Matzew/Visumantrag unberechtigt abgelehnt - was nun?

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen oder Tipps geben kann =)


    Ich weiß im Moment echt nicht weiter...



    Meine Partnerin hat auf den Philippinen am 30.09.2019 ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragt. Wir hatten alle geforderte Unterlagen entsprechend dabei und eingereicht. Zuerst hieß es auch, dass alles passen würde, allerdings wegen dem Sprachtest nochmal nachgefragt werden müsse.


    Meine Partnerin war nämlich schon zuvor in Deutschland und hat im Jahr 2013 den A1-Test abslviert. Zusätzlich hat sie im Jahr 2015 den B1-Test sowie den Test Integrationskurs für Ausländer in Deutschland absolviert, also deutlich höherwertigere Tests. Diese höherwärtigeren Tests wollte die Mitarbeiterin in der Botschaft jedoch nicht sehen und nahm nur den A1-Test an.


    Ca. 2-3 Wochen später wurde meine Partnerin dann angerufen und ihr mitgeteilt, dass sie nun doch einen A1-Test noch nachholen muss. Sie solle sich um den schnellstmöglich Termin bemühen und die Anmeldebestätigung der Botshaft zusenden. Der Termin des A1-Tets sollte spätestens bis Ende November ausgemacht und durchgeführt werden.


    Also hat sich meine Partnerin sofort um einen entsprechenden Termin bemüht. Der erste verfügbare war am 26. November. Den hat sie gebucht und alles anrangiert und die Buchungsbestätigung der Botschaft in Manila zugesendet.


    Es fanden mehrere Telefonate statt. Immer hieß er aber nur es würde noch ein Detail fehlen, das noch einzubringen ist. Alles klang sehr positiv.


    Fast zur gleichen Zeit wurde mitgeteilt, dass angeblich in dem CSR-Formular (das sollte die Ledigkeitsbescheinigung sein) die Namen der Eltern im falschen Format angeführt waren. Es stand der Mittelname dort ausgeschrieben und der sollte nur als großer Buchstabe mit einem Punkt dahinter aufgeführt werden. Scheinbar stellt die zuständige Behörde für ihren Wohnort aber die Formulare immer anders aus.

    Obwohl explizit verlangt wurde, dem geforderten Formar der Botschaft zu entsprechen, bekam mein Partnerin wieder das falsche Format ausgehändigt. Zum Zeichen, dass sie sich darum kümmert, hat sie auch dieses Formular zur Botschaft gesendet und nach ein paar Tagen - als sie endlich das geforderte Format erhielt - auch diese dritte CSR-Formular.


    Am 26.11.2019 war dann der Deutschtest (A1), der erwartungsgemäß gut verlief - auch wenn das Ergebnis noch nicht bekannt ist.




    Dann kam der Schock:


    Am 03.12.2019 ging ein Schreiben vom 27.11.2019 ein, in dem der Visumantrag abgeleht wurde. Das Schreiben ist am 27.11.2019 verfasst worden. Gründe:


    In dem Schreiben wurde aufgeführt, dass meine Partnerin nicht über die geforderten Deutschkenntnisse verfügt und sich nicht - im Rahmen ihrer Mitwirkpflicht - um deren Nachweis bemüht hatte.

    Zudem habe sie das geforderte CSR-Fromular nicht nachgereicht.

    Die am 30.09.2019 vereinbarte Abgabefrist bis zum 04.11.2019 für nachzureichende Nachweise sei angeblich nicht eingehalten worden.

    Von daher war der Antrag abzulehnen...


    :mauer




    Das ist natürlich Bullshit:


    1) Ersten haben wir nicht kein CRS-Formular, sondern ganze 3 - und das auch - per Liefernachweis nachprüfbar - deutlich vor Ablauf dieser angeblich Frist, eingereicht. Und die Formulare hatte die Botschaft auch sicher alle erhalten - denn sie wurden alle 3 mit den rückübersandten Unterlangen an meine Partnerin wieder zurückgesendet!!!

    Außerdem ist es ja schon ein Witz nur wegen dem Format Probleme zu machen - wenn der Inhalt identisch ist - aber dies nur am Rande.


    2) Ich finde es auch grenzwertig, dass meine Partnerin nicht über die benötigten Sprachkenntnisse verfügt. Denn sie hat ja sogar höherwertige Test absolviert und sich, nach Aufforderung, umgehend um einen neuen Test bemüht.

    Diesen Punkt kann ich etwas eher nachvollziehen, aber:

    Warum dann nicht gleich ablehnen, als der Test am 30.09.2019 nicht vorlag. Warum bis zum 27.11.2019 warten - genau einen Tag nach dem Sprachtest - und dann ablehnen!?! Macht das für irgendwen Sinn?


    3) Die angebliche Frist bis 04.11.2019 ist frei erfunden - sie wurde nie ausgesprochen und schon gar nicht von Anfang an so vereinbart.

    Auf einem Formular, welches meine Partnerin bei der Antragsstellung erhalten hat, (es hieß "Requirement Checklist"), da hat sie darauf unterschreiben müssen und da ist das Feld einer gesetzen Frist bis zum Einbringen der geforderten Dokumente und Nachweise eindeutig nicht befüllt worden.

    Zudem stellt sich mir die Frage, wenn diese ominöse Frist tatsächlich am 04.11.2019 endete - weshalb ist der Antrag dann am 27.11.2019 abgelehnt worden? Macht keinen Sinn für mich.




    Frage:


    Was kann ich jetzt tun?


    Ich habe natürlich remonstriert - aber ich denke die deutsche Botschaft ist sehr selbstgefällig und wird kaum einen Entscheid revidieren... Zudem kann man ja immer alles so oder so begründen. Außerdem kann ich zwar manches nachweisen - zum Beispiel wie schlampig dort gearbeitet wurde, da die Mitarbeiter der Botschaft nicht einmal in der Lage waren meinen Namen richtig abzuschreiben - aber ich kann natürlich die erfolgten telefonischen Absprachen zwischen meiner Partnerin und der Mitarbeiterin der Botschaft nicht nachweisen.

    Welche Formulare tatsächlich vorlagen, kann auch nicht nachgewiesen werden, da ja alles zurückkgesendet wurde - allerdings sollte selbst die Botschaft zugeben, dass es doch merkwürdig ist, dass ich 3 CSR-Formulare habe, die deutlich vor der Ablauffrist ausgestellt worden sind... Ich meine warum, wenn angeblich keines vorlag?


    Ich fühle mich halt echt verarscht, da ich trotz 3 eingebrachten Formularen angeblich keines eingebracht habe und trotz höheren Sprachkenntnissen angeblich die Sprachvoraussetzungen nicht vorliegen...

    Zudem will ich nicht noch Monate warten um meine Partnerin endlich wieder sehen zu können! ;(




    Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? ?(

  • Remonstration ist der richtige Weg und sollte dann doch noch zum Visum führen. Aber kein Aufsatz sondern klar und bündig formulieren und die geforderten Unterlagen Deutsch Zertifikate und CSR Formulare beilegen.


    Wahrscheinlich war es nicht gut verschiedene nicht geforderte und falsche CSR Formulare zu unterschiedlichen Zeiten zu schicken. Das richtige Formular hätte bei Antragstellung vorliegen müssen alles andere verwirrt nur und wurde dann einfach nicht mehr geprüft. Man kann nicht zig Formulare schicken und sagen die Botschaft soll sich aussuchen was sie will.


    Außerdem hätte Deine Freundin darauf bestehen müssen, dass die höherwertigen Deutschkenntnisse (Zertifikate) anerkannt werden bzw. bei Antragstellung angenommen werden. Allerdings dürfen die Deutsch-Zertifikate nicht älter als 6 Monate sein, dass kann auch ein Grund sein. Man hätte natürlich in dem Fall auch darauf bestehen können einen deutschen Kollegen zu sprechen um mit diesem Deutsch zu sprechen, um die vorhandenen Deutschkenntnisse zu präsentieren.


    Ich denke, dass die Ablehnung eigentlich korrekt ist, da die Deutschkenntnisse nicht bei Antragstellung vorlagen (nicht nachgewiesen wurden) und das CSR Formular gefehlt hat.


    Wenn die Remo abgelehnt wird neuen Antrag stellen. Das sollte dann schneller gehen, das Problem ist der Termin.

  • Moin,


    komische Sache. Hier lief einiges schief! Warum und welche AE hatte deine Partnerin in 2013 - ??? Wielange war sie da in Deutschland? Ehe? Mit dir?


    An dem Sprachtest kann es eigentlich nicht gelegen haben, eher an "Dummheit" der einheimischen Kraft! Möglicherweise hat auch deine Partnerin das nicht so richtig erklärt beim Interview!

    Normalerweise sollte sich das bei der Remonstration klären, wenn du alle Fakten angegeben hast! Wenn nicht hilft ein Anwalt


    Allerdings dürfen die Deutsch-Zertifikate nicht älter als 6 Monate sein, dass kann auch ein Grund sein

    Nein, dass ist falsch und gilt nur für das A1 Zertifikat...und auch nicht 6 Monate, sondern 1 Jahr


    Siehe AVV zum Aufenthaltsgesetz


    Zitat

    30.1.2.3.4.3 Bei Vorlage von Sprachnachweisen über den niedrigsten Sprachstand A 1 GER, deren Ausstellung mehr als ein Jahr zurück liegt, ist wegen des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprachfähigkeit stets die inhaltliche Plausibilität derdarin bezeichneten Sprachkenntnis zu überprüfen. VonALTE-Mitgliedern angebotene höherwertige Prüfungen können ebenfalls anerkannt werden

    Hier hätte man das B1 ankennen müssen, maximal eine kurze Plausibilitätsprüfung machen dürfen "Hallo Frau Santa Rosa, wie geht es Ihnen?"

    Ich denke, dass die Ablehnung eigentlich korrekt ist, da die Deutschkenntnisse nicht bei Antragstellung vorlagen (nicht nachgewiesen wurden) und das CSR Formular gefehlt hat.

    Nein, ist sie nicht...einwandfrei Fehler der DBM falls die Formulare / Papiere ok waren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Erst einmal danke für die Antworten =)


    Warum und welche AE hatte deine Partnerin in 2013 - ??? Wielange war sie da in Deutschland? Ehe? Mit dir?

    Sie war für 4 Jahre mit einer anderen Person verheiratet.


    Remonstration ist der richtige Weg und sollte dann doch noch zum Visum führen. Aber kein Aufsatz sondern klar und bündig formulieren und die geforderten Unterlagen Deutsch Zertifikate und CSR Formulare beilegen.

    Das hoffe ich - aber ganz sicher ist es halt nicht.

    Ich habe versucht mich kurz zu halten - und hab, um auf Nummer sicher zu gehen - das Wichtige markiert. Aber ich fand hier und da waren ein paar Erläuterungen notwendig. Insgesamt war es dann doch in kleiner Aufsatz...

    Die Nachweise habe ich beigelegt.


    Außerdem hätte Deine Freundin darauf bestehen müssen, dass die höherwertigen Deutschkenntnisse (Zertifikate) anerkannt werden bzw. bei Antragstellung angenommen werden.

    Das denke ich auch. Nur, wie soll ich sagen, sie ist halt keine streitbare Person.


    Wenn die Remo abgelehnt wird neuen Antrag stellen. Das sollte dann schneller gehen, das Problem ist der Termin.

    Das ist der Plan.

    Ich habe auch, als letzten Schritt, ein Klage dagegen erwogen. Bloß die wird möglicherweise nur viele Kosten verursachen und den ganzen Vorgang noch mehr verzögern.


    Mein Problem im speziellen Fall ist folgendes: Die Anmeldung der Eheschließung ist nur noch etwas über einen Monat gültig... Das heißt:


    - sollte ein neuer Antrag, nach einer längeren Remonstrationsprüfung gestellt werden, muss mir meine Freundin eine neue Ledigkeitsbescheinigung und eine neue Vollmacht zur Einholung der benötigten Unterlagen zusenden...

    Dann muss ich einen neuen Auszug aus dem Eheregister für ihre vorherige Ehe einholen und einen neuen Nachweis über deren Aufhebung (beides soll ja nicht älter als 6 Monate sein, meine ich).

    Und dann muss ich die Ehe neu anmelden.

    - Zudem müsste ich wohl eine neue Reiseversicherung abschließen. Meine aktuell abgeschlossene ist zwar bis Ende Dezember gültig. Zudem steht im Kleingedruckten, dass der Start um bis zu 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der Einreise gemessen, nach hinten verschoben werden kann. Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen vertrauch ich nicht darauf, dass die Botschaft das Kleingedruckte lesen wird und nur sagt: der Versicherungszeitraum ist abgelaufen.


    Das nerft mich jetzt schon und dauert - mit hin und hersenden bestimmt ca. knappe 2 Monate.


    Die Gründe, weshalb die Eheschließung nicht mehr so lange gültig ist sind:


    - Den Termin bei der Botschaft auszumachen hat etwa einen Monat Wartezeit nach sich gezogen.

    - Bei der ersten Übersendung der Formulare in die Philippinenhabe ich leider ein Formular nicht beigefügt, so dass ich 2x senden musste.

    - Ich habe erst nach der Anmeldung der Ehe bei der Ausländerbehörde vorgesprochen, weil ich dachte dies sei so korrekt. Einen Termin bei der Ausländerbehörde zu bekommen dauerte ebenfalls über einen Monate...


    => und ich denke es ist nicht gut einen neuen Antrag zu stellen, wenn die Anmeldung zur Eheschließung nicht mehr - oder nur noch wenige Tage gültig ist. Sonst wird der Antrag wohl ungesehen wieder abgelehnt.

    Und, ach ja - der Vorgang ist ja auch über 2 Monate bei der Botschaft gewesen... Und mit der Remonstrationsprüfung wird er wohl noch länger dort sein.

  • einwandfrei Fehler der DBM falls die Formulare / Papiere ok waren

    Also erstens waren die Unterlagen korrekt und vollständig und zweitens wurde als Begründung nur die fehlenden Sprachkenntnisse sowie das fehlende CSR-Formular genannt.

    Da muss ich mich ja darauf verlassen, dass wenigstens diese Begründung stimmt - obwohl, wie gesagt, die im Schreiben genannte Abgabefrist frei erfunden war.

  • - Zudem müsste ich wohl eine neue Reiseversicherung abschließen. Meine aktuell abgeschlossene ist zwar bis Ende Dezember gültig. Zudem steht im Kleingedruckten, dass der Start um bis zu 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der Einreise gemessen, nach hinten verschoben werden kann. Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen vertrauch ich nicht darauf, dass die Botschaft das Kleingedruckte lesen wird und nur sagt: der Versicherungszeitraum ist abgelaufen.

    Falls du mit "Reiseversicherung" eine Reisekrankenversicherung meinst und diese beim ADAC abgeschlossen hast, dann kannst du die problemlos nach hinten verschieben, aber das geht nur falls das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Also falls die Versicherung z.B. bis zum 21.12.2019 gültig ist, musst du sie VOR dem 21.12.2019 nach hinten verschieben lassen. Falls sie dann irgendwann reinreist, kontaktierst du den ADAC und übermittelst denen eine Kopie des Visums. Bei einer anderen Versicherung würde ich mich mit denen kurzschliessen.


    tbs

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  • Falls du mit "Reiseversicherung" eine Reisekrankenversicherung meinst und diese beim ADAC abgeschlossen hast

    Ja genau, hab eine vom ADAC.


    Danke, gut zu wissen - dann geh ich nächste Woche gleich nochmal dorthin. Immerhin etwas Positives =)

  • Also ich hätte die Remonstration direkt per Anwalt machen lassen, dann hätte das garantiert geklappt! ich hoffe, dass du auf die Avv zum Aufenthaltsgesetz (oben von mir zitiert) hingewiesen hast, denn dann geht deine Remo auch durch!


    Wenn nicht sind alle Pläne für die Katz und neue Papiere und 6 Monate warten kommen dazu

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Obwohl explizit verlangt wurde, dem geforderten Formar der Botschaft zu entsprechen, bekam mein Partnerin wieder das falsche Format ausgehändigt.

    wow das ist echt kleingeistig. Wurde dieses Format denn auf dem Requirement-Merkblatt erwähnt? zumindest beim CENOMAR wurde da mMn kein besonderer Hinweis gemacht.

  • Keinen Aufsatz, nur das Wichtigste!


    Sprachnachweis und Integrationskursnachweis beifügen und erklären.

    Zum Ablehnungsgrund 1 erhalten sie nun schriftlich die nicht angenommenen Bescheinigungen des Integrationstestes und des Sprachnachweises B1, sowie ein aktueller Test für A1.


    zum Ablehnungsgrund 2 erhalten sie das entsprechende Formular. Leider kam es bei der Anforderung der Unterlagen durch die Botschaft zu einem Versehen.


    Aus meiner Sicht sind die Ablehnungsgründe nicht mehr vorhanden und bitte um eine zügige Prüfung und positive Bescheidung des Antrages.


    Gerne würden wir noch innerhalb der ca. 4 wöchigen Gültigkeit der Unterlagen für die Eheanmeldung einreisen. Aus unserer Sicht haben wir alles getan um diese Zeit so kurz wie möglich zu halten.



    Mit freundlichen Grüßen





    Hintergrund des Passuses mit der Eheanmeldung und der eigenen Anstrengung ist der, dass die 6 Monatsfrist nicht gilt, wenn es auf Grund von behördlichen Abläufen zu einer Verzögerung kommt.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Visumantrag unberechtigt abgelehnt - was nun?“ zu „Matzew/Visumantrag unberechtigt abgelehnt - was nun?“ geändert.
  • Hier hätte man das B1 ankennen müssen, maximal eine kurze Plausibilitätsprüfung machen dürfen "Hallo Frau Santa Rosa, wie geht es Ihnen?

    Es ist mE eine Grauzone, ob ein höherwertiges Zertifikat nach 4 Jahren (laut TS 2015 erworben) automatisch anerkannt wird. Ich sehe das aber genauso, dass eine kurze Überprüfung seitens der DBM angebracht gewesen wäre.

    Schon gar nicht geht es, dass das Zertifikat I-Kurs einfach von der DBM zurückgewiesen wird. Wahrscheinlich kannte die einheimischen Sachbearbeiter das Zertifikat nicht … und ist einfach nach Merkblatt vorgegangen.

    Also ich hätte die Remonstration direkt per Anwalt machen lassen, dann hätte das garantiert geklappt!

    … das hätte ich auch gemacht!


    .. wenn nämlich die Remonstration wegen irgendwelcher Formalien (oder Lappalien) abgelehnt wird, kann man nur noch vor dem VG klagen, was ziemlich lange dauert. Aber hoffen wir nun, dass alles gut geht.

    Wurde dieses Format denn auf dem Requirement-Merkblatt erwähnt? zumindest beim CENOMAR wurde da mMn kein besonderer Hinweis gemacht.

    Der Antrag auf das Cenomar (gzw CEMAR) sollte genau so ausgefüllt werden, wie der Name (oder die Namen) in der Geburtsurkunde stehen. Ansonsten sieht die DBM offenbar die Gefahr, dass durch leicht manipulierte oder abgeänderte Namensteile eventuelle Vorehen im Heiratsindex der Philippinen nicht gefunden werden.

  • Soweit ich das in Erinnerung habe kann man nur einmal in einem Land Integrationsleistungen fordern. Da die Frau diese Integrationsleistungen schon erbracht hat und dies nachweisen kann, sollte sich die Frage nach einem aktuellen Sprachnachweis erübrigen. War es ein Versehen, dass die Dokumente nicht angenommen wurden dann war es halt so, würde die Botschaft weiterhin darauf bestehen, so spricht vieles dafür, dass es sich um eine eigenmächtige Gesetzesverschärfung handelt.