Schengen Visum Krankenversicherung Produkte Höchstdeckung?

  • Ich habe verschiedene Versicherungen für Schengen VISA verglichen (z. B Allianz, Hansa-Merkur). Alle haben eine Höchstdeckung von 30 000 oder 50 000 Euro. Das ist aus meiner Sicht für eine Krankenversicherung eine kleine Höchstdeckung. Wer kommt für einen Schadensfall auf, der diese Deckungssumme übersteigt? Doch wohl derjenige, der die Einladung ausgesprochen hat? Hat sich darüber jemand schon Gedanken gemacht, bzw. gibt es Versicherungsprodukte die eine angemessene Deckung, wie z. B. eine Million bieten?

  • Also sorry irgendwie kann ich nicht ganz folgen, was für eine Krankheit muss das sein, die in max 60 Tagen 1 Millionen an Schaden produziert ?

    Des weiteren, wird ein Rücktransport sicher gestellt, d.h. und tschüss - Ich sehe in diesem Falle kein Problem, sondern eher ein hypothetisches.

    Der Rest steht im kleingedruckten, da kann man aber wie immer etwas reinkonstruieren.


    2.5 Überführungs- und Bestattungskosten

    Die xxx erstattet die notwendigen Mehrkosten, die im Falle

    des Ablebens einer versicherten Person durch die Überführung des

    Verstorbenen in das Heimatland entstehen, oder übernimmt die Kosten

    für eine Bestattung in Deutschland bis zur Höhe der Aufwendungen, die

    bei einer Überführung entstanden wären.

    2.6 Nachhaftung

    Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes

    hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener

    Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht

    der xxx im Rahmen dieses Tarifes bis zur Wiederherstellung

    der Transportfähigkeit, maximal für die Dauer von 3 Monaten weiter.


    3 Selbstbehalt und Leistungseinschränkungen

    3.1 Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 25,– EUR.

    3.2 Für Kosten für Heilbehandlungen von Krankheiten,

    Beschwerden und Unfallfolgen, die in den letzten 6 Monaten

    vor Versicherungsbeginn bekannt waren, tragen Sie einen

    Eigenanteil in Höhe von 5.000,– EUR. Die Leistungen hierfür

    sind für jede versicherte Person auf maximal 30.000,– EUR für

    die gesamte Vertragslaufzeitzeit begrenzt.

    3.3 Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige

    Maß oder übersteigen die Kosten einer Heilbehandlung das

    ortsübliche Maß, so kann die xxxx die Leistungen auf

    einen angemessenen Betrag herabsetzen.

  • Wer kommt für einen Schadensfall auf, der diese Deckungssumme übersteigt?

    Der VE - Geber, also i.d.R. du! Dafür muss man ja u.a eine VE abgeben! Ich kenne einen Fall, da musste der VE Geber für fast 50tsd € aufkommen!


    lso sorry irgendwie kann ich nicht ganz folgen, was für eine Krankheit muss das sein, die in max 60 Tagen 1 Millionen an Schaden produziert ?

    selbstverschuldeter Unfall mit entsprechenden Verletzungen / Herzinfarkt / Schlaganfall / Unfall mit Koma usw. Niemand wünscht sich so etwas, kann aber immer passieren!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Der VE - Geber, also i.d.R. du! Dafür muss man ja u.a eine VE abgeben! Ich kenne einen Fall, da musste der VE Geber für fast 50tsd € aufkommen!

    Das ist mir klar, mir geht es aber einmal um ein konkretes Beispiel, wo die 50 TSD ausgeschöpft wurden und dann trotzdem noch gezahlt werden musste.


    In den o.g. Bedingungen steht ja klar drinnen dass dies auch übernommen wird bis zu 3 Monaten üer das Leistungszeitraum hinaus und bis die Reisefähigkeit wiederhergestellt ist.

    Hier reden wir aber von einem "Fall", denn ich nicht leider nicht kenne, aber ich vermute der wurde nicht von der Krankenversicherung abgedeckt, d.h. es war ein Ausschluss in den Bedingungen der gezogen hat, dann hilft Dir eine hohe Summe auch wenig.

    Also, wenn ich mir hier die Bedingungen so durchlese - ist da aber extrem viel abgedeckt - Deine von Dir genannten Beispiels sind abgedeckt!


    Ich zitiere noch einmal den Wortlaut im Versicherungsschein

    "Im Bereich der ambulanten und stationären Heilbehandlung ist die Höchstleistung der Krankenversicherung nicht begrenzt, es

    werden auch Leistungen über 50.000,00 EUR erbracht."


    Was nicht abgedeckt ist, sind Krankheiten, die bereits zu der Einreise bestanden, da ist ein Selbstbehalt von 5000€ und max 30T Eur.


    Also ich sehe da das Thema nicht. Wenn man aber auf 1000% gehen will kann man ja auch eine 5 Jahresversicherung abschliessen.


  • Versicherungen sind genau dazu da, grössere und seltene Risiken abzudecken, die man nicht selbst abdecken kann. Und da hören die Versicherungen mit 30 000 eher da auf, wo sie anfangen sollten.
    Bei einer schweren Verletzung etwa in Folge eines Verkehrsunfalls kann sehr wohl die Summe von 50 000 leicht überschritten werden. Und einen schwer kranken, kann man auch nicht einfach so zurücktransportieren, wobei diese Vorstellung an sich schon zynisch ist.

  • https://www.dr-walter.com/prod…bis-z/provisit-visum.html

    Hier gibt es keine Beschränkungen, die Versicherung kann online abgeschlossen und ausgedruckt werden, entspricht den Anforderungen für Schengen-Visa. https://www.provisit-visum.de/

    Bei Fragen bitte PM

    Ich bin nicht sicher, ob diese Versicherung ohne Deckungseinschränkung ist. Es scheint sich ja hier um die Würzburger Versicherung zu handeln.

    Dort steht recht gut versteckt unter 4.4.1 j: "Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,– EUR begrenzt. " Vorher steht etwas von neugeborenen Kindern, es steht nicht ausdrücklich, dass diese Deckungsbeschränkung sich nur auf diese Bezieht.
    https://reiseversicherungen.in…nt/uploads/AVB_AR_365.pdf

  • https://www.dr-walter.com/prod…bis-z/provisit-visum.html

    Hier gibt es keine Beschränkungen, die Versicherung kann online abgeschlossen und ausgedruckt werden, entspricht den Anforderungen für Schengen-Visa. https://www.provisit-visum.de/

    Bei Fragen bitte PM

    Ich bin nicht sicher, ob diese Versicherung ohne Deckungseinschränkung ist. Es scheint sich ja hier um die Würzburger Versicherung zu handeln.

    Dort steht recht gut versteckt unter 4.4.1 j: "Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,– EUR begrenzt. " Vorher steht etwas von neugeborenen Kindern, es steht nicht ausdrücklich, dass diese Deckungsbeschränkung sich nur auf diese Bezieht.
    https://reiseversicherungen.in…nt/uploads/AVB_AR_365.pdf

    Dann liess mal hier (und wo ist da in den Bedingungen etwas versteckt???): Die Summenbegrenzung bezieht sich eindeutig auf neugeborene Kinder. Wenn Du mir nicht glaubst, ruf direkt bei Dr.Walter an oder schick denen eine Mail mit all Deinen Fragen. Die Versicherung ist ausrücklich zugelassen von der DBM und umfasst den gesamten Schengenraum. Schadenregulierung erfolgt direkt über Dr.Walter. Ich habe nur beste Erfahrungen mit denen.



    "4.4 Erstattungsfähig sind4.4.1 medizinisch notwendige Aufwendungen füra) ambulante ärztliche Heilbehandlungen, einschließlich Rönt-gendiagnostik;b) ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendi-ger Schwangerschaftsabbrüche;c) Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt);d) Arznei-, Heil- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verord-nung außer Bädern. Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und ähnli-ches, auch wenn diese vom Behandler verordnet sind und heil-wirksame Stoffe enthalten; bestimmte medikamentenähnli-che Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden, z. B. bei Enzymmangelkrankheiten, Morbus-Crohn und Mukoviszidose, zu vermeiden, gelten je-doch als Arzneimittel.e) ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physika-lische Behandlungen;f) ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inha-lationen und Krankengymnastik;g) schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (Amalgamfüllungen) sowie Reparatu-ren von Zahnersatz;h) stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unauf-schiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten in Krankenhäusern die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen;i) ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles erst-mals notwendig werden und die der Behandlung der Unfall-folgen dienen;j) die im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugebore-nen Kindes bei einer Frühgeburt, sofern dieses über die Würz-burger versichert wird. Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,– EUR begrenzt. Andere Versicherungen gehen dieser Versicherung vor.k) die Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Trans-portfähigkeit zu gewährleisten........"

  • Versicherungen sind genau dazu da, grössere und seltene Risiken abzudecken, die man nicht selbst abdecken kann. Und da hören die Versicherungen mit 30 000 eher da auf, wo sie anfangen sollten.
    Bei einer schweren Verletzung etwa in Folge eines Verkehrsunfalls kann sehr wohl die Summe von 50 000 leicht überschritten werden. Und einen schwer kranken, kann man auch nicht einfach so zurücktransportieren, wobei diese Vorstellung an sich schon zynisch ist.

    Eine Versicherung ist nicht dazu da seltene Risiken (ist nicht definiert) abzudecken, sondern im konkret beschriebenen Fall von Krankheit / Unfall etc. eine medizinische Versorgung sicher zu stellen (vgl. AVB der jeweiligen Versicherung). Deine Krankenversicherung übernimmt auch nicht jede Behandlung die Geld kostet :-) - wirst Du auch merken, wenn die Deine Leistungen nach paar Monaten zum Kürzen anfangen.

    Es werden die kalkulierten Risiken abgedeckt, die Du dann über Deine Prämie zahlst.

    Ich habe mir erlaubt nochmals meinen Post zu zitieren, denn da steht es ja schon drinnen.

    Hierbei leistet eine Krankenversicherung die Absicherung sowohl die notwendigen ambulanten und Leistungen abzudecken. Also eben nicht alle oder seltene.

    Da es sich hierbei um eine 3 Monatige Versicherung handelt kalkuliert der Versicherer hier klar mit Höchstgrenzen, da ansonsten der Tarif unbezahlbar ist.


    Es ist ja eine spezielle Versicherung ohne Gesundheitsprüfung für 60 Tage und keine allgemeine Krankenversicherung die über x Jahre Beitragseinnahmen pro Versicherte Person kalkuliert.

    Ich denke da hast Du hier eine falsche Vorstellung über das angebotene Produkt.

    Aus diesem Grund werden da auch Summen kalkuliert und festgesetzt, weil in den 60 Tagen nicht mehr passiert und hierbei bei einem überschaubaren Preis ein sehr hoher Versicherungsschutz sichergestellt wird.


    Du suggerierst, dass diese Versicherung nicht ausreicht, ingnorierst aber hierbei auch klar das was ich geschrieben habe, und was ich erklärt habe.

    1. gibt der Versicherungsschein klar an, dass auch im Falle ambulanten und stationären Behandlungen von Summen >50T€ geleistet wird.
    ( Also das was passieren kann - z.B. auch Verkehrsunfall)

    2. Wird aber auch nur geleistet bis die Reisefähigkeit hergestellt wir.

    Das ist sonnenklar, denn es handelt sich hierbei ja um eine spezielle Versicherung und ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen wie es eine Versicherung ist muss dass kalkulieren. Das hat auch nichts mit Zynik zu tun, sondern es wird hier klar abgegrenzt.

    (> 60 Tage zieht dann u. U. eine gesetzliche Krankenversicherung, oder derjenige ist zurückgekehrt und dann übernimmt die Versicherung des Heimatlandes - alles ganz normal). (Wenn der aber generell keine Krankenversicherung hat, dann ist das natürlich ein Problem bei der Rückreise.)


    Hierbei kalkuliert der Versicherer dabei klar die maximal auftretenden Summen, die in 3 Monaten auftreten können. Auch das Thema von bestehenden Risiken wird behandelt und da fängt es an spannend zu werden, denn wenn nachgewiesen werden kann, dass z.B. der Krebs schon länger besteht wird Leistung gekürzt !

    Auch eine normale Krankenversicherung wird Dir Leistungen kappen wenn diese zu hoch sind. Versicherungsunternehmen leben davon dies zu tun, weil das Ihr größter Kostenfaktor und Hebel ist ! Es ist ein Irrglaube, dass Versicherungen in jedem Fall helfen.


    Ich habe hier auch auf eine speziell für Ausländer zugeschnittene 5 Jahresversicherung (die hier eher einer "normalen" Krankenversicherung entspricht)

    link dazu: https://m.hmrv.de/documents/16…ca-42a4-8aa0-86805521a23b


    verwiesen die ist genauso ähnlich aufgebaut wie die von Sannuk beschriebene, aber hier gibt es ebenso klare Ausschlüsse - das kannst Du gerne auch in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Dieses Produkt kann in einigen Fällen mehr.


    Wie immer seltene Fälle werden nicht abgedeckt, sondern die in den AVB beschriebenen.

    Es gibt aber auch weitere Zusatzprodukte, die monetäre Risiken minimieren können z.B bei Tod etc.


    Wenn Du aber hier so spezielle Fragen hast, dann würde ich Dir auch empfehlen direkt z.B. bei den genannten Versicherungen anzufragen ob dieses Produkt Deinen Vorstellungen entspricht, denn eine allgemeine 1 Mio Absicherung gibt es per se nicht, sonder das wird individuell durch die AVB´s geregelt.

  • Nun ja, die Versicherung von dr. Walter bietet ja offenbar das an, was ich gesucht habe. Ich weiss nicht genau, von welcher Versicherung Du sprichst, die meisten schreiben bereits von einer 30 000/50 000 Deckung.

    Für eine Versicherung spielt für den Tarif keine so grosse Rolle, ob höhere Risiken versichert werden, wenn sie entsprechend selten auftreten. Deshalb sind die von dr. Walter/Würzburger Versicherung angebotenen Tarife auch vergleichbar mit anderen. Ich bin jedenfalls sanukk sehr dankbar für die Info, weil es genau das ist was ich gesucht habe.

  • Der TE hat explizit nach einer Reisekrankenversicherung gefragt für Ausländer, die in den Schengenraum einreisen. Du bringst eine 5-Jahres-Versicherung ins Spiel: Welcher Philippino kann mit welchem Visum 5 Jahre in D mit Auslandreisekranken-Versicherung leben??? Nur eine Frage.


    In aller Freundschaft:

    Deine Ausführungen zum Geschäftsmodell von Versicherungen sind interessant, hier aber auch Thema verfehlt, zumindest teilweise.

  • Der TE hat explizit nach einer Reisekrankenversicherung gefragt für Ausländer, die in den Schengenraum einreisen. Du bringst eine 5-Jahres-Versicherung ins Spiel: Welcher Philippino kann mit welchem Visum 5 Jahre in D mit Auslandreisekranken-Versicherung leben??? Nur eine Frage.


    In aller Freundschaft:

    Deine Ausführungen zum Geschäftsmodell von Versicherungen sind interessant, hier aber auch Thema verfehlt, zumindest teilweise.

    Generell denke ich reden wir etwas aneinander vorbei.

    Ich habe die Wahrnehmung, Du hast nicht gelesen was ich geschrieben habe ?

    Ich kann leider wenig dafür, wenn Ihr den link nicht folgt und dann wiederrum den Sachverhalt aufstellt, dass die von mir genannte Versicherung nicht OK ist -

    dann habe ich es etwas schwer zu argumentieren - in aller Freundschaft :-)


    Hier nochmal aus der Webseite herauskopiert - ich bin da nur nicht näher darauf eingegangen, weil diese mehr oder weniger der entspricht, die Du empfohlen hast :-). Das habe ich btw auch so geschrieben. so long



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  • Ist doch alles gut. Du hast geholfen, ich habe geholfen, WIR haben dem TE geholfen. Dein Link ganz oben verweist auf die Leistungsbeschreibung der Hanse-Merkur, nennt aber keine Preise.


    Dr. W. hat auch mit Hanse-Merkur zusammengearbeitet und arbeitet immer noch mit denen (aber nicht mehr als erste Wahl), wohl wegen der neuen Selbstbeteiligung, zur Würzburger gewechselt, falls ich richtig gelesen habe. Der Abschluss bei Dr Walter (Empfehlung auch der DBM) hat den Vorteil, dass der Versichicherungschein sofort in englisch und deutsch ausgedruckt werden kann und die Schadenregulierung von Dr W erfolgt. Die sind oft sehr großzügig und zahlen kleine Beträge auch ohne weitere Prüfung. Mein Schwiegervater hatte einen Leistenbruch-OP während eines Schengenbesuchs. 4.850,00€ waren innerhalb von 3 Tagen auf meinem Konto. Dazu kamen noch Rechnungen eines Urologen, Hausarzt und Rezepte/medikamente. Wurde alles anstandslos ohne Rückfragen bezahlt.

  • Sorry ich habe den Link wirklich nicht verfolgt, Du hast Ihn aber am Anfang auch nicht beigefügt. Du hast bei mir auch noch einmal einen Denkprozess angestossen, danke.

    Ich habe nämlich bei der Hanse-Merkur angefragt und dabei hat sich herausgestellt, dass die VISA Versicherung, die praktisch niemals abgelehnt wird, in der Tat auf 30 000 gedeckelt ist. Ein anderes Produkt das in Frage käme gibt es laut Auskunft nicht. d. h. die von Dir beschriebene Versicherung ist laut Hansa-Merkur nicht geeignet, ein Visum zu erwirken.

    Ebenfalls nicht möglich ist für mich die Würzburger Versicherung, da dort eine Einreise nach Deutschland notwendig ist, wir leben aber in der Schweiz. Im Notfall versuche ich doch die Versicherung von sanukk, dort ist allerdings die Rede von einer Begrenzung auf den 2.3 fachen Satz. Ob das für die Schweiz reicht, weiss ich nicht...

  • Ja für die Schweiz ist aus meiner Sicht aber dann auch ein Schweizer Versicherer eher geeignet - leider habe ich z.B. bei der Zurich.ch oder der Allianz.ch nichts auf der Webseite dazu gefunden.

    Deutsche Versicherer haben in der Regel nur die Deutsche Gebührenordnung hinterlegt, dass System in der CH ist da ja anders.

  • Kann es sein, dass die Hanse Merkur ihre Beitragsätze für die Incoming-RKV in den letzten beiden Jahren stark angehoben hat?


    Anfang 2018 - für einen Visazeitraum von 60 Tage: 51€ + 5€ Haftpflicht. Macht 0,85€ + 0,08€ pro Tag.

    Aktuell sind folgende Tagessätze auf der HP zu finden: 1,20€ + 0,27€ Haftpflicht/Unfall pro Tag.

    (Jeweils für unter 65 jährige)

    Anhebung um über 41%(!); sollte mir nicht ein Fehler unterlaufen sein.

  • die ADAC, wo ich immer versichere hat folgende Versicherungssumme:


    Zitat

    Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse während des jeweils abgeschlossenen Versicherungszeitraumes ist auf die einmalige maximale Deckungsumme von 1.000.000,- € begrenzt.
    https://www.adac.de/produkte/v…ng/tarife-und-Leistungen/

    Diese Möglichkeit ginge für mich wiederum nicht, da der ADAC kürzlich alle Mitglieder mit Schweizer Wohnsitz raus geschmissen. hat.

  • Diese Möglichkeit ginge für mich wiederum nicht, da der ADAC kürzlich alle Mitglieder mit Schweizer Wohnsitz raus geschmissen. hat.

    Naja, man muss nicht unbedingt ADAC Mitglied sein, um diese Versicherung abzuschließen.

    Aber ADAC scheint tatsächlich als Versicherungsnehmer nur Leute mit Wohnsitz in D zu akzeptieren. (Produktinformation).