Hallo zusammen
nach vier Jahren des Kennenlernens haben meine Verlobte und ich uns vor ca.12 Monaten entschieden hier in D zu heiraten und
zu leben. Gleichzeitig möchten wir ihre Tochter mitbringen (wird Anfang März 2020 16 Jahre alt) also schon zeitlich sehr knapp.
Visainterview für beide ist am 15.12. reserviert.
Die UP ist nun bereits erfolgreich abgeschlossen
die Dokumente sind übersetzt
die beglaubigte Vollmacht der DBM zur Anmeldung der Ehe liegt vor
Die Geburtsurkunde Ihrer Tochter ging auch durch die UP
Jetzt dachte ich eigentlich die übersetzen Papiere gehen nun als nächstes zum OLG Nürnberg um die Befreiung zu erhalten.
Meine Standesbeamtin erzählt mir heute allerdings sie will mir das Ehefähigkeitszeugnis also die Form 11/121 gleich ausstellen.
Das OLG will sie erst nach der Einreise und eidestattlicher Erklärung der Ledigkeit meiner Verlobten starten.... geht das so?
Würde mir die ABH wohl eine VE auch ohne die vorherige Zustimmung des OLG ausstellen?
grüße
gerhard