Schengen-Visum = Arbeitserlaubnis???

  • Hallo miteinander,


    ich habe schon etwas im Forum gesucht, aber keine passenden Hinweise zu meiner Frage gefunden.


    Meine Bekannte (Filipina) befindet sich derzeit in Japan, wo sie mit einem Studentenvisum für insgesamt reichlich ein Jahr halbtags eine Sprachschule besucht und halbtags in einem Pflegeheim arbeitet. Da sie mit der Situation unzufrieden ist, hat sie sich nun überlegt in Europa zu arbeiten.

    Sie ist gerade dabei über die französische Botschaft in Japan ein Schengen-Visum zu beantragen. Damit will sie dann nach Europa reisen und jeweils für drei Monate in einem Land arbeiten und dann ins nächste Schengen-Land weiterreisen u.s.w.

    Dies plant sie für die nächsten drei Jahre zu tun, um genügend Geld anzusparen, damit sie dann auf den Philippinen eine Existenz gründen kann. Angeblich hat sie eine Freundin, die das derzeit bereits so macht.


    Ich bin zugeben völlig unwissend zu dem Thema, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie mit dem Schengen-Visum offiziell in der EU arbeiten kann. Oder liege ich da falsch?

    Ich freue mich auf Euren Input zu dem Thema.

  • Ich bin zugeben völlig unwissend zu dem Thema, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie mit dem Schengen-Visum offiziell in der EU arbeiten kann. Oder liege ich da falsch?

    Du liegst richtig. Mit einem Schengenvisum darf man nicht arbeiten. Sollte man es trotzdem tun, wird man eine Strafe bekommen dazu eine Einreisesperre für alle Schengenländer. Die Chance erwischt zu werden ist recht groß! Dazu bekommt eine Pinay i.d.R. nur sehr schwer überhaupt ein Schengenvisum...einfach mal hier einlesen!

    Mehrere Schengenvisa für verschiedene Länder wird es schon überhaupt nicht geben! Deine Freundin spinnt sich etwas aus

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sie ist gerade dabei über die französische Botschaft in Japan ein Schengen-Visum zu beantragen. Damit will sie dann nach Europa reisen und jeweils für drei Monate in einem Land arbeiten und dann ins nächste Schengen-Land weiterreisen u.s.w.

    Für diesen Zweck wäre kein Schengenvisum Voraussetzung, sondern ein Antrag auf Arbeitserlaubnis. Wie das in den verschiedenen Ländern gehandhabt wird muss man nachsuchen.


    Für Luxemburg geht saisonale Arbeiten in bestimmten Bereichen für Drittländer über Visum mit Arbeitserlaubnis. Wie schwer das umsetzbar ist weiß ich nicht.


    Wie Tandu schreibt, man sollte vorsichtig sein bei Schengen Visummissbrauch. Die Immi der EU Länder tauschen sich untereinander aus.


    LG Alf

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    3 Mal editiert, zuletzt von ALFI54 ()

  • Meine Bekannte (Filipina) befindet sich derzeit in Japan, wo sie mit einem Studentenvisum für insgesamt reichlich ein Jahr halbtags eine Sprachschule besucht und halbtags in einem Pflegeheim arbeitet. Da sie mit der Situation unzufrieden ist, hat sie sich nun überlegt in Europa zu arbeiten.

    .. das sie das so in Japan tun kann, ist doch schon (fast) ein 6er im Lotto für eine pinay. Warum ist sie mit der Situation unzufrieden?


    Wie bereits von den Vorpostern gesagt, Schengen Visum fällt aus.


    Sie könnte genau wie in Japan höchstens ein Studentenvisum beantragen, wenn ansonsten ihre Ausbildung bzw ihre bisherige Vita das Studium logisch erscheinen lässt. Bei Studentenvisum darf man auch in gewissem Maße arbeiten.

    Das würde aber dann innerhalb eines Jahres max. mit einem Land (und einer Uni oder Schule) funktionieren. Denn welcher Visumsentscheider würde an ein seriöses Studium glauben, wenn man alle 3 Monate wechseln will?

  • Wir hatten von Juni bis September einen US National (former Filipino) mit 3 Monatsvisum zu Besuch. Da er hier weiter studieren wollte, habe ich mich mit den Behörden hier auseinandergesetzt, zusätzlich stand ich mit der Botschaft in Washington in Mail Kontakt.


    Uns war es NICHT möglich, ab Luxemburg, ein zusätzliches Visum, oder Verlängerung, für einen US National zu beantragen, ausser es wäre eine Notlage gewesen, welche im Gesetz klar definiert ist z.B. Krankheit oder Heirat.


    Er MUSSTE termingerecht ausreisen, und als Drittlandbürger ein NEUES Visum über die Botschaft im Land der Residenz anfragen. In dem Fall die USA. Alle Ämter gaben diese Infos identisch. Ein illegales Verbleiben hätte ihm nur später Probleme bereitet.


    Daher glaube ich kaum, dass VERSCHIEDENE Schengenvisa pro Land während des Aufenthalts im Schengenraum überhaupt möglich sind.



    LG Alf

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  • Daher glaube ich kaum, dass VERSCHIEDENE Schengenvisa pro Land während des Aufenthalts im Schengenraum überhaupt möglich sind.

    Das geht schon deswegen nicht, weil pro 180 tage man sich nur max 90 Tage im Schengen Raum aufhalten darf. (VisaCodex)

    Richtig ... habe ich vergessen zu erwähnen ... :D

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  • Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.


    Ich konnte es mir halt auch nicht so richtig vorstellen, als sie mir davon erzählt hat. Sie meinte halt, ihre Freundin hätte für/über Frankreich ein Schengenvisum beantragt und wäre damit jetzt in Europa unterwegs, derzeit wohl in Italien. Aller 3 Monate würde sie ins nächste Land weiterreisen und sich neue Arbeit suchen. Und damit würde sie gut verdienen.

    Da das ja dann wahrscheinlich alles Schwarzarbeit ist, kann es sich höchstens um Arbeit im Niedriglohnsektor handeln - als Zimmermädchen, Küchenhilfe oder so. Das dann dabei soviel rumkommt, kann ich mir nicht vorstellen.

    ... das sie das so in Japan tun kann, ist doch schon (fast) ein 6er im Lotto für eine pinay. Warum ist sie mit der Situation unzufrieden?

    Ein 6er im Lotto ist das bei weitem nicht.

    Diese Art von Studentenvisum mit dem meine Bekannte hier in Japan ist, wurde erst vor kurzem eingeführt, um darüber die Zuwanderung billiger Arbeitskräfte nach Japan anzukurbeln.

    Sie ist seit November letzten Jahres hier und ihr Sprachkurs läuft bis März. Die Arbeitszeit ist offiziell auf 28 Stunden pro Woche begrenzt. Von dem was sie verdient muss sie die Sprachschule, ihre Unterkunft, Lebensmittel und eine Rückzahlung der Visakosten bezahlen.

    Untergebracht ist sie dabei zusammen mit 5 weiteren Filipinas in einem Zweizimmerapartment. Damit überhaupt etwas übrig bleibt am Monatsende geht sie zusätzlich Abends noch in einem Versandzentrum arbeiten.

    Ich persönlich hätte solch eine Situation hier in Japan eigentlich garnicht für möglich gehalten. Das kannte ich bisher nur aus Nahost.
    Sie hat nun parallel zu ihren Europaplänen auch ein Arbeitsvisum hier in Japan in Aussicht - bei einer Firma im Textilgewerbe als Bürokraft. Ich hoffe, dass sie sich dafür entscheidet, aber glaube es nicht.

    Häufig gezogen Japaner ihre Abneigung gegenüber anderen asiatischen Nationen recht deutlich. Das bekommt auch sie zu spüren.

    Sie stellt sich das in Europa besser vor.

  • Das mit der Weiterreise aller 3 Monate geht doch aber mit einem Schengenvisum, oder?

    Nein, weil ein Schengenvisum immer vom Heimatstaat (Staat des Dauerwohnsitzes) beantragt werden muss und man nicht länger als 90 Tage im 180 Tage Zeitraum in Schengen sein darf. Also theoretisch könnte man 90 Tage in Frankreich, dann 90 Tage nach Hause...dann wieder 90 Tage in Italien usw. reisen...Ist aber reine Theorie...eine Pinay ohne größeren Grundbesitz, guten Job im Heimatland und nachgewiesener Rückkehrbereitschaft bekommt überhaupt kein Schnegnvisum...von mehreren ganz zu schweigen.

    Da das ja dann wahrscheinlich alles Schwarzarbeit ist, kann es sich höchstens um Arbeit im Niedriglohnsektor handeln - als Zimmermädchen, Küchenhilfe oder so.

    Ja, mesit auch in der Prostitution

    Ich persönlich hätte solch eine Situation hier in Japan eigentlich garnicht für möglich gehalten

    Doch, ein Großteil der Pinays arbeiten in Japan im Rotlicht

    Häufig gezogen Japaner ihre Abneigung gegenüber anderen asiatischen Nationen recht deutlich. Das bekommt auch sie zu spüre

    So sind sie

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aller 3 Monate würde sie ins nächste Land weiterreisen und sich neue Arbeit suchen. Und damit würde sie gut verdienen.

    Da das ja dann wahrscheinlich alles Schwarzarbeit ist,

    Es wäre nicht nur Schwarzarbeit, sondern ihr Aufenthalt wäre auch in der Zwischenzeit illegal. Denn das erste Visum wurde nur max. auf 90 Tage ausgestellt. eine Verlängerung gibt es idR nicht.

  • Nein, weil ein Schengenvisum immer vom Heimatstaat (Staat des Dauerwohnsitzes) beantragt werden muss und man nicht länger als 90 Tage im 180 Tage Zeitraum in Schengen sein darf. Also theoretisch könnte man 90 Tage in Frankreich, dann 90 Tage nach Hause...dann wieder 90 Tage in Italien usw. reisen...Ist aber reine Theorie...eine Pinay ohne größeren Grundbesitz, guten Job im Heimatland und nachgewiesener Rückkehrbereitschaft bekommt überhaupt kein Schnegnvisum...von mehreren ganz zu schweigen.

    Ergänzung:


    Das Schengen-Visa gilt für den gesamten Schengenraum. Man darf alle Länder bereisen die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Der Visa-Antrag ist für das Land zu stellen in dem man sich überwiegend (die längste Zeit) aufhalten wird.


    Im Fall des TS, Visa-Antrag für Frankreich, sollte man sich auch länger in Frankreich aufhalten wie in anderen Ländern.


    Grüße, Bahog Utot

  • Häufig gezogen Japaner ihre Abneigung gegenüber anderen asiatischen Nationen recht deutlich. Das bekommt auch sie zu spüre

    So sind sie

    Immer diese Pauschalierungen.



    Auch mit einem theoretisch möglichen Schengenmehrjahresvisum - das ein Erstantragsteller kaum bekommen wird - ist der Aufenthalt im Schengenraum nur nach dem System 90 aus 180 denkbar.


    Klar in jedem Land gibt es Regionen wo sehr häufig nicht registrierte auch arbeiten, jedoch nicht legal. Denke erst kürzlich kam eine Statistik, dass Putzhilfen auch in D in privaten Haushalten zu einem hohen Prozentsatz (80?) schwarz arbeiten, ….