Beglaubigte Übersetzungen und Apostille

  • Liebe Forum-Gemeinde!


    Ich bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben. Kurz zu meiner Person: Ich heiße Martin (59) und wohne südlich von Berlin in einer kleinen Stadt. Nächstes Jahr möchte ich meine philippinische Verlobte heiraten und habe bereits viele Vorbereitungen getroffen. Für die geplante Hochzeit voraussichtlich im Mai auf den Philippinen werden eine ganze Menge an Unterlagen benötigt. Mein Standesamt vor Ort hat mich hier zu sehr gut beraten. Für das EZ müsse sämtliche Urkunden ins Deutsche und ins Englische übersetzt werden.


    Meine Fragen hierzu:


    1. Kann mir jemand eine Empfehlung zu einem Übersetzungsbüro geben, wie z.B. Kosten, Dauer und Service. Im Internet gibt es viele Angebote aber kaum die Möglichkeit die Angebote zu vergleichen. Hier würde ich mich sehr freuen, wenn jemand gute Erfahrungen gemacht hat.

    Es geht um folgende Urkunden: Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Ledigkeitsnachweis der Verlobten, Scheidungsurkunde, Heiratsurkunde der ersten Ehe.

    2. Müssen sämtliche Urkunden übersetzt und beglaubigt werden und für welche Urkunden bedarf es dann noch einer Apostille?

    3. Mit was für Gesamtkosten muss man hier überhaupt rechnen?


    Ich würde mich riesig freuen, wenn mir jemand helfen kann bzw. Informationen zu meinen Fragen geben kann.

  • 1. Kann mir jemand eine Empfehlung zu einem Übersetzungsbüro geben, wie z.B. Kosten, Dauer und Service. Im Internet gibt es viele Angebote aber kaum die Möglichkeit die Angebote zu vergleichen. Hier würde ich mich sehr freuen, wenn jemand gute Erfahrungen gemacht hat.

    Habe diesen hier selbst genutzt und inzwischen sehr viele Member dieses Forums ebenfalls. Sehr gute Arbeit zu einem sehr fairen (günstigen) Vergleich und bundesweit akkreditiert für englische Übersetzungen (englisch ist Amtsprache auf den Phills)


    Übersetzer

    Herr Matthias Borchert

    30459 Hannover

    Dormannstr. 25


    MatthBorchert@t-online.de


    2. Müssen sämtliche Urkunden übersetzt und beglaubigt werden und für welche Urkunden bedarf es dann noch einer Apostille?

    Normal muss nur die GU und Cenomar übersetzt werden..Apostille gibt es nicht, da die Philippinischen Urkunden als "nicht sicher" gelten! Deshalb wird normalerweise eine UP gemacht! Dauer momentan 6 - 7 Monate, Kosten um 300 €!

    3. Mit was für Gesamtkosten muss man hier überhaupt rechnen?

    Übersetzungen + UP sollte man ca. 600 € + x erwarten!


    Nächstes Jahr möchte ich meine philippinische Verlobte heiraten und habe bereits viele Vorbereitungen getroffen. Für die geplante Hochzeit voraussichtlich im Mai

    Bis Mai wird es vermutlich nichts werden....denn die UP (Urkundenprüfung) dauert schon mind. 6 Monate und es ist schon Ende November!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das wichtigste was du klären musst, ist ob dein Standesamt eine UP verlangt, was vermutlich in 90% + x der Fall ist. Nach einer Diskussion mit der Standesamtaufsicht in Brandenburg wird allerdings dort in 100% eine UP verlangt!

    Dazu an dieses Dokument halten


    https://manila.diplo.de/blob/1…nl-deu--okt-2019-data.pdf


    Ich heiße Martin (59) und wohne südlich von Berlin in einer kleinen Stadt.

    wohne auch südöstlich von Berlin

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • wohne auch südöstlich von Berlin

    Motzen bei Mittenwalde

  • Mahlow


    Ich habe übrigens noch immer nicht herausbekommen, was das eigentlich für eine dem Standesamt übergeordnete Behörde sein mag...

    Das Standesamt selbst will unter Umständen gar keine UP haben, aber die Vorgesetzten...

  • Mahlow


    Ich habe übrigens noch immer nicht herausbekommen, was das eigentlich für eine dem Standesamt übergeordnete Behörde sein mag...

    Das Standesamt selbst will unter Umständen gar keine UP haben, aber die Vorgesetzten.

    Es gibt eine Standesamtaufsicht (oder so ähnlich). Keine Ahnung, wie genau das Zusammenspiel zwischen denen und den lokalen Standesämtern ist.

    Diese Standesamtaufsicht kam bei mir ins Spiel bei der Registrierung der Ehe im deutschen Eheregister. Das ist über diese übergeordnete Behörde gelaufen. Ob die in den Rahmen angestossene UP jetzt dann vom lokalen Strandesamt gefordert wurde, oder ob es eine Vorgabe der Aufsicht war, weis ich nicht.

    Allerdings im Rahmen des EFZ hatte mein Standesamt auf die UP verzichtet gehabt, da wir auf den Philippinen heirateten.

  • Mahlow


    Ich habe übrigens noch immer nicht herausbekommen, was das eigentlich für eine dem Standesamt übergeordnete Behörde sein mag..

    https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212913

    1) Die Fachaufsicht über die Standesämter führen

    1. als untere Fachaufsichtsbehörden über die Ämter und amtsfreien Gemeinden die Landräte und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörden;
    2. als oberste Fachaufsichtsbehörde das Ministerium des Innern.

    (2) Geht der Bezirk eines Standesamtes über die Grenzen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus, liegt die Fachaufsicht bei der Fachaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Standesamt seinen Sitz hat.


    Das Standesamt selbst will unter Umständen gar keine UP haben, aber die Vorgesetzten...

    Da bei Hochzeit in Deutschland das OLG dazu kommt und dieses entsprechend mit geprüften Identitäten arbeitet, wird es in aller Regel eine UP geben. Denn eine Apostillierung der Urkunden gibt es ja nicht und das philippiniche Urkundenwesen gilt als unsicher...also UP!


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Erforderliche Dokumente für ausländische Staatsangehörige, dieihren philippinischen Partner auf den Philippinen heiraten möchten


    Habe heute in der philippinischen Botschaft in Berlin nachgefragt, welche Dokumente jetzt noch notwendig sind, damit der geplanten Hochzeit auf den Philippines nichts mehr entgegensteht.


    Kurzer Auszug hier:


    1.Ehefähigkeitszeugnisdieses kann beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes des ausländischen Partners angefordert werden, mit einer Überbeglaubigung vom Regierungspräsidium.

    2.Das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkundemit einer Überbeglaubigung vom Regierungspräsidium.

    3.Das Original oder die beglaubigte Kopie der Scheidungsurkundeoder des Totenscheinsdes verstorbenen Ehepartners, wenn anwendbar.Die Urkunde muss übersetzt (vereidigter Übersetzer) und vom Landgerichtüberbeglaubigt werden.

    4.Ein Leumundszeugnis/Führungszeugnis mit englischer Übersetzung und einer Überbeglaubigung vom Bundesamt für Justiz


    Jetzt muss ich erstmal herausfinden, welches Regierungspräsidium für mich als Brandenburger zuständig ist und wie viel Zeit und Geld diese erneute Prozedur in Anspruch nimmt.

    Das Scheidungsurteil liegt beim Übersetzer und kommt in ein paar Tagen zu mir.


    Wer hat hier Erfahrungen gemacht mit den Überbeglaubigungen und kann mir ein paar Tipps geben???

  • zu 2.) Deine Geburtsurkunde... (international... bla, sülz) - siehe zu 3.)


    zu 3.) Totenschein gibt es nicht. Du meinst die Sterbeurkunde. War z.B. bei mir (also meiner verstorbenen Frau) anwendbar. Und das Papier gibt es in international. Kannst Du direkt bei dem Standesamt bestellen, in dessen Einzugsbereich der Sterbeort liegt - z.B. das Krankenhaus. Reicht aus. Ist im Original billiger als eine beglaubigte Kopie oder Abschrift. Dazu die internationale Heiratsurkunde. Einfacher, als den Kram extra übersetzen zu lassen.


    zu 4.) Das Führungszeugnis kann man m.W. direkt in internationaler Ausführung bestellen oder es enthält ohnehin nur die paar Worte "no record" oder so ähnlich. Ruf dort einfach an oder warte, bis es hier jemand genau weiß.

    Die Beglaubigung (€22,50) hierfür macht das Landgericht.


    Aber auch hier: auf weitere Posts warten - da die Philippinen dem Apostillenverein beigetreten sind, reicht denen unter Umständen eine von uns, trotzdem wir deren nicht anerkennen...


    Zusatz zu 3.) Die Sache mit der Übersetzung bezieht sich wahrscheinlich nur auf das Scheidungsurteil. Nicht -urkunde.

  • Wie gesagt, die Anforderungen für eine Hochzeit auf den Philippinen definiert das lokale ph. Standesamt, und nicht die ph. Botschaft in Berlin. Die ph. Botschaft sagt grundsätzlich, dass alles nach einer Überbeglaubigung noch von ihr oder eines ihrer Konsulate gestempelt werden muss. Kostet ja auch mehr als 20 Euro pro Dokument alleine schon bei den ph. Stellen. Die deutschen Stellen waren billiger, habe aber den Preis nicht im Kopf.

  • Dann sollte ich mich direkt mit dem Standesamt vor Ort in den Philippinen auseinandersetzen?

    Wäre das der richtige Weg???


    Man möchte ja nichts falsch machen...

  • 4.Ein Leumundszeugnis/Führungszeugnis mit englischer Übersetzung und einer Überbeglaubigung vom Bundesamt für Justiz

    … das steht schon seit Jahren auf den requirements der philipp. Botschaft, ist aber absolut Quark; für die Beantragung der marriage license wird es in 99,9% der Fälle nicht benötigt!

    Dann sollte ich mich direkt mit dem Standesamt vor Ort in den Philippinen auseinandersetzen?

    Wäre das der richtige Weg???

    Ja! sollte deine Verlobte tun...

  • 4.Ein Leumundszeugnis/Führungszeugnis mit englischer Übersetzung und einer Überbeglaubigung vom Bundesamt für Justiz

    … das steht schon seit Jahren auf den requirements der philipp. Botschaft, ist aber absolut Quark; für die Beantragung der marriage license wird es in 99,9% der Fälle nicht benötigt!

    Dann sollte ich mich direkt mit dem Standesamt vor Ort in den Philippinen auseinandersetzen?

    Wäre das der richtige Weg???

    Ja! sollte deine Verlobte tun...

    Wieder Geld und Zeit gespart - Danke für die Auskunft!!!

  • Hey


    Genau die gleiche Frage Beschäftigt mich auch und was ich bisher nicht herausgefunden habe, was meint man mit Überbeglaubigung?


    ich habe herausgefunden, dass die Dokumente alle zur philippinischen Behörde müssen in Berlin für Beglaubigung. Kann mir einer eventuell das mal erklären?


    2. das Ehefähigkeitszeugnis kriege ich in Manila, dass muss dann nicht in Deutschland beglaubigt werden, oder

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Es geht ja wohl um Heirat auf den Philippinen....


    Es wurde schon gesagt, dass dann das philippinische Standesamt "Herr des Verfahrens" ist und die letzendlich und verbindlich bestimmen, was beglaubigt bzw übersetzt werden muss.

    ch habe herausgefunden, dass die Dokumente alle zur philippinischen Behörde müssen in Berlin für Beglaubigung. Kann mir einer eventuell das mal erklären?

    Die Praxis zeigt bis jetzt, dass nichts bei der Philipp. Botschaft überbeglaubigt werden muss.

    Die Internationale-Geb-Urkunde wird idR von den Philipp. Ämtern ohne weiteres akzeptiert, da sie ja mehrsprachig ist.

    Eventuell für das Scheidungsurteil eine Übersetzung vorlegen... mehr nicht!


    Man kann natürlich diese Dokumente auch über die Philipp. Botschaft legalisieren lassen; dazu müssen sie zunächst von einer deutschen Behörde vor beglaubigt werden.. (Landgericht oder Regierungspräsidium .. muss man fragen) und dann die Überbeglaubigung der Botschaft einholen. Es schadet nicht, ist aber mE überflüssing… es sei denn, das philippinische Standesamt verlangt explizit diese Überbeglaubigung.. ist aber mE extrem selten.


    Daher im Vorfeld mal die Verlobte zum municipal des Vertrauens ( :) ) schicken und fragen.. dann weiß man es ganz genau.

    2. das Ehefähigkeitszeugnis kriege ich in Manila, dass muss dann nicht in Deutschland beglaubigt werden, oder

    richtig... bei der DBM

  • hge


    muss ich das DBM bringen? Ich kriege das nämlich von der türkischen Botschaft und das sollte ja beglaubigt sein?


    ok ich fasse mal zusammen:

    Ich hole mir Meldebescheinigung, Führungszeugnis und internationale Geburt Urkunde, geh damit zum Landgericht beglaubigen und dann ab nach Berlin, falls das Standesamt das will.


    So eine Frage habe ich dann noch, ich muss in den Philippinen ein Seminar machen? Wie lange dauert der Papierkram von PH Standesamt?

    Wie alt sollten die genannten Dokumente sein?

    Lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Die deutsche Botschaft in Manila bearbeitet keine türkischen Ehefähigkeitszeugnisse.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Sorry, ich wusste nicht, dass es sich um einen türkischen Staatsbürger handelt

    muss ich das DBM bringen? Ich kriege das nämlich von der türkischen Botschaft und das sollte ja beglaubigt sein?


    Die deutsche Botschaft in Manila bearbeitet keine türkischen Ehefähigkeitszeugnisse.

    .. richtig, dann hat die DBM natürlich nichts damit zu tun..


    Jedenfalls du brauchst von deinem türkischen Konsulat in Manila das konsularische EFZ. Was du denen vorlegen musst, um dieses EFZ zu bekommen, musst du bei diesem Konsulat erfragen. Da habe ich keine Erfahrung...


    Die marriage Licence kriegt man beim LCR (Municipal) direkt, wenn alle verlangten Papiere vorhanden sind.

    Danach muss man 10 Tage warten (und im Land bleiben) danach kannst du heiraten.. entweder zivil oder religiös...

    Falls du Moslem bist: ich habe keine Ahnung darüber... wie es zivil geht, kannst du bei der Beantragung der marriage License fragen. Meist ein örtlicher Richter, der die Trauung vornimmt.