheschließung alles nötige erledigt wurde, muss DBM/ABH das Visum erteilen.

  • heute bekomme ich einen Anruf vom Standesamt....nach Rücksprache mit dem OLG möchte Sie

    nun doch die Befreiung vor der Einreise beantragen....anscheinend hatte das OLG wohl was dagegen....lol

    Aber wie gesagt meine Form 11/121 habe ich schon.