Toni78/Schwangere Verlobte nach Deutschland holen?

  • Hallo zusammen,


    habe meine philippinische Freundin vor 1,5 Jahren im Internet kennen gelernt.


    Nach drei Urlaube (3 * 1 Monate) haben wir beschlossen zu heiraten, um zusammen zu sein.


    Situation Heirat:


    Wir waren beide noch nie verheiratet, es sind keine Kinder vorhanden.


    Ich lebe in einem kleinen Dorf in Bayern, unser Standesamt hat keine Ahnung welche Dokumente ich benötige.

    Habe daraufhin selber gesucht welche Dokumente ich brauche, diese besorgt und abgegeben.

    Dies war vor ca. 6 Wochen, ich warte immer noch auf eine Antwort ob die Dokumente vollständig sind oder nicht.:(


    Der nächste Schritt ist abzuwarten ob eine Dokumentenprüfung notwendig ist.


    Parallel besucht meine Verlobte gerade einen Deutschkurs (A1).



    Situation Schwanger:


    Nach dem dritten Treffen kam die freudige Nachricht dass meine Verlobte schwanger ist.


    Sie ist momentan im 2 Monat. In zwei Wochen steht ein Termin zwecks Voruntersuchung an.

    Bei dieser erhält SIe eine Bestätigung für die Schwangerschaft.


    Es gibt nun zwei Möglichkeiten:


    Geburt auf den Philippinen:


    Das Vorgehen ist bekannt.


    Geburt in Deutschland:


    Wie geht man hier vor?


    Der Weg über die DBM, oder direkt bei der Ausländerbehörde?


    Ich denke durch Wartezeit und Dokumentenprüfung bei der DBM ist es unwahrscheinlich meine Verlobte

    rechtzeitig nach Deutschland zu holen. (Reisefähigkeit...)


    Hat hierzu jemand Erfahrung?



    PS: Die Geburt in Deutschland muss ich zahlen, das ist mir bewusst.:(



    Viele Grüße


    Toni

  • Herzlichen Glückwunsch.


    Du machst einen Termin beim Jugendamt und machst die Vaterschaftsanerkennung, dann schicke die Urkunde an die Mutter.


    Sie soll unsere Botschaft unverzüglich anschreiben, die Schwangerschaft mitteilen und um einen Termin bitten, der rechtzeitig genug ist, damit sie der Anerkennung zustimmen und ein Visum beantragen kann.


    Nach der Einreise muss diw PKV sie im Basistarif aufnehmen und zahlt auch die Geburt.

  • Prinzipiell kann die Mutter des deutschen Kindes vor der Geburt einreisen...oftmals steht die UP dem aber im Weg! Denn ein deutsches Kind ist es erst, wenn die Vaterschaftsanerkennung von beiden Eltern durch ist. Deine ist einfach beim Notar oder Jugendamt, bei ihrer kann und wird es zu einer UP kommen. Die dauert meist bis 6 Monate und damit kann es wieder schwierig werden mit der rechtzeitigen Einreise!


    Also so schnell wie möglich beantragen und entsprechend darauf hinweisen! Das mit dem PKV Tarif ist umstritten und funktioniert meist nicht....also darauf einrichten die Geburt selbst bezahlen zu müssen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • PS: Die Geburt in Deutschland muss ich zahlen, das ist mir bewusst.:(


    Also so schnell wie möglich beantragen und entsprechend darauf hinweisen! Das mit dem PKV Tarif ist umstritten und funktioniert meist nicht....also darauf einrichten die Geburt selbst bezahlen zu müssen

    An die Experten: Können die beiden nicht vorab auf den Philippinen heiraten (wenn das Standesamt keine UP für das EFZ verlangt)? Wie wäre es denn, wenn die beiden auf den Philippinen heiraten, und sie dann vor der Geburt mittels FZV nach Deutschland kommt? Wäre dies dann nicht auch ein fall für die gesetzliche Krankenversicherung?

  • An die Experten: Können die beiden nicht vorab auf den Philippinen heiraten (wenn das Standesamt keine UP für das EFZ verlangt)?

    Ja, aber meist wird die UP verlangt....einen Versuch wäre es wert! Also STA anfragen

    Wie wäre es denn, wenn die beiden auf den Philippinen heiraten, und sie dann vor der Geburt mittels FZV nach Deutschland kommt?

    Gleiche Problem mit der UP der GU vor der Einreise...deshalb sollte man versuchen die UP so schnell wie möglich anzustoßen

    Wäre dies dann nicht auch ein fall für die gesetzliche Krankenversicherung?

    Dann ja

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich dachte immer, dass man als deutscher Vater ein Recht darauf hätte, bei der Geburt des Kindes dabei zu sein auf zumutbare Art und Weise. Deswegen verstehe ich die Abhängigkeit von der UP nicht.

    Wenn er der Vater ist, ist das Kind automatisch deutscher Staatsbürger und hat das Recht bei seinem Vater zu sein. So habe ich es bisher verstanden. Kann dieses Recht der Einreise nach Deutschland dann verwehrt werden, wenn in der UP etwas kritisch auffällig ist (also Gefahr für die innere Sicherheit mal außen vor gelassen)? Das Kind ist ja schließlich trotzdem da, der Vater hat trotzdem das Recht, und es sollte auch bei der Mutter sein bzw. von ihr betreut werden.

  • Wenn er der Vater ist, ist das Kind automatisch deutscher Staatsbürger und hat das Recht bei seinem Vater zu sein. So habe ich es bisher verstanden. Kann dieses Recht der Einreise nach Deutschland dann verwehrt werden, wenn in der UP etwas kritisch auffällig ist (also Gefahr für die innere Sicherheit mal außen vor gelassen)? Das Kind ist ja schließlich trotzdem da, der Vater hat trotzdem das Recht, und es sollte auch bei der Mutter sein bzw. von ihr betreut werden.

    Das kommt immer darauf an, was in den Urkunden auffällig ist. Ein einfacher Schreibfehler im Vornamen wird kein Problem darstellen... aber wenn Geburtsdatum etc nicht stimmen und somit nicht klar ist, wer diese Person eigentlich ist und welchen Familienstand sie hat, wird es überhaupt keine Einreise geben. Gefälschte Papiere führen immer zur Ablehnung des Visums..


    Das bei einer Schwangeren eine UP durchgeführt wird ist zwar richtig, aber es steht auch in den Anwendungshinweisen, dass die DBM und die ABHs der Schwangeren rechtzeitig die Einreise möglich machen muss, und dann muss eben die UP nicht abgewartet werden. Wann soll denn sonst Artikel 6 GG ziehen, wenn nicht in diesem Fall, wenn ein Familie entsteht?

  • dass die DBM und die ABHs der Schwangeren rechtzeitig die Einreise möglich machen muss, und dann muss eben die UP nicht abgewartet werden.

    Ich widerspreche dir ungern...aber so steht es eben nicht drin. Es steht "kann" drin und nicht "muss"....also kann die DBM ganz in Ruhe die UP abwarten und das hatten wir auch schon mehrfach


    Zitat

    28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigenAnspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhn-lichen Aufenthalts der Mutter in Deutschlandnach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerbenwerden.Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichenderWahrscheinlichkeit zu erwarten ist.


    Wann soll denn sonst Artikel 6 GG ziehen, wenn nicht in diesem Fall, wenn ein Familie entsteht?

    Die Familie entsteht ja erst, wenn von beiden Eltern die Identität und ledigkeit festgestellt ist....was bei einer Pinay i.d.R. erst nach der UP fest steht! Deshalb so schnell wie möglich Termin machen und UP anschieben

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ch widerspreche dir ungern...aber so steht es eben nicht drin. Es steht "kann" drin und nicht "muss"....also kann die DBM ganz in Ruhe die UP abwarten und das hatten wir auch schon mehrfach

    Das steht drin:



    Natürlich steht im ersten Satz "kann"..

    Aber eine UP darf nicht generell als Grund angeführt werden, die vorzeitige Einreise zu verweigern. Dann dürfte bei der heutigen Situation ( 6 Monate Prüfungszeit) keine einzige Schwangere oder nur die wenigsten nach D einreisen können, weil es dann zeitlich kaum zu schaffen ist.

    Es ist eine Ermessenssache.. und wenn am Beginn der UP nicht wirklich schwerwiegende Indizien für ein Problem mit den Urkunden sprechen, sollte das Ermessen auch so ausgeübt werden, dass die Schwangere rechtzeitig einreisen kann.


    Als Beispiel für Probleme mit den Urkunden würde ich nennen, wenn die Geb-Urkunde erst wenige Wochen vor Antragstellung spät registriert worden wäre. Dann würde ich als Entscheider auch keiner Einreise zustimmen..


    Falls die DBM da nicht mitspielen sollte, kann man sich an den Bürgerservice wenden oder sogar an einen Rechtsanwalt. Die Aussichten sind groß dass bei normaler Urkundenlage auch eine vorzeitige Einreise möglich ist.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Schwangere Verlobte nach Deutschland holen?“ zu „Toni78/Schwangere Verlobte nach Deutschland holen?“ geändert.
  • Es ist eine Ermessenssache.. und wenn am Beginn der UP nicht wirklich schwerwiegende Indizien für ein Problem mit den Urkunden sprechen, sollte das Ermessen auch so ausgeübt werden, dass die Schwangere rechtzeitig einreisen kann.

    Na ja, die Probleme der Urkunden ergeben sich ja erst innerhalb der Prüfung, sonst wäre diese ja unsinnig! Nach deiner Theorie könnte man die UP ja immer dann abbrechen, wenn keine Spätregistrierung vorliegt usw.

    Wir hatten hier auch schon solche Fälle, wo es eben nicht rechtzeitig zur Einreise kam und das Kind dort geboren wurde....eben weil die UP nicht fertig war. Deshalb sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es schon klappen wird, sondern massiv darauf hin arbeiten!


    Falls die DBM da nicht mitspielen sollte, kann man sich an den Bürgerservice wenden oder sogar an einen Rechtsanwalt. Die Aussichten sind groß dass bei normaler Urkundenlage auch eine vorzeitige Einreise möglich ist.

    Ja, das kann man...aber besser ist sofort loszulegen und mit entsprechender Eile zu arbeiten.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Na ja, die Probleme der Urkunden ergeben sich ja erst innerhalb der Prüfung, sonst wäre diese ja unsinnig! Nach deiner Theorie könnte man die UP ja immer dann abbrechen, wenn keine Spätregistrierung vorliegt usw.

    Die DBM hat ja große Erfahrung mit philipp. Urkunden; und ich bin der Überzeugung, dass die bei den meisten Fällen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussagen kann, ob Fälschungen vorliegen. (Darum geht es ja nur, denn Schreibfehler in den Urkunden sind ja keine Gründe, um eine vorzeitige Einreise zu verweigern. )


    Es wird ja auch keine UP abgebrochen; die wird ja trotz vorzeitiger Einreise weitergeführt. Und sollte sich dann tatsächlich rausstellen, dass die Urkunden gefälscht sind, kommt auch im schlechtesten Fall wieder eine Ausreise in Frage.. das aber nur, wenn es zB einen anderen juristischen Vater gibt.


    Daher ist diese vorzeitige Einreise ja auch Ermessenssache.. es muss zwischen dem Recht auf Familie (Artikel 6 GG) und der öffentlichen Sicherheit von D abgewogen werden.

    Wir hatten hier auch schon solche Fälle, wo es eben nicht rechtzeitig zur Einreise kam und das Kind dort geboren wurde....eben weil die UP nicht fertig war. Deshalb sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es schon klappen wird, sondern massiv darauf hin arbeiten!

    Okay, wenn man sich bei normaler Urkundenlage nicht dagegen wehrt … es ist eben nicht unbedingt ein Selbstläufer und erfordert viel Arbeit der Betroffenen.

    Die Situation ist ohnehin nicht toll, und generell würde ich davon abraten, sich in eine solche Situation zu bringen

  • Es wird ja auch keine UP abgebrochen; die wird ja trotz vorzeitiger Einreise weitergeführt. Und sollte sich dann tatsächlich rausstellen, dass die Urkunden gefälscht sind, kommt auch im schlechtesten Fall wieder eine Ausreise in Frage.

    Na ja du weißt aber schon dass man solch eine Frau mit Baby kaum jemals wieder aus diesem Land raus bekommt, oder? Bei dieser Politik und Medien...stell dir den medialen Aufschrei vor :D:D

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Na ja du weißt aber schon dass man solch eine Frau mit Baby kaum jemals wieder aus diesem Land raus bekommt, oder? Bei dieser Politik und Medien...stell dir den medialen Aufschrei vor

    Das würde ich jetzt nicht als großes Problem ansehen, da die Philippinen ein sicheres Herkunftsland sind in das auch abgeschoben wird.. habe ich vor ein paar Jahren noch zufällig selbst erlebt, als eine pinay von einem Bundespolizisten ins Flugzeug gebracht wurde und in unserer Reihe Platz nahm :)

    Als Schwangere wird sie natürlich nicht abgeschoben, aber nach der Geburt sicherlich.

    Die philipp. Botschaft verweigert ja auch keine Pässe.. wie andere Staaten das offensichtlich tun.

  • Update 1.0


    Habe heute beim Jugendamt angerufen um nachzufragen welche Dokumente ich für die Vaterschaftsanerkennung benötige.


    Die nette Dame am Telefon hat mir dann gesagt dass sich das Standesamt in meine Dorf viel besser auskennt und ich mich an dieses

    wenden soll.


    Werde nun bei meinem (kompetenten:Bye) Standesamt nachfragen...

  • Lol, bei euch scheint das Zentrum der Inkompetenz zu liegen. Ich dachte Bayern wäre was Bildung angeht im bundesweiten Vergleich immer ganz vorne ;)


    Ich lebe in einem kleinen Dorf in Bayern, unser Standesamt hat keine Ahnung

  • Werde nun bei meinem (kompetenten:Bye) Standesamt nachfragen...

    Verstehe ich nicht. Wenn sie keine ausreichende Fachkenntnis hat, soll Sie sich schlau machen. Irgendwo müssen die doch auch ihre Infos herbekommen. Meine Bearbeiterin sagte mir: Sie braucht erst ein paar Tage, um sich zu informieren. Danach ließ alles nahezu reibungslos.

  • Ich bin kein Paragraphentyp:

    Zu beginn eures Auszuges aus der Behördenwelt heißt es kann, aber am Ende heißt es dann wieder:

    "Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist."

    Wenn dann die DBM meint, dass eine UP mit 6 Monaten vorher abzuwarten ist, verstößt dies doch gegen die zitierten Bestimmungen, zumindest wenn sich die Person sich zeitnah nach feststehen der Schwangerschaft entsprechend um die Papiere bemüht hat.

    Zudem dürfte ja die DBM in den allermeisten Fällen die Ergebnisse des Vertrauensanwalts innerhalb von 2 bis 3 Monaten auf dem Tisch haben, insofern sollte sogar eine auf Ergebnissen beruhende Abschätzung der Glaubwürdigkeit der vorliegenden Urkunden möglich sein.

  • Zu beginn eures Auszuges aus der Behördenwelt heißt es kann, aber am Ende heißt es dann wieder:

    "Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist."

    Ich bin auch kein Jurist, aber würde das so interpretieren:


    Das erste "kann" besagt, dass in diesem Fall ein Ermessen zu prüfen ist.

    Wenn das Ermessen dann ausgeübt werden kann, dann "ist die Einreise auch zu ermöglichen"..

    Zudem dürfte ja die DBM in den allermeisten Fällen die Ergebnisse des Vertrauensanwalts innerhalb von 2 bis 3 Monaten auf dem Tisch haben, insofern sollte sogar eine auf Ergebnissen beruhende Abschätzung der Glaubwürdigkeit der vorliegenden Urkunden möglich sein.

    Guter Hinweis... aber ich wage als Außenstehender nicht zu beurteilen, wie die Arbeitslast der DBM (Urkundenstelle) verteilt ist, die die Reports der Vertrauensanwälte sichten müssen. Anders gesagt: wenn jemand vorgezogen wird, müsste ein anderer ja daher länger warten.

  • "Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist."

    Wenn dann die DBM meint, dass eine UP mit 6 Monaten vorher abzuwarten ist, verstößt dies doch gegen die zitierten Bestimmungen, zumindest wenn sich die Person sich zeitnah nach feststehen der Schwangerschaft entsprechend um die Papiere bemüht hat.

    Das heißt folgendes...die Einreise kann gestattet werden (also ermessenssache)...sollte man das Ermessen ausüben, so sollte das weder im 3. Schwangerschaftsmonat, als auch nicht erst kurz vor der Geburt gemacht werden...damit eine "sichere" Reise möglich ist!


    Nein, dass mit der UP ist ja atypisch...denn die AVV und das Gesetz gelten ja für alle Ländern...eine UP dagegen findet nur in wenigen Ländern statt. Deshalb ist es ja eine kann Formulierung und keine Muss- Formulierung...ansonsten könnte man ja dagegen klagen.

    Hier wurde ganz klar die AV der Länder gestärkt, wo es eben problematisch ist mit UP oder Sicherheitsüberprüfung!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi