Bonitätsprüfung

  • Hallo zusammen


    leider komm ich irgendwie bei dem Thema nicht weiter.

    Ich benötige ja von der ABH noch eine Verpflichtungserklärung für das Hochzeitsvisum zur Heirat hier in D.

    Für Schengenvisum habe ich das schon hinter mir und hat mit 2500 euro auf Sperrkonto immer geklappt.


    Nun lese ich heute daß für die VE zur Hochzeit normal eine Bonitätsprüfung gemacht wird und krieg da jetzt

    irgendwie Bedenken ob meine kleine Rente von nur 1400 Euro netto wohl ausreichend ist.

    Noch dazu möchte ich ja Ihre 15 Jährige Tochter auch noch mit versorgen.

    Ich habe ein exclusives Eigenheim auf dem Land mit 180 qm Wohnfläche und riesigen Garten also keine Miete nix.

    Habe auch sonst kaum Unterhaltskosten da ich alles mit eigenem Holz heize usw.


    Keine Ahnung ob das alles bei der Bewertung mit berechnet wird.

    Vermögens und Sachwerte sind auch vorhanden....ich hätte keine Chance jemals vom Staat auch nur

    einen Cent zu bekommen.


    Wenn ich den Hartz 4 Regelsatz zusammenrechne komme ich auf 1128 Euro monatlich.


    Möchte mich halt schon mal bisschen vorbereiten bevor ich demnächst persönlich bei der ABH vorspreche.


    Habe ich wohl eine Chance ?



    grüsse

    gerhard

  • Nun lese ich heute daß für die VE zur Hochzeit normal eine Bonitätsprüfung gemacht wird und krieg da jetzt

    irgendwie Bedenken ob meine kleine Rente von nur 1400 Euro netto wohl ausreichend ist.

    Wo hast du das gelesen?


    Die VE dient ja nur zur Absicherung zwischen Einreise und Hochzeit. Ist also im Prinzip mit einem Kurzaufenthalt bei SchengenVisum vergleichbar. Diese VE dient keineswegs dazu nachzuweisen, dass du für deine Frau auch nach der Hochzeit sorgen kannst.

    Wenn deine VE für Schengen Visum akzeptiert wurde sollte sie auch für die Einreise zur Hochzeit ausreichen.

    Noch dazu möchte ich ja Ihre 15 Jährige Tochter auch noch mit versorgen.

    Ich habe ein exclusives Eigenheim auf dem Land mit 180 qm Wohnfläche und riesigen Garten also keine Miete nix.

    Habe auch sonst kaum Unterhaltskosten da ich alles mit eigenem Holz heize usw.

    Bei der Tochter könnte man die "strengere" Form der Prüfung schon verstehen, denn es sollte sicher gestellt sein, dass dafür nicht der Staat aufkommen muss …


    aber


    Sollte nicht genügend einkommen vorhanden sein, müsste sich die Mutter ja zwischen Ehemann (in spe) und Tochter entscheiden . Das kann man ihr nicht zumuten. Daher dürfte man der Tochter auch ohne VE die Einreise gestatten.


    Wohnraum hast du ja zur genüge, das sollte ausreichen.


    Diese Rechnereien bezüglich der VE sind leider von ABH zu ABH verschieden. Es ist nicht klar, was berücksichtigt wird und was nicht. Daher kann nur deine zuständige ABH dir verbindlich sagen, welche VE du abgeben musst.


    Im Ernstfall, falls die ABH auf stur stellt, kann man sich rechtsanwaltlichen Beistand holen. Denn die RAs vertreten meist die These, dass überhaupt keine VE bei einem Zuzug zu Deutschen erforderlich ist. Auch nicht bei einem Hochzeitsvisum.


    Ich würde dir also raten, zunächst mal deine ABH aufzusuchen oder nachzufragen, ob du mit deinem finanziellen background eine VE für das Hochzeitsvisum abgeben darfst.


    Achte darauf, dass die Tochter zusammen mit der Mutter einen Antrag stellt. Ansonsten könnte man ihr ab dem Alter von 16 den Zuzug verweigern.

  • Also ich habe ja auch gerade eine Verpflichtungserklärung bei der ABH abgegeben für das Visum zur Eheschließung in Deutschland.


    Ich musste die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Personalausweis und eine erweiterte Meldebescheinigung mitbringen.

    Den Antrag hatte ich vorab schon per Mail senden können.

    Das ich Eigentum habe hat die ABH nicht interessiert für die Verpflichtungserklärung.


    Mir wurde nur gesagt das das Nettoeinkommen über der Pfändungsgrenze von 1560,51 Euro liegen muss zur Zeit im Landkreis Hannover.


    Letztes Jahr lag das wohl nur bei ca. 1300 Euro, wurde diese Jahr aber angepasst.


    Wichtig dabei ist aber auf jeden Fall das der Antragsteller sich bei der ABH melden sollte.

  • vielen dank schonmal


    ja wir haben am 15.12. einen Visa Termin bei der DBM für beide gleichzeitig reserviert.


    Die Tochter hat allerdings Anfang März erst die Prüfung Ihres Highschool Abschlusses und könnte

    erst evtl 8 Tage nach Ihrem 16. Geburtstag abfliegen.


    Meine Verlobte könnte ja wahrscheinlich schon Wochen früher nach D fliegen.


    Ist es wohl zwingend daß beide gleichzeitig im Flieger sitzen?

    Und macht die Einreise 8 Tage nach dem 16. Geburtstag der Tochter wohl Probleme ?

    Das Visum würde ja noch vor Ihrer Ausreise/Geburtstag ausgestellt werden.


    grüsse

    gerhard

  • Ist es wohl zwingend daß beide gleichzeitig im Flieger sitzen?

    Und macht die Einreise 8 Tage nach dem 16. Geburtstag der Tochter wohl Probleme ?

    Das Visum würde ja noch vor Ihrer Ausreise/Geburtstag ausgestellt werden.

    Visumsmäßig wird das wohl nichts ausmachen.


    Jedoch eine Minderjährige allein fliegen zu lassen ist nicht so toll. Dazu werden dann wieder mehr Papiere von DSWD etc benötigt. Dann würde ich lieber solange warten, bis dass beide gleichzeitig ausreisen können. Oder die Mutter muss noch mal zurück um die Tochter abzuholen.

  • also ich hab mir die Anforderungen von der DSWD angeschaut und meine nicht das wäre ein großes Unterfangen.

    Sie ist ja nicht alleine vor Ort bis zum Abflug und man kann ja das alles schon im Vorfeld erledigen.


    Eine 16 Jährige sollte doch durchaus in der Lage sein einen Flug alleine hinzukriegen und im Flieger ist sie ja

    gut untergebracht.


    Man ist ja heute über Whatsapp immer sofort im Kontakt falls es Fragen oder Probleme am Airport gibt.

    Sie kann gut Englisch.....aber ja... es fehlt ihr ein bisschen an Selbstvertrauen....und das ist eine gute Übung um das

    ein bisschen zu stärken.


    Sie wird stolz sein wenn Sie das alleine hinkriegt....und das ist gut so.

    In der heutigen Zeit ist es schwierig hier in D ohne das nötige Selbstvertrauen....besonders for Migranten.

    Natürlich hat auch die Mama Bedenken und Angst ist doch normal bei Töchtern und Söhnen.


    nützt aber nix irgendwann ist immer das erste mal......

  • also ich hab mir die Anforderungen von der DSWD angeschaut und meine nicht das wäre ein großes Unterfangen.

    Sie ist ja nicht alleine vor Ort bis zum Abflug und man kann ja das alles schon im Vorfeld erledigen.

    Der Papierkram ist nicht sonderlich groß. Wenn sie sich das zutraut.....müsst ihr selbst wissen.

  • hallo zusammen


    habe heute schon einmal mit der ABH telefoniert und einen Termin für Montag bekommen für

    die Verpflichtungserklärung.


    die Dame meinte daß wir zwei verschiedene Visa Anträge machen müssen bei der DBM

    -einen Antrag Visa zur Eheschließung und
    -einen Antrag Visa Familiennachzug für die noch 15 Jährige Tochter

    auch wenn beide zusammen ausreisen ist es immer ein FZV visum für das Kind


    soweit so gut.....nur will Sie auch für beide getrennte Verpflichtungserklärungen haben.


    Aber die Deutsche Botschaft verlangt eigentlich gar keine Verpflichtungserklärung auf Ihrer Checkliste

    für das Kind?

    Warum soll ich dann eine machen ?.....verstehs nicht

    und lt. § 5 Abs. 2 S,2 AufenthG darf auch keine gefordert werden.


    grüsse aus Bayern

  • ie Dame meinte daß wir zwei verschiedene Visa Anträge machen müssen bei der DBM

    -einen Antrag Visa zur Eheschließung und
    -einen Antrag Visa Familiennachzug für die noch 15 Jährige Tochter

    auch wenn beide zusammen ausreisen ist es immer ein FZV visum für das Kind

    Das ist richtig... pro Visum muss ein separater Antrag gestellt werden

    Aber die Deutsche Botschaft verlangt eigentlich gar keine Verpflichtungserklärung auf Ihrer Checkliste

    für das Kind?

    .. doch

    Zitat

    Sofern Referenzperson/Elternteil in Deutschland kein dt. Staatsangehöriger ist: Verpflichtungserklärung mit Lebensunterhalt nachgewiesen.

    Sogar mit LU... obwohl meiner Meinung nach das nicht nötig ist.. Ist umstritten.

    Wenn deine ABH mit deinem Gehalt eine VE ausstellen kann, solltest du das machen um Diskussionen zu vermeiden.

    Ansonsten muss man weitersehen-

  • Meine Verlobte könnte ja wahrscheinlich schon Wochen früher nach D fliegen.


    Ist es wohl zwingend daß beide gleichzeitig im Flieger sitzen?

    Und macht die Einreise 8 Tage nach dem 16. Geburtstag der Tochter wohl Probleme ?

    Das Visum würde ja noch vor Ihrer Ausreise/Geburtstag ausgestellt werden.

    Ich habe mir das noch mal angeschaut.. Das AufenthG sagt:


    Zitat

    (2) Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.

    Es ist also hier nicht vom gemeinsamen Antragstellung die Rede, sondern von "Verlegung des Lebensmittelpunktes".

    Hier kann man so oder so entscheiden, ob dies bei deiner Verlobten und Tochter eine getrennte Einreise ist oder nicht.

    Daher würde ich diese Frage zumindest bei der DBM absichern; am besten noch deine ABH dazu befragen.


    Es wäre wirklich ärgerlich, wenn durch diese Formalie die Einreise der Tochter gefährdet würde.

  • Daher würde ich diese Frage zumindest bei der DBM absichern; am besten noch deine ABH dazu befragen.


    Es wäre wirklich ärgerlich, wenn durch diese Formalie die Einreise der Tochter gefährdet würde.

    Ich würde mich da auf überhaupt nichts verlassen und beide zusammen reisen lassen. Die paar Wochen kann und sollte man auch noch warten. Denn nichts wäre vermutlich schlimmer, wenn das Kind dann nicht mehr einreisen dürfte

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ja...da habt ihr Recht....die paar Wochen sind mir eigentliche egal....hauptsache es klappt.

    (ich dachte halt irgendwie, es wäre einfacher wenn wir bereits verheiratet wären die Tochter nachzuholen

    aber spielt wohl keine Rolle)


    die Form 11/121 bekomme ich nächste Woche

    ABH Verpflichtungserklärung werd ich am Montag mehr wissen



    also 15.12. ist das Visa Interview für beide

    Ausreise wäre für beide dann ca. mitte März (die Tochter wird am 8.3.20 16 Jahre alt)

    erst dann startet mein Standesamt ja das OLG (weil die ja vorher unbedingt die eidesstattliche Erklärung will)

    also Hochzeit dann vorraussichtlich mitte/ende April möglich


    Gibt es eine Frist in welchem Zeitraum man nach der Visaerteilung das Land verlassen muss? denn

    ich vermute schon dass das Visa noch im Januar durch wäre.



    grüsse

  • Gibt es eine Frist in welchem Zeitraum man nach der Visaerteilung das Land verlassen muss? denn

    ich vermute schon dass das Visa noch im Januar durch wäre.

    Auf dem Antrag zum Visum gibt man doch das gewünschte Einreisedatum an. Das kannst du dir also aussuchen.

    Das Visum ist dann 3 Monate gültig und in dieser Zeit muss eingereist werden.

  • oh danke....das ist ja mal gut....olg kann ja auch net ablaufen bis April...VE ist dann auch noch gültig

    dann plan ich das mal jetzt so und die Damen müssen nicht so sehr frieren.


    Wie lange hätte man denn eigentlich zeit zum heiraten nach Visumerteilung ?

    Ich las mal was von nur 3 Monaten? Gilt das dann ab dem Tage der Einreise?

  • Wie lange hätte man denn eigentlich zeit zum heiraten nach Visumerteilung ?

    Ich las mal was von nur 3 Monaten? Gilt das dann ab dem Tage der Einreise?

    Innerhalb der Einreisefrist, die auf dem Visum steht. solltet ihr heiraten.

    Man kann zwar versuchen, das Visum zu verlängern. Wird auch manchmal - je nach vorgetragenem Grund -gewährt.

    Es sollte aber auch bei Antragstellung ein Termin zur Hochzeit mit angegeben werden; der müsste ja schon zwangsläufig innerhalb des Gültigkeitsbereich des Visums liegen.

  • Ausreise wäre für beide dann ca. mitte März (die Tochter wird am 8.3.20 16 Jahre alt)

    erst dann startet mein Standesamt ja das OLG (weil die ja vorher unbedingt die eidesstattliche Erklärung will)

    Meiner Meinung nach wird es ohne OLG Freistellung von der Beibringung des EFZ überhaupt kein Visum geben, weil das ein wesentlicher Bestandteil der Visumsvoraussetzungen sind! Kläre das ziwschen DBM & ABH & Standesamt, ansonsten bekommen die beiden kein Visum.

    Das Standesamt ist hier falsch

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Meiner Meinung nach wird es ohne OLG Freistellung von der Beibringung des EFZ überhaupt kein Visum geben, weil das ein wesentlicher Bestandteil der Visumsvoraussetzungen sind!

    Die DBM verlangt nur Form 11/121 und einen Hochzeitstermin. Und das ist das "grüne Licht" des Standesamtes.

    In das "Business" des Standesamts regiert weder die DBM noch die ABH rein.. wie umgekehrt übrigens auch nicht.


    Daher bin ich mir sicher, dass die DBM nicht das fehlende Befreiungsverfahren bemängeln wird.

    Es ist zwar schon einiges her.. aber mein StA hatte mir damals auch eine Bescheinigung gegeben, dass zur Hochzeit alles fertig wäre, obwohl das Befreiungsverfahren noch lief.

  • Die DBM verlangt nur Form 11/121 und einen Hochzeitstermin

    Die DBM schreibt in ihrem offiziellen Papier


    Zitat

    Schriftliche Bestätigung des Standesamts in
    Deutschland, dass die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen abgeschlossen ist
    mit Angabe des voraussichtlichen Eheschließungstermins (erfolgreiche
    Anmeldung der Eheschließung)


    Ohne OLG prüfung kann kein Standesamt bescheinigen, dass die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen abgeschlossen sind. Also ich wäre da vorsichtig, denn das Standesamt liegt hier definitiv falsch!

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Ohne OLG prüfung kann kein Standesamt bescheinigen, dass die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen abgeschlossen sind.

    Richtig... aber es liegt in der Kompetenz des StA zu sagen, wann die "Eheschließungsvoraussetzungen" erfüllt sind und nicht in der Kompetenz von ABH/DBM.. bei gleichgeschlechtlichen Partner zB gibt es ja überhaupt kein Befreiungsverfahren.

    Ebenso hatte ich mal einen Fall, wo das StA/OLG dringend das kons. EFZ der philipp. Botschaft sehen wollte. Das geht aber nur bei persönlicher Vorstellung bei der phil. Botschaft … also gab es da auch keine Befreiungsverfahren im Vorfeld.

    Das StA, falls es etwas falsch machen sollte, muss sich ggfs den eigenen vorgesetzten Stellen verantworten, jedoch nicht der DBM/ABH.

    Es steht aber ggfs der DBM frei, beim StA nachzufragen, ob das Visum ohne Befreiungsverfahren erteilt werden soll. Wird es aber wahrscheinlich nicht tun, denn es wird annehmen, das das StA weiß was es tut.


    Genau so wenig wird das StA der ABH reinreden und zB erwirken wollen, dass ein Visum ohne VE erteilt wird. Die DBM wird dann einen Vogel zeigen :)