Unbefristetes Deutsches Visum einer Philippina im Falle eines Umzuges auf die Philippinen

  • Hallo Miteinander,

    ich und meine Frau werden/wollen in den nächsten Monaten auf die Philippinen umziehen. Meine philippinische Frau, die noch philippinische Staatsbürgerin ist, hat ein unbefristetes Visum für Deutschland mit Arbeitserlaubnis. Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit dem Visum? Verfällt es? Oder bleibt die Visa mit der Aufenthaltsgenemigung gültig, die dazugehörige Visumkarte muss aber mit Ablauf des Reisepasses erneuert werden?

    Gruß,

    Bildermensch

  • Du meinst sicherlich das Deine Frau eine NE hat, die erlischt normal nicht. Wir sind schon vor 12 Jahren wieder auf die Philippinen gezogen, meine Frau hatte auch in Deutschland eine NE, ich bin aber vorsichtshalber zur Auslaenderbehoerde und habe mir ein Schriftstueck geben lassen, das meine Frau auch nach vielen Jahren auf den Phil. wieder nach Deutschland einreisen darf. Die Frau darf aber nur zusammen mit dem Ehemann einreisen, damit sie sehen das die eheliche Gemeinschaft noch besteht. So war das vor 12 Jahren, ich weiss nicht ob sich inzwischen was geaendert hat.

  • Was für eine AE hat deine Frau genau und wichtig wie lange?


    Gemäß § 51 II AufenthG erlischt die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers auch bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten nicht, wenn er sich bereits seit 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 vorliegt oder so lange er mit einem Deutschen verheiratet ist

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • TanduayIce ,

    hmmmm, Sie ist erst 11 Jahre in Deutschland, hast du ne Idee wie es sich dann verhält?

    Gruß

    Bildermensch

    So lange ihr verheiratet bleibt, der LU gesichert ist und du gesund und lebendig wieder mit einreist geht das....Problem ist wenn dir etwas zustößt!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Es geht wohl hier um die Nichterlöschungsbescheinigung. 2017 erhielt ich hierzu von meiner zuständigen Auslandsbehörde folgende Auskunft:


    "Da Sie deutscher Staatsangehöriger sind und zusammen mit Ihrer Frau in ehelicher Lebensgemeinschaft im Ausland leben möchten, kann die Ausstellung einer Nichterlöschensbescheinigung nach § 51 Abs. 2 S. 2 i.V.m. S. 3 AufenthG geprüft werden. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:


    Pass Ihrer Frau

    Ihr Pass/Ausweis

    Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft(See attached file: Erklärung

    zur ehelichen Lebensgemeinschaft - Bescheinigung § 51 II S. 2

    AufenthG.pdf)

    Gebühr 10 € "


    Gruß

    roha

  • Nicht nur auf den Phil. haben die Behoerden ihre eigenen Vorschriften, ist scheinbar auch in Deutschland so. Ich bin zu meiner Auslaenderbehoerde gegangen und brauchte keine Unterlagen, Gebuehr habe ich auch nicht bezahlt.

  • Nicht nur auf den Phil. haben die Behoerden ihre eigenen Vorschriften, ist scheinbar auch in Deutschland so. Ich bin zu meiner Auslaenderbehoerde gegangen und brauchte keine Unterlagen, Gebuehr habe ich auch nicht bezahlt.

    Nein, bei dir dürfte das etwas länger her sein...die Vorschriften ändern sich

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi